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Rechtsprechung
   EuG, 15.06.2005 - T-71/03, T-74/03, T-87/03, T-91/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2246
EuG, 15.06.2005 - T-71/03, T-74/03, T-87/03, T-91/03 (https://dejure.org/2005,2246)
EuG, Entscheidung vom 15.06.2005 - T-71/03, T-74/03, T-87/03, T-91/03 (https://dejure.org/2005,2246)
EuG, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - T-71/03, T-74/03, T-87/03, T-91/03 (https://dejure.org/2005,2246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Spezialgraphit - Festsetzung der Preise - Zurechenbarkeit - Berechnung der Geldbußen - Mehrfachahndung - Begründungspflicht - Verteidigungsrechte - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Anwendbarkeit - Schwere und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Tokai Carbon / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Spezialgraphit - Festsetzung der Preise - Zurechenbarkeit - Berechnung der Geldbußen - Mehrfachahndung - Begründungspflicht - Verteidigungsrechte - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Anwendbarkeit - Schwere und ...

  • EU-Kommission PDF

    Tokai Carbon Co. Ltd (T-71/03), Intech EDM BV (T-74/03), Intech EDM AG (T-87/03) und SGL Carbon AG (T-91/03) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Kartelle - Unternehmen - Begriff - Wirtschaftliche Einheit - Zurechnung der Zuwiderhandlungen - Muttergesellschaft und Tochterunternehmen - Gesamtschuldnerische Haftung der betreffenden Gesellschaften (Artikel 81 Absatz 1 EG) (vgl. Randnrn. 54, 58-60, 62)

  • EU-Kommission

    Tokai Carbon Co. Ltd (T-71/03), Intech EDM BV (T-74/03), Intech EDM AG (T-87/03) und SGL Carbon AG (

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldbuße für Unternehmen wegen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen betreffend den Markt der Gemeinschaft und des EWR für stranggepressten Spezialgraphit; Gesamtschuldnerische Haftung für das zweier Unternehmen zur Last gelegte Verhalten; Rechtmäßigkeit von ...

  • Judicialis

    EGV Art. 81 Abs. 1; ; EWR-Abkommen Art. 53 Abs. 1 (Sache COMP/E-2/37.667 - Spezialgraphit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Tokai Carbon Co., Ltd. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 3. März 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2002)5083 endgültig der Kommission vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-2/37.667 - Spezialgraphit) betreffend ein Kartell zur Festsetzung der Preise, zum Austausch von Geschäftsangaben und zur ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-71/03
    62 Folglich durften die beiden Intech-Gesellschaften in Anwendung des Unternehmensbegriffs gesamtschuldnerisch für das ihnen zur Last gelegte Verhalten haftbar gemacht werden, wobei die Handlungen der einen Gesellschaft der anderen zuzurechnen waren (in diesem Sinn auch Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-9/99, HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487, Randnrn.

    85 und 86, sowie Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 137).

    Die Adressaten hätten sich daher gegen die Feststellung einer Zuwiderhandlung und gegen die Festsetzung von Geldbußen wehren können (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnrn. 313 ff.).

    140 Folglich sind bei der Bemessung der Geldbußen die Verteidigungsrechte der betroffenen Unternehmen gegenüber der Kommission dadurch gewahrt, dass sie sich zu Dauer, Schwere und erkennbarer Wettbewerbswidrigkeit der Zuwiderhandlung äußern können (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 235, Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 312, und Urteil LR AF 1998/Kommission, oben in Randnr. 139 angeführt, Randnr. 200).

  • EuG - T-72/03

    Toyo Tanso / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-71/03
    TT hat ebenfalls Klage erhoben (Rechtssache T-72/03).

    Durch Beschluss vom 10. Mai 2005 ist die Rechtssache T-72/03 deshalb im Register gestrichen worden.

    In ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte (Anlage A 3 zur Klageschrift T-72/03, S. 14/15 und 17) hat TT ausdrücklich erklärt,.

    190 Auch wenn TT ihre Klage nach der mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat (siehe oben, Randnr. 33), können diese Umstände vom Gericht in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung (siehe oben, Randnr. 164) berücksichtigt werden, zumal die Rechtssache T-72/03 mit den übrigen Rechtssachen verbunden war (siehe oben, Randnr. 30).

