Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 9 - Beschwerdeweg und Rechtsschutz (§§ 125 - 128) |
(1) Für alle Klagen der Beamtinnen, Beamten, Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamten, früheren Beamtinnen, früheren Beamten und der Hinterbliebenen aus dem Beamtenverhältnis sowie für Klagen des Dienstherrn ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
(2) 1Vor allen Klagen ist ein Vorverfahren nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung durchzuführen. 2Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahme von der obersten Dienstbehörde getroffen worden ist.
(3) 1Den Widerspruchsbescheid erlässt die oberste Dienstbehörde. 2Sie kann die Entscheidung für Fälle, in denen sie die Maßnahme nicht selbst getroffen hat, durch allgemeine Anordnung anderen Behörden übertragen. 3Die Anordnung ist zu veröffentlichen.
(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Abordnung oder die Versetzung haben keine aufschiebende Wirkung.
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Rechtsprechung zu § 126 BBG
338 Entscheidungen zu § 126 BBG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 25.09.2026 - 3 CE 26.1798
Verfügung der Beendigung einer beamtenrechtlichen Zuweisung, ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2026 - 1 A 1681/21
Anspruch des klagenden ehemaligen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens auf ...
- BVerwG, 11.04.2024 - 2 A 6.23
Keine unionsrechtlichen Belehrungspflichten bezüglich des Verfalls von Mehrurlaub
- BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16
Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung; ...
- BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21
Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt
- BVerwG, 02.05.2024 - 2 A 2.23
Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens zur Nachholung des Vorverfahrens
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 1 A 25/21
Zulässige Ablehnung der Terminverlegung wegen fehlender Glaubhaftmachung der ...
- VG Mainz, 15.11.2019 - 4 K 32/19
Beamtenrechtliche Pflichten; Beachtung der Leitsätze für private Finanzgeschäfte
- VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
Klage gegen Versetzung an einen anderen Dienstort, hier: Postbeamtin in ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versetzung aus dienstlichen Gründen
- VGH Bayern, 01.02.2021 - 6 CS 20.3152