Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 12.10.2004 - C-222/02   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Kreditinstitute - Einlagensicherungssystem - Richtlinie 94/19/EG - Richtlinien 77/780/EWG, 89/299/EWG und 89/646/EWG - Kontrollmaßnahmen der zuständigen Behörde zum Zweck des Einlegerschutzes - Haftung der Aufsichtsbehörden für Verluste aufgrund unzureichender Aufsicht

  • Europäischer Gerichtshof

    Paul u.a.

    Kreditinstitute - Einlagensicherungssystem - Richtlinie 94/19/EG - Richtlinien 77/780/EWG, 89/299/EWG und 89/646/EWG - Kontrollmaßnahmen der zuständigen Behörde zum Zweck des Einlegerschutzes - Haftung der Aufsichtsbehörden für Verluste aufgrund unzureichender Aufsicht

  • Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

    Keine Staatshaftung für unzureichende Bankenaufsicht

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  • NWB SteuerXpert START

    Richtlinie 94/19/EG Art. 3, Art. 7
    Voraussetzungen und Grenzen der Haftung von Finanzaufsichtsbehörden für Verluste von Anlegern aufgrund unzureichender Kontrollmaßnahmen der Behörde

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kreditinstitute - Einlagensicherungssystem - Richtlinie 94/19/EG - Richtlinien 77/780/EWG, 89/299/EWG und 89/646/EWG - Kontrollmaßnahmen der zuständigen Behörde zum Zweck des Einlegerschutzes - Haftung der Aufsichtsbehörden für Verluste aufgrund unzureichender Aufsicht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Staatshaftungsanspruch des Einzelnen bei Verlust von Einlagen wegen unzureichender Aufsicht der nationalen Bankaufsichtsbehörden, sofern Entschädigung nach Maßgabe der Einlagensicherungsrichtlinie gewährleistet ist

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine anlegerschützende Zielrichtung der Bankenaufsicht ("Paul u.a.")

Kurzfassungen/Presse (6)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.10.2004)

    Bei Pleite keine Ansprüche von Anlegern an die Bankenaufsicht // Nur Schutz von 20.000 Euro ist Pflicht

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Amtshaftung wegen unzureichender Aufsichtsmaßnahmen der BaFin

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - DIE RICHTLINIEN ÜBER DAS BANKENRECHT VERLEIHEN DEM EINZELNEN NICHT DAS RECHT, VON DER BANKENAUFSICHTSBEHÖRDE DEN ERLASS ANGEMESSENER AUFSICHTSMASSNAHMEN ZU VERLANGEN ODER DIE BEHÖRDE ODER DEN BETREFFENDEN STAAT BEI UNZUREICHENDER AUFSICHT HAFTBAR ZU MACHEN, WENN DIE IN DER RICHTLINIE ÜBER EINLAGENSICHERUNGSSYSTEME VORGESEHENE ENTSCHÄDIGUNG DES EINZELNEN GEWÄHRLEISTET IST

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  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Kapitalanlagerecht - Amtshaftung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 6; BGB § 839; RL 94/19/EG; RL 77/780/EWG; RL 89/299/EWG; RL 89/646/EWG
    Keine anlegerschützende Zielrichtung der Bankenaufsicht ("Paul u. a.")


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.10.2004)

    Pflichten der Bankenaufsicht // Gutachterin sah keine Schadenersatzansprüche der Anleger

Besprechungen u.ä. (2)

  • bld.de (Entscheidungsanmerkung)

    Art. 34 GG; § 839 BGB; § 6 KWG
    Keine Amtshaftung für unzureichende Aufsichtsmaßnahmen der BaFin

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine anlegerschützende Zielrichtung der Bankenaufsicht ("Paul u. a.")

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 12.10.2004, C 222/02 (Drittwirkung von Bankaufsichtsrecht koordinierenden Richtlinien)" von RA Dr. Mathias Hanten, original erschienen in: BKR 2005, 29 - 36.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Keine Staatshaftung für fehlerhafte Bankaufsicht kraft Gemeinschaftsrechts: Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 12.10.2004, C-222/02 - Paul gegen Deutschland" von Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M., original erschienen in: GPR 2005, 28 - 31.

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2004, I-9425
  • NJW 2004, 3479
  • ZIP 2004, 2039
  • EuZW 2004, , 689
  • EuZW 2004, 689
  • VersR 2005, 101
  • WM 2005, 365
  • DVBl 2005, 43
  • BB 2004, 2428
  • NVwZ 2005, 201 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01  

    BGH billigt Ausschluß der Staatshaftung gegenüber Einlagegläubigern wegen

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat hierüber durch Urteil vom 12. Oktober 2004 (Rs.C-222/02 - NJW 2004, 3479) entschieden.

    Vielmehr sind die bisherigen gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien zum einen darauf gerichtet, diejenigen Harmonisierungen der nationalen Vorschriften zu erreichen, die notwendig und ausreichend sind, um zur gegenseitigen Anerkennung der Zulassung und der Bankenaufsichtssysteme zu gelangen, die die Gewährung einer einzigen Zulassung für die gesamte Gemeinschaft und die Anwendung des Grundsatzes der Kontrolle durch den Herkunftsmitgliedstaat erlaubt (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2004 - Rs.C-222/02 - NJW 2004, 3479, 3480 zu Rn. 37).

  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08  

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    Nach dieser Bestimmung, die sowohl grundgesetz- als auch europarechtskonform ist (Senat BGHZ aaO, S. 59 ff; EuGH Slg. 2004, I-9425, 9476 ff, Rn. 34 ff = NJW 2004, 3479, 3480 f) , nimmt die Bundesanstalt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr.
  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03  

    Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen

    c) § 6 Abs. 4 des hier noch maßgeblichen Kreditwesengesetzes (vgl. jetzt für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht § 4 Abs. 4 FinDAG) - eingefügt durch Art. 1 Nr. 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 20. Dezember 1984 BGBl. I S. 1693 (seinerzeit als § 6 Abs. 3 KWG) - bestimmt zwar, daß das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen seine Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahrnehme (vgl. zur Vereinbarkeit der Vorschrift mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften und dem Grundgesetz EuGH NJW 2004, 3479 und Senatsurteil vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01 - WM 2005, 369, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
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  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 365/03  

    Bankenrecht - Maßnahmen der Bankenaufsicht drittschützend?

    Der Senat hat in der genannten Entscheidung, auf die Bezug genommen wird, auch näher begründet, daß die Regelungen in § 6 Abs. 4 KWG und in § 4 Abs. 4 FinDAG mit europäischem Gemeinschaftsrecht (vgl. hierzu die vom Senat eingeholte Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Oktober 2004 - Rs. C-222/02 - NJW 2004, 3479) und mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
  • BGH, 24.11.2005 - III ZR 4/05  

    Verstoß gegen EU-Richtlinie: Staatshaftung der BRD?

    Insbesondere kann dies nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Oktober 2004 (Rs. C-222/02 - Paul u.a. - NJW 2004, 3479) geschlossen werden, das auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 16. Mai 2002 (III ZR 48/01 - NJW 2002, 2464) ergangen ist.
  • OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07  

    Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit einer Sonderprüfung durch die BaFin:

    Dabei mag dahinstehen, ob aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12.10.2004 (C-222/02, NJW 2004, 3479 - BVH-Bank) und der nachfolgenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 20.01.2005 - III ZR 48/01) der Schluss gezogen werden kann, § 4 Abs. 4 FinDAG sei vor der Umsetzung der Anlegerentschädigungs- und Einlagensicherungsrichtlinie durch Erlass des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes nicht europarechtskonform gewesen und habe daher Amtshaftungsansprüche nicht ausgeschlossen.
  • BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 37.09  

    Abwicklungsanordnung; Anlegerinteressen; Anlegerpublikum; Anlegerschutz;

    Soweit für den Bankensektor ein Ein- und Anlegerschutz unionsrechtlich vorgegeben ist (vgl. z.B. Art. 5 sowie die Erwägungsgründe Nr. 5, 27, 46 und 57 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006, ABl EU Nr. L 177/1), steht dem eine mitgliedstaatliche Regelung nicht entgegen, wonach die Wahrnehmung aufsichtsrechtlicher Aufgaben nur im öffentliche Interesse erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2004 - Rs. C-222/02, Paul u.a. - Slg. 2004, I-9460 Rn. 47; BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01 - BGHZ 162, 49 ).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 8 C 20.10  

    Kosten; Kostenposition; umlagefähig; Abgabe; Sonderabgabe; Aufgabe;

    Amtshaftungsansprüche wegen fehlerhafter Aufgabenwahrnehmung sind damit nicht ausgeschlossen (BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01 - BGHZ 162, 49 und vom 2. Juni 2005 - III ZR 365/03 - DVBl 2006, 114 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2004 - Rs. C-222/02, Paul u.a. - Slg. 2004, I-9460 Rn. 46 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2012 - C-420/11  

    Leth - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei

    (14)  - Urteil vom 12. Oktober 2004, Paul u. a. (C-222/02, Slg. 2004, I-9425, Randnrn. 30 und 42 f.), sowie die Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 25. November 2003 in dieser Sache, Nrn. 124, 126 und 129).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11  

    Kein Drittschutz zur Erzwingung von Einschreiten der BaFin für Aktionäre der

    So hat der EuGH zu § 6 Abs. 4 a. F. WpHG auf Vorlage des BGH (ZIP 2002, 1136) bereits mit Urteil vom 12. Oktober 2004 entschieden, dass diese Vorschrift mit dem Europarecht konform ist und die bankrechtlichen EU-Richtlinien zwar den Schutz der Anleger bezwecken, deswegen jedoch dem einzelnen Anleger nicht das Recht auf ein Einschreiten der Bankenaufsicht oder eine diesbezügliche Amtshaftung einzuräumen ist (EuGH Entscheidung vom 12.10.2004 - Peter Paul - ZIP 2004, 2039/2041ff).
  • VG Frankfurt/Main, 28.03.2011 - 9 K 566/10  

    Ein Versicherungsnehmer hat keinen individuellen Anspruch auf ein Einschreiten

  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2010 - 1 K 823/10  

    Klagebefugnis Dritter gegen Aufsichtsmaßnahmen der Finanzdienstleistungsaufsicht

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2003 - C-222/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.11.2003)

    Keine Anleger-Ansprüche gegen Bankenaufsicht // Vermutlich kein Schadenersatz bei unzureichender Kontrolle

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN VERLEIHT KEINE DER BANKENRECHTLICHEN RICHTLINIEN EINZELNEN DAS RECHT, VON DER BANKENAUFSICHT DAS SETZEN GEEIGNETER AUFSICHTSMASSNAHMEN ZU VERLANGEN UND SIE BEI FEHLVERHALTEN DAFÜR HAFTBAR ZU MACHEN

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 94/19/EG Art. 3 Abs. 2-5, Art. 7; UWG § 6 Abs. 4; BGB § 839
    Keine Amtshaftungsansprüche von Sparern und Anlegern aus EG-Richtlinien über Einlagensicherung bei Kreditinstituten ("Paul u. a.")

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Bankkunde hat keinen Anspruch auf Einschreiten der Bankenaufsicht

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Amtshaftungsansprüche von Sparern und Anlegern aus EG-Richtlinien über Einlagensicherung bei Kreditinstituten

Sonstiges


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Schlechte Vorzeichen für Kapitalanleger" von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, original erschienen in: VuR 2004, 90 - 92.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2004, I-9425
  • ZIP 2003, 2288
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