Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1970

Rechtsprechung
   EuGH, 15.07.1970 - 41/69   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Chemiefarma / Kommission

    VERORDNUNG NR . 17 DES RATES, ARTIKEL 9, ABSATZ 3
    1 . POLITIK DER EWG - WETTBEWERBSREGELN - KARTELLE - BEFUGNISSE DER BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN - VORLÄUFIGKEIT - VORRANG DER ZUSTÄNDIGKEIT DER KOMMISSION

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. POLITIK DER EWG - WETTBEWERBSREGELN - KARTELLE - BEFUGNISSE DER BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN - VORLÄUFIGKEIT - VORRANG DER ZUSTÄNDIGKEIT DER KOMMISSION

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1970, 661



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (129)  

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94  

    Wettbewerb - Artikel 85 EG-Vertrag - Wirkungen eines Nichtigkeitsurteils - Rechte

    Nach Ansicht von Wacker, Hoechst und Hüls hat die Nichtigerklärung der das Verwaltungsverfahren abschließenden Entscheidung 1988 durch den Gerichtshof ipso jure die Rechtswidrigkeit des gesamten kontradiktorischen Verwaltungsverfahrens, d. h. des Verfahrens seit der Mitteilung der Beschwerdepunkte, nach sich gezogen (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnrn.

    Verletzung wesentlicher Formvorschriften für nichtig erklärt werden (Schlußanträge des Generalanwalts Gand, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 707, 709 bis 711, des Generalanwalts Warner, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2267, 2293, und des Generalanwalts Sir Gordon Slynn in den Rechtssachen 228/82 und 229/82, Ford/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1984, Slg. 1984, 1129, 1147, 1173; einige Klägerinnen verweisen auch auf die Rechtsprechung zur Verletzung der Anhörungspflicht: Urteil des Gerichtshofes vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, 78, Urteil Roquette Frères/Rat sowie Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, vom 5. Oktober 1993 in den Rechtssachen C-13/92, C-14/92, C-15/92 und C-16/92, Driessen u. a., Slg. 1993, I-4751, und vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067).

    Die textlichen Unterschiede zwischen der Entscheidung 1988 und der zweiten Entscheidung seien nicht wesentlich (Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 178, vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl u. a./Kommission, Slg. 1982, 245, Randnr. 23, Fedesa u. a., vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat, und vom 1. Juni 1994, Parlament/Rat), so daß die von einigen Klägerinnen angeführte Rechtsprechung (namentlich die Urteile Transocean Marine Paint/Kommission und British Aerospace und Rover/Kommission) nicht einschlägig sei.

    Das Wettbewerbsverfahrensrecht der Gemeinschaft stelle auf Funktionsträger und nicht auf die jeweiligen Personen ab, die die betreffenden Funktionen ausübten (Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnrn. 71 und 72).

    Ein solcher allgemeiner Grundsatz besteht nicht (Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 72).

    Sie behaupten auch nicht, daß die Niederschrift mangels einer Übersetzung der Teile, die in einer anderen Sprache abgefaßt waren als der des Staates, dessen Hoheitsgewalt sie unterstehen, in bezug auf sie Ungenauigkeiten oder wesentliche Auslassungen enthalte, deren nachteilige Folgen das Verwaltungsverfahren fehlerhaft machen könnten (Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 52, und Parker Pen/Kommission, Randnr. 74).

    Die durch Artikel 6 MRK garantierte Unschuldsvermutung sei ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts und finde im Rahmen der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag volle Anwendung (Urteile des Gerichtshofes, ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 153, vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72, Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215, vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73, 55/73, 56/73, 111/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnr. 301, und vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83, CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679; Urteile BASF/Kommission, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung reicht es für eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 85 Absatz 1 EG-Vertrag aus, daß die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in bestimmter Weise zu verhalten (namentlich Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86).

    Auch wenn sie nicht auf alle tatsächlichen Argumente der beschuldigten Unternehmen eingehen müsse (Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 77), habe sie doch auf ähnliche Rügen anderer Unternehmen geantwortet (Entscheidung, Randnrn. 45 und 46).

