Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 14.01.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.08.2004 - 22 U 73/04   

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https://dejure.org/2004,4428
OLG Köln, 10.08.2004 - 22 U 73/04 (https://dejure.org/2004,4428)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.08.2004 - 22 U 73/04 (https://dejure.org/2004,4428)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. August 2004 - 22 U 73/04 (https://dejure.org/2004,4428)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Unzulässigerklärung einer Arrestpfändung; Einstweiliger Verbleib der Kaufsache beim Verkäufer; Ersetzung der Übergabe durch die Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses; Mit der Zahlung des Kaufpreises konkludent vereinbartes Besitzkonstitut

  • Judicialis

    ZPO § 771; ; ZPO § 928; ; BGB § 688; ; BGB § 690; ; BGB § 868; ; BGB § 929 S. 1; ; BGB § 930

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 929; ZPO § 771
    Pfändung einer vom Schuldner durch Besitzkonstitut übereigneten Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Leitsatz)

    Verwahrung, Pfändung einer vom Schuldner durch Besitzkonstitut übereigneten Sache

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine Übergabe ist nicht unbedingt Voraussetzung für Eigentumserwerb

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 24.05.1977 - 4 U 279/76

    Ausreichen einer bloßen Einigung über den Besitzübergang von in einem

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2004 - 22 U 73/04
    Ein solches Besitzmittlungsverhältnis kann auch stillschweigend und aufschiebend bedingt vereinbart werden (Palandt-Bassenge, BGB, 63. Auflage, § 930 Rdnr. 7 u. 8, § 929 Rd. 27; Oldenburg NJW 1977, 1780).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 1 U 311/05

    Eigentum: Pflicht zur Duldung des Begehens oder Befahrens durch die Eigentümer

    Selbst wenn man zu Gunsten der Kläger von einer als Leihe (§ 598 BGB) zu qualifizierenden schuldrechtlichen unentgeltlichen Zufahrtsgestattung der Rechtsvorgänger der Beklagten ausginge und außerdem unterstellen würde, dass diese Verpflichtung auf die Beklagte übergegangen ist, wäre das zwischen den Parteien bestehende Leihverhältnis mangels entgegenstehender Vereinbarung gemäß § 604 Abs. 3 BGB in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs jederzeit kündbar, ohne dass es hierfür eines besonderen Grundes bedurfte ( vgl. Saarl. Oberlandesgericht , OLGR 2004, 394 mwNw.).
  • OLG Braunschweig, 20.05.2021 - 9 U 8/20

    Schadensersatz statt der Übergabe der vom Verkäufer verwahrten Kaufsache -

    Kommt es nach einem vollzogenen Kauf mit einem konkretisierten Kaufgegenstand zu einer Einigung dahin gehend, dass der Käufer diesen später abholt, kann das Einverständnis des Verkäufers aus objektiver Sicht regelmäßig nur dahin gehend gewertet werden, dass der Verkäufer auch bereit ist, den Kaufgegenstand weiterhin in seiner Obhut zu halten ( OLG Köln, Urt . v. 10.08.2004 - 22 U 73/04, OLGR 2004, 394, 395).
  • FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02

    Änderung der Bemessungsgrundlage

    Dabei kann der erkennende Senat offenlassen, ob schon dadurch Verfügungsmacht verschafft wurde, dass die Klägerin bzw. ihre Rechtsvorgängerin die Anlage ab dem Zeitpunkt der Demontagefreigabeerklärung (konkludent) für die G verwahrte (§ 688 BGB ), insoweit also ein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 930 BGB zwischen den Beteiligten abgeschlossen wurde (vgl. dazu Urteil des OLG Köln vom 10. August 2004 22 U 73/04, OLGR Köln 2004, 394).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - I-22 U 73/04   

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https://dejure.org/2005,6820
OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - I-22 U 73/04 (https://dejure.org/2005,6820)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2005 - I-22 U 73/04 (https://dejure.org/2005,6820)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - I-22 U 73/04 (https://dejure.org/2005,6820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Preiserhöhungsklausel im Rahmen eines Fernwärmelieferungsvertrags; Zulässigkeit eines reibungslosen Kundenwechsels innerhalb bestehender Verträge mit einem Versorgungsunternehmen der Fernwärme; Berechtigung von Einwänden gegen Rechnungen der ...

