Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08   

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OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08 (https://dejure.org/2009,2696)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2009 - 3 U 71/08 (https://dejure.org/2009,2696)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2009 - 3 U 71/08 (https://dejure.org/2009,2696)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MV § 5 Abs. 4 S. 3; ; MV § 7; ; MV § ... 11; ; MV § 11 S. 3; ; HOAI § 15 Abs. 2; ; HOAI § 15 Abs. 2 Nr. 8; ; BGB § 147 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 365; ; BGB § 635 a. F.; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1 Satz 2
    Pflicht des Mieters zur Beseitigung von Baumängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung und Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsphase 9 - Immer Ärger um die Lph 9: Vermeiden Sie die Komplettbeauftragung in einem Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachung von Fensterbauarbeiten: Abnahme, Haftung, Verjährung (IBR 2009, 342)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft, Schuldbeitritt oder Schuldübernahme? (IBR 2009, 516)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welchen Inhalt hat die Instandhaltungspflicht für Schäden an "Dach und Fach"? (IMR 2009, 199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1016
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 37/08

    Generalmietvertrag: Auslegung unter der Frage einer Haftung des Mieters für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08
    Der Senat hat in einem am selben Tag mit den selben Beteiligten in anderen Parteirollen zuvor verhandelten Prozess 3 U 37/08 zur Frage eines übereinstimmenden Vertragsverständnisses der Mietvertragsparteien Zeugenbeweis erhoben, mit dessen Verwertung sich die Parteien in diesem Prozess (3 U 71/08) einverstanden erklärt haben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des zweitinstanzlichen Sach- und Streitstandes verweist der Senat auf die im Berufungsrechtszug gewechselten Schriftsätze, auf sein Terminsprotokoll vom 18.02.2009 und, insoweit auch wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme, auf sein Terminsprotokoll gleichen Datums im Verfahren 3 U 37/08.

    Vielmehr haben die beweislich und gegenbeweislich vernommenen Zeugen K. und Sch. sowie der gegenbeweislich vernommene Zeuge H. - jeweils übereinstimmend und sicher - aus Sicht der Beklagten negativ ergiebig bekundet, dass zwischen den Mängelarten zu differenzieren war, dergestalt, dass die mit dem Baugeschehen befasste L.-Gesellschaft, vorliegend mithin die Drittwiderbeklagte, für die bei der Errichtung oder infolge der Errichtung auftretenden Mängel einzustehen hatte, wohingegen die Generalmieterin, hier also die Klägerin, einzustehen hatte lediglich für die nutzungsbedingten Mängel (vgl. Bl. 799, 804, 809 GA V in 3 U 37/08).

    Die Angaben des Zeugen F. waren im Kern unergiebig, da er kein Wissen darüber bekunden konnte, in welcher rechtlichen Form die Durchsetzung der mit der Bauherreneigenschaft der GbR verbundenen Gewährleistungsansprüche, also die der Beklagten, im Einzelnen vorgenommen werden sollte (vgl. 802 GA V in 3 U 37/08).

    (vgl. 799, 804, 809 GA V in 3 U 37/08).

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

    Umfang der Bauüberwachungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08
    Die Rechtsprechung hat diese Aufklärungspflicht auch auf Überwachungsfehler erstreckt (vgl. BGH Urt. v. 6.7. 2000 - VII ZR 82/98 = BauR 2000, 1513 = NZBau 2000, 525 = ZfBR 2000) und auch dann bejaht, wenn später das Vertragsverhältnis nach der Begründung der Sekundärhaftung beendet wurde (vgl. BGH Urt. v. 4.4. 2002 - VII ZR 143/99 = BauR 2002, 1718 = NJW-RR 2002, 1531 = NZBau 2002, 617; zusammenfassend Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., Teil 12, Rn. 515 ff ).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 94/05

    Sportgate-Verfahren zurückverwiesen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08
    Es muss sich um die Leistungszusage eines Gesellschafters handeln, die dieser als solcher abgibt, und zwar zur Stärkung der Gesellschaft und damit mittelbar zur Verbesserung seiner durch die Mitgliedschaft vermittelten Vermögenslage (vgl. BGH Urteil vom 08.05.2006 - II ZR 94/05 juris-Tz 12 = WM 2006, 1202).
  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 143/99

    Sekundärhaftung des Architekten bei späterer Beendigung des Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08
    Die Rechtsprechung hat diese Aufklärungspflicht auch auf Überwachungsfehler erstreckt (vgl. BGH Urt. v. 6.7. 2000 - VII ZR 82/98 = BauR 2000, 1513 = NZBau 2000, 525 = ZfBR 2000) und auch dann bejaht, wenn später das Vertragsverhältnis nach der Begründung der Sekundärhaftung beendet wurde (vgl. BGH Urt. v. 4.4. 2002 - VII ZR 143/99 = BauR 2002, 1718 = NJW-RR 2002, 1531 = NZBau 2002, 617; zusammenfassend Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., Teil 12, Rn. 515 ff ).
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZR 50/84

    Planungsverschulden und Bauaufsichtsverschulden eines Architekten für Schäden in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08
    Der Architekt muss auch ungefragt über eigene Fehler Auskunft erteilen (vgl. BGH Urt. v. 26.9. 1985 - VII ZR 50/84 = BauR 1986, 112 = NJW-RR 1986, 182; BGH Urt. v. 22.1. 1987 - VII ZR 88/85 = BauR 1987, 343 ).
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08
    Der Architekt muss auch ungefragt über eigene Fehler Auskunft erteilen (vgl. BGH Urt. v. 26.9. 1985 - VII ZR 50/84 = BauR 1986, 112 = NJW-RR 1986, 182; BGH Urt. v. 22.1. 1987 - VII ZR 88/85 = BauR 1987, 343 ).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98

    Überwachungspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten; Abdichtung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08
    Der Architekt schuldet in diesen Fällen Schadensersatz, wenn er die mangelhafte Erfüllung seiner Architektenaufgabe zu vertreten hat (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2000 - 11 U 197/98 = BauR 2001, 283).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 87/06

    Anfechtbarkeit von Scheinurteilen; Anwendung der Verspätungsvorschriften bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08
    Das Verfahren im ersten Rechtszug leidet, unabhängig davon, dass das Urteil schon nicht richterlich unterschrieben ist (vgl. Bl. 653 GA IV) und rechtlich eine bloßen - allerdings berufungsfähigen (vgl. Senat, Urteil vom 13.12.2006 - 3 U 87/06, juris-Tz 16 m.w.N. = ZfIR 2007, 117; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 538, Rn. 29 m.w.N.) - Entwurf darstellt, an zahlreichen wesentlichen Mängeln und aufgrund dieser Mängel sind noch umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahmen notwendig.
  • BGH, 27.03.1972 - VII ZR 31/71

    Verjährung des Vergütungsanspruches bei Mitübernahme der Schuld aus Leistung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08
    Die Verjährung einer übernommen Schuld richtet sich, worauf der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich hinweist, nach dieser und läuft nach dem Schuldbeitritt weiter (vgl. Schellhammer, Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen, 4. Auflage, Rn. 1819; BGHZ 58, 251; NJW 1986, 580).
  • KG, 29.02.1988 - 8 REMiet 6717/87

    Vermieter; Mieter; Mängelbeseitigung; Mangel; Beseitigung; Vorschuß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08
    Gegen eine Vorschussklage der Mieterin bestehen keine grundsätzlichen Bedenken (vgl. KG NJW-RR 1988, 1039).
  • RG, 23.09.1905 - V 261/05

    Nebenintervention

  • OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 287/08

    Pachtvertrag: Abwälzung der Instandhaltungspflicht auf den Pächter

    Die Instandhaltung an "Dach und Fach" betrifft nach allgemeinem Sprachgebrauch die Dachsubstanz und tragende Gebäudeteile (Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III Rn. 1080) einschließlich tragender Wände mit Außenfassade (OLG Brandenburg, Urt. v. 18.03.2009, 3 U 71/08, BauR 2009, 1016).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08   

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https://dejure.org/2009,17685
OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08 (https://dejure.org/2009,17685)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.04.2009 - 14 U 111/08 (https://dejure.org/2009,17685)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. April 2009 - 14 U 111/08 (https://dejure.org/2009,17685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Wichtiges Urteil des OLG Celle - So kommen Planungsbüros schneller zu ihrem Honorar

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagsrechnungen des Architekten

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagsrechnungen des Architekten

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei Abschlagsrechnungen: Fehlende Prüfbarkeit innerhalb von zwei Monaten rügen! (IBR 2009, 399)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1016
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 68/04

    0,5%; Architektenvertrag; Bautagebuchführungspflicht; Entbehrlichkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08
    Die Beklagte kann deshalb wegen der fehlenden Kostenberechnung eine Kürzung des Architektenhonorars verlangen (vgl. OLG Celle, BauR 2006, 1161/1163 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BauR 2005, 588 ), der sich der Senat angeschlossen hat ( IBR 2005, 493 [OLG Celle 16.06.2005 - 14 U 247/04] und OLGR 2005, 712), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweiser erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BauR 2005, 588 ), der sich der Senat angeschlossen hat ( IBR 2005, 493 [OLG Celle 16.06.2005 - 14 U 247/04] und OLGR 2005, 712), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweiser erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZR 86/91

    Keine Verspätung bei Vorbringen im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ( NJW 1992, 1965 [BGH 01.04.1992 - VIII ZR 86/91] ) betrifft lediglich die Zurückweisung verspäteten Vorbringens nach § 296 Abs. 2 i.V.m. § 282 Abs. 1 ZPO .
  • BGH, 01.02.1990 - VII ZR 176/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Architektenvertrages bei Änderung der

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass die nach § 10 Abs. 2 HOAI maßgeblichen Kostenansätze ausnahmsweise nach § 242 BGB durch andere Ermittlungen ersetzt werden können, wenn die nachträgliche Rekonstruktion der in § 10 Abs. 2 HOAI vorgesehenen Kostenansätze aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles praktisch nicht mehr möglich oder unzumutbar ist (vgl. BGH, BauR 1990, 379 - juris-Rdnr. 15 und BGH, BauR 1990, 97 - juris-Rdnr. 23 sowie OLG Hamm, OLGR 2005, 530).
  • OLG Celle, 16.06.2005 - 14 U 247/04

    Pflicht des Gerichts zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BauR 2005, 588 ), der sich der Senat angeschlossen hat ( IBR 2005, 493 [OLG Celle 16.06.2005 - 14 U 247/04] und OLGR 2005, 712), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweiser erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.
  • OLG Zweibrücken, 24.05.2005 - 8 U 116/04

    Architektenhonorarklage: Gerichtliche Hinweispflicht bei fehlender Prüffähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08
    In einer solchen Konstellation reicht das einfache Bestreiten nicht aus; vielmehr ist von dem Auftraggeber zu erwarten, sich mit dem Rechenwerk des Architekten im Einzelnen auseinander zu setzen und konkret darzulegen, welche Position vom Architekten zu hoch veranschlagt wurde (vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil, Rdnr. 218; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 856 a.E.; OLG Celle - 13. Zivilsenat -, BauR 1999, 508 ; OLG Zweibrücken, NZBau 2005, 643 [OLG Zweibrücken 24.05.2005 - 8 U 116/04] ).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZR 98/88

    Ersetzung der Kostenansätze durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass die nach § 10 Abs. 2 HOAI maßgeblichen Kostenansätze ausnahmsweise nach § 242 BGB durch andere Ermittlungen ersetzt werden können, wenn die nachträgliche Rekonstruktion der in § 10 Abs. 2 HOAI vorgesehenen Kostenansätze aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles praktisch nicht mehr möglich oder unzumutbar ist (vgl. BGH, BauR 1990, 379 - juris-Rdnr. 15 und BGH, BauR 1990, 97 - juris-Rdnr. 23 sowie OLG Hamm, OLGR 2005, 530).
  • OLG Hamm, 22.01.2004 - 23 U 22/03

    Mangelnde Prüffähigkeit der Architektenrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass die nach § 10 Abs. 2 HOAI maßgeblichen Kostenansätze ausnahmsweise nach § 242 BGB durch andere Ermittlungen ersetzt werden können, wenn die nachträgliche Rekonstruktion der in § 10 Abs. 2 HOAI vorgesehenen Kostenansätze aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles praktisch nicht mehr möglich oder unzumutbar ist (vgl. BGH, BauR 1990, 379 - juris-Rdnr. 15 und BGH, BauR 1990, 97 - juris-Rdnr. 23 sowie OLG Hamm, OLGR 2005, 530).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.1999 - 5 U 225/98

    Ermittlung der anrechenbaren Kosten; Rechsfolgen unterlassener Kostenermittlung

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08
    Denn wenn der Architekt während der Planung keine Kostenberechnung angefertigt hat, so steht ihm aus der Leistungsphase 3 nur ein geminderter Honoraranspruch zu, und zwar auch dann, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und der Auftraggeber diese Kostenermittlungen vorher nicht ausdrücklich angefordert hat (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2000, 290 ).
  • OLG Celle, 11.11.1998 - 13 U 118/98

    Wann darf Tragwerksplaner anrechenbare Kosten schätzen?

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08
    In einer solchen Konstellation reicht das einfache Bestreiten nicht aus; vielmehr ist von dem Auftraggeber zu erwarten, sich mit dem Rechenwerk des Architekten im Einzelnen auseinander zu setzen und konkret darzulegen, welche Position vom Architekten zu hoch veranschlagt wurde (vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil, Rdnr. 218; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 856 a.E.; OLG Celle - 13. Zivilsenat -, BauR 1999, 508 ; OLG Zweibrücken, NZBau 2005, 643 [OLG Zweibrücken 24.05.2005 - 8 U 116/04] ).
  • KG, 15.12.2020 - 7 U 89/19

    Architektenvertrag: Verjährung der Rückforderung geleisteter Teilzahlungen

    Der Einwand einer fehlenden Prüffähigkeit einer Abschlagsrechnung kann grundsätzlich ebenfalls nur innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten seit Zugang der Rechnung erhoben werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 08. April 2009 - 14 U 111/08 -, Rn. 64, juris; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl. Rn. 1135).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.2009 - 10 U 133/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3295
OLG Frankfurt, 13.03.2009 - 10 U 133/08 (https://dejure.org/2009,3295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2009 - 10 U 133/08 (https://dejure.org/2009,3295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2009 - 10 U 133/08 (https://dejure.org/2009,3295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 254 BGB, § 3 VOB/B, § 13 VOB/B
    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten bei Übersehen von Planungsfehlern: Zurechenbarkeit der Verschuldens des Planers

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 254; ; VOB/B § 3; ; VOB/B § 13

  • rechtsportal.de

    BGB § 254; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 3
    Zurechenbarkeit des Verschuldens eines Planers für Inanspruchnahme des bauaufsichtsführenden Architekten

  • ibr-online

    Verwendung unzulässiger Baustoffe stellt Mangel dar!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Bemusterung führt nicht zur Entlastung des Planers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurechenbarkeit des Verschuldens eines Planers für Inanspruchnahme des bauaufsichtsführenden Architekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Bauüberwachers: Auftraggeber muss sich Fehler des Planers zurechnen lassen! (IBR 2009, 402)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1244
  • MDR 2010, 367
  • NZBau 2009, 599
  • BauR 2009, 1016
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.05.2009 - VII ZR 206/07

    Interessengerechte Auslegung des Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2009 - 10 U 133/08
    Der Bundesgerichtshof hat jedoch zwischenzeitlich gegenteilig entschieden: Der Besteller muss sich bei einer Inanspruchnahme des bauaufsichtsführenden Architekten wegen eines übersehenen Planungsmangels das Verschulden des von ihm eingesetzten Planers zurechnen lassen (BGH, Urteil vom 27.11.2008, VII ZR 206/07, zitiert nach ibr-online).
  • BGH, 18.05.2000 - VII ZR 436/98

    Verpflichtung des Architekten zur Leistung der Bauaufsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2009 - 10 U 133/08
    Diese Konstellation ist auch eine andere als die vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 18.5.2000 (VII ZR 436/98, zit. nach juris) entschiedene, auf die sich die Beklagte zu 1) bezieht.
  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 10 U 118/07

    Architektenvertrag: Planungsfehler im Zusammenhang mit der möglichen Verwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2009 - 10 U 133/08
    Die auf Vergütung ihrer Architektenleistungen i.H.v. 57.405 EUR gerichtete Klage der Streithelfer zu 3) und 4) gegen die Beklagten ist durch Urteil des Senats vom 11.3.2008 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 10 U 118/07; LG Frankfurt am Main, 2-23 O 249/04) zwischenzeitlich rechtskräftig abgewiesen worden.
  • OLG Köln, 12.09.1996 - 18 U 171/95

    Architektenhaftung: Einerseits Planung, andererseits Bauüberwachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2009 - 10 U 133/08
    Nach dieser Rechtsprechung scheitert die Erfüllungsgehilfeneigenschaft des planenden Architekten daran, dass keine Verpflichtung des Bauherrn bestehe, dem bauleitenden Architekten mangelfreie Pläne zur Verfügung zu stellen, um Baumängel zu verhindern (z.B. OLG Köln, Urteil vom 12.9.1996, 18 U 171/95; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.1997, 22 U 68/97, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 68/97

    Prüfungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2009 - 10 U 133/08
    Nach dieser Rechtsprechung scheitert die Erfüllungsgehilfeneigenschaft des planenden Architekten daran, dass keine Verpflichtung des Bauherrn bestehe, dem bauleitenden Architekten mangelfreie Pläne zur Verfügung zu stellen, um Baumängel zu verhindern (z.B. OLG Köln, Urteil vom 12.9.1996, 18 U 171/95; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.1997, 22 U 68/97, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1982 - 9 U 27/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2009 - 10 U 133/08
    Denn diese Regelung verstößt gegen §§ 309 Nr. 7, 307 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.7.1982, 9 U 27/81, zit. nach juris).
  • OLG Jena, 28.10.2009 - 4 U 141/07

    Prüfungspflicht verletzt: Haftungsquote AN 10%, AG/Statiker 90%!

    Der Auftraggeber muss sich das Planungsverschulden des Architekten gem. § 278 BGB zurechnen lassen, so dass der Unternehmer berechtigt ist, gegenüber dem Auftraggeber ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB einzuwenden (BGH NJW 2002, 3543, 3545; BGH NJW 2009, 582, 585 f.; OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1244, 1245).
  • LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
    Dies hat das Kammergericht fu?r die Erkrankung der Antragstellerin auch ausdru?cklich klargestellt (Kammergericht, Beschluss vom 12.01.2009 - 10 U 133/08 und Beschluss vom 18.06.2009 - 10 U 13/09).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - I-21 U 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4194
OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - I-21 U 21/08 (https://dejure.org/2008,4194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2008 - I-21 U 21/08 (https://dejure.org/2008,4194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - I-21 U 21/08 (https://dejure.org/2008,4194)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Architekten bei der Objektüberwachung durch einen Sonderfachmann in einem fachspezifischen Bereich; Objektüberwachung beim Einbau eines Kachelgrundofens; Schadensersatz hinsichtlich der Kosten zur Beseitigung der Mängel an einem Kachelgrundofen sowie an einer ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bauüberwachung durch einen Architekten bei Errichtung eines gemauerten Kachelgrundofens durch einen nicht zugelassenen Ofenbauer

  • ibr-online

    Überwachunspflichten bei Kachelofenbau

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bauüberwachung - Die Gerichte werden immer strenger

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kachelofen ohne Bodenisolierung eingebaut - Handwerker und Architekt haften für die Kosten der Mängelbeseitigung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Architektenrecht: Haftungsbegrenzung bei Beauftragung eines Sonderfachmanns

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fachunternehmen: Haftung, wenn die Überprüfung einer fachgerechten Ausführung keine besonderen Kenntnisse erfordert!

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Spezialbau: Welche Mängel muss der bauleitende Architekt erkennen? (IBR 2009, 462)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 449
  • MDR 2010, 677
  • NZBau 2009, 390
  • BauR 2009, 1016
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - 21 U 21/08
    Seine fehlende Eintragung in die Handwerksrolle ist ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrags, falls der Betrieb des Beklagten zu 1. unter die Bestimmungen der Handwerksordnung fallen sollte (vgl. BGH BauR 1984, 58 ff).
  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 249/96

    Bestehen der Nachbesserungsverpflichtung des Unternehmers bei Vorschlag einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - 21 U 21/08
    Ein Auftraggeber hat nur dann einen Anspruch auf Neuherstellung des mangelhaften Werks, wenn die Mängel nur auf diese Weise nachhaltig beseitigt werden können (vgl. BGH BauR 1998, 123; Ingenstau/Korbion-Wirth, VOB, 16. Auflage, vor § 13 VOB/B Rdn. 32).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.02.2009 - 9 U 3417/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22166
OLG München, 03.02.2009 - 9 U 3417/08 (https://dejure.org/2009,22166)
OLG München, Entscheidung vom 03.02.2009 - 9 U 3417/08 (https://dejure.org/2009,22166)
OLG München, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 9 U 3417/08 (https://dejure.org/2009,22166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Vollstreckungsunterwerfungsklausel in einem Generalübernehmervertrag: Sofortige Zwangsvollstreckung bei Nachweis des Baufortschritts durch den Architekten oder Bauleiter

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online

    Vollstreckungsunterwerfung mit modifiziertem Nachweis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Notarieller GÜ-Vertrag: Vollstreckungsunterwerfung mit modifiziertem Nachweis wirksam? (IBR 2009, 212)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1016
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

    Auszug aus OLG München, 03.02.2009 - 9 U 3417/08
    Dies setzt den Auftraggeber der Gefahr einer Vorleistung aus, welche der gesetzlichen Regelung des Werkvertrags fremd ist (BGH NJW 2002, 138 zu §§ 641, 320 BGB a.F.).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2001 (Az.: VII ZR 388/00; NJW 2002, 138) betrifft zwar einen solchen umfassenden Bauvertrag, der jedoch - im Unterschied zum vorliegenden Fall - einen vollständigen Verzicht auf den Nachweis von Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung enthielt.

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 35/07

    Haftung des Architekten für unrichtige Bautenstandsberichte

    Auszug aus OLG München, 03.02.2009 - 9 U 3417/08
    Dass den Klägern als Auftraggebern gegen den Architekten, Bauleiter oder Sachverständigen der beklagten Auftragnehmerin wegen eines fehlerhaft erteilten Nachweises Schadensersatz zustehen kann (vgl. BGH NJW 2009, 217), ändert an der Klauselunwirksamkeit ebenfalls nichts.
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