    LVM, Elf Atochem, DSM, Wacker, Hoechst, Hüls und Enichem sind der Meinung, daß die Entscheidung keine besonderen Gesichtspunkte enthalte, die die Höhe der gegen sie festgesetzten Geldbuße verständlich mache (Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 176, und Suiker Unie u. a./Kommission, Randnrn. 622 und 623).

  • EuG, 28.02.2002 - T-86/95  
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dieses Erfordernis erfüllt, wenn die Entscheidung den Betroffenen keine anderen Zuwiderhandlungen zur Last legt als die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannten und nur Tatsachen berücksichtigt, zu denen die Betroffenen sich äußern konnten (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnrn. 26 und 94).

    Die endgültige Entscheidung der Kommission braucht jedoch nicht notwendig ein Abbild der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu sein (vgl. Urteil Compagnie maritime belge de transports u. a./Kommission, Randnr. 113, Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 14, und Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 91).

    Die Kommission darf nämlich ohne weiteres unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verwaltungsverfahrens ihre Argumente, auf die sie die Beschwerdepunkte stützt, in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht neu ordnen oder ergänzen (Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 92).

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Kommission ohne weiteres unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verwaltungsverfahrens ihre Argumente, auf die sie die Beschwerdepunkte stützt, in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht neu ordnen oder ergänzen darf (Urteil Irish Sugar/Kommission, Randnr. 34, Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 92, und Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, Randnrn. 437 und 438).

    Letztlich kommt Randnummer 116 der angefochtenen Entscheidung für den Gedankengang der Kommission jedenfalls keine ausschlaggebende Bedeutung zu, da die Kommission ihr Schlussfolgerung, dass die Interessen der Verkehrsnutzer nicht angemessen berücksichtigt seien, auf andere Gründe gestützt hat (in diesem Sinne Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 86).

    Dieses Erfordernis ist nach der Rechtsprechung erfüllt, wenn die endgültige Entscheidung den betroffenen Unternehmen keine neuen Beschwerdepunkte gegenüber den in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannten zur Last legt und nur Tatsachen berücksichtigt, zu denen die Betroffenen sich äußern konnten (vgl. insbesondere Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 94).

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98  

    Rekordbußgeld gegen Reedereien aufgehoben // Zwei deutsche Unternehmen betroffen

    Nach der Rechtsprechung ist diesem Erfordernis Genüge getan, wenn die Entscheidung den Betroffenen keine anderen Zuwiderhandlungen als die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannten zur Last legt und nur Tatsachen berücksichtigt, zu denen die Betroffenen sich haben äußern können (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 94).

    Diesem Erfordernis ist Genüge getan, wenn die Entscheidung den Betroffenen keine anderen Zuwiderhandlungen als die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannten zur Last legt und nur Tatsachen berücksichtigt, zu denen die Betroffenen Stellung nehmen konnten (Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, zitiert oben in Randnr. 113).

    Sie muss insoweit nicht nur die Möglichkeit haben, das Vorbringen der betroffenen Unternehmen zuzulassen oder zurückzuweisen, sondern auch die von den Unternehmen vorgebrachten Tatsachen eigenständig zu prüfen, sei es um bestimmte Beschwerdepunkte fallen zu lassen, die sich als nicht ausreichend begründet erwiesen haben, sei es um ihre Argumente, auf die sie die aufrechterhaltenen Beschwerdepunkte stützt, in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht neu zu ordnen oder zu ergänzen (Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, zitiert oben in Randnr. 113, Randnr. 92, und vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnrn. 437 und 438, 1rish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 152, Randnrn. 34 und 36).

    Nur wenn daher die endgültige Entscheidung den betroffenen Unternehmen andere Zuwiderhandlungen als die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannten zur Last legt oder andere Tatsachen berücksichtigt, ist eine Verletzung der Verteidigungsrechte festzustellen (Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, zitiert oben in Randnr. 113, Randnrn. 26 und 94, Urteil CB und Europay/Kommission, zitiert oben in Randnr. 138, Randnrn. 49 bis 52).

