Rechtsprechung
| EuG, 27.09.2006 - T-43/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Zurechenbarkeit eines Verhaltens gegenüber einer Tochtergesellschaft - Bestimmtheitsgrundsatz - Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Recht auf Akteneinsicht
- Europäischer Gerichtshof
Jungbunzlauer / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Möglichkeit, einer Tochtergesellschaft das Verhalten zuzurechnen - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz ne bis in idem - Recht auf Akteneinsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Zurechenbarkeit eines Verhaltens gegenüber einer Tochtergesellschaft - Bestimmtheitsgrundsatz - Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Recht auf Akteneinsicht - Wettbewerb
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- EuG, 27.09.2006 - T-43/02
- EuG, 30.01.2007 - T-43/02
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2006, II-3435
Wird zitiert von ... (34)
- EuG, 03.03.2011 - T-117/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen …
356 bis 359, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 132), nicht auf ihre Beziehungen zu ihren ehemaligen, im Geschäftsbereich T & D tätigen Tochtergesellschaften angewandt habe und sie persönlich für die Beteiligung eines Teils ihres Geschäftsbereichs T & D an der Zuwiderhandlung in der Zeit vom 15. April 1988 bis 6. Dezember 1992 habe haften lassen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass dieses Unternehmen infolge von Umstrukturierungsvorgängen innerhalb der Alstom-Gruppe an ihre ehemaligen, im Geschäftsbereich T & D tätigen Tochtergesellschaften veräußert worden sei.Im Urteil Jungbunzlauer/Kommission (oben in Randnr. 61 angeführt, Randnrn. 132 und 133) hat das Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission (oben in Randnr. 61 angeführt) entschieden, dass die Tatsache, dass eine Gesellschaft als juristische Einheit fortbesteht, nach dem Wettbewerbsrecht nicht ausschließt, dass sie einen Teil ihrer Tätigkeiten, die ein Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts bilden, auf eine andere Gesellschaft überträgt, die damit für die von dem genannten Unternehmen begangenen Zuwiderhandlungen verantwortlich wird.
Die Rechtssicherheit, ein allgemeiner Grundsatz des Rechts der Union, verlangt, dass jede Unionsregelung, insbesondere, wenn sie den Erlass von Sanktionen ermöglicht, selbst wenn diese nicht strafrechtlicher Art sind, klar und präzise sein muss, damit die Betroffenen ihre sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten zweifelsfrei erkennen und sich entsprechend darauf einstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 25. September 1984, Könecke, 117/83, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11; Urteil Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Er gilt nicht nur für die Normen, die den Tatbestand einer Zuwiderhandlung festlegen, sondern auch für diejenigen, die die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen Erstere regeln (vgl. Urteil Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 30.04.2009 - T-12/03
Wettbewerb - Vereinbarungen - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und …
Diese Aufgabe beinhaltet auch den Auftrag, eine allgemeine Politik mit dem Ziel zu verfolgen, die im Vertrag niedergelegten Grundsätze auf das Wettbewerbsrecht anzuwenden und das Verhalten der Unternehmen in diesem Sinne zu lenken (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 1983, Musique diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 105, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 297).Daraus folgt die Befugnis der Kommission, das Niveau der Geldbußen so anzusetzen, dass ihre abschreckende Wirkung erhöht wird, wenn Zuwiderhandlungen einer bestimmten Art wegen des Gewinns, den eine Reihe der betroffenen Unternehmen daraus ziehen kann, immer noch verhältnismäßig häufig sind, obwohl ihre Rechtswidrigkeit von Beginn der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik an feststand (Urteile Musique diffusion française u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 108, und Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 298).
Da sich das Ziel der Abschreckung auf das Verhalten der Unternehmen in der Gemeinschaft oder im EWR bezieht, wird der Abschreckungsfaktor unter Einbeziehung einer Vielzahl von Gesichtspunkten und nicht nur der besonderen Situation des betreffenden Unternehmens ermittelt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 23; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 300).
- EuG, 28.04.2010 - T-456/05
Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne - Entscheidung, mit …
Derartige Initiativen lassen eine positive und aktive Haltung der Klägerinnen bei der Schaffung, Fortführung und Überwachung des Kartells erkennen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 257).Im Allgemeinen entstehen aber Kartelle wie die hier in Rede stehenden dann, wenn eine Branche in Schwierigkeiten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Tokai I, oben in Randnr. 185 angeführt, Randnr. 345, und Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 194 angeführt, Randnr. 256).
