Rechtsprechung
| EuG, 27.09.2006 - T-330/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht
- Europäischer Gerichtshof
Akzo Nobel / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Begründungspflicht - Wettbewerb
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2006, II-3389
Wird zitiert von ... (15)
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-90/09
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell im Kautschukchemikalien-Sektor - Austausch …
Auch wenn Unternehmensgruppen und Muttergesellschaften häufig unterschiedlichen Geschäftstätigkeiten nachgehen und gelegentlich einige ihrer Tochtergesellschaften verkaufen, wurden sie bereits als ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. [101 AEUV] angesehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, T-330/01, Akzo Nobel/Kommission, Slg. 2006, II-3389, Randnrn. 78 und 82).Insoweit machen die Rechtsmittelführerinnen geltend, die Urteile des Gerichts Michelin/Kommission(29) und vom 27. September 2006, Akzo Nobel/Kommission (T-330/01)(30), sähen eine derartige automatische Ausdehnung der für die Ausübung bestimmenden Einflusses sprechenden Vermutung auf die an der Konzernspitze stehende Muttergesellschaft nicht vor.
(30) - Slg. 2006, II-3389.
- EuG, 03.03.2011 - T-122/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen …
Zu dem ebenfalls in der vorstehenden Randnr. 112 dargestellten Vorbringen von Siemens Österreich und KEG, die Kommission unterstelle zu Unrecht, dass VA Technologie beim Erwerb von Reyrolle und bei der Gründung von VAS von der Beteiligung von Reyrolle am Kartell gewusst habe oder hätte wissen müssen, ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission vernünftigerweise vermuten kann, dass eine hundertprozentige Tochtergesellschaft einer Muttergesellschaft im Wesentlichen deren Weisungen ausführt, und wegen dieser Vermutung nicht nachzuprüfen braucht, ob die Muttergesellschaft ihr Weisungsrecht tatsächlich ausgeübt hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Akzo Nobel/Kommission, T-330/01, Slg. 2006, II-3389, Randnr. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vielmehr ist es Sache der Muttergesellschaft, wenn sie der Auffassung ist, dass trotz ihrer hundertprozentigen Beteiligung am Kapital ihrer Tochtergesellschaft diese ihr Marktverhalten doch selbständig bestimmt, diese Vermutung durch Vorlage ausreichender Beweise zu widerlegen (vgl. Urteil Akzo Nobel/Kommission, Randnr. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 30.09.2009 - T-161/05
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Monochloressigsäure - Entscheidung, mit der …
Sie kann aber Einteilungen in Gruppen vornehmen (Urteile des Gerichts vom 19. März 2003, CMA CGM u. a./Kommission, T-213/00, Slg. 2003, II-913, Randnr. 385, und vom 27. September 2006, Akzo Nobel/Kommission, T-330/01, Slg. 2006, II-3389, Randnr. 57).
- EuG, 08.07.2008 - T-53/03
Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit der eine …
Zu diesen Faktoren, die für die Schwere einer Zuwiderhandlung maßgebend sind, kann je nach Fall auch die Größe des betroffenen Produktmarkts gehören (Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Akzo Nobel/Kommission, T-330/01, Slg. 2006, II-3389, Randnr. 37). - EuGH, 20.01.2011 - C-90/09
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Kautschukchemikalien-Sektor - …
Auch wenn Unternehmensgruppen und Muttergesellschaften häufig unterschiedlichen Geschäftstätigkeiten nachgehen und gelegentlich einige ihrer Tochtergesellschaften verkaufen, sind sie in solchen Fällen trotzdem bereits als ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG angesehen worden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Akzo Nobel/Kommission, T-330/01, Slg. 2006, II-3389, Randnrn. 78 und 82). - EuG, 03.03.2011 - T-117/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen …
Erklärt die Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte, dass sie beabsichtige, die Muttergesellschaft für eine Zuwiderhandlung der Tochtergesellschaft persönlich verantwortlich zu machen, und beruft sie sich dabei auf die Haftungsvermutung, die sich daraus ergibt, dass die Muttergesellschaft das gesamte Kapital an der Tochtergesellschaft hält, ist es Sache der Muttergesellschaft, die ihre Haftung bestreiten möchte, im Lauf des Verwaltungsverfahrens oder spätestens vor den Gerichten der Union hinreichende Beweise vorzulegen, um die Vermutung zu entkräften, indem sie beweist, dass die Tochtergesellschaft, obwohl die Muttergesellschaft das gesamte Kapital an ihr hielt, tatsächlich eigenständig ihr Marktverhalten bestimmte (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Akzo Nobel/Kommission, T-330/01, Slg. 2006, II-3389, Randnrn. 82 und 83 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 16.06.2011 - T-235/07
Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein …
Sie kann jedoch Einteilungen in Gruppen vornehmen (Urteile des Gerichts vom 19. März 2003, CMA CGM u. a./Kommission, T-213/00, Slg. 2003, II-913, Randnr. 385, und vom 27. September 2006, Akzo Nobel/Kommission, T-330/01, Slg. 2006, II-3389, Randnr. 57). - Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-97/08
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 Abs. 1 EG, Art. 53 Abs. 1 …
961, 984 und 985), vom 30. September 2003, Michelin/Kommission (T-203/01, Slg. 2003, II-4071, Randnr. 290), vom 27. September 2006, Akzo Nobel/Kommission (T-330/01, Slg. 2006, II-3389, Randnrn. 81 bis 83), vom 27. September 2006, Avebe/Kommission (T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Randnr. 136), und vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission (T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 125). - EuG, 16.06.2011 - T-186/06
Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat - Entscheidung, …
Die Kommission muss bei der Begründung der Höhe der Geldbuße keine Angaben zu den Zahlen machen, von denen sie sich speziell hinsichtlich der angestrebten Abschreckungswirkung leiten ließ, als sie ihr Ermessen ausübte (vgl. in diesem Sinne Urteil Cascades/Kommission, oben in Randnr. 264 angeführt, Randnrn. 39 bis 48, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Akzo Nobel/Kommission, T-330/01, Slg. 2006, II-3389, Randnr. 125). - EuG, 16.06.2011 - T-240/07
Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein …
Im Rahmen der Darlegung der Gründe, die die Höhe der Geldbuße rechtfertigen, ist die Kommission nämlich nicht verpflichtet, die Zahlen anzugeben, von denen sie sich vor allem hinsichtlich der angestrebten Abschreckungswirkung bei der Ausübung ihres Ermessens hat leiten lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Cascades/Kommission, C-279/98 P, Slg. 2000, I-9693, Randnrn. 39 bis 48, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Akzo Nobel/Kommission, T-330/01, Slg. 2006, II-3389, Randnr. 125). - EuG, 12.10.2011 - T-38/05
Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung …
- EuG, 27.10.2010 - T-24/05
Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung …
- EuG, 13.07.2011 - T-59/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- EuG, 12.07.2011 - T-59/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-407/08
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt - Verstoß gegen Art. …
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