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   OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07   

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OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2008,10783)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.04.2008 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2008,10783)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. April 2008 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2008,10783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufwendungsersatz: Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Darlehensschuldner wegen Ablösung von Grundschuld und Darlehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Grundschuld und Darlehen ablösenden Grundstückseigentümers gegen den Darlehensschuldner und Darlehensgeber; Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Abtretung der bestehen gebliebenen Darlehensforderung; Rechtscharakter einer Zahlung auf eine durch ...

  • Judicialis

    BGB § 267; ; BGB § 662; ; BGB § 670; ; BGB § 812

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 267; BGB § 662; BGB § 670; BGB § 812
    Ansprüche des Grundstückseigentümers bei tilgungsfrei gestellten und vertragsgemäß bedientem Darlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 80/85

    Reichweite der Nachhaftung eines aus einer OHG ausgeschiedenen Gesellschafters -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07
    Als Rechtsverhältnis kommt dabei insbesondere ein Auftrag (vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 1954 - V ZR 77/53 - WM 1955, 377 unter III 1; vom 28. Februar 1972 - II ZR 147/69 - WM 1972, 661 unter 1) oder eine Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1985 - II ZR 80/85 - ZIP 1986, 226) in Betracht.

    Sowohl bei einem Auftrag als auch bei einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag erwirbt der Grundstückseigentümer gegen den Schuldner gemäß § 670 BGB (i.V. mit den §§ 677, 683 Satz 1 BGB) einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1985 a.a.O.; Clemente, Recht der Sicherungsgrundschuld 3. Aufl. Rdn. 259).

    Der Anspruchserwerb tritt bereits zum Zeitpunkt der Grundschuldbestellung ein und umfasst alle Aufwendungen i.S. des § 670 BGB, die dem Grundstückseigentümer aus diesem Geschäft zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden waren oder danach noch entstehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1985 a.a.O.).

  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 75/90

    Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07
    Hierbei handelte es sich entgegen der Ansicht des Klägers nicht um die Übernahme einer Bürgschaft, sondern um ein als Schuldbeitritt zu qualifizierendes abstraktes Schuldversprechen i.S. des § 780 BGB, welches dazu dienen sollte, den Kläger zum persönlichen Mitschuldner des Beklagten zu machen (vgl. BGHZ 114, 9, 10, 12, 14).

    Die formularmäßige Begründung einer solchen persönlichen Haftung für Verbindlichkeiten eines Dritten in einer Grundschuldzweckerklärung ist jedoch gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (vgl. BGHZ 114, 9, 13 f.).

  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07
    Die Befreiung von einer Verbindlichkeit stellt eine fortbestehende Bereicherung dar (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 1985 - VII ZR 309/84 - NJW 1985, 2700 unter 3; vom 8. Dezember 1995 - LwZR 1/95 - NJW 1996, 926 unter II), so dass dem Kläger ein Bereicherungsanspruch gegen den Beklagten nach den §§ 267 Abs. 1, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 818 Abs. 2 BGB zusteht (vgl. BGHZ 70, 389, 396 ff.).

    Dieser Bereicherungsanspruch kann allerdings nicht stärker sein, als der ihn auslösende Vertragsanspruch (vgl. BGHZ 70, 389, 398).

  • BGH, 29.06.1989 - IX ZR 175/88

    Ausgleich zwischen mehreren auf gleicher Stufe stehenden Sicherungsgebern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07
    Sie ist dann weder nach § 1143 Abs. 1 BGB noch nach § 426 Abs. 2 BGB (analog) oder einer anderen gesetzlichen Bestimmung auf den Kläger übergegangen (vgl. BGHZ 105, 154, 156 ff.; 108, 179, 184).
  • BGH, 14.07.1988 - V ZR 308/86

    Rechtsfolgen der Zahlung des nicht persönlich schuldenden Sicherungsgebers;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07
    Sie ist dann weder nach § 1143 Abs. 1 BGB noch nach § 426 Abs. 2 BGB (analog) oder einer anderen gesetzlichen Bestimmung auf den Kläger übergegangen (vgl. BGHZ 105, 154, 156 ff.; 108, 179, 184).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 284/97

