Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07   

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OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,5307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,5307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,5307)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung der Nutzung eines privaten Weges durch die Eigentümer; Notwegerecht für das Eigentum des Nachbarn; Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; Recht auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; BGB § 226; ; BGB § 242; ; BGB § 903; ; BGB § 917; ; BGB § 917 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917 Abs. 1
    Kein Notwegerecht bei fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung einer fremden Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei Wohngrundstücken das Befahren mit Fahrzeugen, verbunden mit der Möglichkeit diese auf dem Grundstück abstellen zu können, regelmäßig nicht als für dessen ordnungsgemäße Benutzung erforderlich anzusehen ist (grundlegend: BGHZ 75, 315 ff.).

    Nur besondere Umstände des Einzelfalls können die Notwendigkeit einer Zufahrt zum Zweck des Abstellens eines Fahrzeuges rechtfertigen (BGHZ 75, 315 ff. [juris Rn.17]; ebenso auch: OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 26]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 [1043]).

  • OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02

    Einräumung eines dinglichen Notwegs

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Nur besondere Umstände des Einzelfalls können die Notwendigkeit einer Zufahrt zum Zweck des Abstellens eines Fahrzeuges rechtfertigen (BGHZ 75, 315 ff. [juris Rn.17]; ebenso auch: OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 26]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 [1043]).

    Hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks sind die Pflichten aus diesem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis nämlich grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt (OLG Hamm SchAZtg 2004, 248 [252]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385).

  • OLG Hamm, 09.10.1986 - 5 U 88/86

    Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB wegen der Nutzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Zufahrtsmöglichkeit nur zu gewährleisten, wenn ein notwendiges Befahren vorliegt, während ein einfacheres, müheloseres bzw. bequemeres Erreichen des Wohnhauses kein ausreichendes Interesse darstellt (OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 23]; OLG Hamm NJW-RR 1987, 137 [138]).

    Nur in ganz außergewöhnlichen Ausnahmefällen sind unter diesem Gesichtspunkt weitere Einschränkungen hinsichtlich der grundsätzlichen Befugnis nach § 903 BGB als Eigentümer einer Sache, mit dieser nach Belieben zu verfahren und andere von der Einwirkung auszuschließen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, denkbar (OLG Hamm NJW-RR 1987, 137 [138]; OLG Hamm SchAZtg 2004, 248 [252]).

  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02

    Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Dies müsste aber auf Grund eines über die gesetzliche Regelung hinausgehenden billigen Ausgleichs der widerstreitenden Interessen dringend geboten sein (grundlegend: BGH NJW 2003, 1392 [juris Rn.8]).
  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05

    Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Dies hat das Landgericht in seinem Urteil auf Seite 7 (Bl.206 d. A.) zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (= BGH NJW-RR 2006, 1160 [juris Rn.6]) ausgeführt.
  • BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98

    Duldung der Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Eigentümer im Hinblick auf die ihm durch § 903 BGB eingeräumten Befugnisse, die Nutzung seines Grundstücks nicht rechtfertigen (ausdrücklich: BGH NJW 2000, 1719 [juris Rn.13]).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Nur besondere Umstände des Einzelfalls können die Notwendigkeit einer Zufahrt zum Zweck des Abstellens eines Fahrzeuges rechtfertigen (BGHZ 75, 315 ff. [juris Rn.17]; ebenso auch: OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 26]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 [1043]).
  • BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Unter diesem Gesichtspunkt kann eine bestehende Verbindung im Einzelfall unzureichend sein, wenn durch den bestehenden Weg nur ein Teil des Grundstücks ordnungsgemäß benutzt werden kann (BGH NJW 1954, 1321).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11

    Notwegerecht: Anforderungen an die zumutbare Erreichbarkeit eines Wohngrundstücks

    Denn die bloße Befriedigung des Interesses des Eigentümers, mit dem Fahrzeug möglichst nahe an sein Haus zu gelangen, ist zur ordnungsmäßigen Benutzung des Grundstücks nicht notwendig (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 42; OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2007 - 5 U 21/07 - BeckRS 2007, 15777).
  • AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12

    Unterlassunganspruch des Eigentümers hinsichtlich der Benutzung eines

    Denn die bloße Befriedigung des Interesses des Eigentümers, mit dem Fahrzeug möglichst nahe an sein Haus zu gelangen, ist zur ordnungsmäßigen Benutzung des Grundstücks nicht notwendig (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042; OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2007 - Az. 5 U 21/07 - BeckRS 2007, 15777).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - 7 D 96/06

    Anfechtung eines Bebauungsplans wegen dadurch eintretender Überplanung von im

    Demgemäß habe das OLG Hamm durch Urteil vom 31. Mai 2007 - 5 U 21/07 - einen Anspruch von Anliegern der M. F1.

    und des T2.----wegs überhaupt als öffentliche Wegeflächen zu qualifizieren sind, wie das OLG Hamm in seinem Urteil vom 31. Mai 2007 - 5 U 21/07 - offensichtlich meint.

