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   BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12   

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https://dejure.org/2013,34568
BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12 (https://dejure.org/2013,34568)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2013 - IV ZR 215/12 (https://dejure.org/2013,34568)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - IV ZR 215/12 (https://dejure.org/2013,34568)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127 Abs 1 VVG, § 129 VVG, § 3 Abs 3 BRAO, § 307 BGB, § 4 Nr 1 UWG
    Rechtsschutzversicherung: Inhaltskontrolle für eine Vergünstigungsklausel bei Beauftragung eines von der Versicherung empfohlenen Rechtsanwalts

  • verkehrslexikon.de

    Zur freien Anwaltswahl in den AGB einer Rechtsschutzversicherung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von finanziellen Anreizen eines Rechtschutzversicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Wirksamkeit einer mit finanziellen Anreizen verbundenen Anwaltsempfehlung in der Rechtsschutzversicherung

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems mit variabler Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

  • Anwaltsblatt

    § 127 VVG, § 129 VVG, § 3 BRAO
    Rechtschutzversicherer darf freie Anwaltswahl beeinflussen

  • Anwaltsblatt

    § 127 VVG, § 129 VVG, § 3 BRAO
    Rechtschutzversicherer darf freie Anwaltswahl beeinflussen

  • rewis.io

    Rechtsschutzversicherung: Inhaltskontrolle für eine Vergünstigungsklausel bei Beauftragung eines von der Versicherung empfohlenen Rechtsanwalts

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 127 Abs. 1; VVG § 129; BRAO § 3 Abs. 3
    Zulässigkeit finanzieller Anreize des Versicherers in Bezug auf die Befolgung seiner Anwaltsempfehlung (hier: Schadensfreiheitssystem mit variabler Selbstbeteiligung)

  • BRAK-Mitteilungen

    Mit Anwaltsempfehlung verbundenes Schadenfreiheitssystem einer Rechtsschutzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 127; BRAO § 3 Abs. 3
    Zulässigkeit von finanziellen Anreizen eines Rechtschutzversicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Boni für Wahl des vorgeschlagenen RA sind zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems mit variabler Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rechtsschutzversicherung und ihr Schadensfreiheitssystem mit Anwaltsempfehlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freie Anwaltswahl - und die Rechtsschutzversicherung

  • lto.de (Kurzinformation)

    HUK Coburg-Tarif verletzt nicht das Recht auf freie Anwaltswahl

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anwaltsempfehlung der HUK-Coburg

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung: Anreizsysteme bei der Anwaltswahl sind nicht grundsätzlich unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung: Anreizsysteme bei der Anwaltswahl sind nicht grundsätzlich unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwaltsempfehlung einer Rechtsschutzversicherung verletzt nicht freie Anwaltswahl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Schadenfreiheitssystems mit Anwaltsempfehlung in der Rechtsschutzversicherung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsschutzversicherung: BGH erlaubt Anwaltsempfehlung mittels Anreizsystem

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems mit variabler Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    VVG §§ 127 I, 129; BRAO § 3 III
    Schadenfreiheitsrabatt in der Rechtsschutzversicherung - Freie Anwaltswahl

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Freie Anwaltswahl nicht gefährdet

  • captain-huk.de (Pressemitteilung)

    Zur Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadensfreiheitssystems mit variabler Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems mit variabler Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherer darf finanzielle Anreize für Anwaltswahl anbieten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der freien Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte bis zur Grenze des pyschischen Drucks möglich.

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems mit variabler Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

  • juve.de (Kurzinformation)

    HUK Coburg siegt gegen Anwaltskammer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der freien Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte bis zur Grenze des pyschischen Drucks

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freie Anwaltswahl in Gefahr - die Rechtsschutzversicherer wollen den "Discount-Anwalt"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems

Besprechungen u.ä. (2)

  • pabstblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Anwaltsempfehlung auch künftig durch die Rechtsschutzversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Boni für Wahl des vorgeschlagenen Rechtsanwalts sind zulässig! (IBR 2014, 1003)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 199, 170
  • NJW 2014, 630
  • ZIP 2013, 99
  • ZIP 2014, 422
  • MDR 2014, 157
  • NZV 2014, 75
  • FamRZ 2014, 301
  • VersR 2014, 98
  • WM 2014, 1185
  • BB 2014, 1
  • BB 2014, 75
  • DB 2013, 17
  • AnwBl 2014, 185
  • AnwBl Online 2014, 34
  • JR 2015, 377
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12
    Diese setzt voraus, dass der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, VersR 2013, 46 Rn. 42 m.w.N.).

    Die Anwendung dieses Maßstabs erfordert eine Ermittlung und Abwägung der wechselseitigen Interessen (Senatsurteil vom 10. Oktober 2012 aaO).

    Schließlich macht das streitgegenständliche Bedingungswerk hinreichend deutlich, welche wirtschaftlichen Vor- und Nachteile (vgl. Senatsurteile vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, VersR 2013, 46 Rn. 75 ff.; vom 24. März 1999 - IV ZR 90/98, BGHZ 141, 137, 143) für den Versicherungsnehmer im Schadenfreiheitssystem der Beklagten mit der Anwaltsempfehlung verbunden sind.

  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08

    Brillenversorgung II

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12
    Der von der Beklagten in Aussicht gestellte finanzielle Vor- oder Nachteil ist nicht geeignet, die Rationalität der Entscheidung des Versicherungsnehmers für oder gegen die Beauftragung eines von der Beklagten empfohlenen Anwalts vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 13; vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07, GRUR 2010, 455 Rn. 17 jeweils m.w.N.).

    Schließlich ist die von der Klägerin herangezogene Fallgruppe der Beeinflussung von Verkaufsförderern (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 16 ff. und vom 2. Juli 2009 - I ZR 147/06, GRUR 2009, 969 Rn. 10 ff.) nicht einschlägig, da hier der Versicherer eine Empfehlung abgibt und es nicht um seine Beeinflussung durch Personen außerhalb des Versicherungsvertragsverhältnisses geht.

