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Rechtsprechung
   BAG, 01.03.1993 - 3 AZB 44/92   

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BAG, 01.03.1993 - 3 AZB 44/92 (https://dejure.org/1993,1357)
BAG, Entscheidung vom 01.03.1993 - 3 AZB 44/92 (https://dejure.org/1993,1357)
BAG, Entscheidung vom 01. März 1993 - 3 AZB 44/92 (https://dejure.org/1993,1357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei Klagen gegen persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) - Fortbestand der Zuständigkeit der Arbeitsgerichts bei Übergang der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auf einen Pensions-Sicherungs-Verein aG - Persönlich haftender ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsweg bei Klagen gegen persönlich haftende Gesellschafter einer KG

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 48 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 3; GVG § 17a; BetrAVG § 9, § 17; HGB § 176 Abs. 1, § 128
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus Forderungen der Arbeitnehmer, die auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Rechtsweg bei Klagen gegen persönlich haftende Gesellschafter einer KG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 848
  • NZA 1993, 617
  • BB 1993, 796
  • DB 1993, 1680
  • JR 1994, 88
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92

    Rechtswegverweisung

    Auszug aus BAG, 01.03.1993 - 3 AZB 44/92
    Der Senat kann über die Frage, welcher Rechtsweg zulässig ist, abschließend entscheiden, obwohl das Landesarbeitsgericht bei der Entscheidung über die Beschwerde nach Auffassung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 8 AZB 6/92 - zur Veröffentlichtung vorgesehen) nicht ordnungsgemäß besetzt war.

    Der Senat entscheidet über die sofortige Beschwerde ohne mündliche Verhandlung und ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter (vgl. BAG Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 8 AZB 6/92 -).

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 308/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen

    Auszug aus BAG, 01.03.1993 - 3 AZB 44/92
    Als Kommanditisten sind sie nicht der Arbeitgeber und stehen auch nicht dem Arbeitgeber gleich (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1992 - 9 AZR 308/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78

    Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen -

    Auszug aus BAG, 01.03.1993 - 3 AZB 44/92
    Diese Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters ist eine primäre Einstandspflicht des Gesellschafters, die auf gleicher Stufe steht mit der Verbindlichkeit der Gesellschaft (vgl. BAGE 32, 187 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAGE 52, 24, 31 = AP Nr. 8 zu § 128 HGB, zu II 2 der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 2 Rz 51).
  • BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84

    KG - Sozialplan - Verbindlichkeit der Gesellschaft - Persönliche Haftung des

    Auszug aus BAG, 01.03.1993 - 3 AZB 44/92
    Diese Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters ist eine primäre Einstandspflicht des Gesellschafters, die auf gleicher Stufe steht mit der Verbindlichkeit der Gesellschaft (vgl. BAGE 32, 187 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAGE 52, 24, 31 = AP Nr. 8 zu § 128 HGB, zu II 2 der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 2 Rz 51).
  • BAG, 27.02.1975 - 3 AZR 136/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Gerichtsstand bei Zusammenhangsklage

    Auszug aus BAG, 01.03.1993 - 3 AZB 44/92
    § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbGG will die Teilung rechtlich oder innerlich zusammengehörender Verfahren zwischen den ordentlichen Gerichten und den Gerichten für Arbeitssachen im gebotenen Umfange verhindern (BAG Urteil vom 27. Februar 1975 - 3 AZR 136/74 - AP Nr. 1 zu § 3 ArbGG 1953; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 2 Rz 119; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 2 Rz 143).
  • BAG, 28.02.2006 - 5 AS 19/05

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Der persönlich haftende Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, der - wie vorliegend - von einem Arbeitnehmer auf Zahlung von Arbeitsvergütung in Anspruch genommen wird, welche die Kommanditgesellschaft dem Arbeitnehmer schuldet, ist neben der Kommanditgesellschaft Arbeitgeber iSd. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG (BAG 14. November 1979 - 4 AZR 3/78 - BAGE 32, 187, 189; 1. März 1993 - 3 AZB 44/92 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 25 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 24, zu II 2 b der Gründe, mit insoweit zust. Anm. Leipold AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 25; ebenso ohne Ausnahme das Schrifttum: vgl. Ascheid Urteils- und Beschlussverfahren im Arbeitsrecht 2. Aufl. Rn. 500; Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 2 Rn. 85a; Hauck/Helml ArbGG 3. Aufl. § 2 Rn. 20; ErfK/Koch 6. Aufl. § 2 ArbGG Rn. 16a; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 2 Rn. 51; Schwab/Weth/Walker ArbGG § 2 Rn. 80; GK-ArbGG/Wenzel Stand Dezember 2005 § 2 Rn. 73; HWK/Ziemann § 2 ArbGG Rn. 67).
  • BSG, 24.08.1994 - 4 BS 4/93