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-71/03
    Die Mitteilung der Beschwerdepunkte und die Entscheidung dürften aber in tatsächlicher Hinsicht nicht voneinander abweichen (Urteil des Gerichts vom 19. März 2003 in der Rechtssache T-213/00, CMA CGM u. a./Kommission, Slg. 2003, II-913, Randnr. 109).

    Diesem Erfordernis ist Genüge getan, wenn die Entscheidung den Betroffenen keine anderen als die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannten Zuwiderhandlungen zur Last legt und nur Tatsachen berücksichtigt, zu denen sich die Betroffenen haben äußern können (vgl. Urteil CMA CGM u. a./Kommission, oben in Randnr. 133 angeführt, Randnr. 109 und die dort genannte Rechtsprechung).

  • RG, 01.09.1937 - V 2/37

    Wer ist "Beteiligter" im Sinne des § 12 GBO. a. F., wenn der Grundbuchrichter

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-71/03
    der Kommission vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-2/37.667 - Spezialgraphit).

    vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-2/37.667 - Spezialgraphit, im Folgenden: Entscheidung) stellte die Kommission die Beteiligung verschiedener Unternehmen an einer Reihe von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Sinn von Artikel 81 Absatz 1 EG und Artikel 53 Absatz 1 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Spezialgraphitsektor in der Zeit von Juli 1993 bis Februar 1998 fest.

  • RG, 04.01.1927 - I 809/26

    Ist der Kraftfahrer im Straßenverkehr verpflichtet, sich auf die Möglichkeit

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-71/03
    1 809/26,5.
  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-71/03
    Damit macht sie gegenüber den Unternehmen die Angaben, die diese für ihre Verteidigung nicht nur gegen die Feststellung einer Zuwiderhandlung, sondern auch gegen die Festsetzung einer Geldbuße benötigen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 21, und Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 199 und die dort genannte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-71/03
    81 Soweit Intech noch geltend macht, dass die vom Kartell vorgenommenen Preiserhöhungen ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen zuwidergelaufen seien, die in Wirklichkeit in einer aggressiven Preispolitik und einer Steigerung ihrer Marktanteile bestanden hätten, genügt der Hinweis, dass die Begehung einer Zuwiderhandlung nicht voraussetzt, dass das betreffende Unternehmen durch seine Teilnahme an dem fraglichen Kartell wirtschaftliche Vorteile erlangt hat (in diesem Sinn auch Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-304/94, Europa Carton/Kommission, Slg. 1998, II-869, Randnr. 141).
  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-71/03
    59 Unter diesen Umständen hat die Kommission zu Recht auf die Rechtsprechung verwiesen (Randnrn. 420 und 421 der Entscheidung), wonach sie zu der Auffassung berechtigt war, dass die Intech-Gesellschaften grundsätzlich einer wirtschaftlichen Einheit angehörten und somit beide ein einziges "Unternehmen" im Sinn des Wettbewerbsrechts darstellten (Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 50, und des Gerichts vom 1. April 1993 in der Rechtssache T-65/89, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1993, II-389, Randnr. 149).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-71/03
    Auch im Rahmen der Befugnis des Gerichts zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung besteht daher kein Anlass, die Beurteilung der Kommission (Randnrn. 437 bis 457 der Entscheidung) in Frage zu stellen, wonach es sich bei diesen Absprachen um "sehr schwerwiegende" Zuwiderhandlungen gehandelt habe (in diesem Sinn auch Urteil des Gerichtshofes vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-359/01 P, British Sugar/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50); infolgedessen wurde der höchste Ausgangsbetrag im Bereich des isostatisch gepressten Graphits auf 20 Millionen Euro festgesetzt, während die beiden Ausgangsbeträge im Bereich des stranggepressten Graphits auf je 15 Millionen Euro festgesetzt wurden.
  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-71/03
    Nimmt jedoch ein Unternehmen, selbst ohne sich aktiv zu beteiligen, an Treffen von Unternehmen mit wettbewerbswidrigem Zweck teil und distanziert es sich nicht offen vom Inhalt dieser Treffen, so dass es den anderen Teilnehmern Anlass zu der Annahme gibt, dass es dem Ergebnis der Treffen zustimmt und sich daran halten wird, so kann nach gefestigter Rechtsprechung der Nachweis als erbracht angesehen werden, dass es sich an der aus diesen Treffen resultierenden Absprache beteiligt hat (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 232, vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-12/89, Solvay/Kommission, Slg. 1992, II-907, Randnr. 98, und vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-141/89, Tréfileurope/Kommission, Slg. 1995, II-791, Randnrn.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-248/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89

    Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

  • EuGH, 14.12.1972 - 7/72

    Boehringer Mannheim / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuGH, 12.07.1984 - 170/83

    Hydrotherm

  • EuG, 09.07.2003 - T-230/00

    Daesang und Sewon Europe / Kommission

  • EuG, 16.12.2003 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • EuG, 12.07.2001 - T-12/99

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON RJB MINING GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER

  • RG, 11.07.1936 - 1/36

    Eine Berichtigung der Sitzungsniederschrift hat das Revisionsgericht auch dann zu

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    60 In dem speziellen Fall, dass ein Mutterunternehmen 100 % des Kapitals seines Tochterunternehmens hält, das eine Zuwiderhandlung begangen hat, besteht eine einfache Vermutung, dass dieses Mutterunternehmen einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten seines Tochterunternehmens ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 1983, AEG/Kommission, 107/82, Slg. 1983, 3151, Randnr. 50, und Urteil PVC II, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnrn. 961 und 984) und dass beide daher ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG darstellen (Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, ... Randnr. 59).
  • BGH, 18.11.2014 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell II - Interner Ausgleich einer von der Europäischen

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach juristische Personen, die im Zeitpunkt des Erlasses einer Geldbuße kein einheitliches Unternehmen mehr bilden, jeweils Anspruch auf individuelle Anwendung der Obergrenze von 10% des Umsatzes nach Art. 23 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1/2003 haben (dazu EuGH, Urteil vom 26. November 2013 - C-50/12 P, WuW/E EU-R 2886 = NZKart 2014, 138 Rn. 57 - Kendrion; EuG, Urteil vom 15. Juni 2005 - T-71/03 u.a. Rn. 390 - Tokai Carbon), führt im Streitfall ebenfalls nicht zu einer abweichenden Beurteilung.

    Wenn es bereits vor der Ahndung der Zuwiderhandlung zu einer Aufspaltung des Unternehmens kommt, ist diesem Aspekt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dadurch Rechnung zu tragen, dass die umsatzbezogene Obergrenze bereits im Außenverhältnis gegenüber jeder in Anspruch genommenen juristischen Person individuell zu berechnen ist (EuGH, WuW/E EU-R 2886 Rn. 57 - Kendrion; ebenso bereits EuG, Urteil vom 15. Juni 2005 - T-71/03 u.a. Rn. 390 - Tokai Carbon).

  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS

    In dem speziellen Fall, dass ein Mutterunternehmen 100 % des Kapitals seines Tochterunternehmens hält, das eine Zuwiderhandlung begangen hat, besteht eine einfache Vermutung, dass dieses Mutterunternehmen einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten seines Tochterunternehmens ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 1983, AEG/Kommission, 107/82, Slg. 1983, 3151, Randnr. 50, und Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnrn. 961 und 984) und dass beide daher ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG darstellen (Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59).

    Daher ist davon auszugehen, dass die Klägerin die Vermutung, dass das Mutterunternehmen auf das Verhalten seines 100%igen Tochterunternehmens einen bestimmenden Einfluss ausübte (Urteile AEG/Kommission, Randnr. 50, und vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, Randnr. 59), nicht durch den Nachweis der Selbständigkeit ihrer Tochtergesellschaft Virteon GmbH entkräftet hat.

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission hätte jedoch die Würdigung des Nichtbestreitens des Sachverhalts durch die Klägerin in den Erwägungen zur Zusammenarbeit enthalten sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, Randnr. 415).

    Die Methode, die Mitglieder eines Kartells im Hinblick auf eine differenzierte Behandlung im Stadium der Festsetzung der Ausgangsbeträge ihrer Geldbußen in Kategorien einzuteilen, die das Gericht grundsätzlich für zulässig erklärt hat, obwohl dabei die Größenunterschiede zwischen Unternehmen derselben Kategorie unberücksichtigt bleiben (Urteile des Gerichts CMA CGM u. a./Kommission, Randnr. 385, und vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, Randnr. 217), führt zu einer Pauschalierung des für die Unternehmen derselben Kategorie festgesetzten Ausgangsbetrags.

