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   OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01   

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https://dejure.org/2002,4272
OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01 (https://dejure.org/2002,4272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2002 - 23 U 82/01 (https://dejure.org/2002,4272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2002 - 23 U 82/01 (https://dejure.org/2002,4272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Steuerberatungsvertrages; Aufklärungspflicht; Erwerb von Geschäftsanteilen an einer BGB-Gesellschaft; Freistellungsanspruch von den Steuerverbindlichkeiten der GbR; Positive Vertragsverletzung (PVV); Hinweispflicht hinsichtlich Haftungsrisiken

  • Judicialis

    HGB § 142; ; BGB § ... 123; ; BGB § 282; ; BGB § 255; ; BGB §§ 249 f.; ; StBerG § 68; ; AO § 75; ; AO § 45; ; AO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 75 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 4; ; ZPO § 287; ; ZPO § 711; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 Satz 2; ; ZPO § 108 Abs. 1 Satz 2 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerberaterhaftung- Eintritt in GbR, Haftung des Neugesellschafters - Haftung für Steuerschulden, § 75 AO - Belehrungspflichten zur Steuerhaftung - Feststellungs-, Freistellungs- oder Zahlungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
    Hierbei hat er den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGH NJW 1995, 958; 2108/2110; 3248; BGH NJW 1993, 2799/2800; NJW 1997, 1008/1011; NJW 1998, 1221; 1486; 1488/1489/1491).

    Dem vertraglich zu Beratenden kann deswegen nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein - auf dem bestimmten Gebiet an Wissen überlegener - Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (BGH NJW 1992, 307/309; BGH NJW 1997, 1008/1012; BGH NJW 1998, 1486/1488; BGH NJW-RR 2001, 201/204).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
    Der Eintritt des Klägers in die GbR durch Erwerb der ersten Hälfte der Gesellschaftsanteile von Frau I gemäß Kaufvertrag vom 26.05.1992 hatte für ihn zwar keine persönliche Haftung für vor seinem Eintritt bestehende Verbindlichkeiten der GbR begründet; der Gesellschafter einer GbR haftet nämlich für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten mit seinem Privatvermögen nicht Kraft Gesetzes, sondern nur Kraft einer hier nicht getroffenen besonderen Vereinbarung mit dem Gläubiger; die für Handelsgesellschaften geltende Akzessorietät der Gesellschafterhaftung und Gesellschaftsschuld ist auf das Recht der GbR jedenfalls nach der bisher geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht übertragbar (BGHZ 74, 241 f.; NJW 1999, 3483/3484; zum Streit der Literatur nach dem Urteil des BGH vom 29.01.2001, NJW 2001, 1056/1061, vgl. Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 736 Rdn. 6).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
    Der Eintritt des Klägers in die GbR durch Erwerb der ersten Hälfte der Gesellschaftsanteile von Frau I gemäß Kaufvertrag vom 26.05.1992 hatte für ihn zwar keine persönliche Haftung für vor seinem Eintritt bestehende Verbindlichkeiten der GbR begründet; der Gesellschafter einer GbR haftet nämlich für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten mit seinem Privatvermögen nicht Kraft Gesetzes, sondern nur Kraft einer hier nicht getroffenen besonderen Vereinbarung mit dem Gläubiger; die für Handelsgesellschaften geltende Akzessorietät der Gesellschafterhaftung und Gesellschaftsschuld ist auf das Recht der GbR jedenfalls nach der bisher geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht übertragbar (BGHZ 74, 241 f.; NJW 1999, 3483/3484; zum Streit der Literatur nach dem Urteil des BGH vom 29.01.2001, NJW 2001, 1056/1061, vgl. Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 736 Rdn. 6).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
    Seine rechtliche Prüfung sowie die hieran anschließenden Hinweise, Empfehlungen und sonstige Maßnahmen hat er an der im Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auszurichten, über die er sich laufend zu informieren hat (BGH NJW-RR 1993, 1212/1213; NJW 2001, 146/148; 675/678).
  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92

    Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
    Die Annahme der Gesamtrechtsnachfolge beruht nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 50, 307; NJW 1994, 796) auf einer entsprechenden Anwendung der bis 1998 für die OHG und KG geltenden Vorschrift des § 142 HGB, wonach sich die vermögensrechtliche Übernahme in einer Zweipersonengesellschaft nicht durch Einzelübertragung der Vermögensgegenstände von der Gesellschaft auf den Übernehmer, sondern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Umwandlung von Gesellschaftsvermögen in Eigentum des Übernehmers vollzieht.
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
    Der Anscheinsbeweis, dass der Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, gilt bei Verträgen mit Anwälten und Steuerberatern dann, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters lediglich ein bestimmtes Verhalten des Mandanten nahegelegen hätte; dem Berater steht die Möglichkeit offen, den Anscheinsbeweis durch Beweis von Tatsachen zu entkräften, die für ein atypisches Verhalten des Mandanten sprechen (BGH NJW 1993, 3259).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
    Dem vertraglich zu Beratenden kann deswegen nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein - auf dem bestimmten Gebiet an Wissen überlegener - Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (BGH NJW 1992, 307/309; BGH NJW 1997, 1008/1012; BGH NJW 1998, 1486/1488; BGH NJW-RR 2001, 201/204).
  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
    Hierbei hat er den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGH NJW 1995, 958; 2108/2110; 3248; BGH NJW 1993, 2799/2800; NJW 1997, 1008/1011; NJW 1998, 1221; 1486; 1488/1489/1491).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
    Abgesehen davon, dass ein fehlerhaft vollzogener Beitritt zu einer GbR regelmäßig nur mit Wirkung für die Zukunft vernichtbar ist (BGH NJW 2000, 3558, 3559), hat der Beklagte die Voraussetzungen für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht schlüssig dargelegt.
  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
    Dem vertraglich zu Beratenden kann deswegen nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein - auf dem bestimmten Gebiet an Wissen überlegener - Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (BGH NJW 1992, 307/309; BGH NJW 1997, 1008/1012; BGH NJW 1998, 1486/1488; BGH NJW-RR 2001, 201/204).
  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 62/97

    Beratungspflichten des mit einem umfassenden Dauermandat betrauten steuerlichen

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99

    Risikoaufklärung des Steuerberaters

  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 233/96

    Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts wegen Beratungsverschulden

  • BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91

    Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in

  • BGH, 15.12.1980 - II ZR 52/80

    Genehmigung der Änderung eines von einer BGB -Gesellschaft vollmachtlos

  • BGH, 09.07.1968 - V ZR 80/66

    Vorkaufsrecht einer OHG

  • LG München I, 18.12.1992 - 10 O 12973/92
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - 23 U 194/02

    Pflichtverletzungen des Steuerberaters bei Beratung über Unternehmensgestaltung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn - anders als hier - der Anspruchssteller infolge einer Vollstreckung des FA oder zu deren Abwehr schon hat leisten müssen (BGH NJW 1992, 2817; Senat 23 U 82/01=GI 2002, 271 f).
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