Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.12.2013 - 4 U 27/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,55624
OLG Naumburg, 05.12.2013 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2013,55624)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.12.2013 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2013,55624)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2013,55624)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Abschn A § 2 Nr 5 Buchst i ABMG 2008, Abschn A § 5 Nr 1 Buchst a ABMG 2008, § 59 Abs 3 VVG, § 61 Abs 1 VVG, § 63 S 1 VVG
    Haftung des Versicherungsmaklers: Aufklärungspflicht über die Bedeutung des jeweils gültigen Listenpreises bei einer Maschinenversicherung und die Risiken einer Unterversicherung; Kürzung der Entschädigungsleistung wegen Unterversicherung; Bedeutung des Fehlens einer ...

  • IWW

    § 61 Abs. 1 VVG; ABMB 2008 § A 5 ... Nr. 1 lit. a; 2008 § A 2 Nr. 5 lit. i ABMG; § 280 Abs. 1 BGB; § 307 Abs. 1 S. 1 BGB; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB; § 310 Abs. 1 S. 1 BGB; § 59 Abs. 3 VVG; § 63 S. 1 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Versicherungsmaklers beim Abschluss einer Maschinenversicherung; Haftung des Versicherungsmaklers bei Unterversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61 Abs. 1
    Beratungsverschulden des Versicherungsmaklers wegen Unterversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Versicherungsmaklers beim Abschluss einer Maschinenversicherung; Haftung des Versicherungsmaklers bei Unterversicherung

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Versicherungsmaklers beim Abschluss einer Maschinenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 16 (Leitsatz)
  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beratungsverschulden des Maklers in der Maschinenversicherung wegen Unterversicherung trotz Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VM, Maschinenversicherung, Aufklärungspflicht über Bedeutung des Listenpreises, Maschinenversicherung, Risiken einer Unterversicherung, Kürzung der Entschädigungsleistung wegen Unterversicherung, Bedeutung des Fehlens einer aussagekräftigen ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 840
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2013 - 4 U 27/13
    Zu den Anforderungen an eine derartige Beratung seitens des Versicherungsmaklers, der anders als ein primär dem Versicherer verpflichteter Versicherungsvertreter in besonders herausragender Vertrauensposition für den Versicherungsnehmer als dessen Vertragspartner tätig wird, hat der BGH bereits in einem nach wie vor in der Sache maßgeblichen Urteil vom 22. Mai 1985 (Az.: IVa ZR 190/83, zitiert nach juris , Rdnr. 11) in grundlegender Weise wie folgt Stellung bezogen:.
  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2013 - 4 U 27/13
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das erkennende Gericht namentlich dazu, entscheidungserheblichen Sachvortrag und Beweisangebote der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und diese bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen ( BVerfG, NJW 2000, 131; BGH, ZIP 2007, 1524; BGH, Urteil vom 22. Juni 2009, Az.: II ZR 143/08, zitiert nach juris , Rdnr. 2; OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2008, Az.: 19 U 5582/07, zitiert nach juris , Rdnr. 11; OLG Rostock, Urteil vom 16. April 2008, Az.: 1 U 42/08, zitiert nach juris , Rdnr. 28, 29).
  • BGH, 22.06.2009 - II ZR 143/08

    Pflichtgemäße Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2013 - 4 U 27/13
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das erkennende Gericht namentlich dazu, entscheidungserheblichen Sachvortrag und Beweisangebote der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und diese bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen ( BVerfG, NJW 2000, 131; BGH, ZIP 2007, 1524; BGH, Urteil vom 22. Juni 2009, Az.: II ZR 143/08, zitiert nach juris , Rdnr. 2; OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2008, Az.: 19 U 5582/07, zitiert nach juris , Rdnr. 11; OLG Rostock, Urteil vom 16. April 2008, Az.: 1 U 42/08, zitiert nach juris , Rdnr. 28, 29).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2013 - 4 U 27/13
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das erkennende Gericht namentlich dazu, entscheidungserheblichen Sachvortrag und Beweisangebote der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und diese bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen ( BVerfG, NJW 2000, 131; BGH, ZIP 2007, 1524; BGH, Urteil vom 22. Juni 2009, Az.: II ZR 143/08, zitiert nach juris , Rdnr. 2; OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2008, Az.: 19 U 5582/07, zitiert nach juris , Rdnr. 11; OLG Rostock, Urteil vom 16. April 2008, Az.: 1 U 42/08, zitiert nach juris , Rdnr. 28, 29).
  • OLG Hamm, 30.04.2012 - 18 U 141/06

    Umbauvorhaben: Versicherungsmakler muss umfassend beraten!