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12
    Schließlich macht das streitgegenständliche Bedingungswerk hinreichend deutlich, welche wirtschaftlichen Vor- und Nachteile (vgl. Senatsurteile vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, VersR 2013, 46 Rn. 75 ff.; vom 24. März 1999 - IV ZR 90/98, BGHZ 141, 137, 143) für den Versicherungsnehmer im Schadenfreiheitssystem der Beklagten mit der Anwaltsempfehlung verbunden sind.
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07

    Stumme Verkäufer II

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12
    Der von der Beklagten in Aussicht gestellte finanzielle Vor- oder Nachteil ist nicht geeignet, die Rationalität der Entscheidung des Versicherungsnehmers für oder gegen die Beauftragung eines von der Beklagten empfohlenen Anwalts vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 13; vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07, GRUR 2010, 455 Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06

    Winteraktion

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12
    Schließlich ist die von der Klägerin herangezogene Fallgruppe der Beeinflussung von Verkaufsförderern (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 16 ff. und vom 2. Juli 2009 - I ZR 147/06, GRUR 2009, 969 Rn. 10 ff.) nicht einschlägig, da hier der Versicherer eine Empfehlung abgibt und es nicht um seine Beeinflussung durch Personen außerhalb des Versicherungsvertragsverhältnisses geht.
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79

    Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12
    Das ergibt sich bereits daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB eine an sich gegebene unangemessene Benachteiligung nicht mit einem vom Kunden zu zahlenden geringeren Preis gerechtfertigt werden kann (BGH, Urteile vom 16. November 1992 - II ZR 184/91, BGHZ 120, 216, 226; vom 12. Mai 1980 - VII ZR 166/79, BGHZ 77, 126, 131; vgl. Klimke, Die halbzwingenden Vorschriften des VVG 2004 S. 86).
  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 242/87

    Anwaltswahl durch Mieterverein

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12
    (b) Es gibt ferner keinen Widerspruch zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1989 - I ZR 242/87, BGHZ 109, 153.
  • BGH, 16.11.1992 - II ZR 184/91

    Schadensabwendung durch Erhaltung von Regreßansprüchen - Unwirksame

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12
    Das ergibt sich bereits daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB eine an sich gegebene unangemessene Benachteiligung nicht mit einem vom Kunden zu zahlenden geringeren Preis gerechtfertigt werden kann (BGH, Urteile vom 16. November 1992 - II ZR 184/91, BGHZ 120, 216, 226; vom 12. Mai 1980 - VII ZR 166/79, BGHZ 77, 126, 131; vgl. Klimke, Die halbzwingenden Vorschriften des VVG 2004 S. 86).
  • BGH, 20.02.1961 - II ZR 139/59

    Regulierungsverhandlungen durch den Rechtsschutzversicherer als unerlaubte

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12
    (c) Solange nach den zuvor dargestellten Grundsätzen das Recht des Versicherungsnehmers auf freie Anwaltswahl unangetastet bleibt, ergibt sich auch keine Verschlechterung der Situation des Versicherungsnehmers im Hinblick auf einen möglichen Interessenkonflikt zwischen dem Wunsch des Versicherungsnehmers nach Durchsetzung seiner Rechte und dem Interesse des Versicherers an einer kostengünstigen Regulierung (vgl. zum Interessenkonflikt in der Rechtsschutzversicherung BGH, Urteil vom 20. Februar 1961 - II ZR 139/59, NJW 1961, 1113 unter II 3 und BT-Drucks. 16/3655 S. 51).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12
    Bei der Fassung eines Unterlassungsantrags sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Rn. 55 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 241/08

    Arbeitsschutz - rauchfreier Arbeitsplatz

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

  • BGH, 19.12.2012 - IV ZR 21/11

    Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung: Schaden durch Aufprall des

  • OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11

    Beeinträchtigung des Rechts auf freie Anwaltswahl in AGB einer

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10

    Call-by-Call

  • EuGH, 07.11.2013 - C-442/12

    Sneller - Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 -

  • LG Bamberg, 08.11.2011 - 1 O 336/10

    Rechtsschutzversicherung: Inhaltskontrolle für eine Vergünstigungsklausel bei

  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

  • EuGH, 10.09.2009 - C-199/08

    Eschig - Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie

  • EuGH, 26.05.2011 - C-293/10

    Stark

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Die Vorschrift geht nach den Ausführungen in der Gesetzesbegründung des Rechtsdienstleistungsgesetzes auf die zu Art. 1 § 1 Abs. 1, § 5 Nr. 1 RBerG im Bereich der Rechtsschutzversicherung ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Februar 1961 - II ZR 139/59, NJW 1961, 1113 unter II 3) zurück, wonach dort eine Interessenkollision gegeben ist, wenn der Rechtsschutzversicherer über die zur Ermittlung seiner Einstandspflicht erforderliche Feststellung und Prüfung des Sachverhalts hinaus für seinen Versicherungsnehmer rechtliche Verhandlungen mit der gegnerischen Seite führt (BT-Drucks. 16/3655, S. 39, 51; siehe zu dieser Interessenkollision auch BGH, Urteil vom 4. Dezember 2013 - IV ZR 215/12, BGHZ 199, 170 Rn. 45).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Dabei übersieht sie aber, dass nach gefestigter Rechtsprechung im Rahmen der Inhaltskontrolle von Formularklauseln nach § 307 BGB eine unangemessene Benachteiligung nicht mit einem möglicherweise geringeren Preis gerechtfertigt werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 16. November 1992 - II ZR 184/91, BGHZ 120, 216, 226 und vom 4. September 2013 - IV ZR 215/12, BGHZ 199, 170 Rn. 43).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Dabei übersieht sie aber, dass nach gefestigter Rechtsprechung im Rahmen der Inhaltskontrolle von Formularklauseln nach § 307 BGB eine unangemessene Benachteiligung nicht mit einem möglicherweise geringeren Preis gerechtfertigt werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 16. November 1992 - II ZR 184/91, BGHZ 120, 216, 226 und vom 4. September 2013 - IV ZR 215/12, BGHZ 199, 170 Rn. 43).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2016 - 12 O 151/15

    Sind Social Plugins rechtswidrig?

    Ein Antrag ist hinreichend bestimmt, wenn der Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten aufgegeben oder verboten ist (BGH NJW 2014, 630).

    Ein Antrag ist hinreichend bestimmt, wenn der Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten aufgegeben oder verboten ist (BGH NJW 2014, 630).

  • LG Frankfurt/Main, 03.12.2020 - 13 O 131/20

    Obligatorische Angabe von Herr oder Frau verletzt Person mit nicht-binärer

    Bei der Fassung eines Unterlassungsantrags sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 4.12.2013 - IV ZR 215/12 = NJW 2014, 630 Rn. 18 mwN).
  • LG Berlin, 30.06.2016 - 52 O 340/15

    Zum Umfang der Informationspflichten eines Online-Dating-Portals

    Insoweit hätte der Antrag auf den unwirksamen Teil zu beschränkt werden müssen, da andernfalls die Klage teilweise unbegründet ist (BGH Urteil vom 04.12.2013 - IV ZR 215/12 in GRURRS 2013, 21935).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13

    Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage

    Das Revisionsgericht kann aber die vom Berufungsgericht unterlassene Auslegung selbst nachholen, wenn - wie hier - die erforderlichen Feststellungen getroffen und keine weiteren zu erwarten sind (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1997 - V ZR 250/96, NJW 1998, 1219 unter 3 m.w.N.; vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 2013 - IV ZR 215/12, VersR 2014, 98 Rn. 56).

    b) Der Anspruch aus der Rechtsschutzversicherung ist auf die Befreiung von den bei der Wahrung der rechtlichen Interessen entstehenden Kosten gerichtet (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 2013 - IV ZR 215/12, VersR 2014, 98 Rn. 24); der Schuldbefreiungsanspruch ist einem Zahlungsanspruch nicht gleichartig (Senatsurteile vom 14. April 1999 - IV ZR 197/98, VersR 1999, 706 unter 2 b; vom 14. März 1984 - IVa ZR 24/82, VersR 1984, 530 unter II).

