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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.03.2007 - 8 U 246/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,668
OLG Oldenburg, 01.03.2007 - 8 U 246/06 (https://dejure.org/2007,668)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.03.2007 - 8 U 246/06 (https://dejure.org/2007,668)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. März 2007 - 8 U 246/06 (https://dejure.org/2007,668)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall; Ersatz des merkantilen Minderwerts bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung; Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Zahlung von Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; Bestimmung der Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldanspruchs; Anspruch auf Ersatz eines merkantilen Minderwerts des unfallbeschädigten Fahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Zahlung von Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; Bestimmung der Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldanspruchs; Anspruch auf Ersatz eines merkantilen Minderwerts des unfallbeschädigten Fahrzeugs

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    BGB § 249

  • minderwert.de PDF

    Minderwert kann auch bei einer Laufleistung von fast 200.000 Km gewährt werden, eine starre Grenze von 100.000 Km ist abzulehnen

  • RA Kotz

    Merkantiler Minderwert: Erstattung nach Unfallschaden bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung

  • RA Kotz

    Wertminderung bei einem Pkw mit hoher Kilometerlaufleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1
    Bemessung des merkantilen Minderwerts bei hoher Laufleistung des unfallbeschädigten Kfz; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Kfz-Schaden: Merkantiler Minderwert bei hoher Laufleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge hat sich die Bedeutung der Laufleistung für den Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt geändert

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht - Wertminderung bei knapp 200.000 km

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hoher Kilometerstand - trotzdem Wertminderung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wertminderung trotz hoher Laufleistung (195.000 km)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Merkantiler Minderwert" - Wann darf ein Unfallgeschädigter einen Minderwert seines Wagens in Rechnung stellen?

  • kfz-expert.de (Zusammenfassung)

    Wertminderung bei einer Laufleistung von 195.648 km

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Wertverlust durch Unfall: Es kann nicht auf eine starre Kilometergrenze abgestellt werden

  • captain-huk.de (Auszüge)

    Anhebung der Wertminderungsgrenzen des BGH bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wertminderung eines Pkw auch bei hohem Kilometerstand ersatzfähig - OLG Oldenburg zum Schadenersatz nach Verkehrsunfällen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Merkantiler Minderwert trotz hoher Laufleistung

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Merkantiler Minderwert bei älteren Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit hoher Laufleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1250
  • NJW-RR 2007, 1250 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • MDR 2007, 1369
  • NZV 2008, 158
  • NZV 2008, 158 (Volltext mit amtl. LS)
  • DAR 2007, 522
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.2007 - 8 U 246/06
    Ein entsprechender Wandel auf dem Gebrauchtwagenmarkt spiegelt sich insbesondere in der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen durch Schätzorganisationen wie Schwacke und DAT wieder, die in ihren Notierungen inzwischen bis auf 12 Jahre zurückgehen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich sämtliche Marktnotierungen auf unfallfreie Fahrzeuge beziehen (vgl. dazu BGH NJW 2005, 277, 279).
  • KG, 11.10.2010 - 12 U 148/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einscheren im sogenannten

    Beides sind keine Ausschlusskriterien, sondern lediglich Faktoren der Berechnung einer Wertminderung (vgl. hierzu OLG Oldenburg, Urteil vom 1. März 2007 - 8 U 246/06 - MDR 2007, 1369).
  • AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18

    Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs

    Insofern war aufgrund des Alters und der Laufleistung eine merkantile Wertminderung vorliegend nicht ausgeschlossen (vgl. auch AG Achern, Urteil vom 01. April 2010 - 1 C 222/08 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von über 10 Jahren und einem Wiederbeschaffungswert von 8.200,00 EUR; LG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2009 - 41 S 15/09 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von über 11 Jahren, einer Laufleistung von 180.000 km und einem Wiederbeschaffungswert von 7.950,00 EUR; AG Heidelberg, Urteil vom 23. Februar 2011 - 29 C 484/10 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von 11 Jahren und einer Laufleistung von 180.000 km; AG Arnsberg, Urteil vom 20. Januar 2010 - 3 C 339/09 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von über 5 Jahren und einer Laufleistung von über 175.000 km; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 01. März 2007 - 8 U 246/06 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von rund dreieinhalb Jahren und einer Laufleistung von über 195.000 km; AG Rendsburg, Urteil vom 20. August 2005 - 11 C 334/05 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von fünf Jahren und einer Laufleistung von 122.000 km).
  • LG Hannover, 14.12.2007 - 9 S 60/07

