Versicherungsvertragsgesetz
| Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
| Kapitel 1 - Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 - 73) |
| Abschnitt 5 - Vorläufige Deckung (§§ 49 - 52) |
Ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, im Fall des Nichtzustandekommens des Hauptvertrags eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, steht dem Versicherer ein Anspruch auf einen der Laufzeit der vorläufigen Deckung entsprechenden Teil der Prämie zu, die beim Zustandekommen des Hauptvertrags für diesen zu zahlen wäre.
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Rechtsprechung zu § 50 VVG
7 Entscheidungen zu § 50 VVG in unserer Datenbank:
- AG Potsdam, 16.05.2019 - 24 C 514/18
Prämien für vorläufigen Versicherungsschutz bei Nichtzustandekommen des ...
- AG Köln, 02.09.2014 - 143 C 317/13
Bemessung der Höhe der Versicherungsprämie im Zusammenhang mit einer vorläufigen ...
- LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 5/16
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Prämienzahlung für vorläufige ...
- AG Bernkastel-Kues, 11.03.2016 - 4a C 372/15
Vorläufige Deckung in Kfz-Kaskoversicherung - Prämienzahlung bei ...
- KG, 09.12.2014 - 6 U 22/14
Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufiger Deckungsschutz bei Erteilung einer ...
- OLG München, 07.11.2023 - 25 U 2275/23
Prämienbemessung für vorläufigen Versicherungsschutz bei Nichtzustandekommen des ...
- LG Kassel, 15.10.2015 - 1 S 245/15
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Zahlungsanspruch aufgrund vorläufigen ...