Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1438
OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,1438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2004 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,1438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2004 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,1438)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung einer unzulässigen Gebührenunterschreitung durch einen Rechtsanwalt; Pauschale Herabsetzung der Kappungsgrenze des § 20 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Berücksichtigung der Angemessenheit der Herabsetzung; Gebührentatbestand der Erstberatung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsanwaltswerbung - Vergütungsangaben

  • Anwaltsblatt

    § 49b BRAO, § 4 RVG, § 3 BRAGebO

  • Judicialis

    BRAO § 49 b Abs. 1; ; BRAGO § 3 Abs. 5; ; BRAGO § 3 Abs. 5 Satz 3 a.F.; ; BRAGO § ... 3 Abs. 5 Satz 3 2. Alternative a.F.; ; BRAGO § 12 a.F.; ; BRAGO § 20; ; BRAGO § 20 Abs. 1 Satz 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Ziffer 11; ; RVG § 4; ; RVG § 4 Abs. 2; ; BGB § 13

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung mit pauschalen Gebührenbeispielen für die Erstberatung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 45 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 49b Abs. 1 BRAO; BRAGO § 3, § 20; RVG § 4; UWG § 3, § 4 Nr. 11
    Anwaltliche Werbung mit pauschalen Gebührenbeispielen für die Erstberatung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrige anwaltliche Werbung mit niedriger Pauschalgebühr für arbeitsrechtliche Erstberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Das kostet Sie maximal...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwaltskanzlei darf nicht mit reduzierter Erstberatungsgebühr werben - OLG Hamm untersagt jura XX Rechtsberatung zu Discounter-Preisen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beratungsgebühr - Erstberatung eines Arbeitnehmers

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 45 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 49b Abs. 1 BRAO; BRAGO § 3, § 20; RVG § 4; UWG § 3, § 4 Nr. 11
    Anwaltliche Werbung mit pauschalen Gebührenbeispielen für die Erstberatung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3269
  • AnwBl 2004, 653
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 U 94/04
    Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes "Anwalts-Hotline" (BGH NJW 2003, 819) lasse sich gleichsam mit einem Erst-Recht-Schluß ableiten, daß der von der Antragsgegnerin vorgegebene Gebührenrahmen nicht zu beanstanden sei.
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Der Anwaltsgerichtshof hat daher zu Recht die Auffassung vertreten, dass sich die von dem Beschwerdeführer vorgenommene Pauschalierung auf eine ganz bestimmte Vergütung ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelmandats verbietet (so auch OLG Hamm, NJW 2004, 3269; OLG Köln, NJW 2006, 923, 924; a.A. Braun in Festschrift für Madert, 2006, S. 43, 51; vgl. aber für Zeitvereinbarungen: BGHZ 152, 153, 160/161 - Anwalts-Hotline; BGH, Urt. vom 30. September 2004 - I ZR 261/02, NJW 2005, 1266, 1267 - Telekanzlei).
  • OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts für die

    (5) Soweit die Kläger sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm (NJW 2004, 3269 ff), des LG Essen (NJW 2004, 2835 ff) sowie des OLG Köln (BRAK-Mitt. 2/2006, 99 ff) beziehen, ist darauf hinzuweisen, dass diese Gebührenvereinbarungen betreffen, die unter Geltung der bis zum 30.06.2006 maßgeblichen Fassung des RVG getroffen wurden und durch die die damals noch geltenden gesetzlichen Gebühren für die Beratung nach Nr. 2100 ff VV-RVG a. F. unterschritten wurden.
  • OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05

    Wettbewerbswidriges Angebot einer anwaltlichen Erstberatung mit einer

    Es handelt sich um das Hauptsacheverfahren zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren 45 O 46/04 LG Essen = 4 U 94/04 OLG Hamm.

    Dem Senat lagen die Akten 45 O 46/04 LG Essen = 4 U 94/04 OLG Hamm zur Information vor.