    Offenbarungspflicht legt Wertminderung nahe

    Diese Bedeutung hat sich im Laufe der Zeit mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge geändert (ebenso OLG Oldenburg MDR 2007, 1369, 1370 [OLG Oldenburg 01.03.2007 - 8 U 246/06] ).
  • AG Arnsberg, 20.01.2010 - 3 C 339/09

    Voraussetzungen für das Vorliegen und die Berechnung des merkantilen Minderwertes

    Angesichts der besseren Verarbeitung der Fahrzeuge und der daraus resultierenden Langlebigkeit ziehen die Instanzgerichte keinesfalls mehr eine starre Grenze bei 100.000 km (vgl. z. B. OLG Oldenburg, Urt. v. 01.03.2007 - 8 U 246/06 - DAR 2007, 522 (195.648 km); OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.11.1986 - 1 U 229/85 - DAR 1988, 159 (136.080 km); AG Rendsburg, Urt. v. 20.08.2005 - 11 C 334/05 - ZfS 2006, 90 (122.000 km)) und auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung aus dem Jahre 2004 (BGH, Urt. v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03 - NJW 2005, 277) bereits angedeutet, dass die fortschreitende technische Entwicklung eine höhere Obergrenze rechtfertigt.
  • AG Heinsberg, 14.02.2013 - 18 C 98/12

    Zur Beilackierung und den Kosten einer ergänzenden Sachverständigenstellungnahme

    Auch in der Rechtsprechung zeichnet sich· ab, dass eine feste Grenze nicht gezogen werden kann (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 01.03.2007 - 8 U 246/06; BGH, Urteil vom 23.11.2004 - VI ZR 357/03).
  • LG Hannover, 23.11.2007 - 9 S 60/07

    Messbarer Minderwert eines PKW mit mehr als 100.000 Km Laufleistung nach Behebung

    Diese Bedeutung hat sich im Laufe der Zeit mit der technischen Entwicklung in der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge geändert (ebenso OLG Oldenburg MDR 2007, 1369,1370).
  • LG Itzehoe, 19.06.2018 - 6 O 266/17

    Bindung des Käufers an überflüssigerweise gesetzte Frist zur Nacherfüllung

    Diese Bedeutung hat sich im Laufe der Zeit mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge geändert (vgl. OLG Oldenburg, Urt . v. 01.03.2007 - 8 U 246/06, juris Rn . 25).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5836
OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07 (https://dejure.org/2007,5836)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.06.2007 - 13 W 165/07 (https://dejure.org/2007,5836)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 13 W 165/07 (https://dejure.org/2007,5836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und eines Anspruchs auf Schmerzensgeld aus einem Unfall auf einer Motocrossbahn; Haftung des Sicherungspflichtigen bei unbefugter Nutzung; Verletzung von Verkehrssicherungspflichten als Nebenpflichten aus einem Mietvertrag; ...

  • archive.org
  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § ... 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 569; ; BGB § 251 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 254; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB §§ 307 bis 309; ; BGB § 309 Nr. 7a; ; BGB § 309 Nr. 7b; ; BGB § 823 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 1; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Motorradunfall anlässlich Testfahrt auf Auto- und Motocrossbahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision auf der Motocrossbahn - Motocrossbahn und Autocrossbahn sind klar voneinander abzugrenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1619
  • NZV 2008, 30
  • SpuRt 2007, 254
  • DAR 2007, 522
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
    Voraussetzung ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (vgl. BGH, NJW 2004, 1449 = VersR 2004, 697 unter II.1 m.w.N.).
  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
    Auf einen Haftungsauschluss nach den Grundsätzen der bewussten Risikoübernahme bei Sportwettkämpfen (vgl. dazu zuletzt BGH, NJW-RR 2006, 672 = VersR 2006, 663 unter II.3.a m.w.N.), die auch auf den Motorsport (vgl. BGHZ 154, 316 = VersR 2003, 775) und unabhängig davon Anwendung finden, ob der Schaden im Wettkampf oder im Übungsbetrieb eingetreten ist (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2003, 1134), kann sich der Antragsgegner zu 2) nicht berufen.
  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
    Auf einen Haftungsauschluss nach den Grundsätzen der bewussten Risikoübernahme bei Sportwettkämpfen (vgl. dazu zuletzt BGH, NJW-RR 2006, 672 = VersR 2006, 663 unter II.3.a m.w.N.), die auch auf den Motorsport (vgl. BGHZ 154, 316 = VersR 2003, 775) und unabhängig davon Anwendung finden, ob der Schaden im Wettkampf oder im Übungsbetrieb eingetreten ist (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2003, 1134), kann sich der Antragsgegner zu 2) nicht berufen.
  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
    Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gegen die §§ 307 bis 309 BGB verstoßen, grundsätzlich als insgesamt unwirksam zu behandeln sind und nicht auf dem Wege einer sogenannten "geltungserhaltenden Reduktion" auf einen Restbestand zurückgeführt werden können, mit dem sie nicht in Widerspruch zu den vorbezeichneten Vorschriften stehen, findet insbesondere auch auf die formularmäßige Haftungsfreizeichnung für Schäden bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen Anwendung (vgl. BGHZ 96, 18 = WM 1986, 229 unter II.3).
  • OLG Nürnberg, 16.05.2002 - 2 U 4387/01

    Haftung bei Ausübung einer gefährlichen Sportart

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
    Auf einen Haftungsauschluss nach den Grundsätzen der bewussten Risikoübernahme bei Sportwettkämpfen (vgl. dazu zuletzt BGH, NJW-RR 2006, 672 = VersR 2006, 663 unter II.3.a m.w.N.), die auch auf den Motorsport (vgl. BGHZ 154, 316 = VersR 2003, 775) und unabhängig davon Anwendung finden, ob der Schaden im Wettkampf oder im Übungsbetrieb eingetreten ist (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2003, 1134), kann sich der Antragsgegner zu 2) nicht berufen.
  • OLG Jena, 14.03.2022 - 6 W 414/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Festhaltens an einem

    Solcherart erreichbare Informationen sind ohne weiteres offenkundige Tatsachen im Sinne von § 291 ZPO (vgl. etwa OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 1194; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 1619; Dötsch, Internet und Offenkundigkeit, MDR 2011, 1017; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 7 U 130/22

    Haftung der beteiligten Fahrzeughalter bei einem Bergeversuch mittels einer

    c) Dies gilt auch, soweit dieser Haftungsausschluss sich - wie hier vom Beklagten zu 1 behauptet - über den Betreiber und seine Erfüllungsgehilfe hinaus auch auf die Haftung im Verhältnis der Kunden untereinander erstrecken sollte (vgl. Wurmnest in MüKo-BGB, 9. Aufl. 2022, § 309 Nr. 7 Rn. 10; Coester-Waltjen in Staudinger (2022) BGB § 309 Nr. 7 Rn. 21; siehe bspw. zu einem Haftungsausschluss eines Rennveranstalter, der die Haftung zwischen den Teilnehmern ausschloss: OLG Dresden Beschl. v. 20.6.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 = juris Rn. 16, wo die Grenzen des § 309 Nr. 7 BGB nicht eingehalten waren; OLG Karlsruhe Urt. v. 27.1.2014 - 1 U 158/12, NJW-RR 2014, 692 = juris Rn. 63, wo die Grenzen des § 309 Nr. 7 BGB eingehalten waren; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1251; a. A. Weiler in beck-online.GK (Stand: 01.01.2023), § 309 Nr. 7 Rn. 78 ff., der aber über § 307 BGB zum gleichen Ergebnis kommen dürfte) .
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Hinweis des Richters auf eine

    Solcherart erreichbare Informationen sind ohne weiteres offenkundige Tatsachen im Sinne von § 291 ZPO (vgl. etwa OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 1194; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 1619; Dötsch, Internet und Offenkundigkeit, MDR 2011, 1017; Klinger, jurisPR-ITR 4/2012, zitiert nach juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 U 12/21

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Indoorkletterhalle; Mitverschulden

    Im Rahmen eines die Verschaffung der Gelegenheit zur Sportausübung beinhaltenden Vertragsverhältnisses bestehen neben deliktischen Verkehrssicherungspflichten auch vertragliche Schutzpflichten, die darauf gerichtet sind, vermeidbare Gefahren von den Besuchern fernzuhalten (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 20.06.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 - 1620, juris Rdn. 7; OLG Köln, Beschl. v. 09.03.2020 - 7 U 257/19, juris Rdn. 3 ff; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.08.2021 - 16 U 162/20, juris Rdn. 14).

    Insbesondere sind die von Sportverbänden aufgestellten Sportstättenregeln zu berücksichtigen, wenngleich es sich dabei um außerrechtliche Normen handelt (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 20.06.2007 - 13 W 165/07, NJW-RR 2007, 1619 - 1620, juris Rdn. 12).

  • OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14

    Unfall beim Motocross-Training - sind Streckenposten Pflicht?

    Solche bestehen etwa bei ungesicherten Hindernissen in der Rennbahn (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 16. Sept. 2004 - 3 U 235/03, NZV 2006, 150 [150]) oder aber bei einer sich teilweise überschneidenden Streckenführung mit Kreuzungsverkehr (OLG Dresden, Beschl. v. 20. Juni 2007 - 13 W 165/07, Juris, Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 08.02.2012 - 5 U 109/12

    Verkehrssicherungspflicht ggü. unbefugtem Wegenutzer?

    Statt dessen ist mittlerweile weithin anerkannt, dass auch dem unbefugten Wegenutzer der Schutz zuteil wird, den ein berechtigter Nutzer beanspruchen darf (BGH NJW 1966, 1456; OLG Celle VersR 1989, 207; OLG Dresden NJW-RR 2007, 1619; Hager in Staudinger, BGB, 2009, § 823 Rndr.
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2012 - 5 U 251/10

    Unterlassen von verschiedenen Äußerungen in einer Broschüre "Organisierte

    Das ist aber nur dann der Fall, wenn sie zuverlässige Quellen darstellen, aus denen sich eine beliebig große Menge von Personen ohne besondere Recherche und Prüfung der Validität unterrichten kann (OLG Frankfurt NJW-RR 2008, 1194 - zu bestimmten Produkteigenschaften nach den Herstellerangaben auf dessen Internetseite; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1619 -zu den Regeln eines Sportverbandes).
  • LG Heidelberg, 06.10.2010 - 5 O 85/10

    Verkehrssicherungspflichten gegenüber erwachsenen Benutzern einer

    Allenfalls könnte man erwägen, eine unbefugte Benutzung dann einer befugten gleichzustellen, wenn sich die Gefahr beim befugten Benutzer ebenso verwirklicht hätte (dafür OLG Dresden NJW-RR 2007, 1619: Motocrossbahn; a.A. RGZ 87, 128 [129]: Sturz eines Mannes auf dem Weg zur Damentoilette).
  • LG Lüneburg, 24.01.2023 - 3 O 85/22

    Schmerzensgeld; Scraping; Social media; Datenschutz

    Bei der Veröffentlichung von privaten Daten im Internet - wie hier -, die für jedermann ohne Weiteres zugänglich sind, handelt es sich um allgemein zugängliche Quellen ( OLG Dresden, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 13 W 165/07 , S. 1620, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2008 - 15 U 21/08
    Sie gelten aber auch dann, wenn die Beteiligten, wie vorliegend im "freien Fahren", unabhängig voneinander im Trainingsbetrieb eine gefährliche Sportart ausüben und hierbei der Schaden eintritt (vgl. OLG Nürnberg VersR 2003, 1134, OLG Dresden Beschluss vom 20.06.2007 - 13 W 165/07 - Rn. 27, jeweils für das Befahren einer Motocross-bahn; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 408 für das Befahren einer Gokartbahn).
  • LG Düsseldorf, 08.04.2011 - 6 O 187/09

    Schadenersatzbegehren eines Hobbyfussballspielers gegen den Betreiber einer

  • LG Münster, 09.01.2020 - 8 O 371/17
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.02.2007 - 5 U 99/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15614
OLG Naumburg, 28.02.2007 - 5 U 99/06 (https://dejure.org/2007,15614)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.02.2007 - 5 U 99/06 (https://dejure.org/2007,15614)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 5 U 99/06 (https://dejure.org/2007,15614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Benzin-Mehrverbrauch bei einem GW als Mangel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhter Verbrauch - Gebrauchtwagenhändler haftet nicht!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenhändler haftet nicht für erhöhten Spritverbrauch

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenhändler haftet nicht für erhöhten Spritverbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2007, 522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.1997 - VIII ZR 52/96

    Zur Haftung eines Verkäufers für überhöhten Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2007 - 5 U 99/06
    Wich der Kraftstoffverbrauch eines Neufahrzeugs im "Euro-Mix" um weniger als 10 % von den Herstellerangaben ab, stellte dies unter Geltung des § 459 Abs. 1 Satz 2 a. F. eine nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwerts dar (BGH, NJW 1997, 2590).
  • AG Halle/Saale, 08.12.2011 - 93 C 2126/10

    Gebrauchtwagenkauf: Übermäßiger Ölverbrauch als Sachmangel

    Das von dem Beklagten zitierte Urteil des OLG Naumburg vom 28. Juli 2007 (Az. 5 U 99/06) gibt für den vorliegenden Fall schon deshalb nichts her, weil es dort um - angeblich oberhalb der Herstellerangaben liegenden - Treibstoffverbrauch ging.
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