Rechtsprechung
   BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gesetzlicher Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 3 EStG ab 1997) für private Krankenversicherung eines Freiberuflers (Rechtsanwalt mit sechs Kindern) verfassungswidrig - Verletzung des Prinzips der Steuerfreiheit des Existenzminimums - Leistungsniveau nach dem Sozialhilferecht als Vergleichsmaßstab - Bis 31. 12. 2009 befristete Fortgeltung der mit dem GG unvereinbaren Regelung - Verpflichtung des Gesetzgebers zur Neuregelung spätestens bis 1. 1. 2010

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenversicherungsbeiträge - einkommenssteuerrechtliche Anrechnung

  • anwaltverein.de

    § 10 EStG
    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung des Existenzminimums; Steuerfreiheit von Beiträgen zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    BMF: Vorsorgeaufwendungen steuerlich besser berücksichtigen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen

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  • IWW (Kurzinformation)

    Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Derzeit noch keine verbesserte Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Der Sonderausgabenabzug ist verfassungswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - PKV - Der Sonderausgabenabzug ist verfassungswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung künftig besser abzugsfähig

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Höherer Abzug für KV-Beiträge gefordert

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - BVerfG fordert höheren Abzug für Krankenversicherungsbeiträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.3.2008)

    Begrenzter Steuerabzug für Krankenbeiträge gekippt

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen

  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Kranken- und Pflegeversicherung: Steuerlich stärker berücksichtigen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Krankenversicherung

  • jed.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Regelung Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen ist verfassungswidrig

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Verfassungsgericht: Steuerabzug für private Krankenversicherung ist zu niedrig

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Krankenkassenbeiträge ab 2010 höher absetzbar: Erste Details

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Krankenkassenbeiträge: Ab 2010 höher absetzbar

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Beschränkter Sonderausgabenabzug für private Kranken- und Pflegeversicherungen verfassungswidrig

Besprechungen u.ä. (4)

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Absetzbarkeit von Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung

  • deubner-steuern.de (Kurzanmerkung)

    Verfassungswidrig: Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

  • gruner-siegel-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abzug privater KV-Beiträge; verfassungswidrig, aber erst ab 2010 Neuregelung erforderlich

  • konz-steuertipps.de (Kurzanmerkung)

    Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 10 Abs 3, GG Art 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, GG Art 20 Abs 1, GG Art 100 Abs 1 S 1
    Höchstbetrag; Kind; Krankenversicherung; Sonderausgaben; Vorsorgebeiträge

  • bundesrat (Verfahrensmitteilung)
  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Der Sinn einer Verfassungsbeschwerde im Steuerrecht - Praktische Auswirkungen der Entscheidungen des BVerfG vom 13.02.2008" von StB Hans-Peter Schneider, original erschienen in: Stbg 2008, 405 - 407.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH v. 13.02.2008, Az.: 2 BvL 1/06 (Sonderausgabenabzug von Kranken- und Pflegeversicherungsaufwendungen unzureichend)" von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, original erschienen in: EStB 2008, 162.

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 120, 125
  • NJW 2008, 1868
  • FamRZ 2008, 761 (Ls.)
  • VersR 2008, 1241
  • BB 2008, 639
  • DB 2008, 789



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Wird zitiert von ... (120)  

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07  

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Das zeigen die insoweit entsprechenden Berechnungen des BVerfG im Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2008, 604, 605) zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die sich auch mit den Untersuchungen des BMF in dem Bericht zur steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Schriftenreihe des BMF, Heft 62, S. 21 ff.) sowie mit den in der Literatur getroffenen Feststellungen (vgl. Broer, BB 2004, 527, 529; von Eichborn, Der Betrieb --DB-- 2000, 944, 948; P. Fischer, FR 2003, 770, 774; Weber-Grellet, DStR 2003, 454, 455) decken.

    (2) Es darf aber nicht lediglich auf einen Vergleich der nominalen Entlastungsbeträge in § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG einerseits und § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG a.F. andererseits abgestellt werden (BVerfG-Beschluss in DStR 2008, 604, 605; vgl. auch BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, 538 f., BStBl II 2003, 179; vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650; ebenso Weber-Grellet, DStR 2003, 454, 456).

    Es reicht vielmehr aus, dass der Gesetzgeber die unterschiedliche Minderung der subjektiven Leistungsfähigkeit durch Beiträge der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Selbständigen zur berufsständischen Versorgungseinrichtung nicht willkürlich ignoriert (BVerfG-Beschluss in DStR 2008, 604, 607).

    Während die Altersvorsorgebeiträge eines Selbständigen aus seinem steuerpflichtigen Einkommen erbracht werden und § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 3 EStG a.F. diese Einkommensverwendung mit konstitutiver Wirkung steuerlich entlastet, ist die in § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG bestimmte Steuerfreiheit der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung deklaratorisch (so die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. BVerfG-Entscheidungen in DStR 2008, 604, unter C.II.2.b.; in BVerfGE 105, 73, 130; BFH-Urteil vom 6. Juni 2002 VI R 178/97, BFHE 199, 524, BStBl II 2003, 34, m.w.N.).

    Demgegenüber kann die Annahme, Selbständige seien aufgrund ihrer allgemeinen wirtschaftlichen Situation generell weniger entlastungs- oder sozial schutzbedürftig als Arbeitnehmer, nicht als Rechtfertigung herangezogen werden, da sich zwar bei einer Betrachtung der Gesamtbevölkerung innerhalb der Gruppe der Bezieher hoher Einkommen überproportional viele Selbständige befinden, dies jedoch keinen verallgemeinernden Schluss darauf zulässt, dass die wirtschaftliche Situation von Selbständigen generell überwiegend günstiger sei als die der abhängig Beschäftigten (so auch BVerfG-Beschluss in DStR 2008, 604, 607; a.A. BFH-Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650).

    (c) Für die gleichheitsrechtliche Würdigung der steuerlichen Behandlung der Rentenversicherungsbeiträge und -leistungen sind zudem die unterschiedlichen Grundstrukturen der gesetzlichen und der berufsständischen Versicherungssysteme bedeutsam, da bei einem Vergleich der einkommensteuerrechtlichen Situation von Gruppen, die unterschiedlichen Vorsorgesystemen angehören, auch die spezifischen Funktionsbedingungen dieser Systeme und deren Verhältnis zu den Normen des Einkommensteuergesetzes im Auge zu behalten sind (vgl. BVerfG-Beschluss in DStR 2008, 604, 605).

    Aus diesem Grunde lassen nominal gleiche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einerseits und Beiträge eines Selbständigen zu seinem Versorgungswerk andererseits selbst bei typisierender Betrachtung keinen Rückschluss auf ein gleiches Versorgungsniveau zu (siehe auch BVerfG-Beschluss in DStR 2008, 604, 606 in Bezug auf die Beiträge zu einer gesetzlichen und zu einer privaten Krankenversicherung).

    Der vom BVerfG für die Neuregelung der Alterseinkünfte samt Übergangsregelung eröffnete weite gesetzgeberische Entscheidungsspielraum ist im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Altersrenten von Selbständigen und Angestellten nicht überschritten worden (so auch Weber-Grellet, DStR 2004, 1721, 1726; Kulosa in Herrman/Heuer/Raupach --HHR--, § 10 EStG Rz 345; vgl. auch BVerfG-Beschluss in DStR 2008, 604, in dem ebenfalls keine Verletzung des Gleichheitssatzes darin gesehen wird, dass der Vorwegabzug, der Selbständigen für ihre Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherungen gewährt wird, hinter den entsprechenden Beträgen der Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG zurückbleibt).

    cc) Für den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen sowie für den Vorwegabzug des § 10 Abs. 3 EStG a.F. dürfte seit der Entscheidung des BVerfG in DStR 2008, 604 geklärt sein, dass eine Aufspaltung der Beiträge anhand der Beitragssätze für die als gleichrangig anzusehenden Zweige der Sozialversicherung vorzunehmen ist.

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG, der sich der erkennende Senat anschließt, beansprucht eine Aufspaltung anhand der Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei einer Würdigung der Entlastungswirkungen des Sonderausgabenabzugs die größere Plausibilität für sich (BVerfG-Entscheidungen in DStR 2008, 604, 605; vgl. auch in BVerfGE 105, 73, 98 f.; a.A. Hey, Deutsche Rentenversicherung --DRV-- 2004, 1, 11 f., die einen Nachrang der Rentenversicherungsbeiträge sieht, ebenso Ruland, Festschrift für Selmer, S. 889, 901 und 904, der den gesamten Arbeitnehmeranteil als aus versteuertem Einkommen stammend ansieht und so seinen Berechnungen zu Grunde legt).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09  

    Hartz IV

    Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 [155 f.]), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 [374]; 109, 279 [319]; auch BVerwGE 87, 212 [214]).

    Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 [172]; 91, 93 [112]; 99, 246 [261]; 120, 125 [155 und 166]).

    e) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 [223]; 68, 143 [153]; 82, 60 [88]; 99, 246 [260]; 112, 268 [280]; 120, 125 [155]).

    Zudem stehen dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 [167]; 121, 317 [373], jeweils m. w. N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft oder die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 120, 125 [168] m. w. N.).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07  

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    b) Für den Bereich des subjektiven Nettoprinzips ist das Verfassungsgebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie zu beachten (stRspr; vgl. BVerfGE 82, 60; 87, 153; 107, 27 ; 112, 268 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 -, NJW 2008, S. 1868 ).

    Die Belastung durch Wegekosten für Entfernungen unter 21 km kann auch nicht unter Hinweis auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1.a) EStG) "hinwegtypisiert" werden (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 -, NJW 2008, S. 1868 ).

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