    Zeigt dagegen die Prüfung der Mitteilung der Beschwerdepunkte, dass das angeblich neue tatsächliche oder rechtliche Vorbringen in Wirklichkeit nur die Umformulierung, Neuordnung oder Ergänzung eines bereits in der Mitteilung der Beschwerdepunkte enthaltenen Vorbringens ist, mit dem gegebenenfalls auf die Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen in den Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte eingegangen werden soll, so ist eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht gegeben (Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, zitiert oben in Randnr. 113, Randnr. 92, und Suiker Unie u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 191, Randnrn. 437 und 438, Urteil Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 152, Randnrn. 34 und 36).

mehr
  • EuG, 06.10.2005 - T-22/02  

    Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte - Entscheidung der

    Im Übrigen ergebe sich aus den Schlussanträgen des Generalanwalts Reischl in der Rechtssache GVL/Kommission (S. 510 und 516), dass die Beklagte seinerzeit bereits zugestanden habe, dass die Feststellung eines Verstoßes wegen ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt ebenfalls Sanktionswirkung habe; auch habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 (ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 104) der Veröffentlichung einer Entscheidung die Wirkung einer zusätzlichen Sanktion zugesprochen.

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass zum einen die Befugnis der Kommission, Sanktionen zu verhängen, nicht dadurch berührt wird, dass der Verstoß und seine schädlichen Wirkungen bereits aufgehört haben (Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 175), und zum anderen, dass die Kommission durch Entscheidung einen Verstoß feststellen kann, den das Unternehmen bereits abgestellt hat, falls sie daran ein legitimes Interesse hat (Urteil GVL/Kommission, Randnr. 24).

    der Kommission vom 23. Dezember 1971 ergibt, den die Beklagte zu den Akten gereicht hat, die Antwort des Gemeinschaftsgesetzgebers auf Hinweise in Urteilen des Gerichtshofes von 1970 in den Rechtssachen betreffend das Chinin-Kartell (vgl. u. a. Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnrn. 18 bis 20), wiederholt 1972 in Rechtssachen betreffend das Farbstoffkartell (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnr. 21) darstellt, in denen der Gerichtshof zunächst ausführt, dass die Vorschriften über die Befugnis der Kommission zur Verhängung von Geldbußen bei Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln keine Verjährung vorsähen, und dann ergänzt, eine Verjährungsfrist könne ihrer Funktion nur gerecht werden, wenn sie im Voraus festgelegt sei; die Festlegung einer solchen Frist und der Einzelheiten ihrer Anwendung falle in die Zuständigkeit des Gemeinschaftsgesetzgebers.

    Nach der Rechtssprechung des Gerichtshofes kann eine Verjährungsfrist ihrer Funktion, die Rechtssicherheit zu wahren, nur gerecht werden, wenn sie im Voraus festgelegt ist; dabei fällt die Festlegung der Frist und der Einzelheiten ihrer Anwendung in die Zuständigkeit des Gemeinschaftsgesetzgebers (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache ACF Chemiefarma/Kommission, Randnrn. 19 und 20; Geigy/Kommission, Randnr. 21; vom 24. September 2002 in der Rechtssache Falck et Acciaierie di Bolzano/Kommission, Rechtssachen C-74/00 P und C-75/00 P, Slg. 2002, I-7869, Randnr. 139; und vom 2. Oktober 2003 in den Rechtssachen C-172/01 P, C-175/01 P, C-176/01 P und C-180/01 P, International Power u. a./NALOO, Slg. 2003, I-11421, Randnr. 106).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92  

    Rechtsmittel - Geschäftsordnung der Kommission - Verfahren für den Erlaß einer

    In Randnummer 198 hat das Gericht unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 (ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661) und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125) ausgeführt, eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages liege schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht hätten, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten.

    130 Viertens liegt nach der vom Gericht in Randnummer 198 des angefochtenen Urteils angeführten Rechtsprechung des Gerichtshofes (u. a. Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112) eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten.

  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen

    Hierbei muss sie nicht nur die Argumente der betroffenen Unternehmen zulassen oder zurückweisen können, sondern auch selbst die von ihnen angeführten Angaben zum Sachverhalt prüfen können, sei es, um die Beschwerdepunkte fallen zu lassen, die sich womöglich als nicht stichhaltig erweisen, sei es, um sowohl auf tatsächlicher als auch auf rechtlicher Ebene ihr Vorbringen zur Stützung der von ihr weiter aufrechterhaltenen Beschwerdepunkte zu ordnen oder zu vervollständigen (Urteil des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Randnr. 93; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnrn.

