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   BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99   

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https://dejure.org/1999,4973
BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99 (https://dejure.org/1999,4973)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1999 - 4 StR 485/99 (https://dejure.org/1999,4973)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 4 StR 485/99 (https://dejure.org/1999,4973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB; § 185 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Begründung der Gefährlichkeitsprognose; Verhältnismäßigkeit; Beleidigung

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Beleidigung - Schuldunfähigkeit - Revision - Maßregelausspruch - Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Gefährlichkeitsprognose - Körperliche Unversehrtheit - Notwendigkeit der Anordnung - Sachverständigengutachten - Krankhafte seelische ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99
    Auch wenn die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht grundsätzlich voraussetzt, daß die Anlaßtaten selbst "erheblich" sind (BGH NStZ 1986, 237), hätte es angesichts der festgestellten Taten des Angeklagten, die ihrem Gewicht nach dem untersten Bereich strafbaren Verhaltens zuzuordnen sind, hier zu der Gefährlichkeitsprognose besonders sorgfältiger Darlegung bedurft, zumal früheres Aggressionsverhalten des Angeklagten nicht festgestellt ist (BGH NStZ 1999, 611, 612).

    Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus dem - im gesamten Maßregelrecht geltenden und aus dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des Übermaßverbots abgeleiteten Subsidiaritätsprinzip (BGH NStZ 1999, 611, 612; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 5 m.w.N.).

  • BGH, 09.10.1996 - 2 StR 419/96

    Anforderungen an die Feststellung der Schuldunfähigkeit als Rechtfertigung der

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99
    Die zu den rechtswidrigen Taten des Angeklagten getroffenen Feststellungen werden von dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht berührt; sie können deshalb bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 19).

    Bei dieser Sachlage fehlt es an der für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB grundsätzlich unerläßlichen eindeutigen Zuordnung der Ursachen der Auffälligkeiten in der Person des Angeklagten zu einer der in § 20 StGB beschriebenen Eingangsmerkmale (vgl. BGHSt 42, 385, 387; BGHR StGB § 63 Zustand 19; Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1999 - 4 StR 308/99).

  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99
    Das Landgericht hat dabei nicht erkennbar bedacht, daß die Anwendung des § 20 StGB nach der Rechtsprechung nicht zugleich auf die Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5 und Schuldunfähigkeit 1; BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99
    Bei dieser Sachlage fehlt es an der für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB grundsätzlich unerläßlichen eindeutigen Zuordnung der Ursachen der Auffälligkeiten in der Person des Angeklagten zu einer der in § 20 StGB beschriebenen Eingangsmerkmale (vgl. BGHSt 42, 385, 387; BGHR StGB § 63 Zustand 19; Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1999 - 4 StR 308/99).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 674/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beanstandung

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99
    Das Landgericht hat dabei nicht erkennbar bedacht, daß die Anwendung des § 20 StGB nach der Rechtsprechung nicht zugleich auf die Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5 und Schuldunfähigkeit 1; BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - 1 StR 674/95).
  • BGH, 04.08.1998 - 5 StR 223/98

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus - Voraussetzungen für Anordnung und

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99
    Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus dem - im gesamten Maßregelrecht geltenden und aus dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des Übermaßverbots abgeleiteten Subsidiaritätsprinzip (BGH NStZ 1999, 611, 612; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 5 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Wahrscheinlichkeit weiterer

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99
    Bei dieser Sachlage fehlt es an der für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB grundsätzlich unerläßlichen eindeutigen Zuordnung der Ursachen der Auffälligkeiten in der Person des Angeklagten zu einer der in § 20 StGB beschriebenen Eingangsmerkmale (vgl. BGHSt 42, 385, 387; BGHR StGB § 63 Zustand 19; Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1999 - 4 StR 308/99).
  • BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85

    Schuldunfähigkeit auf Grund einer Schizophrenie und chronischem Alkoholismus -

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99
    Auch wenn die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht grundsätzlich voraussetzt, daß die Anlaßtaten selbst "erheblich" sind (BGH NStZ 1986, 237), hätte es angesichts der festgestellten Taten des Angeklagten, die ihrem Gewicht nach dem untersten Bereich strafbaren Verhaltens zuzuordnen sind, hier zu der Gefährlichkeitsprognose besonders sorgfältiger Darlegung bedurft, zumal früheres Aggressionsverhalten des Angeklagten nicht festgestellt ist (BGH NStZ 1999, 611, 612).
  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der

    Diese Umstände zur Krankheitsgeschichte des Beschuldigten, aus der sich wesentliche Hinweise auf die Ernsthaftigkeit der Bekundungen des Beschuldigten und allgemein auf die von ihm ausgehenden Gefahren ergeben könnten, hätte die Kammer bei der anstehenden Würdigung berücksichtigen müssen, ob den Angaben des Beschuldigten mehr als die bloße Möglichkeit eines Waffeneinsatzes zu entnehmen ist (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
  • BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auch wenn die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht grundsätzlich voraussetzt, dass die Anlasstaten selbst erheblich sind (vgl. BGH NStZ 1986, 237), hätte es jedenfalls eingehenderer Darlegung bedurft, weshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblichem Gewicht zu erwarten sind, die die Anordnung einer zeitlich nicht befristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermögen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
  • BGH, 15.08.2013 - 4 StR 179/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik

    Allerdings bedarf die Gefährlichkeitsprognose einer besonders sorgfältigen Darlegung, wenn die Anlasstaten nach ihrem Gewicht dem unteren Bereich strafbaren Verhaltens zuzuordnen sind (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Hierzu hätte es eingedenk des in § 62 StGB normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 17) angesichts der Anlaßtaten, die das Landgericht zutreffend als Vergehen nach § 6 PflVersG (Fälle II 1.1 und 1.2), nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (Fälle II 3.7 und 3.8), § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG (Fälle II 3.1 bis 3.6) und - im Fall II 2 (Polizeiflucht) - als tateinheitlich begangene Vergehen nach §§ 113 Abs. 1 und 2, 240, 267 StGB, § 6 PflVersG und § 370 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KfzStG gewertet hat, auch deshalb besonders sorgfältiger Darlegung bedurft, weil diese Taten nach den Feststellungen ihrem Gewicht nach dem unteren Bereich strafbaren Verhaltens zuzuordnen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 237; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
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