Versicherungsvertragsgesetz
Teil 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 99) |
Kapitel 1 - Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1 - 73) |
Abschnitt 5 - Vorläufige Deckung (§§ 49 - 52) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Versicherungsvertragsgesetz (https://dejure.org/gesetze/VVG/__paste_norm__.html)
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(1) Der Beginn des Versicherungsschutzes kann von der Zahlung der Prämie abhängig gemacht werden, sofern der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Voraussetzung aufmerksam gemacht hat.
(2) Von Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.
Rechtsprechung zu § 51 VVG
3 Entscheidungen zu § 51 VVG in unserer Datenbank:
- BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11
Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl: ...
- KG, 29.05.2020 - 6 U 102/19
Leistungspflicht eines Kfz-Haftpflichtversicherers aus einer vorläufigen Deckung
- OLG Köln, 02.06.2009 - 9 U 222/07
Einstandspflicht aus einem Gebäude- Vielschutz- Versicherungsvertrag bei ...