  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13

    "Mediatorenklausel" unwirksam, wenn Versicherung den Mediator aussucht!

    Eine teilbare Klausel ist zum besseren Verständnis zwar ebenfalls im vollen Wortlaut wiederzugeben, jedoch ist der Antrag auf den unwirksamen Teil zu beschränken, da die Klage anderenfalls partiell unbegründet ist (BGH (U.v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12), juris, Rn. 17 m.w.N.).

    Entsprechend gilt, soweit die Klägerin ihre Klage zusätzlich auf einen Verstoß gegen das UKlaG stützt (z.B. jeweils AGB-Kontrolle über § 4 Nr. 11 UWG und § 1 UKlaG, vgl. insofern u.a.BGH (U.v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12), juris, Rn. 20).

    b) Hinsichtlich der Anträge zu I. 2. und 3 sind bei der Fassung eines Unterlassungsantrags im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes ohne Verstoß gegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern auch in der verallgemeinerten Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH (U.v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12), juris, Rn. 18 m.w.N.).

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf dessen Interessen an (BGH (U.v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12), juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Die Erstreckung des Anwaltswahlrechts über die europarechtlich vorgegebenen Gerichts- und Verwaltungsverfahren hinaus auf die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen gründet allein darauf, dass Versicherer in Deutschland - anders als in anderen EU-Staaten - die Interessen des Versicherungsnehmers nicht selbst wahrnehmen können (BGH (U.v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12), juris, Rn. 29 f. m.w.N.).

  • KG, 19.10.2017 - 23 U 154/16

    Reservierungsvereinbarung für ein Grundstück: Kontrollfähigkeit der Klausel über

    Da der Antrag die beanstandete Klausel im Wortlaut enthalten muss (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2013 - IV ZR 215/12 Rn. 17; Urteil vom 25. Juli 2017 - XI ZR 260/15 Rn. 18), ist es nicht zulässig, zur Wiedergabe des Wortlauts auf eine Anlage zur Klageschrift zu verweisen (vgl. Ulmer/Brandner/Hansen/Witt: AGB-Recht, § 8 UKlaG Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2018 - IV ZR 215/16

    Rechtsschutzversicherung: Umwandlung des Befreiungsanspruchs des

    Zwar ging es dem Gesetzgeber bei § 158n VVG a.F. um die Umsetzung der Vorgaben der Rechtsschutzversicherungsrichtlinie (BT-Drucks. 11/6341 S. 36 f.; vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 2013 - IV ZR 215/12, BGHZ 199, 170 Rn. 28).
  • LG Hamburg, 22.06.2018 - 308 O 343/16

    Schadensersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund des öffentlichen

  • LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15

    AGB und pauschalisierte Kosten für Rücklastschriften

  • OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 37/20

    Rechtliche Beratung für Opfer digitaler Gewalt als unerlaubte

  • BGH, 11.03.2021 - III ZR 96/20

    AGB-Kontrollklage: Wirksamkeit einer Sperrklausel eines Mobilfunkanbieters;

  • LG Düsseldorf, 11.01.2017 - 12 O 374/15
  • LG Düsseldorf, 08.07.2015 - 12 O 341/14

    Unwirksamkeit einer Bank-AGB über einen einmaligen laufzeitunabhängigen

  • LG Hamburg, 22.11.2023 - 316 O 4/22
  • OLG Köln, 17.03.2015 - 9 U 152/14

    Umfang der Obliegenheit des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 182/20

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerks auf Wiederherstellung

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.04.2019 - 8 O 7533/18

    Überprüfung einer Prämienanpassung in der Krankenversicherung

  • LG Darmstadt, 09.03.2022 - 9 O 209/19
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Rechtsprechung
   BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7505
BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11 (https://dejure.org/2013,7505)
BAG, Entscheidung vom 23.04.2013 - 3 AZR 475/11 (https://dejure.org/2013,7505)
BAG, Entscheidung vom 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 (https://dejure.org/2013,7505)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; Ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung; Störung der Geschäftsgrundlage

  • hensche.de

    Betriebsrente, Betriebliche Altersversorgung

  • Betriebs-Berater

    Rechtsprechungsänderung bei der Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • Betriebs-Berater

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel - Änderung der Rechtsprechung

  • rewis.io

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung; Störung der Geschäftsgrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der betrieblichen Versorgungsordnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung: Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze führt nicht automatisch zu einer höheren Betriebsrente

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Versorgungsordnung - außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemes-sungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Gespaltene Rentenformel bei außerplanmäßiger Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geringere Betriebsrente wegen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Besprechungen u.ä. (4)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrentner mit gespaltener Rentenformel erhalten keinen Ausgleich für die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2003

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2003 berechtigt Betriebsrentner mit gespaltener Rentenformel grundsätzlich nicht zu einem Ausgleich

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    BAG korrigiert seine Rechtsprechung zur Beitragsbemessungsgrenze in der betrieblichen Altersversorgung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersversorgung: Kehrtwende des BAG zur gespaltenen Rentenformel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 43
  • MDR 2013, 1287
  • MDR 2013, 15
  • NZA 2013, 1275
  • BB 2013, 2291
  • BB 2013, 2747
  • DB 2013, 17
  • DB 2013, 2157
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    An der gegenteiligen Rechtsprechung aus den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 471/07 - und - 3 AZR 695/08 -) hält der Senat nicht fest.

    Mit der am 16. November 2009 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage hat sich der Kläger unter Berufung auf die in den Urteilen des Senats vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1) aufgestellten Grundsätze gegen die von der Beklagten vorgenommene Berechnung seiner vorzeitigen Altersleistung gewandt und die Auffassung vertreten, seine Altersrente sei ohne Berücksichtigung der "außerplanmäßigen" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 zu berechnen.

