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   BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 261/02   

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https://dejure.org/2002,4302
BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 261/02 (https://dejure.org/2002,4302)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2002 - 2 BvR 261/02 (https://dejure.org/2002,4302)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 261/02 (https://dejure.org/2002,4302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Rechtswegerschöpfung - Mitteilungspflichten von Ermittlungsbehörden - Informationelle Selbstbestimmung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 172; ; StPO § 171; ; StPO § 406 d; ; StPO § 406 e; ; StPO § 170 Abs. 2; ; GmbHG § 64; ; GmbHG § 71; ; GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 171
    Unterrichtung des Geschädigten über die bevorstehende Einstellung des Ermittlungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2772
  • NStZ 2002, 370
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 261/02
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 1314/97

    Ablehnung einer Anklageerhebung verstieß jedenfalls wegen unzureichender

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 261/02
    Die Übermittlung der entsprechenden, den Beschuldigten betreffenden Informationen, ist also gesetzlich geregelt und grundsätzlich zulässig; sie stellt die einfach-rechtliche Ausformung des Anspruchs des Geschädigten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG dar (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 1314/97 - Juris).
  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Dem steht auch nicht die Erwägung entgegen, dass Art. 19 Abs. 4 GG es grundsätzlich erfordert, dass die Entscheidung über die Verfahrenseinstellung dem Verletzten bekannt gemacht wird, um ihm ein Vorgehen hiergegen zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 261/02 -, juris, Rn. 5 - zu Art. 103 Abs. 1 GG), da die vorhergehende Bescheidung diesem Erfordernis gerade entspricht.
  • LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
    24.04.2001 -1 StR 122/01; BGH NStZ 2002, 370).
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