Aus dem Grundsatz der Verhältn ismäßigkeit folgt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission die Geldbuße verhältnismäßig nach den Faktoren festsetzen muss, die sie für die Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung berücksichtigt hat, und dass sie diese Faktoren dabei in schlüssiger und objektiv gerechtfertigter Weise bewerten muss (Urteil Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 194 angeführt, Randnrn. 226 bis 228).
- EuG, 08.07.2008 - T-99/04
Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide - Geldbußen - Art. 81 EG - …
Sodann ist darauf hinzuwei sen, dass der Gemeinschaftsrichter den Grundsatz der Gesetzlichkeit der Straftatbestände und Strafen ( nullum crimen, nulla poena sine lege ) als allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts in das Wettbewerbsrecht betreffenden Rechtssachen angewandt hat, wobei er die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigt hat (vgl. Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 113 angeführt, Randnrn. 215 ff. und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnrn. 71 ff. und die dort zitierte Rechtsprechung).Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat insoweit anerkannt, dass zahlreiche Gesetze keine absolute Genauigkeit aufweisen und dass sich viele von ihnen aus der Notwendigkeit, übermäßige Strenge zu vermeiden und sich ändernden Sachlagen anzupassen, zwangsläufig mehr oder weniger unbestimmter Formulierungen bedienen, deren Auslegung und Anwendung von der Praxis abhängen (Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Kokkinakis/Griechenland, oben in Randnr. 140 angeführt, Nrn. 40 und 52, und E. K./Türkei, oben in Randnr. 140 angeführt, Nr. 52; Urteil Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 139 angeführt, Randnr. 80).
- EuG, 27.09.2012 - T-343/06
Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt - Entscheidung, …
Diese Unterscheidung gilt auch für Schriftstücke aus der Zeit nach der Mitteilung der Beschwerdepunkte (Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnrn. 351 bis 359).Jedenfalls kann allein die Tatsache, dass andere Unternehmen in ihren Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte die Rolle der Lieferanten zu Lasten der großen Straßenbauunternehmen hätten herunterspielen können, die Klägerinnen nach der Rechtsprechung nicht entlasten (Urteil Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnrn. 353 bis 356).
- EuG, 30.04.2009 - T-13/03
Wettbewerb - Vereinbarungen - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und …
Diese Aufgabe beinhaltet auch den Auftrag, eine allgemeine Politik mit dem Ziel zu verfolgen, die im Vertrag niedergelegten Grundsätze auf das Wettbewerbsrecht anzuwenden und das Verhalten der Unternehmen in diesem Sinne zu lenken (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 105, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 297).Daraus folgt die Befugnis der Kommission, das Niveau der Geldbußen so anzusetzen, dass ihre abschreckende Wirkung erhöht wird, wenn Zuwiderhandlungen einer bestimmten Art wegen des Gewinns, den eine Reihe der betroffenen Unternehmen daraus ziehen kann, immer noch verhältnismäßig häufig sind, obwohl ihre Rechtswidrigkeit von Beginn der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik an feststand (Urteile Musique diffusion française u. a./Kommission, oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 108, und Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 298).
Da sich das Ziel der Abschreckung auf das Verhalten der Unternehmen in der Gemeinschaft oder im EWR bezieht, wird der Abschreckungsfaktor unter Einbeziehung einer Vielzahl von Gesichtspunkten und nicht nur der besonderen Situation des betreffenden Unternehmens ermittelt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 23; vgl. in diesem Sinne auch Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 300).
- EuG, 28.04.2010 - T-446/05
Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne - Entscheidung, mit …
Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission die Geldbuße verhältnismäßig nach den Gesichtspunkten festsetzen muss, die sie für die Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung berücksichtigt hat, und dass sie diese Gesichtspunkte dabei schlüssig und objektiv gerechtfertigt bewerten muss (Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnrn. 226 bis 228).Denn die konkreten Auswirkungen des Kartells auf den Markt dürfen bereits dann berücksichtigt werden, wenn die Kommission "gute Gründe für ihre Berücksichtigung" angibt (Urteil Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 171 angeführt, Randnr. 161).
