Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.11.2009 - 2 U 116/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2656
OLG Koblenz, 26.11.2009 - 2 U 116/09 (https://dejure.org/2009,2656)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.11.2009 - 2 U 116/09 (https://dejure.org/2009,2656)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. November 2009 - 2 U 116/09 (https://dejure.org/2009,2656)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rabüro.de

    Das Risiko der Fälschung eines Überweisungsauftrages trägt nach der gesetzlichen Regelung das kontoführende Kreditinstitut

  • Judicialis

    ZPO § 108; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 667; ; BGB § 670; ; BGB § 675

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bankrecht: Kreditinstitut muss gefälschten Überweisungsauftrag gutschreiben

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kreditinstitut zur Gutschrift nach Ausführung eines gefälschten Überweisungsauftrags verurteilt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kreditinstitut zur Gutschrift nach Ausführung eines gefälschten Überweisungsauftrags verurteilt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gefälschte Überweisungsauftrag

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kreditinstitut zur Gutschrift nach Ausführung eines gefälschten Überweisungsauftrags verurteilt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausführung eines gefälschten Überweisungsauftrags

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Überweisungsauftrag gefälscht - Die Bank führte ihn aus und blieb auf dem Schaden sitzen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Bank muss gefälschte Überweisung ersetzen

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Fälscher am Werk

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gefälschter Überweisungsauftrag: Kreditinstitut muss 40.000 Euro wieder gutschreiben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefälschter Überweisungsauftrag – Bank muss nach Ausführung fehlerhafter Überweisung Betrag zurückerstatten - Risiko der Fälschung eines Überweisungsauftrages trägt nach gesetzlicher Regelung die Beklagte

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiedergutschrift einer nicht autorisierten Überweisung wegen gefälschten Überweisungsauftrags

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 238/93

    Haftung für Mißbrauch vorcodierter Sparkassen-Überweisungsformulare

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2009 - 2 U 116/09
    Der Beklagten steht ein Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB nicht zu, weil es an einem Überweisungsauftrag der Klägerin fehlte (vgl. BGH WM 1994, 2073 f.).

    3. Da die auf Wiedergutschrift des belasteten Betrages gerichtete Forderung der Klägerin bei einem Girokonto einem Geldanspruch gleicht (vgl. BGH WM 1994, 2073, 2075), ist auch der geltend gemachte Zinsanspruch begründet, jedoch gemäß §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB erst ab dem 14. August 2007.

  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2009 - 2 U 116/09
    Im Übrigen wird auf die Möglichkeit der Berücksichtigung im Kostenfestsetzungsverfahren hingewiesen (vgl. BGH, 2. Zivilsenat, II ZB 35/07 vom 2. September 2009, NJW 2009, 3101).
  • BGH, 13.06.1995 - XI ZR 154/94

    Erstattungsansprüche einer Bank wegen der Auszahlung von Geldbeträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2009 - 2 U 116/09
    Lag demnach kein Auftrag der Klägerin vor, an O... 40.000 EUR von ihrem Konto zu überweisen, hat die Beklagte - unabhängig davon, ob sie schuldhaft gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1995, 2483, 2484) - mit Wirkung vom 23. Mai 2007 den rechtswidrig abgebuchten Betrag wieder gutzuschreiben.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 12.02.2010 - 2 U 116/09   

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https://dejure.org/2010,15968
OLG Bremen, 12.02.2010 - 2 U 116/09 (https://dejure.org/2010,15968)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.02.2010 - 2 U 116/09 (https://dejure.org/2010,15968)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 2 U 116/09 (https://dejure.org/2010,15968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 4 Nr. 11 UWG; §§ 34 Abs. 1, 24 Abs. 3 BremHilfeG; §§ 49, 1 Abs. 2 PBefG

  • Wolters Kluwer

    Begriff des qualifizierten Krankentransports i.S. von § 24 Abs. 3 HilfeG Bremen

  • rechtsportal.de

    Begriff des qualifizierten Krankentransports i.S. von § 24 Abs. 3 HilfeG Bremen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   BSG, 21.10.2009 - B 2 U 116/09 B   

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https://dejure.org/2009,49122
BSG, 21.10.2009 - B 2 U 116/09 B (https://dejure.org/2009,49122)
BSG, Entscheidung vom 21.10.2009 - B 2 U 116/09 B (https://dejure.org/2009,49122)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - B 2 U 116/09 B (https://dejure.org/2009,49122)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus BSG, 21.10.2009 - B 2 U 116/09 B
    3 1. Soweit der Kläger eine Abweichung des LSG vom Urteil des BSG vom 27. Juni 2006 (B 2 U 13/05 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 9) geltend macht, kann offenbleiben, ob er überhaupt abstrakte Rechtssätze zu einer Rechtsnorm des Bundesrechts in einer höchstrichterlichen Entscheidung bezeichnet hat.
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 21.10.2009 - B 2 U 116/09 B
    4 2. Soweit der Kläger eine Abweichung des LSG von den Urteilen des BSG vom 30. Oktober 2007 (B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5) und vom 18. November 2008 (B 2 U 14/07 R) geltend macht, hat er nicht in der gebotenen Weise dargelegt, dass die angeblich abstrakten Rechtssätze tragend waren und worin sie divergieren.
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus BSG, 21.10.2009 - B 2 U 116/09 B
    4 2. Soweit der Kläger eine Abweichung des LSG von den Urteilen des BSG vom 30. Oktober 2007 (B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5) und vom 18. November 2008 (B 2 U 14/07 R) geltend macht, hat er nicht in der gebotenen Weise dargelegt, dass die angeblich abstrakten Rechtssätze tragend waren und worin sie divergieren.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - I-2 U 116/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20266
OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - I-2 U 116/09 (https://dejure.org/2011,20266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2011 - I-2 U 116/09 (https://dejure.org/2011,20266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - I-2 U 116/09 (https://dejure.org/2011,20266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen Patentverletzung betreffend automatische Systeme zum Bearbeiten eines Nahrungsmittelprodukts bestehen bei Gebrauch von der technischen Lehre des Klagepatents; Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für automatische Systeme zum Bearbeiten eines ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Abtastungsgerät

