Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7379
OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02 (https://dejure.org/2008,7379)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.2008 - 5 U 73/02 (https://dejure.org/2008,7379)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 5 U 73/02 (https://dejure.org/2008,7379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 Abs 1 BGB, § 314 Abs 1 S 2 BGB, § 738 Abs 1 BGB
    Gesellschaftsvertrag: Abfindungsanspruch nach gegenseitigen außerordentlichen Kündigungserklärungen zu Verträgen über die Herausgabe und das Verlegen von Telefonbüchern; Gesamtwürdigung der Unzumutbarkeit einer Gesellschaftsfortsetzung nach unberechtigter Kündigung; ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 167; ; ZPO § ... 263 a.F.; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 278 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 290 a.F.; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 563 Abs. 2; ; BGB § 31; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 139; ; BGB § 199 n.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 249 S. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 278 Abs. 1; ; BGB § 314 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 723 Abs. 1; ; BGB § 723 Abs. 3; ; BGB § 738 Abs. 1; ; HGB § 133 Abs. 2; ; AGBG § 23 Abs. 1 a.F.; ; UStG § 1 Abs. 1; ; UStG § 10 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Abfindungsanspruchs nach Kündigung des Gesellschaftsvertrages einer BGB -Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung des Berufungsgerichts bei der Aufhebung eines Urteils wegen eines Verfahrensfehlers; Definition des Begriffs "wichtiger Grund" für eine außerordentliche Kündigung vor und nach der Schuldrechtsreform; Gleichstellung eines fortgesetzten oder wiederholten Verzugs ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02
    Ein eventuelles Fehlverhalten ihres Beraters müsste sich die Klägerin nach § 278 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH vom 25.10.2006. VIII ZR 102/06, NJW 2007, 428).
  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92

    Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02
    aa) Die nach den Verträgen der Klägerin mögliche Aufnahme einer nachvertraglichen Konkurrenztätigkeit, auf eine Auseinandersetzung in Natur durch Mitnahme geworbener Anzeigenkunden hinauslaufend, rechtfertigt auch unter Ansehung der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Freiberuflerfällen (vgl. etwa BGH vom 6.12.1993, II ZR 242/92 - MDR 1994, 346) einen Abfindungsausschluss nicht.
  • BGH, 09.01.1989 - II ZR 83/88

    Kürzung des Abfindungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dementsprechend schon die Herabsetzung auf den halben Buchwert als Knebelung angesehen worden (BGH vom 9.1.2989, II ZR 83/88 - NJW 1989, 2685), wie auch in der Fachliteratur der Abfindungsausschluss bei Hinauskündigung aus wichtigem Grund für unwirksam gehalten worden ist (vgl. MüKo/Karsten Schmidt, HGB, § 131 Rz.166 mwN.).
  • BGH, 09.07.1997 - IV ZB 11/97

    Rechtshängigkeit einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02
    Denn der Schriftsatz vom 1.11.2004 hätte, wie ausgeführt, Rechtshängigkeit auch dann nicht begründet, wenn er sofort zugestellt worden wäre (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1486; Zöller/Greger, wie oben, § 296a Rz.2a).
  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02
    Entsteht durch die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Abfindungsregelung ein grobes Missverhältnis zwischen der vereinbarten Regelung und dem wirtschaftlichen Wert, so liegt grundsätzlich ein Umstand vor, durch den die Rechte des ausscheidenden Gesellschafters in nicht vertretbarer Weise eingeengt werden (vgl. BGH vom 16.12.1991, II ZR 58/91 - BGHZ 116, 359, 369).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05

    Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02
    Nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht im Übrigen (Bezugnahme auf das Revisionsurteil II ZR 10/05, hier Urteilsabschrift Band VII Bl. 113 ff. d.A.) sind - abgesehen von einer nach Zurückverweisung vorgenommenen Erweiterung der Widerklage um Umsteueranteile und weitere Auslagen für die M1 - noch die Abfindungsansprüche der Klägerin zu dem Vertrag über überörtliche Telefonverzeichnisse, früher X4 genannt ("X4") und zu dem Vertrag über das Branchenbuch X1 ("X1") streitig.
  • BGH, 10.06.1996 - II ZR 102/95

