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   VGH Bayern, 02.04.2003 - 22 ZB 03.229   

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VGH Bayern, 02.04.2003 - 22 ZB 03.229 (https://dejure.org/2003,12859)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2003 - 22 ZB 03.229 (https://dejure.org/2003,12859)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2003 - 22 ZB 03.229 (https://dejure.org/2003,12859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung immissionsschutzrechtlicher Genehmigung für Steinbruch durch Nachbargemeinde; Einvernehmenserfordernis und Planungserfordernis ; Wasserrechtliche Prüfungs- und Regelungserfordernisse; Bezug zur Rechtssphäre der Nachbargemeinde; Interessenausgleich zwischen ...

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; ; UVPG § ... 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; Richtlinie 97/11/EG Art. 3 Abs. 2 des Rates vom 3.3.1997; ; BauGB § 2 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 2; ; BImSchG § 1; ; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; BImSchG § 13; ; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Abwehranspruch einer Nachbargemeinde gegen die Genehmidung eines Steinbruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 22 ZB 03.229
    Im Übrigen könnten hier Rechte der Klägerin nur dann verletzt sein, wenn die nach § 4 Abs. 1 Satz 2 WHG gebotene Rücksicht nehmende Beachtung und Würdigung ihrer Belange nicht gewährleistet wäre (vgl. BVerwG vom 15.7.1987, BVerwGE 78, 40 ff.).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 22 ZB 03.229
    Hinzu kommt, dass nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auf dem Gemeindegebiet der Klägerin im Grenzbereich zu dem strittigen Steinbruch gemäß dem für verbindlich erklärten Regionalplan der Region Oberpfalz-Nord ein Vorranggebiet für den Gesteinsabbau besteht und dass die Klägerin bei ihrer Bauleitplanung dieses Ziel der Raumordnung ohnehin beachten muss (Anpassungspflicht gemäß § 1 Abs. 4 BauGB; vgl. BVerwG vom 20.8.1992, BVerwGE 90, 329/334).
  • BVerwG, 17.04.2000 - 11 B 19.00

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; naturschutzrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 22 ZB 03.229
    Wenn dem Staat, hier also dem Beklagten, die Vollzugshoheit zukommt und der Beklagte im Rahmen dieser Vollzugshoheit Gewässerbenutzungen zulässt, haben die Gemeinden nicht die Befugnis, sich über die Anrufung der Verwaltungsgerichte als Kontrolleur der zum Gewässerschutz berufenen staatlichen Wasserbehörden zu betätigen (vgl. auch BVerwG vom 17.4.2000, NVwZ 2001, 88/89, zum Naturschutzrecht).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 22 ZB 03.229
    Eine benachbarte Gemeinde kann sich auf diesen Belang berufen, wenn das Vorhaben einen Koordinierungsbedarf auslöst, dem nicht das Konditionalprogramm des § 35 BauGB, sondern nur eine Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung angemessen Rechnung zu tragen vermag; hierfür wäre ein qualifizierter Abstimmungsbedarf im Verhältnis benachbarter Gemeinden im Sinn des § 2 Abs. 2 BauGB ein starkes Anzeichen (BVerwG vom 1.8.2002, GewArch 2002, 491/492).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 22 ZB 03.229
    Zum einen ist hier zu berücksichtigen, dass die Standortgemeinde (Gemeinde K**********) auf die Genehmigungsvoraussetzungen ersichtlich nicht eingewirkt hat (vgl. BVerwG vom 11.2.1993, NVwZ 1994, 285/288).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 22 ZB 03.229
    Zweck des Einvernehmenserfordernisses ist es danach, dass die Gemeinde dort, wo sie noch nicht geplant hat, oder wenn von ihrer Planung im Genehmigungsverfahren abgewichen werden soll, im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren an der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen mitentscheidend beteiligt ist (BVerwG vom 7.2.1986, BayVBl 1986, 729/730).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2003 - 22 ZB 03.229
    Hierbei kommt es auf tatsächliche Auswirkungen an (BVerwG vom 9.1.1995, NVwZ 1995, 694).
  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 15 N 20.468

    Normenkontrollantrag gegen Teilflächennutzungsplan - Konzentrationszonen für

    a) Ein (hier: Teil-) Flächennutzungsplan kann, soweit er die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zur Folge hat, in analoger Anwendung von § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO statthafter Gegenstand einer Normenkontrolle sein, weil seine entsprechenden Darstellungen unmittelbar die Zulässigkeit von nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Nutzungen - hier für ortsgebundene Betriebe i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 2.4.2003 - 22 ZB 03.229 - NVwZ 2003, 1280 = juris Rn. 6; OVG Rh-Pf, B.v. 18.1.2018 - 8 A 11373/17 - BauR 2018, 972 = juris Rn. 18 ff.; OVG Saarl., U.v. 29.4.2010 - 2 C 224/08 - NuR 2010, 743 = juris Rn. 61; VG München, U.v. 5.6.2018 - M 2 K 17.1637 - juris Rn. 17) - steuern.

    Aus alldem ergibt sich, dass dem LfU-Papier - unabhängig davon, dass ihm keine normative Bindungswirkung zukommt - entgegen der Deutung der Antragsgegnerin n i c h t die Aussage zu entnehmen ist, dass Steinbrüche generell, um hinsichtlich zu prognostizierender Lärmbelastungen am Maßstab des § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG (immissionsschutzrechtlich) bzw. am Maßstab von Art. 68 Abs. 1, Art. 59 oder Art. 60 BayBO i.V. mit § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB (baurechtlich) genehmigungsfähig sein zu können, einen Mindestabstand von 800 m zu reinen Wohngebieten und Ferienhausgebieten, 600 m zu allgemeinen Wohngebieten und 500 m zu Mischgebieten stets und immer einhalten m ü s s e n (zur Einzelfallbetrachtung vgl. auch BayVGH, B.v. 2.4.2003 - 22 ZB 03.229 - NVwZ 2003, 1280 = juris Rn. 6).

  • VG Ansbach, 28.03.2024 - AN 17 S 23.2679

    Eine Standortgemeinde kann sich als Dritte im Verfahren gem. § 80a Abs. 3, § 80

    Hingegen kann sie sich nicht allgemein auf die Verletzung von Normen berufen, die öffentlichen Interessen dienen (vgl. BVerwG, U.v. 15. Dezember 1989 - 4 C 36/86 - BVerwGE 84, 209-220, juris; BayVGH, B.v. 5. Juli 2000 - 22 ZB 00.1465 - juris Rn 14 ff.; B.v. 2.4.2003 - 22 ZB 03.229 - juris Rn. 8).
  • VG Regensburg, 20.01.2004 - RN 6 K 03.1407
    Ersichtlich anderer Auffassung ist wohl der BayVGH (5.7.2000 ­ 22 ZB 00.1465: eine Gemeinde kann sich nicht auf spezifisch naturschutzrechtliche Belange bei der Verweigerung des Einvernehmens berufen, denn der Vollzug der naturschutzrechtlichen Vorschriften sei Staatsaufgabe, Art. 37 Abs. 1 BayNatSchG, die Gemeinde mithin nicht Kontrolleur des Staates; 2.4.2003 ­ 22 ZB 03.229 BayVBl 2003.661: soweit der Staat im Rahmen seiner Vollzugshoheit Gewässerbenutzungen zulässt, haben die Gemeinden nicht die Befugnis, sich über die Anrufung der Verwaltungsgerichte als Kontrolleur der vom Gewässerschutz berufenen staatlichen Wasserbehörden zu betätigen).
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