    Der Senat hat in den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1; zur Kritik an diesen Entscheidungen vgl. etwa Böhm/Ulbrich BB 2010, 1341, 1342; Bormann BetrAV 2011, 596, 597 ff.; Cisch/Bleeck BB 2010, 1215, 1219 f.; Diller NZA 2012, 22, 23 ff.; Höfer BetrAVG Stand August 2012 ART Rn. 816.4 f.; Hölscher/Janker BetrAV 2010, 141, 142 f.; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 5. Aufl. Anh § 1 Rn. 224a ff.; Weber DB 2010, 1642, 1643 f.) angenommen, Versorgungsordnungen, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Versorgungsleistungen vorsehen als für den darunter liegenden Teil (sog. gespaltene Rentenformel) , seien durch die "außerplanmäßige" Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um 500, 00 Euro monatlich nach § 275c SGB VI zum 1. Januar 2003 regelmäßig lückenhaft geworden.

    Sinn und Zweck einer "gespaltenen Rentenformel" wie derjenigen in §§ 5 und 6 VO 95 ist es, den im Einkommensbereich über der Beitragsbemessungsgrenze bestehenden erhöhten Versorgungsbedarf über die hierfür vorgesehene höhere Leistung abzudecken, da dieser Teil der Bezüge nicht durch die gesetzliche Altersrente abgesichert ist (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - Rn. 23, BAGE 130, 214).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    An der gegenteiligen Rechtsprechung aus den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 471/07 - und - 3 AZR 695/08 -) hält der Senat nicht fest.

    Mit der am 16. November 2009 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage hat sich der Kläger unter Berufung auf die in den Urteilen des Senats vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1) aufgestellten Grundsätze gegen die von der Beklagten vorgenommene Berechnung seiner vorzeitigen Altersleistung gewandt und die Auffassung vertreten, seine Altersrente sei ohne Berücksichtigung der "außerplanmäßigen" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 zu berechnen.

    Der Senat hat in den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 - AP SGB VI § 159 Nr. 1; zur Kritik an diesen Entscheidungen vgl. etwa Böhm/Ulbrich BB 2010, 1341, 1342; Bormann BetrAV 2011, 596, 597 ff.; Cisch/Bleeck BB 2010, 1215, 1219 f.; Diller NZA 2012, 22, 23 ff.; Höfer BetrAVG Stand August 2012 ART Rn. 816.4 f.; Hölscher/Janker BetrAV 2010, 141, 142 f.; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 5. Aufl. Anh § 1 Rn. 224a ff.; Weber DB 2010, 1642, 1643 f.) angenommen, Versorgungsordnungen, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Versorgungsleistungen vorsehen als für den darunter liegenden Teil (sog. gespaltene Rentenformel) , seien durch die "außerplanmäßige" Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um 500, 00 Euro monatlich nach § 275c SGB VI zum 1. Januar 2003 regelmäßig lückenhaft geworden.

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Vertragsbedingung diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit des Vertrags bekannt gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08  - Rn. 31 , BAGE 134, 283 ; 25. April 2007 -  5 AZR 627/06  - Rn. 26 , BAGE 122, 182 ) .

    Die Vertragsergänzung muss für den betroffenen Vertragstyp als allgemeine Lösung eines immer wiederkehrenden Interessengegensatzes angemessen sein (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 5 AZR 651/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 45; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182; BGH 6. November 2009 - V ZR 63/09 - Rn. 43, NVwZ 2010, 531; 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - Rn. 47, BGHZ 164, 297) .

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 803/09

    Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 24 mwN; BGH 15. November 2012 - VII ZR 99/10 - Rn. 15 mwN, NJW 2013, 678).

    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 31 mwN).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob die Schwelle zur Unzumutbarkeit ("Opfergrenze") bereits früher überschritten und ggf. in Anlehnung an die Rechtsprechung des Fünften Senats des BAG (11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 23 mwN, AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 4 c bb der Gründe, BAGE 113, 140) zur Wirksamkeit der Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts zu bestimmen sein könnte.
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN, NJW 2012, 1718) .
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob die Schwelle zur Unzumutbarkeit ("Opfergrenze") bereits früher überschritten und ggf. in Anlehnung an die Rechtsprechung des Fünften Senats des BAG (11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 23 mwN, AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 4 c bb der Gründe, BAGE 113, 140) zur Wirksamkeit der Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts zu bestimmen sein könnte.
  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Dabei kann offenbleiben, ob die vom Kläger hinzunehmende Versorgungseinbuße entsprechend den Erwägungen des Senats in dem Urteil vom 30. März 1973 (- 3 AZR 26/72 - BAGE 25, 146) bis zu 40 % beträgt.
  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Allerdings scheidet eine Anpassung des Vertrags gemäß § 313 Abs. 1 BGB nur dann aus, wenn der Vertrag nach seinem durch Auslegung und ggf. durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Inhalt Regeln für den Wegfall, die Änderung oder das Fehlen bestimmter Umstände enthält (vgl. BGH 9. Januar 2009 - V ZR 168/07 - Rn. 12, NJW 2009, 1348; 24. Januar 2008 - III ZR 79/07 - Rn. 12, NJW-RR 2008, 562; 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83 - zu II 3 b bb der Gründe, BGHZ 90, 69) .
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich aus (BGH 10. Februar 2009 - VI ZR 28/08 - Rn. 24 mwN, NJW 2009, 1482; 20. Juli 2005 - VIII ZR 397/03 - zu II 3 b der Gründe, MDR 2006, 163; vgl. auch BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - BAGE 124, 259) .
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10

    Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 397/03

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09

    Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 12/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer

  • BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10

    Ergänzende Auslegung eines dreiseitigen Vertrages: Zahlungspflicht des

  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 910/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 651/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 43) .
  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14

    Arbeitnehmerwunsch nach zeitlich begrenzter Beschäftigung - Arbeitgeberangebot -

    Diese Vergrößerung der Versorgungslücke von ca. 11, 1 % erreicht bei Weitem nicht die Größenordnungen, bei denen die Rechtsprechung eine Unzumutbarkeit am Festhalten der ursprünglichen Vereinbarung annimmt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - juris Rn. 23).
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 209/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    An dieser Rechtsprechung, die ua. die VO 95 betraf (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 -) , hält der Senat fest.

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der in den §§ 5 und 6 VO 95 getroffenen Regelungen bestehen vielmehr weitere rechtlich zulässige und interessengerechte Möglichkeiten zur Schließung einer etwaigen nachträglich eingetretenen Regelungslücke (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 16) .

    Sinn und Zweck einer "gespaltenen Rentenformel" wie derjenigen in §§ 5 und 6 VO 95 ist es, den im Einkommensbereich über der Beitragsbemessungsgrenze bestehenden erhöhten Versorgungsbedarf über die hierfür vorgesehene höhere Leistung abzudecken, da dieser Teil der Bezüge nicht durch die gesetzliche Altersrente abgesichert ist (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - aaO; 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - Rn. 23, BAGE 130, 214) .

