Versicherungsvertragsgesetz
Teil 2 - Einzelne Versicherungszweige (§§ 100 - 208) |
Kapitel 3 - Transportversicherung (§§ 130 - 141) |
(1) Bei der Versicherung von Gütern gegen die Gefahren der Beförderung zu Lande oder auf Binnengewässern sowie der damit verbundenen Lagerung trägt der Versicherer alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.
(2) 1Bei der Versicherung eines Schiffes gegen die Gefahren der Binnenschifffahrt trägt der Versicherer alle Gefahren, denen das Schiff während der Dauer der Versicherung ausgesetzt ist. 2Der Versicherer haftet auch für den Schaden, den der Versicherungsnehmer infolge eines Zusammenstoßes von Schiffen oder eines Schiffes mit festen oder schwimmenden Gegenständen dadurch erleidet, dass er den einem Dritten zugefügten Schaden zu ersetzen hat.
(3) Die Versicherung gegen die Gefahren der Binnenschifffahrt umfasst die Beiträge zur großen Haverei, soweit durch die Haverei-Maßnahme ein vom Versicherer zu ersetzender Schaden abgewendet werden sollte.
Rechtsprechung zu § 130 VVG
26 Entscheidungen zu § 130 VVG in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 3 U 189/16
Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes im Rahmen einer ...
- BGH, 18.05.2011 - IV ZR 165/09
Schiffsversicherung: Haftungsausschluss bei Fahruntüchtigkeit als verhüllte ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 06.01.2009 - 9 U 17/07
Voraussetzungen für die Einstandspflicht des Schiffsversicherers bei ...
- OLG Oldenburg, 06.01.2009 - 9 U 17/07
- OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
Hinweispflicht Absender
Zum selben Verfahren:
- LG Arnsberg, 02.12.2010 - 8 O 167/09
Geltendmachung eines Rechts des Geschädigten auf abgesonderte Befriedigung aus ...
- LG Arnsberg, 02.12.2010 - 8 O 167/09
- BGH, 18.05.2011 - IV ZR 165/09
- BGH, 27.05.2015 - IV ZR 292/13
Deckungsschutz aus einer Flusskaskopolice für ein Tankmotorschiff: Schiffsunfall ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08
AVB Transportversicherung
- BGH, 22.02.2018 - IV ZR 318/16
Auslegung von Risikoausschlussklauseln in einer Transportversicherung; ...