Wirtschaftsstrafgesetz 1954
1. Abschnitt - Ahndung von Zuwiderhandlungen im Bereich des Wirtschaftsrechts (§§ 1 - 6) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Handlungen begeht, wenn die Tat ihrem Umfang und ihrer Auswirkung nach, namentlich nach Art und Menge der Sachen oder Leistungen, auf die sie sich bezieht, nicht geeignet ist,
1. | die Versorgung, sei es auch nur auf einem bestimmten Gebiet in einem örtlichen Bereich, merkbar zu stören und | |
2. | die Verwirklichung der sonstigen Ziele, denen die in § 1 Abs. 1 bezeichneten Rechtsvorschriften im allgemeinen oder im Einzelfall zu dienen bestimmt sind, merkbar zu beeinträchtigen. |
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Täter die Tat beharrlich wiederholt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit und der Versuch einer Ordnungswidrigkeit können mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 13.12.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2002 | Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze | 13.12.2001 |
vorschriften § 2Ordnungswidrige Verstöße gegen Sicherstellungs-
vorschriften § 3Verstöße gegen die Preisregelung § 4Preisüberhöhung in einem Beruf oder Gewerbe § 5Mietpreisüberhöhung § 6Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise
Rechtsprechung zu § 2 WiStG
23 Entscheidungen zu § 2 WiStG in unserer Datenbank:
- BGH, 11.07.1956 - 1 StR 306/55
- BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54
Rechtsmittel
- BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52
Rechtsmittel
- KG, 26.06.1998 - 5 Ws (B) 17/98
Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Abführung eines Mehrerlöses wegen der ...
- BGH, 20.02.1953 - 2 StR 629/51
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- BGH, 22.09.1953 - 3 StR 473/52
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- BGH, 26.07.1951 - 2 StR 331/51
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- BGH, 10.06.1952 - 1 StR 120/52
- BGH, 29.01.1954 - 1 StR 778/52
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- BGH, 04.11.1954 - 3 StR 253/54
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Querverweise
Auf § 2 WiStG verweisen folgende Vorschriften:
- Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)
- Ahndung von Zuwiderhandlungen im Bereich des Wirtschaftsrechts
- § 3 (Verstöße gegen die Preisregelung)