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN).

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1072/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Die Regelungen des PP 82 sind demnach Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren ergänzende Auslegung nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu erfolgen hat, der am Willen und Interesse der typischerweise beteiligten Verkehrskreise (und nicht nur der konkret beteiligten Parteien) ausgerichtet sein muss (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN) .

    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich aus (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - aaO) .

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    bb) Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. die Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN).

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 826/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Die Regelungen des PP 82 enthalten in beiden Fällen Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren ergänzende Auslegung nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu erfolgen hat, der am Willen und Interesse der typischerweise beteiligten Verkehrskreise (und nicht nur der konkret beteiligten Parteien) ausgerichtet sein muss (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN) .

    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich aus (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - aaO) .

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 244/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Die Regelungen des PP 82 enthalten in beiden Fällen Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren ergänzende Auslegung nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu erfolgen hat, der am Willen und Interesse der typischerweise beteiligten Verkehrskreise (und nicht nur der konkret beteiligten Parteien) ausgerichtet sein muss (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN) .

    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich aus (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - aaO) .

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 852/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Die Regelungen des PP 82 sind demnach Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren ergänzende Auslegung nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu erfolgen hat, der am Willen und Interesse der typischerweise beteiligten Verkehrskreise (und nicht nur der konkret beteiligten Parteien) ausgerichtet sein muss (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN) .

    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich aus (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - aaO) .

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 435/12

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitsvertragliche Einheitsregelung -

    b) Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse es sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. die Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12

    Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60.

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 43) .
  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 402/16

    Gruppenunterstützungskasse - Rückgewähranspruch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 4 Sa 976/17

    Betriebsrente - Erhöhung - Anwartschaft

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 936/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 939/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 937/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 938/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 941/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 940/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 942/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 513/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • LAG Hessen, 22.05.2023 - 17 Sa 644/22

    Analoge Gesetzesanwendung bei planwidriger Regelungslücke; Unverzinslicher

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 491/12

    Berechnung einer Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 Sa 156/15

    Haftung für Gerichtskosten bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 11 Sa 134/12

    Rentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Konzerneinbindung

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 295/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 690/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 901/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 305/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 313/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 689/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 688/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 293/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 687/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 3 Sa 294/14

    Zulässigkeit von Einwendungen des Arbeitgebers gegen Ansprüche von Arbeitnehmern

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2017 - 7 Sa 121/16

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht; Auslegung Allgemeiner

  • LAG Köln, 03.02.2016 - 11 Sa 794/15

    ATZ-Vertrag; AGB; Auslegung; Wegfall Geschäftsgrundlage; Einzelfall

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 353/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 312/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 326/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 342/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 349/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 316/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 338/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 347/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 296/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 319/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 309/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 333/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 344/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 350/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 299/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 317/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 335/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 330/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 311/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 348/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 343/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 346/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 355/14

    Zulässigkeit von Einwendungen des Arbeitgebers gegen Ansprüche von Arbeitnehmern

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 322/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 315/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 345/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 332/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 323/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 337/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 303/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 334/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 329/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 357/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 297/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 321/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 336/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 328/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 310/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

  • LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 102/11

    Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - außerplanmäßige Anhebung der

  • ArbG München, 02.10.2014 - 27 Ca 15785/13

    Versorgungszusage, ergänzende Vertragsauslegung, Wegfall der Geschäftsgrundlage,

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.01.2013 - I-4 U 186/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6304
OLG Hamm, 24.01.2013 - I-4 U 186/12 (https://dejure.org/2013,6304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2013 - I-4 U 186/12 (https://dejure.org/2013,6304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - I-4 U 186/12 (https://dejure.org/2013,6304)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Restposten-Verkäufer muss Streichpreise / "statt"-Preise erläutern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Irreführung des Wettbewerbs durch Bewerbung von Preisreduzierungen mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen

  • kanzlei.biz

    Werbung mit mehrdeutigen "Statt'-Preisen irreführend

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1
    Irreführung durch Bewerbung von Preisreduzierungen mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1
    Irreführung durch Bewerbung von Preisreduzierungen mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Auch Richter sind Schnäppchenjäger

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit durchgestrichenem "statt"-Preis ohne Erläuterung

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werbung mit durchgestrichenen "Statt”-Preisen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    OLG Hamm zur Werbung mit sog. Statt-Preisen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit "Statt"-Preis

  • heise.de (Pressebericht, 02.05.2013)

    Werbung mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine Postenbörse, die mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen wirbt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung mit durchgestrichenen Preisen - Preistransparenz muss gewährleistet sein

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur unzulässigen Werbung einer Postenbörse mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur unzulässigen Werbung einer Postenbörse mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung mit "Statt"-Preis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz - unzulässige Werbung einer Postenbörse mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "Statt"-Preisen unter Umständen wettbewerbswidrig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit «Statt»-Preisen kann wettbewerbswidrig sein

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Durchgestrichener Preis: Preisangabe kann wettbewerbswidrig sein

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung einer sog. Postenbörse durch Angabe von Statt-Preisen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Durchgestrichene "Statt"-Preise eines Restpostenhändler irreführend

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Weitere Angaben erforderlich - Unzulässige Werbung mit "Statt"-Preisen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Unzulässige Werbung mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Werbung mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen kann unzulässig sein

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Statt"-Preisen kann wettbewerbswidrig sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Durchgestrichener Preis kann wettbewerbswidrig sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit mehrdeutigen Statt-Preisen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriges Verhalten bei mehrdeutigen Preisen

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung eines Restpostenhändlers mit "Statt"-Preisen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung eines Restpostenhändlers mit Statt-Preisen

  • franchiserecht-blog.de (Kurzinformation)

    Werbung mit heruntergesetzten Preisen muss eindeutig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist die Werbung mit Statt-Preise zulässig nach dem UWG?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung mit durchgestrichenen Statt-Preisen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Angebotspreis "statt bisher" oder "statt sonst"?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Durchgestrichene Preise müssen eindeutig sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung einer Postenbörse mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen unzulässig - Einzelne Angaben bei Bewerbung von Artikeln müssen der Wahrheit entsprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 261
  • DB 2013, 17
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.1980 - I ZR 10/78

    Zur unzulässigen Werbung durch Preisgegenüberstellung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2013 - 4 U 186/12
    Denn dies ist der Regelfall bei solchermaßen durchgestrichenen Preisen (vgl. BGH NJW 1980, 2085 - Preisgegenüberstellung III ; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 5 UWG Rdnr. 7.100, 132) und dies soll ausweislich der Argumentation des Antragsgegners auch den Tatsachen entsprechen.