    Verwertung eines gepfändeten Miterbenanteils an einem zum Nachlaß gehörenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07
    Der Kläger hätte mit der Zahlung lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Bank auf Abtretung der gegen den Beklagten bestehen gebliebenen Forderung erworben (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 284/97 - ZfIR 1999, 155 unter II 3 a aa).
  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84

    Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07
    Die Befreiung von einer Verbindlichkeit stellt eine fortbestehende Bereicherung dar (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 1985 - VII ZR 309/84 - NJW 1985, 2700 unter 3; vom 8. Dezember 1995 - LwZR 1/95 - NJW 1996, 926 unter II), so dass dem Kläger ein Bereicherungsanspruch gegen den Beklagten nach den §§ 267 Abs. 1, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 818 Abs. 2 BGB zusteht (vgl. BGHZ 70, 389, 396 ff.).
  • BGH, 08.12.1995 - LwZR 1/95

    Bereicherungsausgleich bei Tilgung einer fremden Schuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07
    Die Befreiung von einer Verbindlichkeit stellt eine fortbestehende Bereicherung dar (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 1985 - VII ZR 309/84 - NJW 1985, 2700 unter 3; vom 8. Dezember 1995 - LwZR 1/95 - NJW 1996, 926 unter II), so dass dem Kläger ein Bereicherungsanspruch gegen den Beklagten nach den §§ 267 Abs. 1, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 818 Abs. 2 BGB zusteht (vgl. BGHZ 70, 389, 396 ff.).
  • BGH, 23.06.1982 - VIII ZR 333/80

    Ablösung einer Grundschuld für Kredite eines Dritten durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07
    c) Geht man mit dem - im weiteren Verlauf des Verfahrens in erster Instanz gebrachten und somit maßgeblichen - Vortrag des Klägers auf Seite 3 seines Schriftsatzes vom 11.09.2007 schließlich davon aus, dass er, als er den Betrag von 127.500,00 EUR an die Bank zahlte, "die Darlehensschuld des Bekl bei der Bank tilgte", ist die Darlehensforderung erloschen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1982 - VIII ZR 333/80 - NJW 1982, 2308 unter II 2) und konnte somit nicht mehr auf den Kläger übergehen.
  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 4/94

    Rechtsfolgen von Zahlungen des Konkursverwalters an einen Grundschuldgläubiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - XI ZR 4/94 - ZIP 1994, 1282 unter I 2 b) richtet sich die Beantwortung der Frage, ob der zahlende Grundstückseigentümer vom Schuldner der gesicherten Forderung Ersatz verlangen kann, nach dem Rechtsverhältnis, das der Zurverfügungstellung der Grundschuld als Sicherheit für die Verbindlichkeiten des Schuldners zugrunde liegt.
  • RG, 29.10.1919 - I 125/19

    Schiffsversteigerung. Verteilungsstreit. Verwendungen auf das Schiff.

  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 77/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.02.1972 - II ZR 147/69

    Voraussetzungen für die Annahme einer Innengesellschaft zwischen Eheleuten -

  • LG Ravensburg, 14.04.2023 - 5 O 155/22

    Sicherungsgrundschuld für einen Hauskredit: Rückgriffsansprüche des die

    Der Zedent muss sich die Ratenvereinbarung aus dem Kreditverhältnis zwischen KSK und den Beklagten entgegen halten lassen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.04.2008 - 12 U 202/07 -, juris zu Rn. 38).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07   

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https://dejure.org/2008,14384
OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2008,14384)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2008 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2008,14384)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2008 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2008,14384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Nachweis eines verabredeten Unfalls im Wege des Indizienbeweises; Darlegungspflicht und Beweispflicht eines Geschädigten hinsichtlich der Beschädigung seines Eigentums durch das gegnerische Fahrzeug sowie das Ausmaß des unfallbedingten Schadens