  • BVerfG, 27.10.2004 - 1 BvR 2292/04

    Wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. August 2004 - 4 U 94/04 -,.
  • OLG Köln, 18.11.2005 - 6 U 149/05

    Forderungseinzug durch Rechtsanwälte zum Pauschalpreis

    Das Landgericht hat dabei zu Recht die Auffassung vertreten, dass sich die von der Antragsgegnerin von vornherein vorgenommene Pauschalierung auf eine ganz bestimmte Vergütung ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelmandats verbietet (in diesem Sinne auch OLG Hamm NJW 2004, 3269, 3270; LG Arnsberg JurBüro 2004, 610, 612; LG Arnsberg Rbeistand 2005, 106, 107).
  • OLG Hamm, 29.03.2012 - 4 U 167/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Schutzbriefs" gegen Abmahnungen durch

    (2) Die Gebührenregelungen des RVG und insoweit auch § 49b BRAO sind Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (Senat, NJW 2004, 3269), denn sie regeln das Entgelt, zu dem der Rechtsanwalt am Markt tätig wird.
  • OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 70/07

    Zulässigkeit anwaltlicher Werbung mit "ab-Preisen" und der Bezeichnung "anwalt

    Eine Wettbewerbswidrigkeit von Preisen für eine anwaltliche Erstberatung kann vorliegen, wenn der Anwalt standardisiert die gesetzlichen Gebühren für eine Erstberatung unterschreitet (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 3. August 2004, 4 U 94/04 - NJW 2004, 3269); ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • LG Ravensburg, 28.07.2006 - 8 O 89/06

    Wettbewerbsverstoß: Werbung von Rechtsanwälten mit niedrigen Pauschalvergütungen

    d) Nach Ansicht der Kammer steht eine Pauschalvergütung in Höhe von 20, 00 EUR für eine Beratungsleistung in allen Angelegenheiten eines Verbrauchers nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Rechtsanwalts (vgl. OLG Hamm NJW 2004, 3269).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2005 - 20 U 116/05
    Gegenstand des Verfahrens war von Anfang an auch (vgl. auch den Schriftsatz vom 4.4.2005) der Vorwurf, die Antragsgegner verstießen bei ihrer Preisgestaltung gegen § 4 Abs. 2 RVG, so wie das OLG Hamm [Anmerkung der Redaktion: vgl. OLG Hamm, AnwBl 2004, 653] die Vorschrift ausgelegt hat.

    b) Wie das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 2. Juni 2005 (4 U 12/05 [Anmerkung der Redaktion: vgl. OLG Hamm, AnwBl 2004, 653]) zutreffend ausführt, verlangt die Vorschrift des § 4 Abs. 2 S. 3 RVG, dass in jedem Einzelfalle, dass bei der Vereinbarung einer Pauschalvergütung Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko eines Rechtsanwalts berücksichtigt werden.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 1 AGH 36/15

    Verleihung, Fachanwaltsbezeichnung, Lehrgang, Fortbildungspflicht

    Im Hinblick auf die durch den Fachanwaltstitel herausgestellte besondere Qualifikation des Rechtsanwalts für das Fachgebiet ist es erforderlich, dass der entsprechende Wissensstand nicht nur zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fachanwaltsbezeichnung besteht, sondern auch kontinuierlich vorgehalten wird (vgl. BGH BRAK Mitt. 2005, 188).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8219
OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2005,8219)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.03.2005 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2005,8219)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. März 2005 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2005,8219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 1 StHG (Staatshaftungsgesetz)
    Keine Staatshaftung für vorgerichtliche Anwaltskosten trotz rechtswidrigem Beitragsbescheid

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten nach Staatshaftungsgrundsätzen für die Erhebung eines Widerspruchs gegen die Zahlung eines Erschließungskostenbeitrages; Rechtswidrige Anwendung einer unzulässigen (nichtigen) Tiefenbegrenzungsregelung; Rechtmäßigkeitsvoraussetzung ...

  • Judicialis

    StHG § 1

  • rechtsportal.de

    StHG § 1
    Keine Staatshaftung für vorgerichtliche Anwaltskosten trotz rechtswidrigem Beitragsbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 1 StHG (Staatshaftungsgesetz)
    Keine Staatshaftung für vorgerichtliche Anwaltskosten trotz rechtswidrigem Beitragsbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04
    Die Staatshaftung des § 1 StHG setzt neben einer Rechtswidrigkeit - die in diesem Fall zu bejahen ist - voraus, dass bei der Amtstätigkeit Pflichten verletzt werden, die auch den Schutz des Geschädigten zum Zweck haben (BGH NJW 2000, S. 427; BGHZ 127, S. 57, 73; BGH NJW 1994, S. 1647, 1649; Herbst/Lühmann, a.a.O., Anm. 77 f; Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 3. Auflage, RN 1589 f; a.A. u.a. Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Auflage, S. 478).