    Frühere DDR - Rechtsweg

    Wird dieser Beschluß mit der Beschwerde nicht angefochten, wird er rechtskräftig; an diese Entscheidung sind andere Gerichte gemäß § 17a Abs. 1 GVG gebunden (Bundesarbeitsgericht AP Nr. 25 zu § 2 ArbGG 1979 mit zust Anm Leipold).
  • BAG, 19.08.2004 - 1 AS 6/03

    Amtsentbindungsverfahren - Wechsel eines ehrenamtlichen Richters beim

    Auch bei dieser sind die persönlich haftenden Gesellschafter jedenfalls im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes Arbeitgeber (vgl. zum persönlich haftenden Gesellschafter einer KG BAG 1. März 1993 - 3 AZB 44/92 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 25 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 24).
  • ArbG Münster, 02.09.2004 - 3 Ca 563/04

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf

    Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass ein Arbeitnehmer auch die persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft als Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann (vgl. BAG, Urt. v. 1.3.1993 - 3 AZB 44/92, ZIP 1993, 848, dazu EWiR 1993, 537 (Griebeling); BAG, Urt. v. 19.5.2004 - 5 AZR 405/03, ZIP 2004, 1905, dazu EWiR 2004, 1091 (Klepsch), zur Nachhaftung des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft).

    Soweit es sich um Ansprüche des Pensions-Sicherungsvereins handelt, ergibt sich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst.a, § 3 ArbGG, weil die Ansprüche und Anwartschaften der Arbeitnehmer aus der betrieblichen Altersversorgung, welche zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis gehören, gem. § 9 Abs. 2 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungsverein übergegangen sind (vgl. BAG ZIP 1993, 848).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AS 6/03

    Wechsel eines ehrenamtlichen Richters beim Bundesarbeitsgericht von der

    Auch bei dieser sind die persönlich haftenden Gesellschafter jedenfalls im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes Arbeitgeber (vgl. zum persönlich haftenden Gesellschafter einer KG BAG 1. März 1993 - 3 AZB 44/92 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 25 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 24).
  • KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00

    Vorabentscheidung über die Rechtswegzuständigkeit - Beweiserhebung

    Durch die Zession ändert sich nichts an der einmal durch die Geschäftsführereigenschaft des Beklagten begründete Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG (so für den Fall der ursprünglichen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte BAG ZIP 1993, 848).
  • BSG, 14.09.1994 - 4 BS 2/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges - Anforderungen an die

    Wird dieser Beschluß mit der Beschwerde nicht angefochten, wird er rechtskräftig; an diese Entscheidung sind andere Gerichte gemäß § 17a Abs. 1 GVG gebunden (BAG AP Nr. 25 zu § 2 ArbGG 1979 mit zust Anm Leipold).
  • BSG, 14.09.1994 - 4 BS 5/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges - Anforderungen an die

    Wird dieser Beschluß mit der Beschwerde nicht angefochten, wird er rechtskräftig; an diese Entscheidung sind andere Gerichte gemäß § 17a Abs. 1 GVG gebunden (BAG AP Nr. 25 zu § 2 ArbGG 1979 mit zust Anm Leipold).
  • OLG Hamburg, 03.12.2018 - 11 AR 21/18

    Funktionelle Zuständigkeit der Baukammer bei Inanspruchnahme aus einer

    Es ist nämlich bei der Frage der Zuständigkeit einer Spezialkammer nach § 72a GVG zu beachten, dass sich nach der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes durch eine Abtretung das zugrundeliegende Rechtsverhältnis bzw. die Rechtsnatur des Streitgegenstandes nicht ändert (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5.11.2009, IX ZR 131/07); die gesamte Forderung geht vom Zedenten auf den Zessionar über, die Zuständigkeit der besonderen Gerichtsbarkeit (vgl. etwa BAG, ZIP 1993, 848) bleibt ebenso bestehen wie Schiedsgerichtsklauseln und Gerichtsstandsvereinbarungen (vgl. etwa BGH, NJW 1998, 371).
  • LAG Hessen, 03.02.1994 - 16 Ta 2/94

