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   OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 1 U 659/06   

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https://dejure.org/2008,20381
OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 1 U 659/06 (https://dejure.org/2008,20381)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.01.2008 - 1 U 659/06 (https://dejure.org/2008,20381)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 1 U 659/06 (https://dejure.org/2008,20381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umstände des konkreten Einzelfalls als Kriterien für die Annehmbarkeit einer gravierenden und zu einer fristlosen Kündigung berechtigenden Pflichtverletzung eines Geschäftsführers einer GmbH; Bedeutung der Geschäftsführungsmaßnahme und das damit verbundene Risiko als zu ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 307 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilurteil bei Widerklage - Zustimmungsbedürfnis von Verträgen und der Produkteinführung - Wirksamkeit einer Anweisung durch den Alleingesellschafter - Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 1 U 659/06
    Zwar ist eine Abmahnung gegenüber einem Geschäftsführer einer GmbH in der Regel nicht erforderlich (BGH NJW 2000, 1638, 1639), in die Bewertung einzubeziehen ist aber, dass die fristlose Kündigung grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn ein Festhalten am Vertrag bis zur nächsten ordentlichen Beendigungsmöglichkeit unzumutbar ist (OLGR Naumburg 2005, 753).
  • OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01

    Zur Bindungswirkung einer Untersagung bestimmter Geschäfte durch die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 1 U 659/06
    Zwar ist eine Abmahnung gegenüber einem Geschäftsführer einer GmbH in der Regel nicht erforderlich (BGH NJW 2000, 1638, 1639), in die Bewertung einzubeziehen ist aber, dass die fristlose Kündigung grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn ein Festhalten am Vertrag bis zur nächsten ordentlichen Beendigungsmöglichkeit unzumutbar ist (OLGR Naumburg 2005, 753).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 1 U 659/06
    Bei einer Leistungsklage auf Erfüllung einzelner, aus dem Vertragsverhältnis resultierender Verpflichtungen würde keine rechtskraftfähige Entscheidung darüber herbeigeführt, ob das Anstellungsverhältnis zu den vereinbarten Bedingungen fortbesteht; gerade die Klärung dieser Frage liegt indes im anerkennenswerten Interesse der Klägerin (BGH NJW-RR 2002, 1377).
  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 1 U 659/06
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund bilden, trägt dabei derjenige, der gekündigt hat und sich auf die Wirksamkeit der Kündigung beruft (BGH NJW 2003, 431; BGH NJW-RR 2007, 690).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 1 U 659/06
    Durchgreifende Bedenken gegen die - von Amts wegen zu prüfende (Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 301 Rz. 13; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 301 Rz. 4; BGH NJW 2001, 155) - Zulässigkeit des erlassenen Teilurteils bestehen seitens des Senates nicht.
  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05

    Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 1 U 659/06
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund bilden, trägt dabei derjenige, der gekündigt hat und sich auf die Wirksamkeit der Kündigung beruft (BGH NJW 2003, 431; BGH NJW-RR 2007, 690).
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