    Nach der (Zivil-)Rechtsprechung ergibt sich die Drittgerichtetheit einer Pflichtverletzung bereits ohne weiteres aus einer Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO (BGH NJW 1994, S. 1647, 1649; Ossenbühl, S. 59).

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04
    Eine Entscheidung des Einzelrichters in Rechtssachen von grundlegender Bedeutung stellt grundsätzlich einen von Amts wegen zu beachtenden Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters dar (BGH, Az: IX ZB 134/02, Urteil v. 13.03.2003; Az: XII ZB 188/02, Urteil v. 11.09.2003; Zöller-Gummer, ZPO, 23. Auflage, § 529 RN 13).
  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04
    Eine Entscheidung des Einzelrichters in Rechtssachen von grundlegender Bedeutung stellt grundsätzlich einen von Amts wegen zu beachtenden Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters dar (BGH, Az: IX ZB 134/02, Urteil v. 13.03.2003; Az: XII ZB 188/02, Urteil v. 11.09.2003; Zöller-Gummer, ZPO, 23. Auflage, § 529 RN 13).
  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 234/97

    Amtspflichtverletzung bei Aufstellung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04
    Die Staatshaftung des § 1 StHG setzt neben einer Rechtswidrigkeit - die in diesem Fall zu bejahen ist - voraus, dass bei der Amtstätigkeit Pflichten verletzt werden, die auch den Schutz des Geschädigten zum Zweck haben (BGH NJW 2000, S. 427; BGHZ 127, S. 57, 73; BGH NJW 1994, S. 1647, 1649; Herbst/Lühmann, a.a.O., Anm. 77 f; Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 3. Auflage, RN 1589 f; a.A. u.a. Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Auflage, S. 478).
  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04
    Mit Bescheid vom 18.11.2002 (Anl. K 6) hob der Beklagte die gegenüber dem Kläger ergangenen Beitragsbescheide auf, nachdem das Oberverwaltungsgericht Weimar sämtliche Verbandssatzungen, die sich der Beklagte in der Vergangenheit gegeben hatte, mit Urteil vom 01.10.2002 (Az: 4 N 213/02; Anl. K 7) sowie - in einem Verfahren mit einem anderen Zweckverband am 18.12.2000 (Az: 4 N 472/00) - eine auch von dem Beklagten in seiner Beitragssatzung verwendete Tiefenbegrenzungsregelung für nichtig erklärt hatte.
  • BGH, 14.07.1994 - III ZR 174/92

    Staatshaftung wegen Ausschlusses eines Rechtsanwalts aus einem

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04
    Die Staatshaftung des § 1 StHG setzt neben einer Rechtswidrigkeit - die in diesem Fall zu bejahen ist - voraus, dass bei der Amtstätigkeit Pflichten verletzt werden, die auch den Schutz des Geschädigten zum Zweck haben (BGH NJW 2000, S. 427; BGHZ 127, S. 57, 73; BGH NJW 1994, S. 1647, 1649; Herbst/Lühmann, a.a.O., Anm. 77 f; Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 3. Auflage, RN 1589 f; a.A. u.a. Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Auflage, S. 478).
  • BGH, 04.12.1990 - VI ZR 300/89

    Schadensersatzansprüche wegen mangelnder Sicherung einer Rally-Rennstrecke -

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04
    Anders als in den vorbezeichneten Rechtsbeschwerdesachen des Bundesgerichtshofes bietet dieser Verfahrensmangel keinen Zurückverweisungsgrund nach § 538 ZPO, wenn die Sache - wie hier - entscheidungsreif ist (vgl. Zöller, a.a.O., § 538 RN 8; BGH, Az: VI ZR 300/89, Urteil v. 04.12.1990).
  • OLG Jena, 21.05.2002 - 3 U 1336/01

    Veranlagung für ein nicht im Eigentum des Gebührenschuldners stehenden

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2005 - 4 U 94/04
    Die Tätigkeit des Beklagten ist ohne weiteres hierunter zu fassen, da er in Ausübung öffentlicher Aufgaben Beiträge nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz erhebt (vgl. OLG Jena, Az: 3 U 1336/01, Urteil vom 21.05.2002; Herbst/Lühmann, Kommentar zu den Staatshaftungsgesetzen der neuen Länder, § 1 StHG Anm. 12 ff).
  • OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05