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung eines Anspruchs aus

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  • LAG Berlin, 06.12.2002 - 9 Ta 1726/02

    Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Verdienstes; Zulässigkeit des

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2000 - 3 Ta 52/00

    Arbeitsrechtsweg bei Schadensersatzklage gegen Gesamtvollstreckungsverwalter

  • ArbG Düsseldorf, 23.06.2004 - 10 Ca 1430/04

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Geltendmachung von arbeitsrechtlichen

  • ArbG Berlin, 17.02.2000 - 4 Ca 32471/99

    Unwirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Überprüfung der

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.09.1994 - 2 Ta 75/94

    Aufrechnung eines Vergütungsanspruchs mit Gegenforderung; Zuständigkeit der

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Rechtsprechung
   BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2344
BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92 (https://dejure.org/1992,2344)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1992 - 3 AZR 101/92 (https://dejure.org/1992,2344)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 3 AZR 101/92 (https://dejure.org/1992,2344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nach Betriebsübergang trotz Vorliegens einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Eintritt eines öffentlichen Arbeitgebers in eine von einem privaten Arbeitgeber begründete ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 18; BGB § 613 a
    Nachversicherung bei der VBL nach Betriebsübergang

  • rechtsportal.de

    Nachversicherung bei der VBL nach Betriebsübergang

  • Der Betrieb

    BetrAVG §§ 1, 2, § 18 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 6; BGB § 613a
    Betriebliche Altersversorgung: Keine Nachversicherung bei der VBL nach Übergang des Betriebs auf einen öffentlichen Arbeitgeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 645
  • VersR 1993, 1174
  • BB 1993, 796
  • DB 1993, 1680
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 737/87

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot bei vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92
    Der Gesetzgeber konnte im Interesse der Gleichbehandlung für alle ehemaligen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ein von der Privatwirtschaft abweichendes System der Bewertung und Abwicklung unverfallbarer Versorgungsanwartschaften wählen (BAGE 37, 198, 204 = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG, zu I 3b der Gründe; BAGE 58, 58, 66 = AP Nr. 17 zu § 18 BetrAVG, zu III der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 29. August 1989 - 3 AZR 737/87 - AP Nr. 22 zu § 18 BetrAVG, zu 3 der Gründe).

    Es kann offen bleiben, ob eine solche Ruhelohnordnung bei der Beklagten besteht (zu deren Voraussetzungen vgl. Urteil des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 737/87 - AP Nr. 22 zu § 18 BetrAVG).

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92
    § 613a BGB ist ein Schutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer (vgl. BAGE 35, 104, 108 = AP Nr. 24 zu § 613a BGB, zu 2b der Gründe).
  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92
    Das gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch für die bestehenden Versorgungsanwartschaften (statt aller: BAGE 62, 224, 229 f. = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 152/86

    Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92
    Der Gesetzgeber konnte im Interesse der Gleichbehandlung für alle ehemaligen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ein von der Privatwirtschaft abweichendes System der Bewertung und Abwicklung unverfallbarer Versorgungsanwartschaften wählen (BAGE 37, 198, 204 = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG, zu I 3b der Gründe; BAGE 58, 58, 66 = AP Nr. 17 zu § 18 BetrAVG, zu III der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 29. August 1989 - 3 AZR 737/87 - AP Nr. 22 zu § 18 BetrAVG, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 1159/78

    Versorgungsanwartschaft - Abfindung

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92
    Der Gesetzgeber konnte im Interesse der Gleichbehandlung für alle ehemaligen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ein von der Privatwirtschaft abweichendes System der Bewertung und Abwicklung unverfallbarer Versorgungsanwartschaften wählen (BAGE 37, 198, 204 = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG, zu I 3b der Gründe; BAGE 58, 58, 66 = AP Nr. 17 zu § 18 BetrAVG, zu III der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 29. August 1989 - 3 AZR 737/87 - AP Nr. 22 zu § 18 BetrAVG, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 82/82

