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   OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05 - 215   

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OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05 - 215 (https://dejure.org/2006,4915)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.09.2006 - 1 U 624/05 - 215 (https://dejure.org/2006,4915)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. September 2006 - 1 U 624/05 - 215 (https://dejure.org/2006,4915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur und Voraussetzungen eines wirksamen Vertragsstrafeversprechens; Voraussetzungen der öffentlichen Verwendung der Abbildung von Personen (hier: Wahlplakat); Ansprüche des Abgebildeten bei unberechtigter Verwendung des Bildnisses auf einem Wahlplakat; Umfang ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schornsteinfeger

    §§ 339, 823 BGB

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; KUrhG § 22 Satz 1; ; RVG § 14 Abs. 1 Satz 4; ; RVG § 14 Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 23 Abs. 1; ; GKG § 48 Abs. 1; ; GKG § 48 Abs. 4; ; GKG § 52 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Abgebildeten bei unberechtigter Verwendung des Bildnisses auf einem Wahlplakat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 112
  • GRUR-RR 2007, 252
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05
    Die Wiederholungsgefahr - und damit der Unterlassungsanspruch - entfällt indes (in der Regel nur) mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (vgl. BGH, Urteil 8. Februar 1994, VI ZR 286/93, NJW 1994, 1281, unter II. 1. b zum allg. Deliktsrecht; sowie etwa BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982, I ZR 120/80, NJW 1983, 941, unter II. 2. c zum Wettbewerbsrecht).
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05
    Tatbestandsmerkmal jedes Unterlassungsanspruchs und damit materielle Anspruchsvoraussetzung ist die Wiederholungsgefahr (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004, VI ZR 292/03, NJW 2005, 594, unter II. 3. a m. Nachw.).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05
    Die Wiederholungsgefahr - und damit der Unterlassungsanspruch - entfällt indes (in der Regel nur) mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (vgl. BGH, Urteil 8. Februar 1994, VI ZR 286/93, NJW 1994, 1281, unter II. 1. b zum allg. Deliktsrecht; sowie etwa BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982, I ZR 120/80, NJW 1983, 941, unter II. 2. c zum Wettbewerbsrecht).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05
    Für ihren Erstattungsanspruch ist indes darüber hinaus maßgeblich, inwieweit sich die Tätigkeit ihrer Anwälte auf die Geltendmachung und Durchsetzung tatsächlich bestehender Forderungen bezog; denn dem Schädiger sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Geschädigte seine Rechtsanwälte mit der Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2005, VI ZR 73/04, NJW 2005, 1112, unter II. 2.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23. März 2004, 3 U 552/03, OLGR 2004, 530, unter B. II. 2., jew. m. Nachw.).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05
    Dadurch hat er das - auch über § 823 Abs. 1 BGB geschützte - allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger verletzt und gegen § 22 Satz 1 KUrhG - einem Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 14. Februar 1958, I ZR 151/56, BGHZ 26, 349, unter I.) - verstoßen.
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05
    Insoweit steht dem Geschädigten ein einfacherer Weg zur Durchsetzung der Kostenerstattung offen, so dass ihm für eine Klage auf Ersatz der durch die gerichtliche Tätigkeit entstandenen Kosten aufgrund des materiell-rechtlichen Ersatzanspruchs das Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1990, VI ZR 110/89, BGHZ 111, 168 = NJW 1990, 2060, unter II. 1.; Musielak/Wolst, Rdnr. 16 vor § 91 ZPO, jew. m. Nachw.).
  • BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04

    Festsetzung der Anwaltsgebühren für die Einbeziehung einer bislang nicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05
    Denn diese Vergütung kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2004, XII ZB 94/04, NJW-RR 2005, 1731, unter II. 2. b), so dass sie ohne weiteres zum Gegenstand einer Klage gemacht werden kann.
  • BAG, 02.03.1998 - 9 AZR 61/96

    Bestimmung des Streitwertes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05
    Dabei orientiert sich der Senat auch an dem in § 52 Abs. 2 GKG bestimmten Regelstreitwert von 5.000,- EUR für die Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (vgl. BAG, Beschluss vom 2. März 1998, 9 AZR 61/96, NZA 1998, 670, unter I. m. Nachw.).
  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 62/79

    Rechtsanwaltshonorar für Vergleichsantrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05
    Wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat, gilt § 14 Abs. 2 Satz 1 RVG, der die Einholung eines solchen Gutachtens im Rechtsstreit anordnet, nur für den Honorarstreit zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980, VIII ZR 62/79, BGHZ 77, 250 = NJW 1980, 1962, unter II. 2. c bb; vgl. auch Schneider NJW 2004, 193 ff., 194).
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2004 - 3 U 552/03

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei der außergerichtlichen Schadensregulierung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05
    Für ihren Erstattungsanspruch ist indes darüber hinaus maßgeblich, inwieweit sich die Tätigkeit ihrer Anwälte auf die Geltendmachung und Durchsetzung tatsächlich bestehender Forderungen bezog; denn dem Schädiger sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Geschädigte seine Rechtsanwälte mit der Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2005, VI ZR 73/04, NJW 2005, 1112, unter II. 2.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23. März 2004, 3 U 552/03, OLGR 2004, 530, unter B. II. 2., jew. m. Nachw.).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 352/94