  • Judicialis

    AVB FernwärmeV § 3 S. 2; ; AVB FernwärmeV § 10; ; AVB FernwärmeV § 10 Abs. 1; ; AVB FernwärmeV § 24 Abs. 3; ; AVB FernwärmeV § 30; ; AVB FernwärmeV § 31; ; AVB FernwärmeV § 32 Abs.... 3; ; AVB FernwärmeV § 32 Abs. 4; ; AVB FernwärmeV § 32 Abs. 4 S. 1; ; AVB FernwärmeV § 32 Abs. 4 S. 3; ; AVB FernwärmeV § 30 Nr. 1; ; BGB § 13; ; BGB §§ 305 ff; ; BGB § 309; ; BGB § 309 Nr. 2 b; ; BGB § 310 Abs. 2; ; BGB § 310 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 415 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    AVB FernwärmeV § 32 Abs. 4
    Kunde im Sinne der AVB FernwärmeV

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 20.11.1987 - 1 U 138/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 22 U 73/04
    Ein Fehler ist dann nicht mehr offensichtlich, wenn er vertiefte rechtliche Überlegungen oder weitere tatsächliche Aufkärung erfordert (Danner/Theobald, a.a.O., Nr. 1 zu § 30, 31 VersorgBdg; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518 f).

    Dem Kunden ist es - wie bei sonstigen Aufrechnungsverboten - unbenommen, seine Gegenrechte im Wege der Widerklage geltend zu machen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518, 1519 f).

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 185/87

    Termingeschäftsfähigkeit aufgrund berufsmäßigen Handelns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 22 U 73/04
    (1) Nach BGHZ 104, 205, 208; 119, 252, 256 f sind Kriterien für eine selbständige berufliche Tätigkeit eine auf Dauer gerichtete Tätigkeit, die der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienen soll, ein planmäßiger Geschäftsbetrieb, insbesondere die Unterhaltung eines Büros oder einer sonstigen Organisation, sowie der Umfang der erforderlichen Verwaltungsgeschäfte.
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 8/89

    Fälligkeit des Entgelts für die Lieferung von Fernwärme bei fehlender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 22 U 73/04
    Offensichtliche Fehler sind solche, bei denen bei objektiver Betrachtung kein vernünftiger Zweifel an der Fehlerhaftigkeit der Rechnung besteht, zum Beispiel Ablese- und Berechnungsfehler (Tegethoff/Büdenbender/Klinger, das Recht der öffentlichen Energieversorgung, Kommentar, Band II, Rn 6 zu § 30 AVB GasV (gleichlautend mit AVB FernwärmeV); amtliche Begründung, abgedruckt in Danner/Theobald, a.a.O., zu § 30 VersorgBdg; BGH WM 1990, 608, 610; OLG Hamm NJW-RR 1989, 1455).
  • OLG Hamm, 18.05.1989 - 2 U 187/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 22 U 73/04
    Offensichtliche Fehler sind solche, bei denen bei objektiver Betrachtung kein vernünftiger Zweifel an der Fehlerhaftigkeit der Rechnung besteht, zum Beispiel Ablese- und Berechnungsfehler (Tegethoff/Büdenbender/Klinger, das Recht der öffentlichen Energieversorgung, Kommentar, Band II, Rn 6 zu § 30 AVB GasV (gleichlautend mit AVB FernwärmeV); amtliche Begründung, abgedruckt in Danner/Theobald, a.a.O., zu § 30 VersorgBdg; BGH WM 1990, 608, 610; OLG Hamm NJW-RR 1989, 1455).
  • OLG München, 19.10.2006 - U (K) 3090/06

    Kartellrechtliche Normadressateneigenschaft eines

    Bei dieser Bestimmung handelt sich um eine Ausnahme von den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Vertragsübernahme (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2005 - I-22 U 73/04 = RdE 2005, 144, 145 f., in juris dokumentiert; zu den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Vertragsübernahme vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 398, Rdn. 38 ff.).
  • OLG Köln, 21.05.2007 - 12 U 114/05

    Inhaltskontrolle eines Wärmelieferungsvertrages

    Die Fälligkeit der Rechnungsbeträge entfiele nur, wenn die Abrechnungen unter offenkundigen, d.h. auf den ersten Blick ersichtlichen (z.B. Rechen-) Fehlern litten, was nicht der Fall ist (zum Begriff offensichtlicher Fehler in Fernwärmeabrechnungen etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2005 - I-22 U 73/04 -, zit. nach Juris).
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