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   OLG Brandenburg, 10.11.2004 - 4 U 84/04   

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https://dejure.org/2004,7091
OLG Brandenburg, 10.11.2004 - 4 U 84/04 (https://dejure.org/2004,7091)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2004 - 4 U 84/04 (https://dejure.org/2004,7091)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2004 - 4 U 84/04 (https://dejure.org/2004,7091)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 305
    Notarielle Musterformulierung ist nicht als solche schon Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitskontrolle eines Gewährleistungsausschlusses beim Verkauf von Gebrauchtimmobilien; Darlegungspflicht des Verbrauchers, dass er auf Grund der Vorformulierung auf den Inhalt der Vertragsbestimmung keinen Einfluss nehmen konnte

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 14; ; BGB § ... 14 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 280; ; BGB § 281; ; BGB § 283; ; BGB § 309; ; BGB § 309 Nr. 7; ; BGB § 309 Nr. 7 a); ; BGB § 309 Nr. 7 b); ; BGB § 310 Abs. 3; ; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 440; ; BGB § 444

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Gewährleistungsrechtes beim Kauf eines Gebäudes durch Individualvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsausschluss beim Grundstückskaufvertrag wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 38 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 14, 242, 280, 305, 309, 310, 437 BGB
    Allgemeine Vertragsbedingungen und Gewährleistungsausschluss (Wiss. Mit. Janina Cholstinina; Neue Justiz 6/2005, S. 273-275)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 273
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2004 - 4 U 84/04
    Darüber hinaus spricht bereits der erste Anschein dagegen, dass es sich bei dem Gewährleistungsausschluss um eine in diesem Sinne allgemeine Geschäftsbedingung handelt (vgl. BGHZ 118, 229 ff.).

    Soweit dessen unbeschadet eine Inhaltskontrolle nach den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Regeln ausnahmsweise dann für möglich gehalten wird, wenn entweder der Urkundsnotar ständig und routinemäßig für eine Seite tätig ist oder eine von diesem gewählte Klausel eine Partei eindeutig und offensichtlich bevorzugt (so Litzenburger, NJW 2002, 1244 ff., allerdings zu Unrecht unter Berufung auf BGH, NJW 1992, 2160 ff. = BGHZ 118, 229 ff., da dort gerade allgemeine Geschäftsbedingungen vorlagen), liegen auch diese Voraussetzungen nicht vor.

  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2004 - 4 U 84/04
    Dass für die Freizeichnungsklausel im Interesse der Klarheit eine häufig in notariellen Urkunden verwendete Formulierung benutzt worden ist, macht sie nicht zu einer formularmäßigen oder formelhaften Abrede (vgl. BGHZ 98, 100 ff.).

    Zumindest gegenwärtig lässt sich eine solche Ausstrahlungswirkung nicht feststellen, zumal die sachlichen Erwägungen, wonach ein Treu-und-Glauben-Verstoß im wesentlichen auf den Erwerb von Neuimmobilien beschränkt ist, nichts von ihrer Überzeugungskraft verloren haben (vgl. BGHZ 98, 100 ff.).

  • OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02

    Rückabwicklung des Kaufs von Eigentumswohnungen; Inanspruchnahme des Bürgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2004 - 4 U 84/04
    Dass sie das Zweifamilienwohnhaus teilweise vermietet haben, führt nicht zur Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, Baurecht 2004, 514 ff.; OLG Koblenz, BauR 2003, 546 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 23 U 78/02

    Geltendmachung einer Restwerklohnforderung - Zurückbehaltungsrecht bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2004 - 4 U 84/04
    Dass sie das Zweifamilienwohnhaus teilweise vermietet haben, führt nicht zur Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, Baurecht 2004, 514 ff.; OLG Koblenz, BauR 2003, 546 ff.).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 126/06

    Verbraucher trägt Beweislast für Vorformulierung von Vertragsklauseln in

    Überwiegend wird demgegenüber die Auffassung vertreten, dass - dem Wortlaut der Vorschrift entsprechend - der Verbraucher nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des gesetzlichen Tatbestandes trägt (Palandt/Heinrichs, aaO, § 310 BGB Rdn. 17; Basedow, aaO, § 310 BGB Rdn. 66; Erman/Roloff, BGB, 12. Aufl., § 310 BGB Rdn. 20; Kollmann in Anwaltskommentar BGB, § 310 BGB Rdn. 32; Becker in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 310 BGB Rdn. 21; Berger, aaO, § 310 BGB Rdn. 9; Ulmer/Brandner/Hensen, aaO, § 310 BGB Rdn. 89; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 24 a AGBG Rdn. 37; Grabitz/Hilf/Pfeiffer, Das Recht der Europäischen Union, A 5, Art. 3 der Richtlinie Rdn. 36; Heinrichs, NJW 1996, 2190, 2193; Eckert, ZIP 1996, 1238, 1240; Imping, WiB 1997, 337, 340; Schwerdtfeger, DStR 1997, 499, 501; OLG Brandenburg NJ 2005, 273, 274).
  • OLG Hamm, 12.02.2009 - 4 U 171/08

    Pflichten eines Anlageberaters

    Der Senat hat ohnehin Berichte von solchen Brancheninformationsdiensten für beachtenswert gehalten (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2004 -4 U 84/04).
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