Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen (Art. 23 - 84) |
IV. Die Gesetzgebung (Art. 58 - 64) |
(1) 1Die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze werden durch den Ministerpräsidenten ausgefertigt und binnen Monatsfrist im Gesetzblatt des Landes verkündet. 2Sie werden vom Ministerpräsidenten und mindestens der Hälfte der Minister unterzeichnet. 3Wenn der Landtag die Dringlichkeit beschließt, müssen sie sofort ausgefertigt und verkündet werden.
(2) Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, im Gesetzblatt verkündet.
(3) 1Gesetze nach Artikel 62 werden, falls eine rechtzeitige Verkündung im Gesetzblatt nicht möglich ist, auf andere Weise öffentlich bekanntgemacht. 2Die Verkündung im Gesetzblatt ist nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen.
(4) 1Gesetze und Rechtsverordnungen sollen den Tag bestimmen, an dem sie in Kraft treten. 2Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Gesetzblatt ausgegeben worden ist.
Rechtsprechung zu Art. 63 Verf
32 Entscheidungen zu Art. 63 Verf in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2013 - 1 S 347/13
Erlass und Verkündung gemeindlicher Polizeiverordnungen in Baden-Württemberg
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2015 - 9 S 516/14
Anerkennung einer privaten kaufmännischen Berufsschule als Ersatzschule; ...
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1998 - 5 S 657/97
Normenkontrolle einer Naturschutzverordnung: unzulässige Änderung der ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 5 S 2639/15
Widerruf eines Bescheids über die Auszahlung einer Beihilfe für die Umstellung ...
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 9 S 2188/11
Anforderungen an die Anerkennung einer Privatschule als Ersatzschule
- VG Freiburg, 14.05.2020 - 4 K 1621/20
Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG für den Erlass der ...
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 5 S 1266/92
Wirksamer Erlaß einer Landschaftsschutzverordnung; Verhältnis von Ausweisung als ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 06.04.2017 - 1 VB 12/17
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Festlegungen eines Regionalplans - zu ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.1997 - 5 S 3310/96
Fortbestehende Gültigkeit einer Landschaftsschutzverordnung nach dem ...
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99
Ausfertigung und Verkündung der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 63 Verf:
- Verfassung (Verf)
- Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen
- IV. Die Gesetzgebung
- Art. 61 I