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 21/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4397
OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,4397)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.05.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,4397)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,4397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch gegen einen Geschäftsführer einer GmbH wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung ab Eintritt der Insolvenzreife; Wirkungen des Grundsatzes der Massesicherung auf die Strafbarkeit der Nichtabführung von ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 266 a Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a Abs. 1
    Keine Schadensersatzpflicht eines GmbH-Geschäftsführers wegen fehlender Abführung der Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung nach Eintritt der Insolvenzreife

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen Insolvenz

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz: Kein Anspruch gegen GmbH-Geschäftsführer wegen nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Montageanleitung: Eine lediglich fremdsprachige Anleitung ist mangelhaft

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Bei Kauf von juristischer Person muss Berechtigung des Verkäufers genau geprüft werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Wie weit geht die Aufklärungspflicht über Transportschäden?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch gegen GmbH-Geschäftsführer wegen nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz: Kein Anspruch gegen GmbH-Geschäftsführer wegen nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2008, 37
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 21/07
    Zweck dieser Vorschrift ist es, in Bezug auf das spätere Insolvenzverfahren, auch wenn der gebotene Insolvenzantrag nicht unverzüglich oder gar erst nach Ablauf der höchst zulässigen Drei-Wochen-Frist gestellt wird, die verteilungsfähige Vermögensmasse der insolvenzreifen GmbH im Interesse der Gesamtheit ihrer Gläubiger zu erhalten und eine zu ihrem Nachteil gehende, bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger zu verhindern (BGH NJW 2005, 2546).

    Darauf, ob eine Anfechtung der Zahlung der hier geltend gemachten Sozialversicherungsbeiträge nach § 129 InsO in Betracht gekommen wäre, was rechtlich den gemäß § 823 Abs. 2 BGB zu ersetzenden Schaden entfallen lassen hätte (BGH NJW 2005, 2546; 2001, 967), kommt es daher nicht an.

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 21/07
    Zwar können Neugläubiger, die ihre Forderung erst nach Eintritt der Insolvenzreife erworben haben, von dem gegen § 64 Abs. 1 GmbHG verstoßenden Geschäftsführer den Ausgleich ihres gesamten negativen Interesses und nicht bloß der Quotendifferenz verlangen (BGHZ 126, 181).
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 21/07
    Eine solche ist nicht schon dann gegeben, wenn der Arbeitgeber überschuldet und nicht mehr in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber generell nachzukommen, sondern erst dann, wenn ihm die Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen, um wenigstens noch die fälligen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abzuführen (BGH WM 2002, 347 ff.; ZIP 1996, 1989 ff.).
  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 21/07
    Darauf, ob eine Anfechtung der Zahlung der hier geltend gemachten Sozialversicherungsbeiträge nach § 129 InsO in Betracht gekommen wäre, was rechtlich den gemäß § 823 Abs. 2 BGB zu ersetzenden Schaden entfallen lassen hätte (BGH NJW 2005, 2546; 2001, 967), kommt es daher nicht an.
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 327/95

    Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 21/07
    Eine solche ist nicht schon dann gegeben, wenn der Arbeitgeber überschuldet und nicht mehr in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber generell nachzukommen, sondern erst dann, wenn ihm die Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen, um wenigstens noch die fälligen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abzuführen (BGH WM 2002, 347 ff.; ZIP 1996, 1989 ff.).
  • BGH, 08.03.1999 - II ZR 159/98

    Anspruch eines Sozialversicherers auf Schadensersatz wegen verspäteter

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 21/07
    In den Beitragsausfällen für den Zeitraum April bis Juli 2004 kann indes keine durch die Insolvenzverschleppung bedingte Vermögenseinbuße der Klägerin gesehen werden; in der bloßen Entstehung eines - wertlosen - Anspruches liegt kein Schaden des Gläubigers (BGH ZIP 1999, 967).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2007 - 7 U 20/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch den GmbH-Geschäftsführer: Strafbarkeit des

