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   LAG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 20 Sa 177/99   

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https://dejure.org/2000,12239
LAG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 20 Sa 177/99 (https://dejure.org/2000,12239)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.2000 - 20 Sa 177/99 (https://dejure.org/2000,12239)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 20 Sa 177/99 (https://dejure.org/2000,12239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfindungsanspruch auf Grund eines Vergleichs nach betriebsbedingter Kündigung des Arbeitgebers; Ausscheiden des Arbeitnehmers vor dem im Vergleich vereinbarten Beendigungstermin aus dem Arbeitsverhältnis; Aufhebungsvertrag; Empfängerhorizont; Geschäftsgrundlage für den ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § ... 72 a; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 794; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 158; ; BGB § 613 a; ; BGB § 626; ; BGB § 779; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; EStG § 3 Ziff. 9

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 20 Sa 177/99
    Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein müssen, um den Abfindungsanspruch entstehen zu lassen, richtet sich deshalb nach dem Parteiwillen (vgl. BAG, Urteil v. 26.08.1997 - 9 AZR 227/96 - AP Nr. 8 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag).

    Soweit in einer Ausscheidensvereinbarung keine ausdrückliche Regelung getroffen wird, kommt es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (BAG, Urteil v. 26.08.1997 - 9 AZR 227/96 - a.a.O. unter 4.b der Entscheidungsgründe).

    ccc) Unbeschadet dessen scheidet eine auflösende Bedingung, dass die Abfindung nur bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.07.1999 zur Auszahlung kommt, auch noch aus einem weiteren Grund aus: Eine aufschiebende Bedingung im Sinne von § 158 BGB setzt eine auch tatsächlich bestehende subjektive Ungewissheit beider Vertragsparteien über den Eintritt der rechtsgeschäftlich vereinbarten Bedingung voraus (BAG, Urteil v. 2608.1997 -9 AZR 227/96 - a.a.O.).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von den Urteilen des BAG v. 16.10.1969 (-2 AZR 373/68 - AP Nr. 20 zu § 794 ZPO), 22.01.1981 (-2 AZR 988/78 - n.v.), 11.11.1981 (- 5 AZR 613/79 - n.v.), 29.11.1984 (- 2 AZR 588/83 - n.v.), 25.06.1987 (- 2 AZR 504/86 - NZA 1988, 466), 29.01.1997 (- 2 AZR 292/96 - a.a.O.) und 26.08.1997 (- 9 AZR 227/96 - a.a.O.).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 20 Sa 177/99
    Zwar hat das BAG (Urteil v. 29.01.1997 - 2 AZR 292/96 - AP Nr. 131 zu § 626 BGB) den Grundsatz aufgestellt, dass der Aufhebungsvertrag in der Regel konkludent unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vereinbarten Auflösungszeitpunkt fortgesetzt wird, weshalb der Aufhebungsvertrag - einschließlich einer darin vereinbarten Abfindung - gegenstandslos wird, wenn eine ausserordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis vor dem vorgesehenen Auflösungszeitpunkt auflöst.

    Als Gegenleistung hierfür ist der Beklagten eine von dieser zum Zwecke des Erreichens einer 2-jährigen Beschäftigungsdauer bei der Klägerin gewünschte lange Auslauffrist und eine deshalb betragsmäßig geringe Abfindung zugebilligt worden (zum insoweit bestehenden Gegenseitigkeitsverhältnis der beiden Pflichten vgl. BAG, Urteil v. 29.01.1997 -2 AZR 292/96 - a.a.O. unter II.4.b)aa) und bb) der Entscheidungsgründe).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von den Urteilen des BAG v. 16.10.1969 (-2 AZR 373/68 - AP Nr. 20 zu § 794 ZPO), 22.01.1981 (-2 AZR 988/78 - n.v.), 11.11.1981 (- 5 AZR 613/79 - n.v.), 29.11.1984 (- 2 AZR 588/83 - n.v.), 25.06.1987 (- 2 AZR 504/86 - NZA 1988, 466), 29.01.1997 (- 2 AZR 292/96 - a.a.O.) und 26.08.1997 (- 9 AZR 227/96 - a.a.O.).

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 20 Sa 177/99
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 25, 390 [392]) und des BAG (Urteil v. 04.12.1997 - 2 AZR 140/97 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung) die bei Abschluss des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2017 - 3 Sa 496/16

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen fristloser

    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 19.07.2000 - 20 Sa 177/99 - führt nicht zu einer anderen Bewertung.
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