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   VGH Hessen, 31.08.1998 - 9 TG 2444/98   

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https://dejure.org/1998,5794
VGH Hessen, 31.08.1998 - 9 TG 2444/98 (https://dejure.org/1998,5794)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.08.1998 - 9 TG 2444/98 (https://dejure.org/1998,5794)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. August 1998 - 9 TG 2444/98 (https://dejure.org/1998,5794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 42 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO
    Versagung der Stellvertretererlaubnis unter Hinweis auf dessen Unzuverlässigkeit - Rechtsschutz gegen eine entsprechende Eintragung in das Gewerbezentralregister - Löschungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Eintragung der Versagung einer Stellvertretungserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des vorgesehenen Stellvertreters in das Gewerbezentralregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragung der Versagung einer Stellvertretungserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des vorgesehenen Stellvertreters in das Gewerbezentralregister

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96

    Verzicht auf eine Gaststättenerlaubnis während eines Widerrufsverfahrens -

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.1998 - 9 TG 2444/98
    Die zur Eintragung auch unter seinem Namen verpflichtende Feststellung der persönlichen Unzuverlässigkeit des vorgesehenen Stellvertreters ist zwar nicht der eigentliche Regelungsinhalt des an den Gaststättenbetreiber gerichteten Versagungsbescheides, sie begründet aber wegen der daran gesetzlich anknüpfenden zwingenden Folge seiner Eintragung im Gewerbezentralregister für den Stellvertreter nicht nur - wie etwa eine sonst herabsetzende Begründung - eine bloß tatsächliche Beeinträchtigung, sondern vielmehr eine selbständig belastende rechtliche Wirkung des Bescheides, die es gemäß Art. 19 Abs. 4 GG rechtfertigt, ihm insoweit - unabhängig von der Frage der Erlaubniserteilung für den konkreten Gaststättenbetrieb - ein eigenes Anfechtungsrecht zuzubilligen (ähnlich zur Frage der Erledigung eines Erlaubniswiderrufs: Hess. VGH, Beschluß vom 28.04.1993 - 14 TH 663/93 - GewArch 1993 S. 390; a.A. VGH Bad-Württ., Urteil vom 03.12.1996 - 14 S 2158/96 - GewArch 1997 S. 121); andernfalls hätte er keine oder allenfalls verfahrensrechtlich zweifelhafte Möglichkeiten, sich (nur) gegen eine seiner Ansicht nach inhaltlich zu Unrecht erfolgte Eintragung im Klagewege und insbesondere im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gerichtlich zur Wehr zu setzen.
  • VGH Hessen, 28.04.1993 - 14 TH 663/93

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - zwischenzeitliches

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.1998 - 9 TG 2444/98
    Die zur Eintragung auch unter seinem Namen verpflichtende Feststellung der persönlichen Unzuverlässigkeit des vorgesehenen Stellvertreters ist zwar nicht der eigentliche Regelungsinhalt des an den Gaststättenbetreiber gerichteten Versagungsbescheides, sie begründet aber wegen der daran gesetzlich anknüpfenden zwingenden Folge seiner Eintragung im Gewerbezentralregister für den Stellvertreter nicht nur - wie etwa eine sonst herabsetzende Begründung - eine bloß tatsächliche Beeinträchtigung, sondern vielmehr eine selbständig belastende rechtliche Wirkung des Bescheides, die es gemäß Art. 19 Abs. 4 GG rechtfertigt, ihm insoweit - unabhängig von der Frage der Erlaubniserteilung für den konkreten Gaststättenbetrieb - ein eigenes Anfechtungsrecht zuzubilligen (ähnlich zur Frage der Erledigung eines Erlaubniswiderrufs: Hess. VGH, Beschluß vom 28.04.1993 - 14 TH 663/93 - GewArch 1993 S. 390; a.A. VGH Bad-Württ., Urteil vom 03.12.1996 - 14 S 2158/96 - GewArch 1997 S. 121); andernfalls hätte er keine oder allenfalls verfahrensrechtlich zweifelhafte Möglichkeiten, sich (nur) gegen eine seiner Ansicht nach inhaltlich zu Unrecht erfolgte Eintragung im Klagewege und insbesondere im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gerichtlich zur Wehr zu setzen.
  • VGH Hessen, 09.07.1998 - 9 R 2394/93

    Vollziehung einer nachträglichen Auflage nach AtG § 17 Abs 1 S 3 -

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.1998 - 9 TG 2444/98
    Als eine solche sind deshalb alle Maßnahmen anzusehen, die gesetzlich an den Erlaß bzw. die Vollziehbarkeit eines vorangegangenen Verwaltungsaktes anknüpfen und im weitesten Sinne der Umsetzung seiner Regelungsziele dienen, was man auch als mehrstufige Verwaltungsakte oder als mehrstufiges Verwaltungshandeln bezeichnen kann; wie etwa der sofort vollziehbare gesetzliche Verlust des vorläufigen ausländerrechtlichen Bleiberechts durch Ablehnung eines Aufenthaltsgenehmigungsantrages gemäß § 69 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 72 Abs. 1 AuslG und die darauf beruhende Abschiebungsandrohung gemäß §§ 49 Abs. 1, 50 i.V.m. § 42 Abs. 2 Satz 2 AuslG, die Betriebsschließung gemäß § 15 Abs. 2 GewO gegebenenfalls i.V.m. § 31 GastG nach Entzug der Gaststätten- oder Gewerbeerlaubnis, der Genehmigungs- bzw. Erlaubniswiderruf nach Nichterfüllung einer atomaufsichtlichen oder gaststättenrechtlichen Auflage gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Nr. 3 des Atomgesetzes bzw. § 15 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 GastG (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 09.07.1998 - 9 R 2394/93 -) oder etwa die Sanierungsanordnung gemäß § 13 HAltG nach der Altlastenfeststellung gemäß § 11 HAltG (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 03.07.1996 - 14 TH 2389/93 - und vom 10.01.1997 - 14 TH 3346/94 -).
  • VGH Hessen, 26.06.1998 - 9 TZ 2358/98

    Im Ausnahmefall zulässige Umdeutung eines von einem Anwalt eingelegten

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.1998 - 9 TG 2444/98
    Auf seinen Antrag vom 10. März 1998 hat der Senat mit Beschluß vom 26. Juni 1998 - 9 TZ 2358/98 - die Beschwerde des Antragstellers gegen diesen Beschluß wegen der besonderen rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache gemäß § 146 Abs. 4 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen.
  • VG Köln, 29.09.1980 - 1 L 443/80
    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.1998 - 9 TG 2444/98
    Der Antragsteller ist auch in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO antrags- und widerspruchsbefugt, weil er geltend machen kann und geltend gemacht hat, in seiner durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten gewerblichen Tätigkeit in Form des Handels mit gebrauchten Elektroartikeln durch die - seiner Ansicht nach inhaltlich zu Unrecht erfolgte - Eintragung im Gewerbezentralregister rechtswidrig beeinträchtigt zu werden und dadurch bereits erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile erlitten zu haben (vgl. zur Anfechtung eines Beschäftigungsverbots gemäß § 21 GastG durch den drittbetroffenen Arbeitnehmer: VG Köln, Beschluß vom 29.09.1980 - 1 L 443/80 - GewArch 1981 S. 230).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1013/22

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; keine Erledigung mit dem Ablauf

    Zur Sicherung dieses Zwecks kann die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung ihrer einzutragenden Verwaltungsentscheidung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO anordnen, um zu verhindern, dass ein als unzuverlässig angesehener Gewerbebetreibende unter Ausnutzung der aufschiebenden Wirkung eines offensichtlich unbegründeten Rechtsbehelfs die Unanfechtbarkeit des Bescheids und damit die Eintragung ins Gewerbezentralregister um einen erheblichen Zeitraum hinauszögern und zwischenzeitlich etwa bei anderen Behörden entsprechende Erlaubnisse erlangen kann (HessVGH, Beschluss vom 31.08.1998 - 9 TG 2444/98 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 11 CE 20.2844

    Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen - einstweiliger Rechtsschutz

    Gleiches gilt für die isolierte Anfechtungsklage eines vorgesehenen Stellvertreters gegen eine mit seiner Unzuverlässigkeit begründete Versagung der Stellvertretungserlaubnis nach § 9 GastG (HessVGH, B.v. 31.8.1998 - 9 TG 2444/98 - GewArch 1991, 38).
  • VGH Hessen, 28.06.2000 - 8 TZ 439/00

    Rechtsmittelzulassung - Begründung eines Zulassungsantrags gegenüber dem OVG/VGH;

    Hinzu kommt ihr rechtlich geschütztes Interesse, eine möglicherweise ungerechtfertigte diskriminierende Eintragung der vollziehbaren Gewerbeuntersagung gemäß § 149 Abs. 2 Nr. 1 b GewO in das Gewerbezentralregister vorläufig zu verhindern (vgl. Hess VGH, Beschluss v. 31. August 1998 - 9 TG 2444/98 - GewArch. 1999 S. 38; juris).
  • VGH Hessen, 04.02.1999 - 8 TG 4138/98

    Zur Mitbenutzung eines Müllheizkraftwerks; zur Ermittlung der

    Zwar richten sich ihre Widersprüche gegen bloße Feststellungsbescheide, die einer Vollstreckung im Sinne der Verwaltungsvollstreckungsgesetze nicht bedürftig und nicht fähig sind; eine Vollziehung im Sinne des § 123 Abs. 5 und des § 80 Abs. 5 VwGO ist jedoch nicht auf derartige Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen im eigentlichen Sinne beschränkt, sondern erfasst unter Berücksichtigung des Schutzbereichs der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO, der auch rechtsgestaltende und feststellende Verwaltungsakte einbezieht, alle Auswirkungen und Maßnahmen, die (gesetzlich) an den Erlass bzw. die Vollziehbarkeit eines vorangegangenen Verwaltungsaktes anknüpfen und im weitesten Sinne - wenn auch in einem mehrstufigen Verfahren - der Umsetzung seiner Regelungsziele dienen (Hess. VGH, Beschluss vom 31. August 1998 - 9 TG 2444/98 - GewArch 1999 S. 38).
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