- EuG, 03.03.2011 - T-110/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen …
Ein solches Verhalten - seinen Nachweis vorausgesetzt - genügt nach ständiger Rechtsprechung nicht, um diese Unterbrechung feststellen zu können, da ein sich so verhaltendes Unternehmen möglicherweise nur versucht, das Kartell zu seinem Vorteil auszunutzen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, SCA Holding/Kommission, T-327/94, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 142, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, oben in Randnr. 54 angeführt, Randnrn. 277 und 278, Union Pigments/Kommission, oben in Randnr. 174 angeführt, Randnr. 130, und vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 269).In diesem Zusammenhang sind in der Rechtsprechung mehrere Kriterien als für die Beurteilung der Frage maßgeblich herausgearbeitet worden, ob eine Zuwiderhandlung einheitlichen Charakter hat, nämlich Identität oder Verschiedenartigkeit der Ziele der betreffenden Praktiken (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, Dansk Rørindustri/Kommission, T-21/99, Slg. 2002, II-1681, Randnr. 67; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 21. September 2006, Technische Unie/Kommission, C-113/04 P, Slg. 2006, I-8831, Randnrn. 170 und 171, und Urteil Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 184 angeführt, Randnr. 312), Identität der betroffenen Waren und Dienstleistungen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 118, 119 und 124, und Jungbunzlauer/Kommission, Randnr. 312), Identität der an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen (Urteil Jungbunzlauer/Kommission, Randnr. 312) und Identität der Durchführungsmodalitäten (Urteil Dansk Rørindustri/Kommission, Randnr. 68).
- EuG, 13.07.2011 - T-138/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und …
Nach der Rechtsprechung ist der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen ein Korrelat des Grundsatzes der Rechtssicherheit, bei dem es sich um einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts handelt und der insbesondere verlangt, dass jede Unionsregelung, insbesondere wenn sie die Verhängung von Sanktionen vorschreibt oder gestattet, klar und bestimmt ist, damit die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit ihre Vorkehrungen treffen können (vgl. Urteile des Gerichts vom 5. April 2006, Degussa/Kommission, T-279/02, Slg. 2006, II-897, Randnr. 66, und vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Klägerinnen können nicht geltend machen, dass das Urteil Degussa/Kommission (oben in Randnr. 95 angeführt, Randnrn. 66 bis 88) oder das Urteil Jungbunzlauer/Kommission (oben in Randnr. 95 angeführt, Randnrn. 69 bis 92), in dem der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen ebenso wie im Urteil Degussa/Kommission (oben in Randnr. 95 angeführt) ausgelegt worden ist, auf einer "unrichtigen Rechtsauffassung" beruhe.
- EuG, 06.05.2009 - T-127/04
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der …
159 bis 161, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnrn.Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass die Kommission auf der Grundlage der in der vorstehenden Randnummer genannten Indizien annehmen darf, dass die Zuwiderhandlung konkrete Auswirkungen auf den Markt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteile Jungbunzlauer/Kommission, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 159, Roquette Frères/Kommission, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 78, vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 165, Archer Daniels Midland/Kommission, T-329/01, oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 181; Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a./Kommission, T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, Slg. 2006, II-5169, Randnrn.
- EuG, 16.06.2011 - T-235/07
Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein …
- EuGH, 08.12.2011 - C-389/10
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - …
- EuG, 16.06.2011 - T-186/06
Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat - Entscheidung, …
- EuG, 16.06.2011 - T-240/07
Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein …
- EuG, 12.12.2012 - T-400/09
- EuGH, 08.12.2011 - C-272/09
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - …
- EuG, 08.10.2008 - T-73/04
Wettbewerb - Kartelle - Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- …
- EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Wettbewerb Kartelle Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und …
- EuG, 31.03.2009 - T-405/06
Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt der Gemeinschaft - Entscheidung, mit der nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-97/08
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 Abs. 1 EG, Art. 53 Abs. 1 …
- EuG, 06.05.2009 - T-116/04
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der …
- EuG, 03.03.2011 - T-122/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen …
- EuG, 29.03.2012 - T-336/07
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Spanische Märkte für …
- EuG, 16.06.2011 - T-199/08
Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07
Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales Kartell - Markt der Bankprodukte und …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07
Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Art. 81 EG …
- EuG, 28.04.2010 - T-452/05
Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne - Entscheidung, mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09
KME u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur Festsetzung der …
- EuG, 13.07.2011 - T-59/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-76/06
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Art. 81 EG - …
- EuG, 12.07.2011 - T-59/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- EuG, 12.07.2011 - T-112/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen …
- EuG, 24.03.2011 - T-386/06
Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und …
- EuG, 17.05.2011 - T-343/08
[fremdsprachig]
Rechtsprechung
| EuG, 30.01.2007 - T-43/02 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Jungbunzlauer / Kommission
Urteilsberichtigung
Verfahrensgang
- EuG, 27.09.2006 - T-43/02
- EuG, 30.01.2007 - T-43/02