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 21/07
    Eine andere Sichtweise würde, worauf das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 10. Januar 2007, 7 U 20/06) zu Recht hinweist, zu einer Privilegierung der Ansprüche auf die Arbeitnehmeranteile in der Insolvenz der Gesellschaft führen, die sich mit dem Regelungsgehalt des § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG, nachdem auch nach der dreiwöchigen Frist des § 64 Abs. 1 GmbHG keinerlei Zahlungen mehr aus der Masse geleistet werden dürfen, nicht vereinbaren lässt.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.11.2007 - 5 U 21/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,46451
OLG Schleswig, 29.11.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,46451)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.11.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,46451)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. November 2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,46451)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.10.2007 - 5 U 21/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,43936
OLG Bamberg, 23.10.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,43936)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.10.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,43936)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,43936)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.1994 - IV ZR 281/93

    Auslegung einer Zuwendung als Vorausvermächtnis

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2007 - 5 U 21/07
    Die vom Erblasser gewollte wertmäßige Verteilung des Nachlasses ist dabei für die Abgrenzung des Vorausvermächtnisses von der Teilungsanordnung nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, zwar der wichtigste (vgl.z.B. BGH, Urt. vom 15.10.1997, IV ZR 327/96 ), nicht aber der alleinige Gesichtspunkt ( BGH, Urteile vom 27.06.1990, IV ZR 104/89 und vom 07.12.1994, IV ZR 281/93).

    Fehlt es aber daran, muss allein deshalb jedoch noch nicht notwendigerweise eine Teilungsanordnung vorliegen und ein Vermächtnis ausgeschlossen sein (BGH, Urt. vom 07.12.1994, a.a.O.).

    Eine "wertmäßige" Begünstigung eines Miterben gegenüber dem anderen ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein wesentliches Indiz für die Anordnung eines Vermächtnisses (vgl.z.B. BGH, Urteil vom 7.12.1994, IV ZR 281/93 ); dies bedeutet aber nicht, dass ohne eine solche Bevorzugung notwendigerweise eine Teilungsanordnung vorliegen müsste.

    Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass mit der Abgrenzung des Vermächtnisses von der Teilungsanordnung anhand des Kriteriums einer wertmäßigen Begünstigung nicht alle Unterschiede zwischen beiden Rechtsinstituten erfasst seien (BGH, Urteil vom 7.12.1994, a.a.O.).

    Diese Auslegung ist naheliegend und überzeugend; zwingend im Sinne des Ausschlusses jeglicher anderer Auslegungsmöglichkeit muss sie nicht sein ( BGH, Urteil vom 7.12.1994 - IV ZR 281/93 ).

  • BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 185/82

    Auslegung der Zuwendung einzelner Nachlaßgegenstände

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2007 - 5 U 21/07
    Nicht zu beanstanden ist dagegen der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts: Die testamentarische Zuweisung der in den Anträgen aufgeführten Grundstücke an die Klägerin kann nur entweder als Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) oder als Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) ausgelegt werden; eine andere Möglichkeit besteht nicht ( BGH, Urteil vom 23.5.1984 - IV a ZR 185/82 ).

    Der Senat kommt bei seiner Auslegung, bei der gemäß § 133 BGB grundsätzlich der wirkliche Wille der Erblasserin zu erforschen, jedoch wenigstens - wenn es dem Richter nicht gelingt, sich von dem bei der Errichtung des Testaments tatsächlich vorhandenen, wirklichen Willen des Erblassers zu überzeugen - der Sinn zu ermitteln ist, der dem mutmaßlichen Erblasserwillen am ehesten entspricht (BGH vom 23.5.1984, a.a.O.), zu dem Ergebnis, dass die Erblasserin ihren Kindern, also auch der Klägerin, die erwähnten Vermögensgegenstände ohne Anrechnung auf ihre Erbteile im Wege des Vorausvermächtnisses vorab zukommen lassen wollte.

  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 104/89

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Miterben zur Klärung einzelner

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2007 - 5 U 21/07
    Die vom Erblasser gewollte wertmäßige Verteilung des Nachlasses ist dabei für die Abgrenzung des Vorausvermächtnisses von der Teilungsanordnung nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, zwar der wichtigste (vgl.z.B. BGH, Urt. vom 15.10.1997, IV ZR 327/96 ), nicht aber der alleinige Gesichtspunkt ( BGH, Urteile vom 27.06.1990, IV ZR 104/89 und vom 07.12.1994, IV ZR 281/93).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2007 - 5 U 21/07
    Auch nach der Reform des Rechtsmittelsrechtes hat das Berufungsgericht vielmehr die erstinstanzliche Auslegung gemäß §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO - auf Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen - in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt ( BGH, Urteil vom 14.7.2004 - VIII ZR 164/03 - zwar für die Auslegung einer Individualvereinbarung, wobei allerdings nach Auffassung des Senats für die Auslegung eines Testamentes nichts anderes zu gelten hat).
  • BGH, 15.10.1997 - IV ZR 327/96

