Verfassung
| Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen (Art. 23 - 84) |
| IV. Die Gesetzgebung (Art. 58 - 64) |
(1) Gesetzesvorlagen werden von der Regierung, von Abgeordneten oder vom Volk durch Volksantrag oder Volksbegehren eingebracht.
(2) 1Das Volk kann die Befassung des Landtags mit Gegenständen der politischen Willensbildung im Zuständigkeitsbereich des Landtags, auch mit einem ausgearbeiteten und mit Gründen versehenen Gesetzentwurf, beantragen. 2Der Landtag hat sich mit dem Volksantrag zu befassen, wenn dieser von mindestens 0,5 vom Hundert der Wahlberechtigten gestellt wird. 3Die Auflösung des Landtags bestimmt sich nach Artikel 43.
(3) 1Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. 2Gegenstand des Volksbegehrens kann auch ein als Volksantrag nach Absatz 2 Satz 2 eingebrachter Gesetzentwurf sein, dem der Landtag nicht unverändert zugestimmt hat. 3Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet kein Volksbegehren statt. 4Das Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es von mindestens zehn vom Hundert der Wahlberechtigten gestellt wird. 5Das Volksbegehren ist von der Regierung mit ihrer Stellungnahme unverzüglich dem Landtag zu unterbreiten.
(4) Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksabstimmung beschlossen.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 01.12.2015 (GBl. S. 1030), in Kraft getreten am 05.12.2015.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu Art. 59 Verf
15 Entscheidungen zu Art. 59 Verf in unserer Datenbank:
- VerfGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 GR 24/19
Unzulässigkeit des "Volksbegehrens über gebührenfreie Kitas" - Zu den ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 28.02.2025 - 1 GR 1/24
Unzulässiger Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!" - ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 28.02.2025 - 1 GR 31/24
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!" erfolgreich
- VerfGH Baden-Württemberg, 18.07.2025 - 1 GR 71/24
Unzulässiger Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens "G9 jetzt! BW" - fehlende ...
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2024 - 8 K 2368/22
Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist ...
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2024 - 8 K 1582/23
Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg: ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 1 GR 27/17
Unzulässiges Organstreitverfahren gegen die Erhöhung der Kostenpauschale (§ 6 Abs ...
- StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche ...
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.1980 - IV 2678/77
Schädigung des Ansehens der Justiz als persönlicher Eignungsmangel