Der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" hieß bis zum 30.11.2009 "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" und hatte eine abweichende Artikelabfolge. Die vorliegende, aktuelle Fassung beruht auf dem Lissabon-Vertrag.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
Titel VII - Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften (Art. 101 - 118) |
Kapitel 2 - Steuerliche Vorschriften (Art. 110 - 113) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu Art. 111 AEUV
8 Entscheidungen zu Art. 111 AEUV in unserer Datenbank:
- VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 3 K 5328/17
Zur Frage nach einem Urlaubsabgeltungsanspruch für Urlaubstage, die während der ...
- OLG Brandenburg, 25.11.2020 - 7 U 147/19
- VG Bremen, 28.08.2020 - 6 K 520/17
Nachzahlung von Bezügen; Abgeltiung Urlaub - Besoldungsnachzahlung; ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18
Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-236/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe ...
- BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18