  • Judicialis

    ZPO § 67; ; ZPO § 286; ; ZPO §§ 517 ff.; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1006; ; PflVG § 3 Nr. 1 a. F.; ; PflVG § 3 Nr. 8; ; StVO § 4 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Beweisanzeichen für einen manipulierten Unfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Rechtskrafterstreckung des § 3 Nr. 8 PflVG, wonach die rechtskräftige Abweisung der Klage gegen den Versicherer zugleich auch zugunsten des Versicherungsnehmers und des mitversicherten Fahrers wirkt, führt jedoch im Streitfall dazu, dass aufgrund der infolge der Nichtzulassung der Revision unanfechtbaren Klageabweisung gegenüber dem Beklagten zu 1. selbst dann, wenn - wie hier - Versicherer und Versicherungsnehmer nicht in getrennten Prozessen, sondern als einfache Streitgenossen in ein und demselben Rechtsstreit in Anspruch genommen werden, die Klage auch gegen die Beklagten zu 2. und 3. abzuweisen ist (vgl. BGH VersR 1981, 1156, 1157; BGH VersR 1981, 1158, 1159; BGH VersR 2003, 1121; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 3 Nr. 8 PflVG Rn. 2; Lemcke a.a.O. S. 161).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 256/02

    Haftung des Schädigers nach Abweisung der Klage gegen den Versicherer wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Rechtskrafterstreckung des § 3 Nr. 8 PflVG, wonach die rechtskräftige Abweisung der Klage gegen den Versicherer zugleich auch zugunsten des Versicherungsnehmers und des mitversicherten Fahrers wirkt, führt jedoch im Streitfall dazu, dass aufgrund der infolge der Nichtzulassung der Revision unanfechtbaren Klageabweisung gegenüber dem Beklagten zu 1. selbst dann, wenn - wie hier - Versicherer und Versicherungsnehmer nicht in getrennten Prozessen, sondern als einfache Streitgenossen in ein und demselben Rechtsstreit in Anspruch genommen werden, die Klage auch gegen die Beklagten zu 2. und 3. abzuweisen ist (vgl. BGH VersR 1981, 1156, 1157; BGH VersR 1981, 1158, 1159; BGH VersR 2003, 1121; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 3 Nr. 8 PflVG Rn. 2; Lemcke a.a.O. S. 161).
  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07

    Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: Erlass eines Teilurteils gegen den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestattet eine entsprechende Feststellung gem. § 286 ZPO (vgl. zum Ganzen auch Senatsurteil v. 17.01.2008 - 12 U 123/07, VRS 114, 257).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 254/79

    Umfang der Rechtskraft der Klageabweisung gegen einen von mehreren auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Rechtskrafterstreckung des § 3 Nr. 8 PflVG, wonach die rechtskräftige Abweisung der Klage gegen den Versicherer zugleich auch zugunsten des Versicherungsnehmers und des mitversicherten Fahrers wirkt, führt jedoch im Streitfall dazu, dass aufgrund der infolge der Nichtzulassung der Revision unanfechtbaren Klageabweisung gegenüber dem Beklagten zu 1. selbst dann, wenn - wie hier - Versicherer und Versicherungsnehmer nicht in getrennten Prozessen, sondern als einfache Streitgenossen in ein und demselben Rechtsstreit in Anspruch genommen werden, die Klage auch gegen die Beklagten zu 2. und 3. abzuweisen ist (vgl. BGH VersR 1981, 1156, 1157; BGH VersR 1981, 1158, 1159; BGH VersR 2003, 1121; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 3 Nr. 8 PflVG Rn. 2; Lemcke a.a.O. S. 161).
  • OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99

    Nachweis eines gestellten Unfalls nach dem "Berliner Modell"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • KG, 30.10.2003 - 12 U 291/01

    Verkehrsunfallhaftung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Unfallmanipulation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.2009 - 12 U 202/07   

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https://dejure.org/2009,49528
OLG Düsseldorf, 30.04.2009 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2009,49528)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2009 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2009,49528)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2009 - 12 U 202/07 (https://dejure.org/2009,49528)
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