Rechtsprechung
OLG München, 20.07.2000 - 29 U 2762/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberschutz; Filmproduktion; Regievertrag; Regisseurleistung; Veröffentlichungsrecht; Produktionsstufen
- Judicialis
UrhG § 12 Abs. 1; ; UrhG § ... 93; ; UrhG § 89 Abs. 1; ; UrhG § 12; ; UrhG § 88; ; UrhG § 90; ; UrhG § 43; ; UrhG § 89; ; UrhG § 15 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 138; ; BGB § 139; ; BGB § 649 S. 1; ; BGB § 649 S. 2; ; BGB § 315 Abs. 1; ; BGB § 226; ; AGBGB § 3; ; AGBGB § 9; ; AGBGB § 9 Abs. 1; ; AGBGB § 23 Abs. 1; ; ZPO § 91
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Veröffentlichungsrechts des Regisseurs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 24.02.2000 - 7 O 21058/99
- OLG München, 20.07.2000 - 29 U 2762/00
- BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 1520/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 618
- ZUM 2000, 767
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG München I, 24.02.2000 - 7 O 21058/99
Auszug aus OLG München, 20.07.2000 - 29 U 2762/00
Aktenzeichen: 29 U 2762/00 7 O 21058/99 LG München I.I vom 24.2.2000 und die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 10.12.1999 - 7 O 21058/99 - aufgehoben.
Für die Einzelheiten wird auf das Urteil (ZUM 2000, 414) Bezug genommen.
- OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 12/05
"Dokumentarfilm Massaker"; Veröffentlichungsbefugnis einer Kamerafrau
Auch das nach § 89 UrhG zu vermutende Verwertungsrecht des Produzenten lässt das Recht aus § 12 UrhG unberührt (vgl. OLG München NJW 2001, 618; KG NJW-RR 1986, 608), setzt nämlich voraus, dass der Urheber das Werk überhaupt schon als fertig entlassen, d.h. zur Veröffentlichung freigegeben hat mit der Folge, dass die Vermutungswirkung sich nicht auf die in §§ 12 - 14 UrhG geregelten Urheberpersönlichkeitsrechte, sondern nur auf die Werknutzungen erstreckt. - BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 1520/00
Zum Interessenausgleich zwischen mehreren an der Schaffung eines Filmwerks …
gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 20. Juli 2000 - 29 U 2762/00 -. - LG Köln, 08.12.2004 - 28 O 545/03
Voraussetzungen der Durchsetzbarkeit von urheberrechtlichen …
So wie es den Parteien eines Regievertrages freisteht, zu vereinbaren, dass der Regisseur den Film nicht von der Vorbereitung der Produktion des Films bis zu dessen Endabnahme zu gestalten hat, sondern dass er diese Verpflichtung nur in Bezug auf bestimmte Teilabschnitte übernimmt (vgl. OLG München, NJW 2001, 618, 620), steht es vorliegend den Parteien gleich, zu vereinbaren, dass die Klägerin nur die Dreharbeiten des Films übernahm, ohne sie zugleich auch an den Schneidearbeiten und der sonstigen Postproduktion zu beteiligen.