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2013 - 4 U 27/13
    Der Versicherungsmakler schuldet dem Versicherungsnehmer danach die Beschaffung eines bestmöglichen Versicherungsschutzes, wobei zu seinen Pflichten insbesondere auch die Deckungsanalyse gehört, d. h. die Ermittlung der richtigen Versicherungsart und der bedarfsgerechten Versicherungssumme (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30. April 2012, Az.: 18 U 141/06, zitiert nach juris , Rdnr. 81 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 16.04.2008 - 1 U 42/08

    Berufungsverfahren: Zurückverweisung wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2013 - 4 U 27/13
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das erkennende Gericht namentlich dazu, entscheidungserheblichen Sachvortrag und Beweisangebote der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und diese bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen ( BVerfG, NJW 2000, 131; BGH, ZIP 2007, 1524; BGH, Urteil vom 22. Juni 2009, Az.: II ZR 143/08, zitiert nach juris , Rdnr. 2; OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2008, Az.: 19 U 5582/07, zitiert nach juris , Rdnr. 11; OLG Rostock, Urteil vom 16. April 2008, Az.: 1 U 42/08, zitiert nach juris , Rdnr. 28, 29).
  • OLG München, 18.12.2008 - 19 U 5582/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2013 - 4 U 27/13
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das erkennende Gericht namentlich dazu, entscheidungserheblichen Sachvortrag und Beweisangebote der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und diese bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen ( BVerfG, NJW 2000, 131; BGH, ZIP 2007, 1524; BGH, Urteil vom 22. Juni 2009, Az.: II ZR 143/08, zitiert nach juris , Rdnr. 2; OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2008, Az.: 19 U 5582/07, zitiert nach juris , Rdnr. 11; OLG Rostock, Urteil vom 16. April 2008, Az.: 1 U 42/08, zitiert nach juris , Rdnr. 28, 29).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,349
OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2015,349)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2015 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2015,349)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2015,349)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Minderung der Honorarforderung eines Ingenieurs wegen Mängeln der Planung

  • rechtsportal.de

    BGB § 631; BGB § 638
    Minderung der Honorarforderung eines Ingenieurs wegen Mängeln der Planung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber ist auf Fördermittel angewiesen: Planer muss auf Finanzierbarkeit achten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Minderung der Honorarforderung eines Ingenieurs wegen Mängeln der Planung

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Hochwasserschutz überdimensioniert - Planung mangelhaft?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Minderung der Honorarforderung eines Ingenieurs wegen Mängeln der Planung

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Nun auch für Architektenhonorar: fällig ohne Abnahme!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fälligkeit des Honorars und Minderung auch ohne Abnahme! (IBR 2015, 209)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinde als Auftraggeber: Planer muss Finanzierbarkeit besonders berücksichtigen! (IBR 2015, 148)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1611
  • NZBau 2015, 631
  • NZM 2015, 499
  • BauR 2015, 2015
  • BauR 2015, 721
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.06.2013 - VII ZR 355/12

    "Winterdienstvertrag"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13
    Zwar ist nach wie vor höchstrichterlich ungeklärt, ob die Gewährleistungsrechte des BGB, insbesondere die Minderung, seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2002 noch vor Abnahme geltend gemacht werden können (offengelassen: BGH Urteil vom 08.07.2010 - VII ZR 171/08 - Rn. 28; BGH Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 - Rn. 17; BGH Urteil vom 06.06.2013 - VII ZR 355/12 - Rn. 16).

