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   OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03 - 37   

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https://dejure.org/2003,7299
OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03 - 37 (https://dejure.org/2003,7299)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.09.2003 - 5 W 152/03 - 37 (https://dejure.org/2003,7299)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. September 2003 - 5 W 152/03 - 37 (https://dejure.org/2003,7299)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Eröffnung für Ansprüche gegen einen faktischen Verwalter; Amtsermittlungspflicht des Rechtsbeschwerdegerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Verwalterstellung in einer Eigentumswohnanlage; Faktische Wahrnehmung von Verwalteraufgaben; Anmaßung der Verwalterstellung; Kenntnisnahme und Billigung durch Wohnungseigentümer; Eröffnung des FGG-Verfahrens; Amtsermittlungsgrundsatz

  • Judicialis

    BGB § 666; ; BGB § ... 667; ; BGB § 675; ; WEG § 26 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 26 Abs. 3; ; WEG § 28; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2; ; FGG § 12; ; FGG § 27 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 546; ; ZPO § 547; ; ZPO § 557 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 559; ; ZPO § 561

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verpflichtung der Eigentümer einer Wohnungseigenrümergemeinschaft, sich an den Gemeinschaftskosten zu beteiligen sowie zur Amtsermittlungspflicht im WEG -Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter mit Wissen und Billigung der Beteiligten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 09.12.1980 - 1 W 4193/80

    Umfang der Rechnungslegungspflicht des Verwalters nach dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03
    Darauf, ob das Verwalterverhältnis noch besteht, kommt es dabei nicht an; unter den Anwendungsbereich dieser Norm fallen nicht nur Ansprüche gegen den ausgeschiedener Verwalter, sondern auch Ansprüche gegen Personen, die - ohne Verwalter gewesen zu sein - mit Wissen und Billigung der Wohnungseigentümer faktisch als solche tätig waren (BayObLGZ 87, 54, 59; KG MDR 1981, 407).

    Sofern die Antragsgegnerin tatsächlich umfänglich die Verwalteraufgaben wahrgenommen haben sollte, wäre weiter zu prüfen, ob dies mit "Wissen und Billigung der Beteiligten" geschehen ist, was jedenfalls den Weg zum FGG - Verfahren offen halten würde (BayObLGZ 1987, 54, 59; KG MDR 1981, 407).

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87

    Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03
    Sofern die Antragsgegnerin tatsächlich umfänglich die Verwalteraufgaben wahrgenommen haben sollte, wäre weiter zu prüfen, ob dies mit "Wissen und Billigung der Beteiligten" geschehen ist, was jedenfalls den Weg zum FGG - Verfahren offen halten würde (BayObLGZ 1987, 54, 59; KG MDR 1981, 407).
  • BayObLG, 17.01.1996 - 1Z BR 84/95

    Berücksichtigung neu vorgebrachter Tatsachen im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03
    Zwar geht das Gericht der weiteren Beschwerde grundsätzlich von dem Sachverhalt aus, den das Beschwerdegericht festgestellt hat (§ 27 Abs. 1 S. 2 FGG i. V.m. § 599 ZPO; vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 1988, 588; NJW-RR 1996, 1478).
  • OLG Hamm, 13.03.1989 - 15 W 40/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03
    Zu prüfen ist allerdings auch, ob die Vorinstanzen den Sachverhalt ausreichend erforscht haben (OLG Hamm OLGZ 89, 271; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage, § 27 Rn. 5; Janssen, FGG, 2. Aufl., § 27 Rn. 43).
  • BayObLG, 19.01.1988 - BReg. 2 Z 20/87

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.09.2003 - 5 W 152/03
    Zwar geht das Gericht der weiteren Beschwerde grundsätzlich von dem Sachverhalt aus, den das Beschwerdegericht festgestellt hat (§ 27 Abs. 1 S. 2 FGG i. V.m. § 599 ZPO; vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 1988, 588; NJW-RR 1996, 1478).
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