  • rechtsportal.de

    PatG § 9 Nr. 1; EPÜ Art. 64; PatG § 139 Abs. 1
    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für automatische Systeme zum Bearbeiten eines Nahrungsmittelprodukts auf der Basis der Erfassung seines Oberflächenprofils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 116/09
    Mangels besonderer Überleitungsbestimmungen gilt die Neufassung des § 140a Abs. 3 PatG zwar nur für solche Entstehungstatbestände, die nach Inkrafttreten der Bestimmung am 1. September 2008 verwirklicht worden sind (BGH, GRUR 2009, 515, 517 - Motorradreiniger; A/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 4. Aufl., Rdnr. 678).

    Die Entscheidung "Motorradreiniger" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2009, 515) steht dem nicht entgegen.

    Denn das dortige Verfahren hatte - worauf der Bundesgerichtshof ausdrücklich hingewiesen hat (GRUR 2009, 515, 517 Tz. 22) - in der Revisionsinstanz nur rechtsverletzende Handlungen zum Gegenstand, die einen Zeitraum betrafen, der sowohl vor dem Inkrafttreten des Durchsetzungsgesetzes am 1. September 2008 als auch vor dem 29. April 2006 lag, bis zu dem die Durchsetzungsrichtlinie nach ihrem Art. 20 Satz 1 spätestens von den Mitgliedstaaten umzusetzen war.

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 116/09
    Äußerungen im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren haben nur in einer Sonderkonstellation Bedeutung, nämlich dann, wenn der Patentinhaber (z. B. in Bezug auf eine bestimmte mögliche Ausführungsform der Erfindung) schutzbereichsbeschränkende Erklärungen abgegeben hat, die Beschränkung Grundlage für die Aufrechterhaltung des Patents war und der spätere Verletzungsbeklagte bereits am Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren teilgenommen hat (BGH, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I; BGH, NJW 1997, 3377 = Mitt. 1997, 364 - Weichvorrichtung II).

    Angesichts des Wortlauts des Patentanspruchs 1, der offen lässt, wo die Steuereinrichtung zu positionieren ist, kann der betreffenden Erklärung der Klägern auch keine indizielle Bedeutung (vgl. hierzu BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung II) dafür beigemessen werden, wie der Fachmann den Gegenstand des Klagepatents versteht.

  • BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09

    Nabenschaltung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 116/09
    Hat der Patentinhaber fristgerecht eine Übersetzung des nicht in deutscher Sprache veröffentlichten europäischen Patents eingereicht, findet, wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich mit Urteil vom 18. März 2010 (Xa ZR 74/09; GRUR 2010, 708 = GRUR Int. 2010, 753 - Nabenschaltung II) entschieden hat, Art. 11 § 3 Abs. 2 IntPatÜG keine Anwendung und bleibt es auch dann beim Eintritt der gesetzlichen Wirkungen des Patents für die Bundesrepublik Deutschland, wenn die Übersetzung Auslassungen aufweist.
  • BGH, 02.02.1982 - X ZB 7/81

    Priorität einer Patentanmeldung in den Vereinigten Staaten von Amerika -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 116/09
    Umstände, die in den Akten, aber nicht in der Patentschrift Niederschlag gefunden haben, wie etwa der Inhalt der ursprünglichen Unterlagen, können deshalb zur Auslegung nicht mit herangezogen werden (vgl. BGH GRUR 1982, 291 - Polyesteramide; Schulte/A, Patentgesetz mit EPÜ, 8. Aufl., § 14, Rdnrn. 43, 46; Benkard/Scharen, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 10. Aufl., § 14 PatG Rdnrn. 69, 70; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 14 Rdnr. 71, 74).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 116/09
    Es bedarf an dieser Stelle keiner abschließenden Entscheidung der Frage, ob Abweichungen zwischen der Patentschrift und der veröffentlichten Patentanmeldung bei der Auslegung eines Patents überhaupt Berücksichtigung finden können (offen gelassen von BGH, GRUR 2010, 602, 605/606 - Gelenkanordnung), was fraglich erscheint, weil auch die veröffentlichte Patentanmeldung in Artikel 69 EPÜ nicht erwähnt ist.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 116/09
    Die Erteilungsakten eines Patentes bilden, weil sie in Artikel 69 EPÜ nicht erwähnt und auch nicht allgemein veröffentlicht sind, grundsätzlich kein zulässiges Auslegungsmaterial (BGH, GRUR 2002, 511, 513 f. - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91

    Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 116/09
    Äußerungen im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren haben nur in einer Sonderkonstellation Bedeutung, nämlich dann, wenn der Patentinhaber (z. B. in Bezug auf eine bestimmte mögliche Ausführungsform der Erfindung) schutzbereichsbeschränkende Erklärungen abgegeben hat, die Beschränkung Grundlage für die Aufrechterhaltung des Patents war und der spätere Verletzungsbeklagte bereits am Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren teilgenommen hat (BGH, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I; BGH, NJW 1997, 3377 = Mitt. 1997, 364 - Weichvorrichtung II).
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