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG und entsprechend Art. 53 EWR-Abkommen schon dann vorliegt, wenn die betroffenen Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 24. Oktober 1991, Petrofina/Kommission, T-2/89, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 211, und vom 10. März 1992, 1CI/Kommission, T-13/89, Slg. 1992, II-1021, Randnr. 253; vgl. in diesem Sinne auch Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, oben in Randnr. 87 angeführt, Randnr. 112, und van Landewyck u. a./Kommission, oben in Randnr. 87 angeführt, Randnr. 86).

    Die gesamtschuldnerische Haftung für die Zahlung der festgesetzten Geldbußen wegen eines Verstoßes gegen die Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen gehört, da sie dazu beiträgt, die tatsächliche Beitreibung der genannten Geldbuße zu garantieren, zum Ziel der Abschreckung, das allgemein mit dem Wettbewerbsrecht verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs ACF Chemiefarma/Kommission, oben in Randnr. 87 angeführt, Randnrn. 172 und 173, und vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 61), und dies unter Beachtung des Grundsatzes des Verbots der Doppelbestrafung, das ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts ist und auch in Art. 4 des Protokolls Nr. 7 zur EMRK verankert ist, wonach eine mehrfache Bestrafung desselben unternehmerischen Marktverhaltens bei derselben wettbewerbsrechtlichen Zuwiderhandlung bei den Rechtssubjekten verboten ist, die hierfür persönlich verantwortlich gemacht werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 338; Urteil PVC II, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnrn. 95 bis 99, und Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2006, FNCBV u. a./Kommission, T-217/03 und T-245/03, Slg. 2006, II-4987, Randnr. 340).

    Es muss sichergestellt werden, dass der Aufschlag wegen der Rolle des betroffenen Unternehmens als Anführer des Verstoßes auf eine Höhe festgesetzt wird, die seine Abschreckungswirkung gewährleistet (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, oben in Randnr. 87 angeführt, Randnr. 173, und Urteil Archer Daniels M idland/Kommission, oben in Randnr. 235 angeführt, Randnr. 141), d. h. auf eine Höhe, die die Unternehmen davon abschreckt, wesentliche Funktionen für das reibungslose Funktionieren eines Kartells zu übernehmen.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00  

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die rückwirkend eine

    Um aber ihren Zweck zu erfuellen, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss eine Verjährungsfrist im Voraus festgelegt werden (Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 19).
  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89  
    Dann habe sie in dem Schreiben vom 29. März 1985 an die Adressaten der Mitteilung der Beschwerdepunkte unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 (ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112) und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86) ausgeführt, es bedürfe keiner rechtlichen Qualifizierung der Vorwürfe als "Vereinbarung" oder "abgestimmte Verhaltensweise".

    47 Die Kommission erwidert, daß die Entscheidung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, a. a. O., Randnrn. 91 bis 93, und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 68) keine Wiederholung der Mitteilung der Beschwerdepunkte sein müsse und daß sie berechtigt gewesen sei, ihre Argumente neu zu ordnen und zu ergänzen.

    Für eine Vereinbarung sei nämlich ein rechtlich verbindlicher Vertrag nicht erforderlich, doch müssten die Parteien ihren Bindungswillen unmißverständlich zu erkennen geben und die eventuell durchgeführten Maßnahmen diesen Willen getreu zum Ausdruck bringen (Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, a. a. O., Randnrn. 111 bis 114).

    230 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (siehe Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, a. a. O., Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, a. a. O., Randnr. 86).

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Vertretervertrag - Vertrieb von

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung ist diesem Erfordernis Genüge getan, wenn die Entscheidung den Betroffenen keine anderen Zuwiderhandlungen als die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannten zur Last legt und nur Tatsachen berücksichtigt, zu denen die Betroffenen sich haben äußern können (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 94, und Urteil des Gerichts vom 30. September 2003 in den Rechtssachen T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Atlantic Container u. a./Kommission, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 113).

