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   OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 13 U 81/06   

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https://dejure.org/2007,8262
OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 13 U 81/06 (https://dejure.org/2007,8262)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2007 - 13 U 81/06 (https://dejure.org/2007,8262)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2007 - 13 U 81/06 (https://dejure.org/2007,8262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Nachlasspflegers zur Herausgabe des Nachlasses an die Erbengemeinschaft; Geltendmachung eines Herausgabeverlangens einer Erbengemeinschaft gegenüber Dritten; Maßgebender Zeitpunkt für den Besitz des Nachlasspflegers im Rahmen des § 1890 BGB; Rechtzeitigkeit des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 320; ; BGB § ... 389; ; BGB § 1813; ; BGB § 1820; ; BGB § 1835; ; BGB § 1835 Abs. 1 S. 3; ; BGB § 1890; ; BGB § 1915; ; BGB § 1960; ; BGB § 2039; ; ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO §§ 519 f.; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Ziff. 1; ; ZPO § 533 Ziff. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1890; BGB § 1915; BGB § 1960
    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Umfang der Herausgabepflicht des Nachlasspflegers - Beweis- und Darlegungslast des Nachlasspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 13.01.1999 - 13 U 2283/98

    Rechtsstellung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 13 U 81/06
    Es widerspricht dem gesetzlichen Leitbild der Nachlasspflegschaft, wenn die Erben gezwungen würden, ihre Herausgabeansprüche gegenüber einer Vielzahl von Personen geltend zu machen (OLG Dresden, ZEV 2000, 402, 404).

    Maßgeblich im Rahmen des § 1890 BGB ist nicht der Besitz des Nachlasspflegers im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens des Erben, sondern grundsätzlich der Besitz an Nachlassgegenständen bei Beendigung der Nachlassverwaltung (OLG Dresden, ZEV 2000, 402, 404; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f.).

    Vermag der Nachlasspfleger nicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass und aufgrund welcher bestimmter Verfügungen oder tatsächlicher Vorgänge von ihm erlangte Nachlassgegenstände seinem Zugriff wieder entzogen worden sind, ist die Herausgabepflicht begründet (vgl. auch OLG Dresden ZEV 2000, 402 ff; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f).

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01

    Betreuung: Rechtsverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem; Herausgabe von dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 13 U 81/06
    Maßgeblich im Rahmen des § 1890 BGB ist nicht der Besitz des Nachlasspflegers im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens des Erben, sondern grundsätzlich der Besitz an Nachlassgegenständen bei Beendigung der Nachlassverwaltung (OLG Dresden, ZEV 2000, 402, 404; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f.).

    Vermag der Nachlasspfleger nicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass und aufgrund welcher bestimmter Verfügungen oder tatsächlicher Vorgänge von ihm erlangte Nachlassgegenstände seinem Zugriff wieder entzogen worden sind, ist die Herausgabepflicht begründet (vgl. auch OLG Dresden ZEV 2000, 402 ff; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f).

  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 13 U 81/06
    Der Kläger hat zur Widerklage inhaltlich Stellung genommen und damit seine Einwilligung durch rügelose Verhandlung jedenfalls konkludent erklärt (vgl. BGH MDR 2005, 588).
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