    Rechtswidrige Versagung des gemeindlichen Einvernehmens/Amtshaftung

    Im Übrigen liegt hier - anders als im Senatsurteil vom 23.03.2005 (Az. 4 U 94/04 = OLGR Jena 2005, 536-538) - auch nicht der Fall vor, dass die Berufung nur deshalb stattfindet, weil der Einzelrichter in der angefochtenen Entscheidung die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bejaht und daher die Berufung zugelassen hat (zur verfahrensfehlerhaften Zulassung der Rechtsbeschwerde vgl. BGH, Beschlüsse vom 13.03.2003, Az. IX ZB 134/02 = BGHZ 154, 200-205; und vom 11.09.2003, Az. XII ZB 188/02 = NJW 2003, 3712).
  • OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11

    Staatshaftungsanspruch eines fehlerhaft gegründeten - körperschaftlich

    Dies ergibt sich hier in gleicher Weise wie bei der Haftung gem. § 839 I BGB aus dem haftungsbegrenzenden Rechtsgedanken, dass der Bürger keinen mit der Sanktion des Schadenersatzes bewehrten allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gegen die öffentliche Hand hat (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2006, III ZR 82/05; vorausgehend: OLG Jena, Urteil des Senats vom 23.03.2005, 4 U 94/04).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.09.2004 - 4 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5090
OLG Celle, 08.09.2004 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,5090)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.09.2004 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,5090)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. September 2004 - 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,5090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 28 e Abs. 2 S. 1 SGB IV; § 95 Abs. 1 S. 3 InsO
    Recht und Pflichten bei einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag für den Entleiher; Inanspruchnahme eines Entleihers für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bei einer subsidiären Haftung für die Erfüllung einer Pflicht des Verleihers; Möglichkeit der Aufrechnung ...

  • Wolters Kluwer

    Recht und Pflichten bei einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag für den Entleiher; Inanspruchnahme eines Entleihers für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bei einer subsidiären Haftung für die Erfüllung einer Pflicht des Verleihers; Möglichkeit der Aufrechnung ...

  • Judicialis

    BGB § 273 Abs. 1; ; BGB § ... 774; ; BGB § 774 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 775 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; SGB IV § 28 e Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 51 Nr. 2; ; InsO § 51 Nr. 3; ; InsO § 60 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 60 Abs. 2; ; InsO § 95 Abs. 1; ; InsO § 95 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 95 Abs. 1 Satz 3; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 2; ; KO § 54

  • rechtsportal.de

    Arbeitnehmerüberlassung: Regress des Entleihers gegen den Verleiher wegen der Inanspruchnahme aus der Subsidiärhaftung für Sozialversicherungsbeiträge, insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Arbeitnehmerüberlassung: Aufrechnungsverbot bei Insolvenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassung: Aufrechnung des Entleihers in der Insolvenz des Verleihers möglich? (IBR 2005, 1058)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2004 - 4 U 94/04
    Überdies war schon unter der Geltung der Konkursordnung anerkannt, dass ein allein auf § 273 Abs. 1 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht zu Gunsten bloßer Konkursgläubiger innerhalb des Konkurses grundsätzlich keine Wirkung hat (vgl. BGH NJW 2002, 2313, 2315).
  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners;

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2004 - 4 U 94/04
    Indessen ist der BGH (vgl. NJW 1999, 1182, 1184) dieser Rechtsprechung gerade nicht gefolgt, sondern hat entschieden, dass für die vorzeitige Umwandlung des Befreiungs in einen Zahlungsanspruch nach der Interessenlage kein Bedürfnis bestehe.
  • RG, 02.12.1911 - V 266/11

    Hypothekverpfändung; Inhalt; Form; Guter Glaube

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2004 - 4 U 94/04
    Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass das Reichsgericht angenommen hat, dass sich der Befreiungsanspruch aus § 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB bereits dann in einen Zahlungsanspruch verwandele, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehe und außer Zweifel sei, dass die Leistung durch den Bürgen an den Gläubiger anstelle des Hauptschuldners tatsächlich erfolgen werde (vgl. RGZ 78, 26, 34, 143, 192, 194).
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Rechtsprechung
   SG Saarbrücken, 26.07.2004 - S 4 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,36306
SG Saarbrücken, 26.07.2004 - S 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,36306)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.07.2004 - S 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,36306)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - S 4 U 94/04 (https://dejure.org/2004,36306)
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