    Die endgültige Entscheidung der Kommission braucht jedoch nicht notwendig ein Abbild der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu sein (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Januar 2004 in den Rechtssachen C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Aalborg Portland u. a./Kommission, Slg. 2004, 403, Randnr. 67, und Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 91).

    Nach ständiger Rechtsprechung reicht es für eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 81 Absatz 1 EG aus, dass die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in bestimmter Weise zu verhalten (Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, zitiert in Randnr. 189, Randnr. 112, Urteil des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86, und Urteil des Gerichts vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, "PVC II" , Slg. 1999, II-931, Randnr. 715).

  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89  
    Nach Ansicht der Klägerin, die auf die Schlussanträge des Generalanwalts Gand in den Chinin-Sachen hinweist (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661), ist die Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen nicht von "untergeordneter Bedeutung", namentlich nicht bezueglich des Beweisgegenstands.

    253 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (siehe Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, a. a. O., Randnr. 112, und Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).

    359 Die Klägerin macht geltend, daß nach den Grundsätzen und der Praxis der Kommission (Dreizehnter und Fünfzehnter Bericht der Kommission über die Wettbewerbspolitik; Entscheidungen vom 23. November 1972, IV/26.894 - Pittsburgh Corning, ABl. L 272, S. 35, und vom 8. Dezember 1977, IV/29.132 - Hugin-Liptons, ABl. L 22, S. 23) sowie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, a. a. O., vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 à 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, a. a. O., und vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 35/83, BAT/Kommission, Slg. 1985, 363) die Auswirkungen einer Zuwiderhandlung einen wesentlichen oder sehr wichtigen Faktor bei der Feststellung der Schwere der Zuwiderhandlung darstellten.

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02  

    Europarichter setzten Kartellbuße gegen BASF herab // Anführerschaft bei

  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02  

    Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt - Geldbußen

  • EuG, 11.12.2003 - T-61/99  

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) -

  • EuG, 01.07.2009 - T-24/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung,

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen -

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99  

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06  

    Wettbewerb - Verhängung von Sanktionen im Fall der Unternehmensnachfolge -

  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04  

    Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide - Geldbußen - Art. 81 EG -

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92  
  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89  
  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89  
  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92  

    Rechtsmittel - Geschäftsordnung der Kommission - Verfahren für den Erlaß einer

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00  

    Wettbewerb - Vereinbarung zwischen Mitgliedern einer Linienkonferenz und

  • EuG, 08.10.2008 - T-69/04  

    Wettbewerb Kartelle Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89  
  • EuG, 11.12.2003 - T-66/99  

    Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 - Nachprüfung in den Räumlichkeiten

  • EuGH, 29.06.2006 - C-308/04  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen -

  • EuG, 10.03.1992 - T-9/89  
  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99  

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

  • EuG, 11.12.2003 - T-59/99  

    Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 - Nachprüfung in den Räumlichkeiten

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89  
  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89  
  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94  

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Begriff der Vereinbarung -

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96  

    Wettbewerb - Paralleleinfuhren - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00  

    Wettbewerb - Kartell - Märkte für nahtlose Stahlrohre - Dauer der Zuwiderhandlung

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02  

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - Ausfuhrerstattungen

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02  

    Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung

  • EuG, 19.05.1999 - T-175/95  

    Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG (früher Artikel 85 Absatz 1) -

  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01  

    Fischerei - Gemeinschaftszuschuss - Kürzung des Zuschusses - Verjährung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-534/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Europäischer Markt für Kurzwaren und Nadeln

  • EuG, 17.09.2003 - T-137/01  

    Nichtigkeitsklage - Eurathlon-Programm - Gemeinschaftszuschuss - Teilweise

  • EuGH, 02.10.2003 - C-176/99  

    Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken - Europäische

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07  

    Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Fehlende

  • EuG, 17.12.1991 - T-8/89  
  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01  

    Wettbewerb - Arzneimittelgroßhandel - Parallelhandel - Differenzierte Preise -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-510/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG - Kartell - Markt für

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03  

    Wettbewerb - Kartelle - Sorbatmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung

  • EuG, 10.03.1992 - T-10/89  
  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für Methionin - Einzige und