    Versorgungswerk - Versorgungszusage - Versorgungsordnung - Unverfallbarkeitsfrist

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92
    Das beendete Arbeitsverhältnis wird von einer nachfolgenden Betriebsvereinbarung nicht erfaßt (vgl. BAGE 45, 178 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG).
  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81

    Anspruch auf betriebliche Altersrente von Träger der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92
    Soweit die Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt, müssen bei einem Betriebsinhaberwechsel die Beschäftigungszeiten beim Veräußerer und beim Erwerber zusammengerechnet werden (BAGE 44, 7 [BAG 08.02.1983 - 3 AZR 229/81] = AP Nr. 35 zu § 613a BGB).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2936
LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92 (https://dejure.org/1993,2936)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92 (https://dejure.org/1993,2936)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 1993 - 19 Sa 1650/92 (https://dejure.org/1993,2936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz: Änderungskündigung - Versetzung

  • Der Betrieb

    KSchG § 2; ArbGG § 62; ZPO § 9440
    Änderungskündigung: Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz im Wege einstweiligen Rechtsschutzes?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versetzung ; Änderungskündigung unter Vorbehalt ; Anspruch auf Weiterbeschäftigung ; Entsprechende Anwendung ; Änderung der Arbeitsbedingungen ; Betriebsverfassungsrechtliche Gründe ; Einstweilige Verfügung ; Kündigungsschutzprozeß ; Weiterbeschäftigungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1151
  • DB 1993, 1680
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92
    Da er diese durch die Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt - wenn auch nur vorläufig - akzeptiert hat, besteht während des Kündigungsschutzprozesses kein Weiterbeschäftigungsanspruch zu den bisherigen Bedingungen (ganz h.M.; vgl. etwa BAG, Urteil vom 28.03.1985 - 2 AZR 548/83 -, AP Nr. 4 zu § 767 ZPO ; BAG, Urteil vom 27.03.1987 - AZR 790/85 -, AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 -, AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG , 11. Aufl., § 2 Rdn. 91; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz, 5. Aufl., Rdn. 773; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rdn. 158 a-b; Wenzel, Kündigung und Kündigungsschutz, 5. Aufl., Rdn. 307; a.A. Ratajczak, die Änderungskündigung des Arbeitgebers, S. 101).

    Es ist daher eine gerichtliche Feststellung erforderlich, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist, wobei eine solche Entscheidung rechtskräftig sein muß (BAG, Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 -, aaO.).

    In einem solchen Falle kann ein Arbeitnehmer nach Auffassung, der Kammer folglich entsprechend § 102 Abs. 5 BetrVG seine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen verlangen (offen gelassen in BAG vom 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 -, aaO.).

  • LAG Köln, 26.08.1992 - 2 Sa 624/92

    Einstweiliger Rechtsschutz; Einstweilige Verfügung; Versetzung; Arbeitnehmer;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92
    Zum einstweiligen Rechtsschutz bei Versetzungen heißt es im Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26.08.1992 - 2 Sa 624/92 -, daß der Arbeitnehmer darlegen und glaubhaft machen muß, daß er schwerwiegende Nachteile erleiden würde, wenn er eine Entscheidung in der Hauptsache abwarten müßte, falls er im Wege der einstweiligen Verfügung erreichen will, daß eine vom Arbeitgeber durch Ausübung des Direktionsrechts verfügte Versetzung rückgängig gemacht wird.
  • LAG Hamburg, 27.09.1982 - 5 Sa 91/82
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92
    Dementsprechend hat das Landesarbeitsgericht Hamburg durch Urteil vom 08.09.1982 - 5 Sa 112/82 -, DB 1983, 126 f. den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung betreffend Weiterbeschäftigungsanspruch zu den bisherigen Beschäftigungsbedingungen nach Änderungskündigung mit Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, daß es schon an einem Verfügungsgrund fehle, der nur dann gegeben sei, wenn ohne Befriedigung des Anspruchs des Arbeitnehmers diesem ein erheblicher Nachteil drohe.
  • LAG Hamburg, 08.09.1982 - 5 Sa 112/82
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92
    Dementsprechend hat das Landesarbeitsgericht Hamburg durch Urteil vom 08.09.1982 - 5 Sa 112/82 -, DB 1983, 126 f. den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung betreffend Weiterbeschäftigungsanspruch zu den bisherigen Beschäftigungsbedingungen nach Änderungskündigung mit Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, daß es schon an einem Verfügungsgrund fehle, der nur dann gegeben sei, wenn ohne Befriedigung des Anspruchs des Arbeitnehmers diesem ein erheblicher Nachteil drohe.
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92
    Da er diese durch die Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt - wenn auch nur vorläufig - akzeptiert hat, besteht während des Kündigungsschutzprozesses kein Weiterbeschäftigungsanspruch zu den bisherigen Bedingungen (ganz h.M.; vgl. etwa BAG, Urteil vom 28.03.1985 - 2 AZR 548/83 -, AP Nr. 4 zu § 767 ZPO ; BAG, Urteil vom 27.03.1987 - AZR 790/85 -, AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 -, AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG , 11. Aufl., § 2 Rdn. 91; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz, 5. Aufl., Rdn. 773; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rdn. 158 a-b; Wenzel, Kündigung und Kündigungsschutz, 5. Aufl., Rdn. 307; a.A. Ratajczak, die Änderungskündigung des Arbeitgebers, S. 101).
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92
    In einem solchen Falle muß der Arbeitgeber sowohl das Verfahren gemäß § 102 BetrVG 1972 wie auch das gemäß § 99 BetrVG 1972 betreiben (vgl. BAG, Urteil vom 03.11.1977 - 2 AZR 277/76 -, DB 1978, 1135; Stahlhacke/Preis, aaO., Rdn. 237; Bopp, Kündigung und Kündigungsprozeß im Arbeitsrecht, S. 125; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, Seite 278 f.).
  • BAG, 27.04.1988 - 7 ABR 5/87

    Kriterien für den betriebsverfassungsrechtlichen Status eines Prokuristen als

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92
    Die Entscheidung der Statusfrage, ob der Kläger als leitender Angestellter oder Arbeitnehmer zu qualifizieren ist, wird deshalb von der umfassenden Würdigung und Bewertung des diesbezüglichen beiderseitigen Parteivortrags im Hauptprozeß abhängen, z.B. betreffend Ausbildung des Klägers als Volljurist, seine berufliche Entwicklung und Stellung bei der Beklagten nach Maßgabe des Arbeitsvertrages sowie vor allem des Inhalts und der Bedeutung seiner konkreten Tätigkeit (vgl. zu alledem BAG vom 27.04.1988 - 7 ABR 5/87 -, AP Nr. 37 zu § 5 BetrVG 1972 und - 7 ABR 77/86 -).
  • BAG, 27.04.1988 - 7 ABR 77/86

    Klassifizierung eines mit Gesamtprokura ausgestatteten Firmenkundenbetreuers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92
    Die Entscheidung der Statusfrage, ob der Kläger als leitender Angestellter oder Arbeitnehmer zu qualifizieren ist, wird deshalb von der umfassenden Würdigung und Bewertung des diesbezüglichen beiderseitigen Parteivortrags im Hauptprozeß abhängen, z.B. betreffend Ausbildung des Klägers als Volljurist, seine berufliche Entwicklung und Stellung bei der Beklagten nach Maßgabe des Arbeitsvertrages sowie vor allem des Inhalts und der Bedeutung seiner konkreten Tätigkeit (vgl. zu alledem BAG vom 27.04.1988 - 7 ABR 5/87 -, AP Nr. 37 zu § 5 BetrVG 1972 und - 7 ABR 77/86 -).
  • LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05

    Zum Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters

    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass für eine Befriedigungsverfügung unter den erleichterten Voraussetzungen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens besondere Gründe vorliegen müssen, die ein Abwarten der Entscheidung in der ersten Instanz als nicht hinnehmbar erscheinen lassen (vgl. Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., vor § 935 ZPO Rdnr. 119; LAG Düsseldorf v. 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92, BB 1993, 1151 = DB 1993, 1680; LAG Baden-Württemberg v. 30.08.1993 - 15 Sa 35/93, NZA 1995, 683; LAG Köln v. 18.01.1984 - 7 Sa 1156/83, NZA 1985, 57; vgl. im Einzelnen Reinhardt/Kliemt, Die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche im Eilverfahren, NZA 2005, 545, 548).
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