    Selbst wenn man insoweit der Auffassung folgt, dass dem Auftraggeber vor Abnahme grundsätzlich nur die Rechte des allgemeinen Leistungsstörungsrechts zustehen, kann der Auftraggeber ausnahmsweise vor Abnahme mindern, wenn eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (vgl. dazu nur: Kniffka/Koeble, a.a.O. Teil 6 Rn. 3; für den Fall einer nicht abnahmebedürftigen Werkleistung: BGH Urteil vom 06.06.2013 a.a.O.).

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13
    Eine Abnahme ist für die Fälligkeit von Architektenhonorar - anders als für diejenige der Werklohnforderung eines Bauunternehmers - nicht erforderlich; auf die Abnahmefähigkeit als Fälligkeitsvoraussetzung kommt es jedenfalls dann nicht an, wenn der Auftraggeber - wie hier - nicht mehr Erfüllung des Vertrages verlangt, sondern mindert oder im Wege des Schadensersatzes die Aufrechnung oder Verrechnung erklärt (vgl. nur: BGH Urteil vom 16.05.2002 - VII ZR 479/00; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 12. Teil, Rn. 532 und 560).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13
    Zwar ist nach wie vor höchstrichterlich ungeklärt, ob die Gewährleistungsrechte des BGB, insbesondere die Minderung, seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2002 noch vor Abnahme geltend gemacht werden können (offengelassen: BGH Urteil vom 08.07.2010 - VII ZR 171/08 - Rn. 28; BGH Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 - Rn. 17; BGH Urteil vom 06.06.2013 - VII ZR 355/12 - Rn. 16).
  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13
    Zwar ist nach wie vor höchstrichterlich ungeklärt, ob die Gewährleistungsrechte des BGB, insbesondere die Minderung, seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2002 noch vor Abnahme geltend gemacht werden können (offengelassen: BGH Urteil vom 08.07.2010 - VII ZR 171/08 - Rn. 28; BGH Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 - Rn. 17; BGH Urteil vom 06.06.2013 - VII ZR 355/12 - Rn. 16).
  • BGH, 18.09.2014 - VII ZR 58/13

    Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13
    Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung setzt nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, voraus, dass der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheinen lässt, dass er sich von einer Fristsetzung umstimmen ließe (BGH Urteil vom 18.09.2014 - VII ZR 58/13 - Rn. 21).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZR 130/07

    Mangel eines Ingenieurwerkes in Form eines übermäßigen Aufwandes gemessen an der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13
    Darüber hinaus ergibt sich aus dem Umstand, dass es sich bei der Beklagten um eine Gemeinde handelt, die bereits aus kommunalrechtlichen Gründen einem besonderen Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegt und die - was dem Kläger unstreitig bekannt war - für die Durchführung der zu planenden Maßnahmen auf Fördermittel angewiesen war, dass der Kläger bei seiner Planung nicht nur wie jeder Planer übermäßigen, unnötigen Aufwand vermeiden musste (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 09.07.2009 - VII ZR 130/07 - Rn. 7), sondern in besonderem Maße die Finanzierbarkeit der zu planenden Maßnahmen für die Beklagte im Blick behalten musste.
  • BGH, 07.07.1988 - VII ZR 72/87

    Haftung des mit der Planung beauftragten Bauingenieurs für den Ausfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13
    Letzteres bedeutet zwar nicht, dass der Kläger unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten so kostengünstig wie möglich hätte planen müssen (BGH Urteil vom 07.07.1988 - VII ZR 72/87 - Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 4 U 86/19

    Architekt muss die aktuellste Arbeitsstättenverordnung beachten!