    Statthaftigkeit der Revison bei Klage auf Unterlassung und zu deren Sicherung und

  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

    Für den Erstattungsanspruch ist aber zunächst immer maßgeblich, inwieweit sich die Tätigkeit des Inkassobüros auf die Geltendmachung und Durchsetzung tatsächlich bestehender Forderungen bezog; denn dem Schuldner sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Gläubiger sein Inkassobüro mit der Durchsetzung eines (teilweise) un begründeten Anspruchs beauftragt, nicht zuzurechnen ( BGH , NJW 2005, Seite 1112; OLG Saarbrücken , OLG-Report 2004, Seite 530; OLG Saarbrücken , NJW-RR 2007, Seiten 112 ff. = OLG-Report 2006, Seiten 992 f.; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff. ).
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Für den Erstattungsanspruch ist darüber hinaus maßgeblich, inwieweit sich die Tätigkeit der Rechtsanwälte auf die Geltendmachung und Durchsetzung tatsächlich bestehender Forderungen bezog; denn dem Schuldner sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Gläubiger seine Rechtsanwälte mit der Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, ebenso nicht zuzurechnen ( BGH , NJW 2005, Seite 1112; OLG Saarbrücken , OLG-Report 2004, Seite 530; OLG Saarbrücken , NJW-RR 2007, Seiten 112 ff. = OLG-Report 2006, Seiten 992 f.; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff. ).

    Von der Einholung eines Gutachtens des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer sieht das Gericht hier ab, da § 14 II Satz 1 RVG, der die Einholung eines solchen Gutachtens im Rechtsstreit anordnet, nur für den Honorarstreit zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten gilt ( BGH , BGHZ 77, Seite 250 = NJW 1980, Seite 1962; OLG Saarbrücken , NJW-RR 2007, Seiten 112 ff. = OLG-Report 2006, Seiten 992 f. ).

  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

    Für den Erstattungsanspruch ist darüber hinaus maßgeblich, inwieweit sich die Tätigkeit der Rechtsanwälte auf die Geltendmachung und Durchsetzung tatsächlich bestehender Forderungen bezog; denn dem Schuldner sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Gläubiger seine Rechtsanwälte mit der Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, ebenso nicht zuzurechnen (BGH, NJW 2005, Seite 1112; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2004, Seite 530; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2007, Seiten 112 ff. = OLG-Report 2006, Seiten 992 f.; AG Brandenburg an der Havel, NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff.).

    Von der Einholung eines Gutachtens des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer sieht das Gericht hier ab, da § 14 II Satz 1 RVG, der die Einholung eines solchen Gutachtens im Rechtsstreit anordnet, nur für den Honorarstreit zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten gilt (BGH, NJW 1980, Seite 1962; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2007, Seiten 112 ff.).

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Für den Erstattungsanspruch ist darüber hinaus maßgeblich, inwieweit sich die Tätigkeit der Rechtsanwälte auf die Geltendmachung und Durchsetzung tatsächlich bestehender Forderungen bezog; denn dem Schuldner sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Gläubiger seine Rechtsanwälte mit der Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, ebenso nicht zuzurechnen ( BGH , NJW 2005, Seite 1112; OLG Saarbrücken , OLG-Report 2004, Seite 530; OLG Saarbrücken , NJW-RR 2007, Seiten 112 ff. = OLG-Report 2006, Seiten 992 f.; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff. ).

    Von der Einholung eines Gutachtens des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer sieht das Gericht hier ab, da § 14 II Satz 1 RVG, der die Einholung eines solchen Gutachtens im Rechtsstreit anordnet, nur für den Honorarstreit zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten gilt ( BGH , BGHZ 77, Seite 250 = NJW 1980, Seite 1962; OLG Saarbrücken , NJW-RR 2007, Seiten 112 ff. = OLG-Report 2006, Seiten 992 f. ).

  • LG Köln, 13.12.2006 - 4 O 350/06
    Ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Überprüfung der Gebührenhöhe ist nicht einzuholen, da § 14 Abs. 2 Satz 1 RVG nur für den Honorarstreit zwischen Rechtsanwalt und Mandant gilt, aber nicht gegenüber Dritten (vgl. OLG Saarbrücken vom 13.9.2006, 1 U 624/05).
  • LG Frankenthal, 30.07.2010 - 3 O 313/08

    Erfüllung der Schadensminderungspflicht i.R.d. Schadenersatzes nach

    Ein Gutachten der Anwaltskammer zur Überprüfung der Gebührenhöhe war nicht einzuholen, da § 14 Abs. 2 Satz 1 RVG nur für den Honorarstreit zwischen Rechtsanwalt und Mandant gilt, nicht aber gegenüber Dritten (vlg. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.09.2006, 1 U 624/05, [...]).
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