    Kündigung einer Rechtsanwaltssozietät aus wichtigem Grunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02
    Ein Personengesellschaftsverhältnis kann gekündigt werden, wenn dem kündigenden Gesellschafter nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Gesellschaft nicht mehr zugemutet werden kann, wobei alle Einzelumstände des Falles - u.a. der Zweck und die Struktur der Gesellschaft, ihre Dauer, die Intensität der persönlichen Zusammenarbeit und der bis zur ordentlichen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses verbleibende Zeitraum - in eine Gesamtabwägung einzubeziehen sind (BGH v. 10. Juni 1996 - II ZR 102/95, WM 1996, 1452 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02
    Nach der Entscheidung des BGH vom 18.4.1974 (KZR 6/73, NJW 1974, 1903, 1904), der der Senat folgt, trägt der Schuldner das Risiko eines Irrtums über die Rechtlage.
  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02
    Weil es bei einer Aufhebung wegen Verfahrensfehlers zu keiner Bindung des Berufungsgerichts gemäß § 563 Abs. 2 ZPO kommt, die über die betroffene Verfahrenshandlung hinausginge (vgl. BGH vom 6.11.1951, I ZR 61, 51 - BGHZ 3, 321; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 563 Rz.3a am Ende), ist diese Begründung durch Bezugnahme auf das 7.12.2004 verkündete Urteil des Senats zu wiederholen (UA S.13, 2. Absatz, bis S.15, 1. Absatz, Bl. 1388-1390 d.A.).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 360/99

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstandsvorsitzenden einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 73/02
    Daraus ergibt sich, dass ein wichtiger Grund für eine Kündigung gegeben ist, wenn eine Gesamtabwägung zum Unzumutbarkeitsurteil hinsichtlich der Fortsetzung führt, dass also die Gesamtabwägung Element des wichtigen Grundes ist (so auch BGH vom 29.1.2001, II ZR 360/99 - DStR 2001, 861 - Rz.9 bei jurisweb).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.12.2004 - 5 U 73/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,35328
OLG Frankfurt, 07.12.2004 - 5 U 73/02 (https://dejure.org/2004,35328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.12.2004 - 5 U 73/02 (https://dejure.org/2004,35328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 5 U 73/02 (https://dejure.org/2004,35328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,35328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1953 - II ZR 205/52

    Kaufmannseigenschaft eines Verlegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2004 - 5 U 73/02
    Eine Gesellschaft ist OHG, wenn objektiv deren Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHZ 10, 91, 97; Baumbach/Hopt, HGB, 31. Auf. 2003, § 105 Rdz. 7).
  • BGH, 17.12.1998 - I ZR 106/96

    Fristlose Kündigung eines Franchisevertrages durch den Franchisenehmer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2004 - 5 U 73/02
    Ein wichtiger Grund wäre gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags für den Kündigenden unzumutbar machen (vgl. etwa BGH NJW 1999, 1177, jetzt § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2016 - 11 U 38/15

    Streit zwischen Fachverlagen um Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten bei

    Offensichtlich waren in früheren Jahren nicht nur alle Beteiligten selbst, sondern auch der Rechtsverkehr ohne Weiteres davon ausgegangen, dass es sich um Gesellschaften bürgerlichen Rechts handele (vgl. etwa BGH NJW-RR 2005, 49 [BGH 13.07.2004 - KZR 17/03] - Sparberaterin; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.12.2004, 5 U 73/02; nachfolgend BGH vom 18.9.2006, II ZR 10/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, VI-U (Kart) 3/16).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U Kart 44/15

    Anwendungsbereich von § 47 TKG

    Offensichtlich waren in früheren Jahren nicht nur alle Beteiligten selbst, sondern auch der Rechtsverkehr ohne Weiteres davon ausgegangen, dass es sich um Gesellschaften bürgerlichen Rechts handele (vgl. etwa BGH NJW-RR 2005, 49 [BGH 13.07.2004 - KZR 17/03] - Sparberaterin; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.12.2004, 5 U 73/02; nachfolgend BGH vom 18.9.2006, II ZR 10/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, VI-U (Kart) 3/16).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 U 53/15

    Kooperationsvertrag über gemeinsame Herausgabe von Telefonbüchern

    Offensichtlich waren in früheren Jahren nicht nur alle Beteiligten selbst, sondern auch der Rechtsverkehr ohne Weiteres davon ausgegangen, dass es sich um Gesellschaften bürgerlichen Rechts handele (vgl. etwa BGH NJW-RR 2005, 49 - Sparberaterin; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.12.2004, 5 U 73/02 ; nachfolgend BGH vom 18.9.2006, II ZR 10/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, VI-U (Kart) 3/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht