Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Luftverkehrsrecht: Recht des Gläubigers auf Forderung einer Teilleistung; Wirksamkeit der AGB-Klausel eines Luftverkehrsunternehmens über den Ausschluss des Rechts zu einer nur teilweisen Inanspruchnahme der Flight Coupons
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 241 BGB, § 242 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
Luftverkehrsrecht: Recht des Gläubigers auf Forderung einer Teilleistung; Wirksamkeit der AGB-Klausel eines Luftverkehrsunternehmens über den Ausschluss des Rechts zu einer nur teilweisen Inanspruchnahme der Flight Coupons - IWW
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Forderung nur eines teilbaren Teils der dem Schuldner vertraglich zustehenden Gesamtleistung; Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben durch das Einfordern einer Teilleistung; Gültigkeit der Klausel "Wenn Sie nicht alle Flight Coupons in der im ...
- unalex.eu
Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO, 5 Rom I-VO, 2 Rom II-VO
Beförderungsverträge - Allgemeines (Normzweck, Herkunft) - Außervertragliche Schuldverhältnisse - Noch nicht entstandene außervertragliche Schuldverhältnisse - Gerichtsstand für Deliktsklagen - Unerlaubte Handlung oder einer solchen gleichgestellte Handlung - Deliktische ... - kanzlei-woicke.de
- reise-recht-wiki.de
AGB rechtswidrig Cross-Border-Selling
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Teilbare Leistung / Flight-Coupons / Cross-Ticketing / Cross-Border-Selling / Zubringerflug
- RA Kotz
Flugschein - vorgeschriebene Nutzungsreihenfolge
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Forderung nur eines teilbaren Teils der dem Schuldner vertraglich zustehenden Gesamtleistung; Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben durch das Einfordern einer Teilleistung; Gültigkeit der Klausel "Wenn Sie nicht alle Flight Coupons in der im ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klausel zu Inanspruchnahme nur eines Teils der Gesamtleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der gebuchten Flugreihenfolge für ungültig erklären
- lawblog.de (Kurzinformation)
Mehr Freiheiten für Fluggäste
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Cross-Ticketing und Cross-Border-Selling - der Fluggast hat die Wahl
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der gebuchten Flugreihenfolge für ungültig erklären
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
BGH beendet juristisches Tauziehen um die Beförderungsbedingungen von Fluggesellschaften
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Abweichung von der gebuchten Flugreihenfolge
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 307; BGB §§ ... 307 ff.; EUGVVO 44/2001 Art. 5; Rom I-VO 593/2008 Art. 5; Rom I-VO 593/2008 Art. 28; Rom I-VO 593/2008 Art. 29; Rom II-VO 864/2007 Art. 2; Rom II-VO 864/2007 Art. 4; Rom II-VO 864/2007 Art. 32; UKlaG § 1; UKlaG §§ 1 f.; UKlaG § 3; UKlaG § 4a
Vertragliche Schuldverhältnisse --> Allgemeines Vertragsrecht; Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung - dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der gebuchten Flugreihenfolge für ungültig erklären
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Flugticket bleibt auch bei Teilstrecken gültig
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten - Verbraucherzentrale Bundesverband erstreitet Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten -
- rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Fluggäste dürfen von vorgegebener Flugreihenfolge abweichen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Teilweise Inanspruchnahme von Flugstecken ist zulässig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Flugschein bei Flugreihenfolgenabweichung ungültig?
- 123recht.net (Pressemeldung)
BGH stärkt Verbraucherrechte bei Fernflugreisen // Kunden dürfen von gebuchter Flugreihenfolge abweichen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Teilweise Inanspruchnahme von Flugstrecken ist zulässig // Fluggesellschaften dürfen Flugschein bei Abweichung von gebuchter Flugreihenfolge nicht generell für ungültig erklären
Besprechungen u.ä.
- rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Fluggäste dürfen von vorgegebener Flugreihenfolge abweichen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2007 - 2 O 243/07
- OLG Frankfurt, 18.12.2008 - 16 U 76/08
- BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1958
- MDR 2010, 15
- MDR 2010, 913
- EuZW 2010, 557
- WM 2010, 1087
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (15)
- BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08
Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Die Zuständigkeit ergibt sich bereits daraus, dass der Kläger behauptet, die Beklagte verwende im Inland eine von der Rechtsordnung missbilligte Allgemeine Geschäftsbedingung (vgl. Sen.Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08, NJW 2009, 3371 Tz. 10-14 m.w.N.).Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch bezieht sich auf eine unerlaubte Handlung im Sinne dieser Verordnung (vgl. Sen.Urt. v. 9.7.2009 aaO Tz. 17-21).