    Auf die Vertragsgemäßheit der Leistungen kommt es im vorliegenden Fall ebenso wie auf die Abnahmefähigkeit als Fälligkeitsvoraussetzung jedenfalls dann nicht an, wenn sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat, weil der Auftraggeber - wie hier - nicht mehr Erfüllung des Vertrags verlangt, sondern mindert oder im Wege der Aufrechnung Schadensersatz fordert (BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - VII ZR 479/00 - Rn 13. juris; Senat, Urteil vom 14. Januar 2015 - 4 U 27/13 - Rn 30, juris).
  • LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 332/16

    Was vereinbart wurde, wurde vereinbart: Bauherr muss keinen Mindeststandard

    Und auf die Vertragsgemäßheit der Leistungen kommt es ebenso wie auf die Abnahmefähigkeit als Fälligkeitsvoraussetzung jedenfalls dann nicht an, wenn der Auftraggeber - wie hier - nicht mehr Erfüllung des Vertrags verlangt, sondern mindert oder im Wege des Schadensersatzes die Aufrechnung oder Verrechnung erklärt (OLG Brandenburg, NJW 2015, 1611 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 4 U 27/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,55162
OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2014,55162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2014 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2014,55162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2014,55162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2006 - IX ZR 26/05

    Zinsansprüche der Gläubiger gegen den Insolvenzverwalter; Höhe des Zinsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 4 U 27/13
    Die Zinszahlungspflicht endet nicht schon mit der Einziehung des Verwertungserlöses durch den Insolvenzverwalter, sondern erst mit der Befriedigung der gesicherten Forderung des Klägers (BGH WM 2006, 818 ff. - juris; MK-InsO - Tetzlaff, 3. Aufl., zu § 169 InsO, Rn.37).
  • BGH, 19.10.1966 - VIII ZR 152/64

    Verarbeitungsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 4 U 27/13
    Dasselbe gilt, wenn eine oder mehrere Klauseln verschiedener beteiligter Lieferanten vorsehen, dass der Lieferant die neue Sache zu Alleineigentum erwerben soll (Vieweg in: juris PK-BGB Bd. 3, 6. Auflage, Stand 01.10.2012, zu § 950 BGB Rn.38, 39; BGHZ 46, 117 ff.).
  • OLG Dresden, 26.01.2006 - 13 U 1924/05

    Abgrenzung zwischen einer (mehraktigen) Verfügung im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 4 U 27/13
    Diese Verfügungsbeschränkung erfasst auch alle Vorausverfügungen der Insolvenzschuldnerin; diese verlieren mit Erlass des Verfügungsverbots ihre Wirksamkeit (MK-InsO - Haarmeyer, 3. Auflage, zu § 21, Rn. 57, vgl. auch OLG Dresden, ZInsO 2006, 1057 - juris - für den Fall einer Globalzession).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2013 - 4 U 27/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45743
OLG Köln, 19.12.2013 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2013,45743)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2013 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2013,45743)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 4 U 27/13 (https://dejure.org/2013,45743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de

    ZPO § 345; ZPO § 514 Abs. 2 S. 1
    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

  • ibr-online

    Rechtsanwalt muss bei Fahrten zum Gericht ein Handy bei sich führen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Versäumnisurteil - Wenn der Rechtsanwalt nicht zum Termin erscheint

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verpasster Gerichtstermin: Rechtsanwälte müssen ausreichend Zeit für Anfahrt zum Gericht einplanen - Bei unvorhersehbaren Behinderungen besteht Pflicht zur telefonischen Kontaktaufnahme zum Gericht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt muss bei Fahrten zum Gericht ein Handy mit sich führen! (IBR 2014, 382)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2013 - 4 U 27/13
    Wird das fehlende Verschulden an der Versäumnis des Berufungsklägers nicht schlüssig vorgetragen, so ist die Berufung nach § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.1990 - VII ZR 135/90 -, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 19.11.1998 - IX ZR 152/98 - m. w. N., zitiert nach juris; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage , § 514, Rn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 27.09.1990 - VII ZR 135/90

    Vertrauen auf Nichtbeantragung eines Versäumnisurteils bei Abwesenheit eines

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2013 - 4 U 27/13
    Wird das fehlende Verschulden an der Versäumnis des Berufungsklägers nicht schlüssig vorgetragen, so ist die Berufung nach § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.1990 - VII ZR 135/90 -, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 19.11.1998 - IX ZR 152/98 - m. w. N., zitiert nach juris; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage , § 514, Rn. 12 m. w. N.).
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