    Im Übrigen muss die Höhe der Geldbußen nach der Rechtsprechung zumindest in angemessenem Verhältnis zu den Faktoren stehen, die für die Beurteilung der Schwere des Verstoßes eine Rolle gespielt haben (vgl. Urteil vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, Randnr. 219).

    Mit dieser Vorgehensweise hat die Kommission für die Einteilung der Kartellteilnehmer in drei Gruppen somit eine in sich stimmige Methode gewählt, die durch den Unterschied zwischen den jeweiligen Marktanteilen der Unternehmen dieser drei Gruppen objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, Randnr. 220).

    Er hat dem Kollegium der Kommissionsmitglieder nur die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Ablaufs des Verwaltungsverfahrens relevanten Rügen mitzuteilen (Urteil vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, Randnr. 53).

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

    Die Differenzierung der Unternehmen erfolgt in der Weise, dass nach Nr. 1 A Abs. 3, 4 und 6 der Leitlinien der individuelle Beitrag jedes Unternehmens zum Erfolg des Kartells, gemessen an der tatsächlichen wirtschaftlichen Fähigkeit, im Hinblick auf seine Einstufung in die passende Kategorie ermittelt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 225; vgl. auch Urteil des Gerichts vom 18. Juni 2008, Hoechst/Kommission, T-410/03, Slg. 2008, II-881, Randnr. 360).

    Damit macht sie gegenüber den Unternehmen die Angaben, die diese für ihre Verteidigung nicht nur gegen die Feststellung einer Zuwiderhandlung, sondern auch gegen die Festsetzung einer Geldbuße benötigen (Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 106 angeführt, Randnr. 428; vgl. Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, LR AF 1998/Kommission, T-23/99, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 199 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 122 angeführt, Randnr. 139).

    Die zwischen den Unternehmen vorgenommene Differenzierung besteht darin, nach Nr. 1 A Abs. 3, 4 und 6 der Leitlinien den individuellen Beitrag jedes Unternehmens zum Erfolg des Kartells, gemessen an der tatsächlichen wirtschaftlichen Fähigkeit, im Hinblick auf seine Einstufung in die passende Kategorie zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteil Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 122 angeführt, Randnr. 225; vgl. auch Urteil Hoechst/Kommission, oben in Randnr. 122 angeführt, Randnr. 360).

    Nach der Rechtsprechung muss die Höhe der Geldbußen zudem zumindest in einem angemessenen Verhältnis zu den Faktoren stehen, die für die Beurteilung der Schwere des Verstoßes eine Rolle spielen (Urteile Tate & Lyle u. a./Kommission, oben in Randnr. 126 angeführt, Randnr. 106; vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, Randnr. 219, und Degussa/Kommission, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 324).

    Dow betont insbesondere, die Kommission habe gegenüber Shell einen Multiplikator angewandt, der zu dem ihr gegenüber angewandten Multiplikator eine fünfmal höhere Differenz aufweise als die Differenz zwischen dem Multiplikator von Dow und dem von Bayer. Dagegen sei die Differenz zwischen dem Umsatz von Shell und dem von Dow 20-mal höher als die Differenz zwischen dem Umsatz von Dow und dem von Bayer. Außerdem meint Dow unter Verweis auf die Urteile vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 131 angeführt, und Degussa/Kommission, oben in Randnr. 116 angeführt, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet worden sei, da zwischen dem ihr gegenüber angewandten Multiplikator und dem von EniChem nur eine Differenz von 0, 25 bestehe, obwohl EniChem einen etwa doppelt so hohen Umsatz wie Dow Chemical aufweise.

    Ein großes Unternehmen, das verglichen mit den übrigen Mitgliedern eines Kartells über beträchtliche finanzielle Ressourcen verfügt, kann die zur Zahlung seiner Geldbuße erforderlichen Mittel leichter aufbringen; dies rechtfertigt es im Hinblick auf eine hinreichende Abschreckungswirkung der Geldbuße, insbesondere durch Anwendung eines Multiplikators, eine entsprechend höhere Geldbuße festzusetzen als für die gleiche Zuwiderhandlung eines Unternehmens, das nicht über derartige Ressourcen verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 131 angeführt, Randnrn. 241 und 243; vgl. außerdem Urteile des Gerichts ABB Asea Brown Boveri/Kommission, oben in Randnr. 148 angeführt, Randnr. 170, und vom 15 März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Randnr. 235).

  • EuG, 15.07.2015 - T-418/10

    voestalpine und voestalpine Wire Rod Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle

    - Austria Draht bilde mit ihrem Handelsvertreter eine wirtschaftliche Einheit (angefochtener Beschluss, Rn. 697, 480 und 481) und hafte folglich für die Beteiligung des Handelsvertreters am Kartell; diese Haftung bestehe unabhängig von einer entsprechenden etwaigen (fehlenden) Kenntnis, Kontrolle oder Billigung (Verweis auf Rn. 54 des Urteils vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, EU:T:2005:220, und auf das Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg, EU:C:2009:536) (angefochtener Beschluss, Rn. 777).
  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Das Gericht hat in Randnr. 59 des angefochtenen Urteils weiter ausgeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung in dem besonderen Fall, in dem eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft halte, die eine Zuwiderhandlung begangen habe, eine widerlegbare Vermutung bestehe, dass diese Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübe (unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Randnr. 136 und die dort angeführte Rechtsprechung), so dass diese beiden Gesellschaften ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG darstellten (unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, "Tokai II", T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, Randnr. 59).
  • EuGH, 12.11.2014 - C-580/12

    Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am

    Jedenfalls verbiete die Rechtsprechung es nicht, interne Verkäufe zu berücksichtigen, verlange dies aber auch nicht (Urteile KNP BT/Kommission, EU:C:2000:625, Rn. 62, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, EU:C:2006:328, Rn. 102 und 103, Europa Carton/Kommission, T-304/94, EU:T:1998:89, Rn. 123, KNP BT/Kommission, T-309/94, EU:T:1998:91, Rn. 112, Lögstör Rör/Kommission, T-16/99, EU:T:2002:72, Rn. 358, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, EU:T:2005:220, Rn. 260, Daiichi Pharmaceutical/Kommission, T-26/02, EU:T:2006:75, Rn. 57, 63 und 64, und BST/Kommission, T-452/05, EU:T:2010:167, Rn. 82).

    Aus diesem Grund haben die Unionsgerichte, worauf der Generalanwalt in den Nrn. 28 bis 34 seiner Schlussanträge hinweist, stets die Klagegründe zurückgewiesen, mit denen vertikal integrierte Hersteller versucht haben, zu erreichen, dass ihre internen Verkäufe von dem als Grundlage für die Berechnung der ihnen auferlegten Geldbuße dienenden Umsatz ausgeschlossen werden (Urteil KNP BT/Kommission, EU:C:2000:625, Rn. 62; vgl. auch Urteile Europa Carton/Kommission, EU:T:1998:89, Rn. 128, KNP BT/Kommission, EU:T:1998:91, Rn. 112, Lögstör Rör/Kommission, EU:T:2002:72, Rn. 360 bis 363, und Tokai Carbon u. a./Kommission, EU:T:2005:220, Rn. 260).

  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission -

    170 und 171, und Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, Dansk Rørindustri/Kommission, T-21/99, Slg. 2002, II-1681, Randnr. 67, und vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 312), Identität der betroffenen Waren und Dienstleistungen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    54, 524 und 525, Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 90 angeführt, Randnr. 62, und vom 12. Dezember 2007, Akzo Nobel u. a./Kommission, T-112/05, Slg. 2007, II-5049, Randnrn.

    54, 524 und 525, und Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 150 angeführt, Randnr. 62).

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Umgekehrt erscheint ihre Anwendung grundsätzlich weniger angebracht, wenn das fragliche Verhalten, sofern es erwiesen ist, klar wettbewerbswidrig ist (oben in Randnr. 224 angeführtes Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 281, und Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005 in den Rechtssachen T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, Tokai Carbon u. a./Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

    961 und 984) und dass beide daher ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG darstellen (Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59).

    524 und 525, Tokai Carbon u. a./Kommission, Randnr. 62, sowie Akzo Nobel u. a./Kommission, Randnr. 62; vgl. in diesem Sinne entsprechend auch Urteile des Gerichtshofs vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, Slg. 1974, 223, Randnr. 41, sowie vom 16. November 2000, Metsä-Serla u. a./Kommission, C-294/98 P, Slg. 2000, I-10065, Randnrn.

    Ein Unternehmen im Sinne dieser Vorschriften kann somit aus mehreren Rechtssubjekten bestehen (vgl. Urteil Tokai Carbon u. a./Kommission, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 09.07.2013 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

  • EuG, 09.09.2009 - T-301/04

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE KOMMISSIONSENTSCHEIDUNG AB, DER ZUFOLGE

  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das

  • EuGH, 18.12.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin - Rechtsmittel -

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

  • EuG, 03.03.2011 - T-123/07

    Siemens Transmission & Distribution / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt

  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

  • EuG, 09.12.2014 - T-472/09

    SP / Kommission

  • EuG, 17.05.2013 - T-146/09

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zu einem Kartell auf dem

  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-50/12

    Kendrion / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Branche der Industriesäcke

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 27.02.2014 - T-91/11

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen

  • EuG, 20.05.2015 - T-456/10

    Das Gericht der EU nimmt hinsichtlich der Kartellabsprache über Phosphate

  • EuG, 12.12.2007 - T-112/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER GEGEN FÜNF

  • EuG, 16.09.2013 - T-373/10

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 16.09.2013 - T-396/10

    Zucchetti Rubinetteria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - (Rechtsmittel - Wettbewerb - Spezialgraphit - Ne bis in

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte

  • EuG, 08.09.2016 - T-471/13

    Xellia Pharmaceuticals und Alpharma / Kommission

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission

  • OLG München, 11.04.2019 - U 3283/11

    Gesamtschuldnerinnenausgleich wegen eines Kartellrechtsverstoßes gegen eine

  • EuG, 07.06.2011 - T-217/06

    Arkema France u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate

  • EuGH, 25.03.2021 - C-611/16

    Xellia Pharmaceuticals und Alpharma / Kommission

  • EuG, 12.07.2011 - T-132/07

    Fuji Electric / Kommission

  • EuG, 08.10.2008 - T-73/04

    Carbone-Lorraine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 12.09.2007 - T-30/05

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 15.06.2005 - T-91/03

    Geldbuße für Unternehmen wegen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell im

  • EuG, 08.10.2008 - T-69/04

    Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 15.06.2005 - T-87/03

    Geldbuße für Unternehmen wegen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen

  • EuG, 15.06.2005 - T-74/03

    Geldbuße für Unternehmen wegen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen

  • EuG, 06.02.2014 - T-27/10

    AC-Treuhand / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Zinn- und

  • EuG, 16.11.2011 - T-55/06

    RKW / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus

  • EuG, 27.11.2014 - T-517/09

    Alstom / Kommission

  • EuG, 17.12.2014 - T-72/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Beteiligung der

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

  • EuG, 15.07.2015 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 30.04.2009 - T-12/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN

  • EuG, 17.05.2013 - T-147/09

    Trelleborg Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-247/11

    Areva / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 24.03.2011 - T-385/06

    Aalberts Industries u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

  • EuG, 24.03.2011 - T-375/06

    Das Gericht erklärt die Geldbußen einiger Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an

  • EuG, 08.10.2008 - T-68/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS KARTELL AUF DEM

  • EuG, 28.04.2010 - T-456/05

    Gütermann / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-588/20

    Daimler (Ententes - Bennes à ordures ménagères) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 29.06.2012 - T-370/09

    GDF Suez / Kommission

  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-76/06

    Britannia Alloys & Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-221/22

    Kommission/ Deutsche Telekom - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 09.09.2015 - T-91/13

    LG Electronics / Kommission

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H & R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb -

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 09.09.2011 - T-25/06

    Alliance One International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-38/07

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über das Kartell auf dem

  • EuG, 15.12.2016 - T-762/14

    Philips und Philips France / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12

    YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse,

  • EuG, 14.07.2011 - T-190/06

    Total und Elf Aquitaine / Kommission

  • EuG, 24.03.2011 - T-377/06

    Comap / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-180/16

    Toshiba / Kommission - Rechtsmittel - Art. 101 AEUV - Gasisolierte Schaltanlagen

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • EuG, 24.03.2011 - T-379/06

    Kaimer u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuG, 17.05.2013 - T-154/09

    MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche

  • EuG, 24.03.2011 - T-384/06

    IBP und International Building Products France / Kommission - Wettbewerb -

  • EuG, 09.09.2015 - T-92/13

    Philips / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-40/12

    Gascogne Sack Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuG, 16.06.2011 - T-191/06

    FMC Foret / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Perborat

  • EuG, 12.07.2018 - T-422/14

    Viscas / Kommission

  • EuG, 24.03.2011 - T-386/06

    Pegler / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus

  • EuG, 12.07.2018 - T-444/14

    Furukawa Electric / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • EuG, 13.12.2006 - T-245/03

    in der Rechtssache T-217/03 Fédération nationale de la coopération bétail et

  • EuG, 29.09.2021 - T-363/18

    Nippon Chemi-Con Corporation/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 29.09.2021 - T-342/18

    Nichicon Corporation/ Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-69/10

    IRO / Kommission

  • EuG, 12.07.2018 - T-451/14

    Fujikura / Kommission

  • EuG, 12.07.2018 - T-445/14

    ABB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Stromkabel -

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Rechtsprechung
   EuG, 15.06.2005 - T-87/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,67642
EuG, 15.06.2005 - T-87/03 (https://dejure.org/2005,67642)
EuG, Entscheidung vom 15.06.2005 - T-87/03 (https://dejure.org/2005,67642)
EuG, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - T-87/03 (https://dejure.org/2005,67642)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Geldbuße für Unternehmen wegen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen betreffend den Markt der Gemeinschaft und des EWR für stranggepressten Spezialgraphit; Gesamtschuldnerische Haftung für das zweier Unternehmen zur Last gelegte Verhalten; Rechtmäßigkeit von ...

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-87/03
    In den verbundenen Rechtssachen T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03 erlässt das Gericht erster Instanz der europäischen Gemeinschaft unter Mitwirkung des Präsidenten J. Pirrung sowie der Richter A. W. H. Meij und N. J. Forwood, Kanzler: J. Palacio González, Hauptverwaltungsrat, auf Grund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 21. September 2004 folgendes Urteil :.

    In der Rechtssache T-71/03, Tokai Carbon/Kommission,.

    Volltext siehe unter: EuG - 15.06.2005 - AZ: T 71/03.

  • EuG, 15.06.2005 - T-74/03

    Geldbuße für Unternehmen wegen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-87/03
    In den verbundenen Rechtssachen T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03 erlässt das Gericht erster Instanz der europäischen Gemeinschaft unter Mitwirkung des Präsidenten J. Pirrung sowie der Richter A. W. H. Meij und N. J. Forwood, Kanzler: J. Palacio González, Hauptverwaltungsrat, auf Grund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 21. September 2004 folgendes Urteil :.

    In der Rechtssache T-74/03, Intech EDM BV/Kommission,.

  • EuG, 15.06.2005 - T-91/03
    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-87/03
    In den verbundenen Rechtssachen T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03 erlässt das Gericht erster Instanz der europäischen Gemeinschaft unter Mitwirkung des Präsidenten J. Pirrung sowie der Richter A. W. H. Meij und N. J. Forwood, Kanzler: J. Palacio González, Hauptverwaltungsrat, auf Grund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 21. September 2004 folgendes Urteil :.

    In der Rechtssache T-91/03, SGL Carbon/Kommission,.

  • EuG, 15.06.2005 - T-91/03

    Geldbuße für Unternehmen wegen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen

    In den verbundenen Rechtssachen T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03 erlässt das Gericht erster Instanz der europäischen Gemeinschaft unter Mitwirkung des Präsidenten J. Pirrung sowie der Richter A. W. H. Meij und N. J. Forwood, Kanzler: J. Palacio González, Hauptverwaltungsrat, auf Grund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 21. September 2004 folgendes Urteil :.

    In der Rechtssache T-87/03, Intech EDM AG/Kommission,.

  • EuG, 15.06.2005 - T-74/03
    In den verbundenen Rechtssachen T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03 erlässt das Gericht erster Instanz der europäischen Gemeinschaft unter Mitwirkung des Präsidenten J. Pirrung sowie der Richter A. W. H. Meij und N. J. Forwood, Kanzler: J. Palacio González, Hauptverwaltungsrat, auf Grund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 21. September 2004 folgendes Urteil :.

    In der Rechtssache T-87/03, Intech EDM AG/Kommission,.

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