Dies ist der Ort, an dem die von der Rechtsordnung missbilligten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wahrscheinlich verwendet werden, an dem also die von der Rechtsordnung geschützten kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt sein sollen (BGH, Urt. v. 9.7.2009, aaO Tz. 17-19).
Für die Beurteilung der Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist somit das jeweilige Vertragsstatut maßgeblich (vgl. BGH, Urt. v. 9.7.2009, aaO Tz. 25-29).
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen in diesem Sinne sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGHZ 161, 189, 190 f.; 148, 74, 78 zu § 8 AGBG;… Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 307 Rdn. 54;… Wolf in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 307 BGB Rdn. 288 ff.).Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84).
- BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Rn. 34 Pflichten und Sanktionen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aufgrund eines berechtigten Verwenderinteresses dem Vertragspartner auferlegt werden, unterliegen einem Übermaßverbot und bedürfen einer konkreten und angemessenen Eingrenzung (BGH, Urt. v. 1.2.2005 - X ZR 10/04 - NJW 2005, 1774 unter II 2 c cc;… Staudinger/Coester, BGB, Bearb. 2006, § 307, Rdn. 98, 162;… Ulmer/Brandner, AGBG, 9. Aufl., § 9, Rdn. 73 f.) jedenfalls dann, wenn die Regelung wie vorliegend zu einer gravierenden Verschiebung des Äquivalenzverhältnisses der Leistungsbeziehung zum Kunden führt.
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Ein rechtlicher Gesichtspunkt, der die Gefahr begründen könnte, Gerichte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnten zu Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 eine abweichende Auslegung vertreten, ist nicht erkennbar (vgl. zur Vorlagepflicht: BGH, Urt. v. 13.11.2001 - X ZR 134/00, GRUR 2002, 238, 242 f. unter III m.w.N.). - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84). - BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08
Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Rn. 26 Eine Unmöglichkeit der Teilung ergibt sich nicht aus dem Gesichtspunkt des absoluten Fixgeschäfts, denn Luftbeförderungsleistungen stellen in der Regel keine absoluten Fixgeschäfte dar (vgl. Sen.Urt. v. 28.5.2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743 Tz. 12). - BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03
BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen in diesem Sinne sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGHZ 161, 189, 190 f.; 148, 74, 78 zu § 8 AGBG;… Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 307 Rdn. 54;… Wolf in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 307 BGB Rdn. 288 ff.). - BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96
Tele-Info-CD
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Zu berücksichtigen ist daher auch ein nach Erlass des Berufungsurteils ergangenes neues Gesetz, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfasst (BGH, Beschl. v. 20.1.2005 - IX ZB 134/04, NJW 2005, 1508, 1509 unter II 3 a aa; BGHZ 60, 68, 71 f.; 141, 329, 336;… Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 545 Rdn. 6). - BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84). - BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04
BGH billigt die Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Zu berücksichtigen ist daher auch ein nach Erlass des Berufungsurteils ergangenes neues Gesetz, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfasst (BGH, Beschl. v. 20.1.2005 - IX ZB 134/04, NJW 2005, 1508, 1509 unter II 3 a aa; BGHZ 60, 68, 71 f.; 141, 329, 336;… Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 545 Rdn. 6). - BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93
Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten …
- BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99
Flur
- OLG Frankfurt, 18.12.2008 - 16 U 76/08
Formularmäßiger Flugtransportvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher …
- BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72
Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis
- BGH, 11.11.1977 - V ZR 235/74
Ausübung eines vertraglichen Wiederkaufsrechts - Flurstücke als Teile eines …
- BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht
Zutreffend und von der Revision nicht beanstandet ist das Berufungsgericht ferner davon ausgegangen, dass auch die mit dem Klageantrag zu 2 angegriffene Verwendung missbräuchlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter die Bestimmung des Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO fällt (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Juli 2009 - Xa ZR 19/08, BGHZ 182, 24 [juris Rn. 12]; Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 [juris Rn. 10];… Stadler/Krüger in Musielak/Voit, ZPO, 21. Aufl., EuGVVO Art. 7 Rn. 17;… Köhler in Köhler/Feddersen, UWG, 43. Aufl., Einl. Rn. 5.45). - OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Betreibers einer …
Die Zuständigkeit ergibt sich bereits daraus, dass der Kläger behauptet, die Beklagte verwende im Inland eine von der Rechtsordnung missbilligte AGB (BGH, NJW 2010, 1958 Tz. 10). - BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12
AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung …
Hingegen sind Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungen (sog. Leistungsbeschreibungen) mit Rücksicht auf die Vertragsfreiheit ebenso wie Vereinbarungen über das vom anderen Teil zu erbringende Entgelt, insbesondere soweit sie dessen Höhe betreffen, der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (und nach den vorliegend nicht einschlägigen §§ 308, 309 BGB) entzogen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 304/08, WM 2010, 1050 Rn. 25; vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 Rn. 20;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510 Rn. 10;… vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, NJW 2014, 209 Rn. 17;… vom 15. Mai 2013 - IV ZR 33/11, aaO Rn. 42; jeweils mwN).Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen in diesem Sinne sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGH, Urteile vom 9. Mai 2001 - IV ZR 121/00, NJW 2001, 2014 unter I 1 c; vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, BGHZ 148, 74, 78 [jeweils zu § 8 AGBG]; vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, aaO [zu § 307 Abs. 3 BGB]).
