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   LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20   

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LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20 (https://dejure.org/2020,21041)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20 (https://dejure.org/2020,21041)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 12 TaBVGa 4/20 (https://dejure.org/2020,21041)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04

    Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
    Das Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gilt im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entsprechend (BAG 27.07.2005 - 7 ABR 54/04, juris Rn. 17).

    Das kann schon deshalb nicht gefordert werden, weil der Arbeitgeber in der Regel keine Kenntnis davon hat, welche konkreten Schriftstücke der Wahlvorstand zu den Akten genommen und dem Betriebsrat übergeben hat (vgl. BAG 27.07.2005 a.a.O. Rn. 18).

    Durch die Offenlegung dieser Umstände würde der Grundsatz der geheimen Wahl nicht mehr gewahrt (BAG 27.07.2005 a.a.O. Rn. 25).

    Diesem Ergebnis entspricht, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 27.07.2005 a.a.O. einen Antrag auf Einsicht in die Wahlunterlagen gegen den Betriebsrat für zulässig erachtet hat, ohne in Frage zu stellen, ob dieser Antrag als Leistungsantrag überhaupt durchgesetzt werden kann.

    Diese Befugnis steht nicht nur dem Betriebsrat, sondern auch dem Arbeitgeber, der insoweit ebenfalls ein rechtliches Interesse hat (BAG 27.07.2005 a.a.O. Rn. 21), zu.

    Die Einsichtnahme in die Wahlakten kann auch später erforderlich sein, sei es um die Frage der Nichtigkeit zu klären oder aber um Kenntnis von Wahlfehlern zu erlangen, um diese bei der nächsten Wahl zu vermeiden (BAG 27.07.2005 a.a.O. Rn. 22).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
    Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH 21.10.2010 - V ZB 210/09, juris Rn. 7; BeckOK ZPO Vorwerk/Wolf, 36. Edition, § 294 Rn. 3).

    Die Wahrscheinlichkeitsfeststellung unterliegt ebenfalls dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens gemäß § 286 ZPO (BGH 21.12.2006 - IX ZB 60/06, juris Rn. 12; BGH 21.10.2010 a.a.O. Rn. 7).

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
    Die Wahrscheinlichkeitsfeststellung unterliegt ebenfalls dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens gemäß § 286 ZPO (BGH 21.12.2006 - IX ZB 60/06, juris Rn. 12; BGH 21.10.2010 a.a.O. Rn. 7).
  • OLG München, 21.03.2019 - 6 U 3377/18

    Telefonanrufe zu Werbezwecken bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
    Eine Antragsformulierung kann - wie hier - hinzunehmen sein, wenn eine weitergehende Konkretisierung nicht möglich und die gewählte Antragsformulierung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (BGH 26.01.2017 a.a.O. Rn. 18; OLG München 21.03.2019 - 6 U 3377/18, juris Rn. 51).
  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
    Die Haupttatsache ist glaubhaft gemacht, wenn die auf die Hilfstatsachen gestützte Schlussfolgerung überwiegend wahrscheinlich erscheint, ohne dass dadurch bereits alle anderen Möglichkeiten praktisch ausgeschlossen sein müssen (BGH 09.02.1998 - II ZB 15/97, juris Rn).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12

    Einstweilige Verfügung; Entfallen des Berfügungsgrundes infole Zuwartens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (LAG Düsseldorf 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10, juris Rn. 12; LAG Düsseldorf 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12, juris Rn. 7).
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Prozessbeschäftigung; unsubstantiierte Darlegungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (LAG Düsseldorf 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10, juris Rn. 12; LAG Düsseldorf 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12, juris Rn. 7).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
    1.Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 85 Abs. 2 ArbGG i.V.m. §§ 935, 940 ZPO ist sowohl das Bestehen eines Verfügungsanspruchs als auch das Vorliegen eines Verfügungsgrundes zur einstweiligen Sicherung dieses Anspruchs, zur Herbeiführung einer einstweiligen Regelung in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis oder im Falle der Leistungsverfügung ausnahmsweise auch zur Erfüllung des Anspruchs (LAG Düsseldorf 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17, juris Rn. 50).
  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
    Dies ist sachgerecht, denn so kann für die Arbeitgeberseite effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden (vgl. zu diesem Aspekt OLG Frankfurt a.a.O. Rn. 11 und BVerfG 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris Rn. 20 aE zum Auffinden von Daten durch den Gerichtsvollzieher).
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20
    Im Rahmen der einstweiligen Verfügung gelte auch in Ansehung von § 85 Abs. 2 ArbGG für einen Unterlassungsantrag nichts anderes (BAG 28.05.2014 - 7 ABR 36/12, juris Rn. 18, 21).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 26 W 2/18

    Keine Verhängung von Zwangsgeld nach § 88 bei tituliertem Einsichtsrecht

  • ArbG Duisburg, 19.05.2020 - 2 BVGa 2/20
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