  • EuGH, 07.06.2007 - C-76/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Geldbußen - Begriff 'letztes Geschäftsjahr'

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92  
  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94  

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Informationsaustausch - Anordnung -

  • EuG, 03.12.2003 - T-208/01  

    Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Artikel 81 Absatz 1 EG - Vereinbarung

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06  

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt - Entscheidung,

  • EuG, 14.10.2004 - T-56/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Preise und die

  • EuGH, 29.06.2006 - C-289/04  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02  

    Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel

  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10  

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der

  • EuG, 15.09.1998 - T-126/96  

    Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag - Mitteilung über die

  • EuG, 17.10.1991 - T-26/89  
  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94  

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Begriff der Vereinbarung -

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01  

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbußen -

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92  
  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94  

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Beweis für die Beteiligung an

  • EuG, 14.10.2004 - T-54/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Preise und die

  • EuG, 14.10.2004 - T-44/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Preise und die

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02  

    Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel

  • EuG, 19.05.1999 - T-176/95  

    Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG (früher Artikel 85 Absatz 1) -

  • EuG, 13.01.2004 - T-67/01  

    JCB Service gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Wettbewerb ,

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01  

    Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt - Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 - Angemeldete

  • EuG, 27.09.2006 - T-330/01  

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89  
  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94  

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von

  • EuG, 14.10.2004 - T-61/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Preise und die

  • EuG, 14.10.2004 - T-60/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Preise und die

  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße -

  • EuG, 29.11.2005 - T-64/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße -

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89  
  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89  
  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03  

    Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit der eine

  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05  

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf lebender Schlachtschweine

  • EuG, 28.04.2010 - T-456/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne - Entscheidung, mit

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen

  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94  

    Wettbewerb - Verordnung Nr. 4064/89 - Entscheidung über die Vereinbarkeit eines

  • EuG, 30.05.2006 - T-198/03  

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Veröffentlichung einer Entscheidung, mit der

  • EuGH, 16.07.1992 - C-65/90  

    Parlament / Rat

  • EuG, 13.12.2001 - T-48/98  

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Kartelle - Legierungszuschlag - Preisfestsetzung -

  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99  

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

  • EuG, 09.07.2003 - T-223/00  

    Wettbewerb - Kartell - Lysin - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der

  • EuG, 12.10.2007 - T-474/04  

    Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide - Entscheidung über die Zurückweisung

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-97/08  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 Abs. 1 EG, Art. 53 Abs. 1

  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Entscheidung, mit der

  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen

  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Spanische Märkte für

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-280/06  

    Wettbewerb - Art. 81 EG - Absprache über den Verkaufspreis von Zigaretten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-35/99  
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99  
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales Kartell - Markt der Bankprodukte und

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07  

    Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Art. 81 EG

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-298/00  

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Legierungszuschlag - Zurechnung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-411/04  

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-76/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Art. 81 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06  

    Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen, die in der

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07  

    Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art.

  • EuG, 30.04.2009 - T-18/03  

    Wettbewerb - Vereinbarungen - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Entscheidung, mit der eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-413/08  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt - Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 17.12.1991 - T-4/89  
  • EuG, 28.02.2002 - T-18/97  

    Wettbewerb - Linienkonferenzen - Vereinbarung über die Festsetzung der Preise für

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-3/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89  
  • EuG, 11.12.2003 - T-56/99  

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) -

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07  

    Wettbewerb; Kartelle

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-17/99  
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01  

    Bundesverband der Arzneimittel-Importeure eV und Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-278/02  

    Herbert Handlbauer GmbH - Finanzvorschriften , Eigene Mittel , Landwirtschaft ,

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10  

    Pfeifer & Langen - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union -

  • EuG, 26.01.2001 - T-353/00  
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-226/03  

    José Martí Peix SA gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2005 - C-276/03  

    Scott / Kommission - Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-429/07  

    Wettbewerbspolitik - Art. 81 EG und 82 EG - Art. 15 Abs. 3 der

  • EuG, 16.06.2011 - T-194/06  

    [fremdsprachig]

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-158/00  

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1970 - 41/69   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    ACF Chemiefarma NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht