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Wirtschaftsprüferordnung
| Zweiter Teil - Voraussetzung für die Berufsausübung (§§ 5 - 42) |
| Zweiter Abschnitt - Prüfung (§§ 12 - 14c) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Wirtschaftsprüferordnung (https://dejure.org/gesetze/WPO/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens des Wirtschaftsprüfungsexamens (Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz - WPRefG) vom 01.12.2003
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2004 | Gesetz zur Reform des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens des Wirtschaftsprüfungsexamens (Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz - WPRefG) | 01.12.2003 |
§ 12Prüfungskommission und Gliederung der Prüfung
§ 13Verkürzte Prüfung für Steuerberater
§ 13aVerkürzte Prüfung für vereidigte Buchprüfer
§ 13bVerkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen; Verordnungs-
ermächtigung § 14Verordnungs-
ermächtigung zu Einzelheiten des Prüfungsverfahrens § 14aZulassungs- und Prüfungsgebühren § 14b(weggefallen) § 14c(weggefallen)
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ermächtigung § 14Verordnungs-
ermächtigung zu Einzelheiten des Prüfungsverfahrens § 14aZulassungs- und Prüfungsgebühren § 14b(weggefallen) § 14c(weggefallen)
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