    Erfüllung eines Vorausvermächtnisses nach Erwerb des Grundstücks in der

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2007 - 5 U 21/07
    Die vom Erblasser gewollte wertmäßige Verteilung des Nachlasses ist dabei für die Abgrenzung des Vorausvermächtnisses von der Teilungsanordnung nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, zwar der wichtigste (vgl.z.B. BGH, Urt. vom 15.10.1997, IV ZR 327/96 ), nicht aber der alleinige Gesichtspunkt ( BGH, Urteile vom 27.06.1990, IV ZR 104/89 und vom 07.12.1994, IV ZR 281/93).
  • BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60

    Übernahmerecht als Vermächtnis

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2007 - 5 U 21/07
    Teilungsanordnungen sind vielmehr Mittel zur "technischen Durchführung der Erbauseinandersetzung" (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1961, V ZR 31/60, abgedruckt in BGHZ 36, 115, 119 ).
  • VG Würzburg, 28.03.2012 - W 6 K 11.363

    Teilung eines Grundstücks zweier Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft

    Außerdem trage der Urteilsausspruch zu Ziffer II der Berufungsentscheidung des OLG Bamberg vom 23. Oktober 2008, Az. 5 U 21/07, die erfolgte Abmarkung nicht und sei zu unbestimmt.

    Durch das Urteil des OLG Bamberg vom 23. Oktober 2007 (Az. 5 U 21/07) ist der Kläger des vorliegenden Verfahrens gemäß dem Antrag der Beigeladenen des vorliegenden Verfahrens auf Aufteilung des Grundstücks Fl.Nr. ... explizit verurteilt worden zuzustimmen.

    Das Gericht hat keinen Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit des Urteilsausspruchs des OLG Bamberg vom 23. Oktober 2007 (Az. 5 U 21/07), weil es in seinem Tenor auf den Antrag der dortigen Klägerin Bezug nimmt, welcher ausdrücklich auf die seinerzeit von der Mutter der Beigeladenen und des Klägers eingeleiteten Grundstücksaufteilung entsprechend dem Veränderungsnachweis Nr. ... verwies.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.06.2007 - 5 U 21/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34638
OLG Köln, 04.06.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,34638)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.06.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,34638)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,34638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 43; VVG § 159
    Fehlende Information über alternative Gestaltungsmöglichkeiten stellt keine Verletzung der vorvertraglichen Beratungspflichten dar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Schadensersatzansprüche gegen den Lebensversicherer wegen steuerrechtlicher Falschberatung

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1683
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 3 U 140/10

    Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters von Fußballspielen

    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise - hier: der Sportveranstalter - für ausreichend halten darf, um andere Personen - hier: Zuschauer und andere im Stadion anwesende Personen - vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. BGH VersR 1963, 532; BGH VersR 1967, 801; BGH VersR 2002, 247, 248; BGH VersR 2003, 1319; BGH VersR 2006, 233; BGH VersR 2006, 1083 und BGH VersR 2007, 1683).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

    Danach war sie erst recht nicht verpflichtet, über alternative Gestaltungsmöglichkeiten wie etwa eine Risikolebensversicherung nebst Sparvertrag zu beraten (so auch OLG Köln, Urteil vom 04.06.2007, Az. 5 U 21/07 = VersR 2007, 1683).
  • OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Eine solche Pflicht zu umfassender Vermögens- und Anlageberatung, trifft den Versicherer - jedenfalls nach dem im Streitfall maßgeblichen Rechtszustand - grundsätzlich nicht (vgl. OLG Köln [5. Zivilsenat] VersR 2007, 1683).
  • OLG Köln, 15.04.2011 - 20 U 182/09

    Beratungspflichten eines Versicherungsunternehmens in Fragen der betrieblichen

    Im übrigen hängt der Umfang der Beratungspflicht vom Beratungsbedürfnis ab, das umso geringer ist, je sachkundiger der Versicherungsnehmer dem Versicherer gegenübertritt (so zusammenfassend zum alten Recht: OLG Köln, - 5. Zivilkammer - VersR 2007, 1683, 1684; vgl. auch MK-VVG/Armbrüster, § 6, Rn. 160); insbesondere reduzieren sich die Beratungspflichten des Versicherers, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Makler unterstützt wird (s. jetzt § 6 Abs. 6 VVG n.F.).
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