Rn. 44 Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen abweichend vom Gesetz oder der nach Treu und Glauben geschuldeten Leistung verändern, ausgestalten oder modifizieren, unterliegen dagegen der Inhaltskontrolle (…vgl. BGH, Urteile vom 9. Mai 2001 - IV ZR 121/00, aaO;… vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, aaO; vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, aaO;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO; jeweils mwN).
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (…BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, aaO; vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, aaO;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO;… vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, aaO; jeweils mwN).
Rn. 59 (2) Die von den Händlern mit der Ankaufsgarantie eingegangene einzelvertragliche Rückkaufverpflichtung stellt - was der Senat in eigener Auslegung zu beurteilen hat (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2014 - XI ZR 355/12, aaO Rn. 13;… vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, aaO) - eine nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB von der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB ausgenommene Hauptleistungspflicht des Händlers dar (…vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 304/08, aaO; vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, aaO;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO;… vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, aaO;… vom 15. Mai 2013 - IV ZR 33/11, aaO; jeweils mwN).
Als Vereinbarung über das Hauptleistungsversprechen der Beklagten und die hierfür von den Vertragshändlern zu erbringende Gegenleistung ist sie gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB sowohl einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB als auch nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 4 Nr. 11 UWG entzogen (…vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 304/08, aaO; vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, aaO;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO;… vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, aaO;… vom 15. Mai 2013 - IV ZR 33/11, aaO; jeweils mwN).
- BGH, 06.12.2018 - IX ZR 143/17
Insolvenzanfechtung: Beurteilungszeitpunkt für die Unentgeltlichkeit einer …
Hingegen sind Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungen (sog. Leistungsbeschreibungen) mit Rücksicht auf die Vertragsfreiheit ebenso wie Vereinbarungen über das vom anderen Teil zu erbringende Entgelt, insbesondere soweit sie dessen Höhe betreffen, der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (und nach den vorliegend nicht einschlägigen §§ 308, 309 BGB) entzogen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 Rn. 20;… vom 15. Mai 2013 - IV ZR 33/11, VersR 2013, 888 Rn. 42;… vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 43;… vom 23. August 2018 - III ZR 192/17, NJW 2019, 47 Rn. 14, jeweils mwN).Rn. 30 Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen in diesem Sinne sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGH, Urteil vom 9. Mai 2001 - IV ZR 121/00, NJW 2001, 2014 unter I 1 c; vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, BGHZ 148, 74, 78; vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, aaO;… vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, aaO).
- BGH, 28.10.2025 - X ZR 110/24
Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die für den Fall, dass der Fluggast die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antritt, eine Nachkalkulation des Flugpreises vorsieht, ist unwirksam, wenn sie auch für Fluggäste gilt, die bei Vertragsschluss die Absicht hatten, die Gesamtleistung in Anspruch zu nehmen, und ihre Planung aufgrund von nachträglich zutage getretenen Umständen geändert haben (Ergänzung zu BGH, Urteile vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 und vom 29. April 2010 - Xa ZR 101/09, RRa 2010, 191).Rn. 16 a) Wie die Revision im Ansatz zutreffend darlegt, unterscheidet sich die beanstandete Bestimmung von Klauseln, die der Bundesgerichtshof in zwei früheren Entscheidungen zu beurteilen hatte (BGH, Urteile vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188; Xa ZR 101/09, RRa 2010, 191), dadurch, dass eine Abweichung von der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nicht zum vollständigen Verlust des Beförderungsanspruchs führt, sondern zu einer Nachkalkulation und damit je nach Fallgestaltung zu einer Erhöhung des zu zahlenden Preises.
Rn. 28 Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, darf ein Fluggast nach dem Gesetz mangels einer abweichenden Regelung einzelne Teilflüge in Anspruch nehmen, ohne hierfür ein zusätzliches Entgelt zu schulden, sofern sein Anspruch nicht nach Treu und Glauben ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 Rn. 23 ff.).
Rn. 34 a) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, zählt die Regel, dass der Gläubiger grundsätzlich berechtigt ist, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden teilbaren Gesamtleistung vom Schuldner zu fordern, sofern dem nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegensteht, zu den wesentlichen Grundgedanken des Schuldrechts (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 Rn. 23).
Das Bestreben des Luftfahrtunternehmens, seine Preise privatautonom zu gestalten, sich damit den jeweiligen Markterfordernissen anzupassen und so jeweils den für es besten auf dem Markt erzielbaren Preis fordern zu können, ist legitim und von der Klauselkontrolle grundsätzlich zu respektieren (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 Rn. 30).
Für sie soll der gezahlte Flugpreis weiterhin zumindest den Gegenwert verkörpern, an dem sie auf Grund der eingetretenen Änderungen noch ein Interesse haben, so dass sie nicht gezwungen sind, diesen Teil neu - und gegebenenfalls zu einem höheren Preis - buchen zu müssen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 Rn. 31).
Rn. 39 d) Diesem Interesse wird nicht bereits dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass das Luftfahrtunternehmen bei Änderungswünschen eine Umbuchung anbietet, sofern der Fluggast bereit ist, einen entsprechend der Änderung errechneten, tagesaktuell ermittelten höheren Flugpreis zu zahlen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 Rn. 32).
Rn. 40 Für die Wahrung der Interessen des Luftfahrtunternehmens an einer autonomen Gestaltung seiner Tarifstruktur genügt zur Vermeidung einer Umgehung dieser Struktur vielmehr eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung desjenigen (höheren) Entgelts verpflichtet, das zum Zeitpunkt der Buchung für die in Anspruch genommene Teilleistung verlangt worden ist (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 Rn. 35).
Rn. 42 aa) Der Bundesgerichtshof hat es allerdings für möglich gehalten, dass ein Fluggast, der schon bei Vertragsschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung in Anspruch zu nehmen, bereits nach Treu und Glauben daran gehindert ist, einzelne Teilleistungen ohne Aufpreis in Anspruch zu nehmen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 Rn. 28).
Rn. 48 aa) Wie die Revision im Ansatz zutreffend darlegt, muss eine Regelung, die für die Inanspruchnahme einer Teilleistung ein höheres Entgelt vorsieht, das Äquivalenzverhältnis des abgeschlossenen Flugbeförderungsvertrags angemessen berücksichtigen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 Rn. 33 f.).
Rn. 50 Pflichten und Sanktionen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf Grund eines berechtigten Verwenderinteresses dem Vertragspartner auferlegt werden, unterliegen einem Übermaßverbot und bedürfen einer konkreten und angemessenen Eingrenzung (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 Rn. 34).
Rn. 61 Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt hat, ist es zur Durchsetzung einer Preisstruktur der in Rede stehenden Art ohnehin erforderlich, an jeder Station der Reise zu überprüfen, ob die Bedingungen eingehalten sind, und mit Fluggästen, die die Leistung nicht vollständig in Anspruch nehmen, in Kontakt zu treten (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 Rn. 36).
- KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR bei Flugstornierung unzulässig
Auch die Entscheidung des BGH zum Ausschluss des Rechts eines Flugreisenden, die geschuldete Beförderungsleistung (mit Zwischenlandungen) nur teilweise in Anspruch zu nehmen (BGH, NJW 2010, 1958 TZ. 19 ff), steht der Kontrollfähigkeit der streitgegenständlichen Klausel nicht entgegen.Eine Aussage zur inhaltlichen Überprüfbarkeit der Tarifbedingungen wird damit nicht getroffen und eine inhaltliche Kontrolle nach den hierfür maßgeblichen nationalen Vorschriften nicht eingeschränkt (BGH, NJW 2010, 1958 TZ. 37).
- OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12
Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB
Dementsprechend sind - auch im Werkvertragsrecht - Leistungsbeschreibungen, die Art, Güte und Umfang der Hauptleistung festlegen, einer Inhaltskontrolle entzogen (BGH, Urteil vom 29.04.2010, Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958; BGH, Urteil vom 09.05.2001, IX ZR 121/00, NJW 2001, 2014; BGH, Urteil vom 12.03.1987, VII ZR 37/86, BGHZ 100, 173;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 307, Rn 44 mwN); gleiches gilt für Preis-/Entgeltvereinbarungen, soweit sie Art und Umfang der Vergütung unmittelbar regeln (BGH, Urteil vom 08.10.2009, III ZR 93/09, NJW 2010, 150; BGH, Urteil vom 24.03.2010, VIII ZR 178/08, NJW 2010, 2789;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 307, Rn 46 mwN). - AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Individualvereinbarung bei Abschluss …
Rn. 28 Nach § 307 Abs. 3 BGB sind solche Klauseln nicht kontrollfähig, die die Art, den Umfang und die Güte der Hauptleistung selbst bzw. der Vergütung unmittelbar betreffen (BGH NJW 2010, 1958).Ausgeschlossen ist daher nur die Kontrolle solcher Klauseln, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH NJW 2010, 1958).
- LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
Vertragsstrafe
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84 sowie Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 20, juris).Mit einem Ausschluss des Rechts des Fluggasts, die vereinbarte Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen, wird weder die vertraglich geschuldete Leistung der Beklagten noch ihr Entgeltanspruch inhaltlich verändert (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 21, juris).
Dieses Recht folgt aus dem allgemeinen, dem Leistungszweck entsprechenden Gerechtigkeitsgebot, eine Leistung nach Möglichkeit, Zumutbarkeit und Angemessenheit so zu erbringen, dass mit ihr der beabsichtigte Leistungserfolg, nämlich die jeweils mit ihr verbundene Befriedigung der Interessen des Gläubigers, eintritt (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 23, juris).
Flugleistungen, die sich aus mehreren Beförderungsvorgängen zusammensetzen, so insbesondere Zubringer- und Anschlussflüge sowie Hin- und Rückflüge, sind grundsätzlich teilbar (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 25, juris).
Zwar mag der Beklagten ein Interesse an ihrer Tarifstruktur zugebilligt werden, wonach es in ihrem Belieben steht, einfache Flüge zu einem höheren Preis zu vermarkten, als zusammengesetzte Flüge oder Hin- und Rückflüge (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 30, juris).
Soweit der BGH es für zulässig erachtet hat, wenn in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtinanspruchnahme einer Teilleistung für die verbleibende(n) Teilleistung(en) dasjenige Entgelt zu zahlen ist, das zum Zeitpunkt der Buchung für diese Teilleistung(en) verlangt worden ist, wenn dieses Entgelt höher ist als das tatsächlich vereinbarte (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 35, juris), wird die von der Beklagten verwendete Klausel diesen Anforderungen nicht gerecht.
- AG Berlin-Mitte, 10.12.2018 - 6 C 65/18
Reisevertrag / Allgemeine Beförderungsbedingungen / Nachberechnungsklausel
So hat auch bereits der BGH entschieden, dass die Klägerin bei Nichtinanspruchnahme einer Teilleistung grundsätzlich für die verbleibenden Teilleistungen dasjenige Entgelt zu zahlen ist, das zum Zeitpunkt der Buchung für diese Teilleistungen verlangt worden ist, wenn dieses Entgelt höher ist als das tatsächlich vereinbarte (vgl. BGH, Urt. v. 29.4.2010 - Xa ZR 5/09, RRa 2010, 188 Rn. 35). - BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 31/09
Stromeinspeisung: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Vergütung von …
- VG Berlin, 30.06.2017 - 4 K 16.15
Fernwärme im Land Berlin bleibt bei Vattenfall
- LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
Kündigungsrecht und Preisanpassung in MMORPG-AGB - World of Warcraft
- BGH, 19.12.2011 - IX ZR 22/11
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- LG Frankfurt/Main, 29.03.2012 - 24 O 177/11
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- SG Dortmund, 19.06.2017 - S 40 KR 2472/16
- OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 18 U 24/12
Vollstreckungsrecht: Berechtigte Ablehnung des herauszugebenden Fahrzeugs bei …
- OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 19 U 12/11
Zur Inhaltskontrolle von Genussscheinbedingungen nach §§ 307 ff. BGB im Hinblick …
- OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 6 U 273/11
Formularmäßige Vereinbarung der Möglichkeit unterjähriger Zahlungen im Rahmen …
- LG Berlin II, 27.05.2025 - 15 O 349/24
Irreführung bei Angaben eines Vermittlungsportals zu Emissionseinsparungen
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Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie
- LG Paderborn, 22.02.2021 - 3 O 322/20
Betriebsschließungsversicherung/SARS-CoV-2
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