    Allerdings spricht der Umstand, dass es sich vorliegend zum absolut überwiegenden Teil gerade nicht um sog. Markenware handelt, gegen ein solches Verbraucherverständnis (vgl. BGH NJW 1980, 2085 - Preisgegenüberstellung III ; Senat NJW-RR 1986, 923).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2013 - 4 U 186/12
    Insoweit sind im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker ).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2013 - 4 U 186/12
    Das nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG hierfür erforderliche konkrete Wettbewerbsverhaltnis setzt voraus, das sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (hierzu BGH GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein ; Köhler /Bornkamm, 30. Aufl., § 2 UWG Rdnr. 106a; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 13 Rdnr. 5).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2013 - 4 U 186/12
    Ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher, der der in Rede stehenden Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt - und dessen Eindruck ist maßgeblich (vgl. u.a. BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster ) -, kann jedoch auch den sodann zwangsläufig falschen Eindruck gewinnen, bei den durchgestrichenen Preisen handele es sich um die im Vergleich zu einer Filiale der Postenbörse vom regulären Einzelhandel üblicherweise oder früher geforderten höheren Preise.
  • OLG Hamm, 24.10.1985 - 4 U 172/85
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2013 - 4 U 186/12
    Allerdings spricht der Umstand, dass es sich vorliegend zum absolut überwiegenden Teil gerade nicht um sog. Markenware handelt, gegen ein solches Verbraucherverständnis (vgl. BGH NJW 1980, 2085 - Preisgegenüberstellung III ; Senat NJW-RR 1986, 923).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel -

    aa) Ohne Erfolg beruft sich die Revision auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (WRP 2013, 1073), das die Werbung einer sogenannten Postenbörse mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen als mehrdeutig und irreführend angesehen hat, weil nicht klargestellt wurde, um welchen Vergleichspreis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelte, und nicht alle in Betracht kommenden Bedeutungen der Werbeaussage zutrafen.

    Auch das Oberlandesgericht Hamm geht davon aus, dass der Verbraucher in einem durchgestrichenen Preis im Regelfall den früher vom Werbenden selbst geforderten, nunmehr aber gegenstandslosen Preis sieht (OLG Hamm, WRP 2013, 1073, 1076).

  • LG Karlsruhe, 23.12.2015 - 15 O 12/15

    Irreführung durch Streichpreise - Wettbewerbsverstoß im Internet: Hinreichende

    Werbung mit durchgestrichenen Preisen ist mehrdeutig und damit irreführend, wenn nicht klargestellt ist, um was für einen Vergleichspreis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt, und wenn nicht alle in Betracht kommenden Bedeutungen der Werbeaussage zutreffen (OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2013 - 4 U 186/12, juris, Rn. 50 ff.).

    Die Preiswürdigkeit eines Angebots stellt einen für die Verbraucherentscheidung zentralen Aspekt dar, dessen rechtliche Erheblichkeit gleichsam "auf der Hand liegt" (OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2013, a.a.O., Rn. 64; Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 2.175).

  • OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13

    Irreführende Werbung: Durchgestrichener Preis neben beworbenem Preis im

    Die Angabe sei mehrdeutig (vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 14.02.2013 - 11 0 210/12; OLG Hamm, Urt. v. 24.01.2013 - 4 U 186/12) und daher unlauter.
  • OLG Stuttgart, 14.11.2013 - 2 U 182/12

    Preiswerbung und Zugaben in der Apotheke - Heilmittelwerbung eines Apothekers:

    Bei einer solchen Preisgegenüberstellung oder -bezugnahme muss sich aus der Werbung klar und deutlich ergeben, worum es sich bei dem Vergleichspreis handelt (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2011 - I ZR 81/09, MDR 2011, 1191, bei juris Rz. 22 - Original Kanchipur; vom 25. Januar 1980 - I ZR 10/78, GRUR 1980, 306, 307 = WRP 1980, 330 - Preisgegenüberstellung III; und vom 12. Dezember 1980 - I ZR 158/78, GRUR 1981, 654, 656 = WRP 1981, 454 - Testpreiswerbung; OLG Hamm, Urteil vom 24. Januar 2013 - I-4 U 186/12, GRUR-RR 2013, 261, bei juris Rz. 55 ff. - Q-Börse).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2019 - 15 U 73/19

    Planervertrag vor dem 28.12.2009 geschlossen: HOAI-Mindestsätze verbindlich!

    Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin freizustellen von weiteren zu Lasten ihrer Versicherungsnehmerin ... festzusetzenden Prozess- und außergerichtlichen Kosten aus der Prozesssache LG Heilbronn 3 O 376/09 = OLG Stuttgart 4 U 186/12.
  • LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12

    Hervorrufen des Eindrucks einer Bestellung zum Sachverständigen durch eine

    Die Wiederholungsgefahr wird auf Grund des bereits verwirklichten Verstoßes vermutet (BGH GRUR-RR 2013, 261, 263).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34001
FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13 Erb (https://dejure.org/2013,34001)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2013 - 4 K 834/13 Erb (https://dejure.org/2013,34001)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2013 - 4 K 834/13 Erb (https://dejure.org/2013,34001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer sich auf die Vermögenssubstanz beziehende Vermögensverschiebung für die Annahme einer Bereicherung; Rechtmäßigkeit eines Schenkungssteuerbescheids

  • rechtsportal.de

    Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell - Vermögensverschiebung bei Übertragung des Geschäftsanteils zum Nennwert an Pooltreuhänder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell - Vermögensverschiebung bei Übertragung des Geschäftsanteils zum Nennwert an Pooltreuhänder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausscheiden eines Gesellschafters zum Nennwert - und die Schenkungsteuer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Schenkungsteuerpflicht bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Nennwert seines Geschäftsanteils

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Schenkungsteuerpflicht bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Nennwert seines Geschäftsanteils

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausscheiden aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Schenkungsteuerpflicht bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Nennwert seines Geschäftsanteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 100
  • DB 2013, 17
  • EFG 2014, 220
  • NZG 2014, 876
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.08.2007 - II R 33/06

    Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
    Der Bedachte muss über den Gegenstand der Zuwendung tatsächlich und rechtlich frei verfügen können (vgl. Urteil vom 22. August 2007 II R 33/06, BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28).
  • BFH, 09.12.2009 - II R 22/08

    Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
    Bei der Prüfung der Frage, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise Vermögen zuzurechnen ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 9. Juli 2009 II R 47/07, BFHE 226, 399, BStBl II 2010, 74 sowie vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363).
  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
    Nicht zu entscheiden hat der Senat, ob der Erwerb des Geschäftsanteils den Gesellschaftern der Klägerin zuzurechnen ist, die sich durch den Abschluss des Poolvertrags zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zusammengeschlossen haben (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. September 1986 II ZR 272/85, NJW 1987, 890).
  • BFH, 30.01.2013 - II R 38/11

    Verzicht eines Gesellschafters einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
    Erforderlich für die Annahme einer Bereicherung ist eine Vermögensverschiebung, die sich auf die Vermögenssubstanz beziehen muss (vgl. BFH, Urteil vom 30. Januar 2013 II R 38/11, BFHE 240, 287).
  • BFH, 09.07.2009 - II R 47/07

    Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
    Bei der Prüfung der Frage, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise Vermögen zuzurechnen ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 9. Juli 2009 II R 47/07, BFHE 226, 399, BStBl II 2010, 74 sowie vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363).
  • BFH, 01.07.1992 - II R 12/90

    Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 7 ErbStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass sie eine objektive Bereicherung der anderen Gesellschafter oder der Gesellschaft voraussetzt (vgl. BFH, Urteil vom 1. Juli 1992 II R 12/90, BFHE 168, 390, BStBl II 1992, 925; Fischer in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 4. Aufl., § 7 Randnr. 542).
  • BFH, 06.05.2020 - II R 34/17

    Erwerb eines Geschäftsanteils durch Pooltreuhänder - Schenkungsteuer im

    Die Klage war erfolgreich (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Düsseldorf vom 13.11.2013 - 4 K 834/13 Erb, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 220), die Revision des FA erfolglos.
  • BFH, 04.03.2015 - II R 51/13

    Steuerschuldner in den Fällen des § 7 Abs. 7 Sätze 1 und 2 ErbStG

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. November 2013  4 K 834/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 220 veröffentlicht.

  • FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 788/13

    Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im

    Die Beigeladene hat am 13. März 2013 in dem Verfahren 4 K 834/13 Erb Klage erhoben.

    Diese Rechtsansicht unterliegt jedoch in dem Klageverfahren der Beigeladenen 4 K 834/13 Erb einer gerichtlichen Überprüfung.

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass das beklagte Finanzamt auf Grund der Entscheidung des erkennenden Senats vom heutigen Tage in dem Verfahren 4 K 834/13 Erb oder einer zukünftigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu dem Ergebnis kommen wird, dass nicht die Beigeladene, sondern unter anderem der Kläger als ehemaliger Gesellschafter der Beigeladenen Steuerschuldner ist.

  • FG Düsseldorf, 14.04.2017 - 4 K 2596/16

    Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell -

    Auf die alsdann von der A GmbH erhobene Klage hob das Finanzgericht Düsseldorf den ihr gegenüber während des Klageverfahrens ergangenen Steuerbescheid mit Urteil vom 13. November 2013 4 K 834/13 Erb (EFG 2014, 220) auf, weil sie jedenfalls nicht Steuerschuldnerin sei.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 6 K 3390/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50230
FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 6 K 3390/11 (https://dejure.org/2012,50230)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.2012 - 6 K 3390/11 (https://dejure.org/2012,50230)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 2012 - 6 K 3390/11 (https://dejure.org/2012,50230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 4h EStG und 8a KStG; Steuerliche Berücksichtigung von Zinsaufwendungen eines Betriebs in Höhe des verrechenbaren EBITDA

  • Betriebs-Berater

    Zinsschranke verfassungsgemäß

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Das FG Baden-Württemberg hält die Zinsschranke für verfassungsgemäß

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zinsschranke verfassungsgemäß

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke weiter auf dem Prüfstand

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Zinsschranke
    Überblick

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2646
  • DB 2013, 17
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.03.2012 - I B 111/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 6 K 3390/11
    In Literatur und Rechtsprechung - Nachweise in BFH-Beschluss vom 13. März 2012 I B 111/11, BStBl II 2012, 611, Abs. 32 - werden teilweise ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschrankenregelung geäußert.

    Auch der BFH hat in BStBl II 2012, 611, dahingestellt sein lassen, ob der Regelung bereits grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen (Abs. 32 des Beschlusses).

  • BFH, 22.08.2012 - I R 9/11

    Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 6 K 3390/11
    Wie der BFH in seiner Entscheidung zur Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG entschieden hat (Urteil vom 22. August 2012 I R 9/11, noch nicht veröffentlicht), verstößt eine zeitliche Streckung des Verlustvortrags in ihrer Grundkonzeption nicht gegen Verfassungsrecht.
  • BFH, 18.12.2013 - I B 85/13

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n. F. -

    Der Senat hat indes im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG 2002 n.F. (so z.B. auch FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2011  12 V 12089/11, EFG 2012, 358; Hey in Brähler/Lösel [Hrsg.], Deutsches und internationales Steuerrecht, Gegenwart und Zukunft, Festschrift für Christiana Djanani, 2008, S. 109, 122 ff.; Goebel/Eilinghoff, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2010, 550, 554; Gosch, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1553, 1559; Gosch/Förster, KStG, 2. Aufl., Exkurs § 4h EStG Rz 35 f.; Jehlin, Die Zinsschranke als Instrument zur Missbrauchsvermeidung und Steigerung der Eigenkapitalausstattung, 2013, S. 135 ff.; Musil/Volmering, Der Betrieb --DB-- 2008, 12, 14 ff.; Oellerich in Mössner/Seeger, Körperschaftsteuergesetz, § 8a Rz 37; Seiler in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 4h Rz 3 f.; Stöber in Lademann, Körperschaftsteuergesetz, § 8a Rz 243 ff.; "gewichtige Bedenken" hat auch das Niedersächsische FG in seinem Beschluss vom 18. Februar 2010  6 V 21/10, EFG 2010, 981; a.A. z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 2012  6 K 3390/11, juris; s. Betriebs-Berater --BB-- 2013, 2646; Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. Juli 2013  6 K 226/11, EFG 2013, 1790; Heuermann, DStR 2013, 1 ff.; Blümich/Heuermann, § 4h EStG Rz 25; Schenke in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 4h Rz A 162 ff.; Schmehl in Schön/Beck, Zukunftsfragen des deutschen Steuerrechts, 2009, S. 99, 116 f.; Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2013, DStR 2013, 1947, 1948; im Ergebnis auch Heyes, Ursachen, Rahmenbedingungen und neue Rechtfertigungsgrundsätze zur Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG), 2014, S. 404 ff.).
  • BFH, 12.08.2015 - I R 2/13

    Unzureichender Urteilstatbestand

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2012  6 K 3390/11 aufgehoben.

    Die gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung gerichtete Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 2012  6 K 3390/11, abgedruckt in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2014, 452).

