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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16   

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https://dejure.org/2016,42999
LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16 (https://dejure.org/2016,42999)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.09.2016 - 2 Sa 29/16 (https://dejure.org/2016,42999)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. September 2016 - 2 Sa 29/16 (https://dejure.org/2016,42999)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 125 SGB 9, § 7 Abs 4 BUrlG
    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Schwerbehinderteneigenschaft

  • IWW

    § 5 Abs. 1 BUrlG, § ... 5 BUrlG, § 125 SGB IX, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 4 BUrlG, § 13 Abs. 1 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG, §§ 92 Abs. 2 Nr. 1, 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Schwerbehinderteneigenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsanspruch einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres; Abgeltungsanspruch bei erstmaligem Hinweis auf Schwerbehinderteneigenschaft nach Beendigung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsanspruch einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16
    Beim vorliegenden Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den ungekürzten Vollurlaub, und zwar unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis schon zum Jahresbeginn bestand; eine Kürzung (Teilurlaub) sieht § 5 BUrlG für diesen Fall nicht vor ( BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 12, NZA 2012, 1087; BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 20, juris ).

    Diese Abweichung ist aber nach § 13 Abs. 1 BUrlG einzelvertraglich nicht zulässig und für den gesetzlichen Mindesturlaub nicht wirksam ( vgl. BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 12, NZA 2012, 1087 ).

    Danach ist der Abgeltungsanspruch ein Geldanspruch, dessen Erfüllbarkeit nicht von der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers abhängt und der nicht dem Fristenregime des BUrlG unterliegt ( BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 15, NZA 2012, 1087 ).

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16
    Beim vorliegenden Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den ungekürzten Vollurlaub, und zwar unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis schon zum Jahresbeginn bestand; eine Kürzung (Teilurlaub) sieht § 5 BUrlG für diesen Fall nicht vor ( BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 12, NZA 2012, 1087; BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 20, juris ).

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, kann nach § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BUrlG selbst durch eine tarifliche Regelung nicht ausgeschlossen oder gemindert werden ( BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 21, juris ).

    Noch weniger können die Arbeitsvertragsparteien zulasten des Arbeitnehmers vom gesetzlichen Mindesturlaub abweichen ( BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 22, juris ).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat die sog. Surrogatstheorie für Abgeltungsansprüche bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums in der Folge der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 -) insgesamt aufgegeben.
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16
    Auf den Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX sind die Vorschriften auf die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden ( BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 40, NZA 2012, 514 ), so dass gemäß den obigen Ausführungen für das Jahr 2014 der volle Zusatzurlaub unabhängig von der Arbeitsfähigkeit der Klägerin abzugelten ist.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16
    Nach allgemeiner Ansicht muss der Schwerbehinderte von sich aus nicht über die bestehende Schwerbehinderteneigenschaft aufklären, soweit ihm die Tätigkeit - wie hier - dadurch nicht unmöglich gemacht wird ( BAG 05. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - Rn. 18, NZA 1996, 371 ).
  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16
    Das gilt auch, wenn der Schwerbehinderte erstmals nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf seine Schwerbehinderteneigenschaft hinweist ( BAG 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - NZA 1996, 1153; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 16. Aufl. § 125 SGB IX Rn. 3 ).
  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93

    Nachträgliche Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16
    Selbst wenn man zugunsten des Beklagten unterstellt, dass die Klägerin vier Tage unentschuldigt gefehlt hat, ändert dies nichts daran, dass der Beklagte nicht berechtigt ist, die Fehlzeit nachträglich als gewährten Erholungsurlaub zu behandeln und von der Urlaubsabgeltung abzuziehen ( vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - Rn. 15, NZA 1995, 591; vgl. hierzu auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 16. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 9 ).
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

    Die Zusatzurlaubsansprüche sind unabhängig davon, ob die Beklagte von der Schwerbehinderteneigenschaft des Klägers Kenntnis hatte, entstanden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2016 - 2 Sa 29/16 - Rn. 28; ErfK/Rolfs 21. Aufl. SGB IX § 208 Rn. 1; NPGWJ/Pahlen SGB IX 14. Aufl. § 208 Rn. 8) und nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht durch Erfüllung gemäß § 362 Abs. 1 BGB erloschen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 113/20

    Urlaubsabgeltung - langandauernde Krankheit - Erwerbsminderungsrente

    Das gilt auch, wenn der Schwerbehinderte erstmals nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf seine Schwerbehinderteneigenschaft hinweist (vgl. BAG 25.06.1996 - 9 AZR 182/95; LAG Rheinland-Pfalz 22.09.2016 - 2 Sa 29/16 - Rn. 25 mwN).
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