Datenschutz-Grundverordnung
| Kapitel V - Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen (Art. 44 - 50) |
Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die in diesem Kapitel niedergelegten Bedingungen einhalten und auch die sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; dies gilt auch für die etwaige Weiterübermittlung personenbezogener Daten aus dem betreffenden Drittland oder der betreffenden internationalen Organisation an ein anderes Drittland oder eine andere internationale Organisation. Alle Bestimmungen dieses Kapitels sind anzuwenden, um sicherzustellen, dass das durch diese Verordnung gewährleistete Schutzniveau für natürliche Personen nicht untergraben wird.
beschlusses Art. 46Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien Art. 47Verbindliche interne Datenschutz-
vorschriften Art. 48Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung Art. 49Ausnahmen für bestimmte Fälle Art. 50Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
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Rechtsprechung zu Art. 44 DSGVO
42 Entscheidungen zu Art. 44 DSGVO in unserer Datenbank:
- VK Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 1 VK 23/22
Verstoß gegen das Datenschutzrecht führt zum Angebotsausschluss!
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22
Digitales Entlassmanagement II - Vergabeverfahren: Einhaltung der Zusagen ...
- OLG Karlsruhe, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22
- VK Bund, 20.06.2023 - VK 2-34/23
Einhaltung von Datenschutzrecht durch deutsche Unternehmen mit ausländischer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 05.06.2024 - Verg 25/23
Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Antragsllerin gegen angefochtenem ...
- OLG Düsseldorf, 05.06.2024 - Verg 25/23
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 17 Sa 37/20
Immaterieller Schadensersatz - Verstoß gegen die DSGVO - Datenübermittlung in ein ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 209/21
I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um ...
- BAG, 08.05.2025 - 8 AZR 209/21
Datenschutz - immaterieller Schadenersatz
- BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 209/21
- OVG Sachsen, 15.06.2026 - 7 C 35/24
Drittland; Ermessen; grenzüberschreitende Videoverhandlung; informatorische ...
- OLG Frankfurt, 30.03.2023 - 16 U 22/22
Unterlassungsansprüche bei Verstößen gegen die DSGVO
Zum selben Verfahren:
- LG Wiesbaden, 20.01.2022 - 10 O 14/21
Kein Unterlassungsanspruch nach der DSGVO
- LG Wiesbaden, 20.01.2022 - 10 O 14/21
Querverweise
Auf Art. 44 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- Art. 83 (Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen)