Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 27.06.2000 - C-241/98   

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Wird zitiert von ...  

  • EuGH, 13.07.2000 - C-456/98  

    Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Nationale Regelung, nach

    16 Doch ergibt sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, Faccini Dori, Randnr. 26, und vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98, C-241/98, C-242/98, C-243/98 und C-244/98, Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-4041, Randnr. 30), daß ein nationales Gericht, das das nationale Recht - ob es sich nun um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und am Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG) nachzukommen.

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   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-241/98   

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