  • FG Niedersachsen, 11.07.2013 - 6 K 226/11

    Bemessung der 10 v.H.-Grenze bei Vergütungen für Fremdkapital an wesentlich

    Zu diesem Ergebnis ist auch das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in seinem Gerichtsbescheid vom 26. November 2012 (6 K 3390/11, juris) unter Verneinung etwaiger Verstöße gegen das Prinzip der Normenklarheit, des Bestimmtheitsgebots und gegen Art. 3 und 14 GG gekommen.
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Rechtsprechung
   FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33806
FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13 (https://dejure.org/2013,33806)
FG Köln, Entscheidung vom 06.11.2013 - 13 K 121/13 (https://dejure.org/2013,33806)
FG Köln, Entscheidung vom 06. November 2013 - 13 K 121/13 (https://dejure.org/2013,33806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil eines Spekulationsgewinns abgezogen werden

  • Wolters Kluwer

    Berechnung eines Veräußerungsgewinns bzw. Veräußerungsverlustes i.S.d. § 23 EStG aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung

  • Betriebs-Berater

    Abzugsfähigkeit von Veräußerungskosten bei Spekulationsgewinnen

  • rechtsportal.de

    Berechnung des steuerfreien Veräußerungsgewinns nach BVerfG: Veräußerungskosten sind aufzuteilen

  • datenbank.nwb.de

    Spekulationseinkünfte - Berechnung des steuerfreien Veräußerungsgewinns nach BVerfG: Veräußerungskosten sind aufzuteilen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil eines Spekulationsgewinns abgezogen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil eines Spekulationsgewinns abgezogen werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuordnung der Veräußerungskosten beim Grundstücksverkauf

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Veräußerungskosten bei Spekulationsgewinnen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil eines Spekulationsgewinns abgezogen werden

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil eines Spekulationsgewinns abgezogen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil eines Spekulationsgewinns abgezogen werden - Veräußerungskosten sind verhältnismäßig dem steuerbaren und nicht-steuerbaren Teil des Veräußerungsgewinns zuzuordnen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 17
  • EFG 2014, 194
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
    Das Einspruchsverfahren ruhte im Hinblick auf die, unter anderem durch Vorlagebeschluss des erkennenden Senates vom 25. Juli 2002 eingeleiteten, Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, über die das BVerfG mit Beschluss vom 7. Juli 2010 (2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2011, 76) entschieden hat.

    Es ist weiterhin zwischen den Beteiligten unstreitig, dass auch unter Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BStBl II 2011, 76) zur teilweisen Nichtigkeit von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist grundsätzlich besteuert werden können.

    In Fällen der hier vorliegenden Art, in denen die Steuerpflichtigen vor der Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 am 31. März 1999 ein Grundstück erworben hatten und der Zweijahreszeitraum des § 23 EStG i.d.F. vor der Änderung durch das Steuerentlastungsgesetz abgelaufen war (hier bereits 1993), dürfen nach der teilweisen Nichtigkeitserklärung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG durch das BVerfG (BStBl II 2011, 76) bei der grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässigen Besteuerung eines Gewinns aus Veräußerungen innerhalb der verlängerten Spekulationsfrist nach dem 31. März 1999 Wertsteigerungen steuerlich nicht erfasst werden, die bis zum 31. März 1999 entstanden sind und nach der zuvor geltenden Rechtslage bis zu diesem Zeitpunkt steuerfrei hätten realisiert werden können.

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 9 K 252/11

    Zurechnung der Zeiträume von Absetzungen u.a. für Abnutzung bei der Ermittlung

    Auszug aus FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
    Dies ergibt sich z.B. aus der von den Klägern herangezogenen Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (EFG 2012, 1460) und des Finanzgericht Berlin-Brandenburg (EFG 2012, 1462) im vorläufigen Rechtsschutz sowie aus den Entscheidungen des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 21. Juni 2013 4 K 1918/11 E, EFG 2013, 1499) sowie des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris).

    Dies stimmt im Ergebnis auch mit der Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris; Revision unter IX R 40/13 beim BFH anhängig) überein, dass hinsichtlich der Zuordnung von Veräußerungskosten die Entscheidung ebenfalls in Anlehnung an § 3c Abs. 1 EStG getroffen hat.

  • BFH, 11.04.2012 - IX B 14/12

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs.

    Auszug aus FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
    Da sich das BVerfG nicht zu einer verfassungskonformen Ausgestaltung der Übergangsregelungen geäußert hat (vgl. dazu Glenk in Blümich, EStG, Stand: August 2012, § 23 Rdnr. 18) und nicht ganz klar ist, was die Nichtigerklärung bedeutet (vgl. z. B. Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Stand: August 2011, § 23 Rdnr. 11 unter Rechtsfolge; Bundesfinanzhof - BFH -Beschluss vom 11. April 2012 IX B 14/12, BFH/NV 2012, 1130) und auch der Gesetzgeber nicht auf die Entscheidung des BVerfG durch eine (die Entscheidung klarstellend umsetzende) Gesetzesänderung reagiert hat, ist anhand der tragenden Begründung des BVerfG zu ermitteln, in welcher Weise der steuerbare und der nichtsteuerbare Anteil des Veräußerungsgewinns zu berechnen sind.

    Die Zweifel des BFH (vergleiche BFH/NV 2012, 1130) und die wesentlich streitigen Teile der Entscheidungen der Finanzgerichte betreffen jeweils die Problematik der AfA bzw. der Frage, ob diese AfA den Zeiträumen zuzuordnen ist, in denen sie steuerlich geltend gemacht worden sind.

  • FG Niedersachsen, 27.12.2011 - 9 V 280/11

    Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist von

    Auszug aus FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
    Weiterhin verweist er auf in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Entscheidungen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. März 2012 7-V-7/91/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1462 und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Dezember 2011 9 V 280/11, EFG 2012, 1460.

    Dies ergibt sich z.B. aus der von den Klägern herangezogenen Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (EFG 2012, 1460) und des Finanzgericht Berlin-Brandenburg (EFG 2012, 1462) im vorläufigen Rechtsschutz sowie aus den Entscheidungen des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 21. Juni 2013 4 K 1918/11 E, EFG 2013, 1499) sowie des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris).

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - 7 V 191/11

    Art der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien bei noch nicht

    Auszug aus FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
    Weiterhin verweist er auf in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Entscheidungen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. März 2012 7-V-7/91/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1462 und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Dezember 2011 9 V 280/11, EFG 2012, 1460.

    Dies ergibt sich z.B. aus der von den Klägern herangezogenen Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (EFG 2012, 1460) und des Finanzgericht Berlin-Brandenburg (EFG 2012, 1462) im vorläufigen Rechtsschutz sowie aus den Entscheidungen des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 21. Juni 2013 4 K 1918/11 E, EFG 2013, 1499) sowie des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 21. August 2013 9 K 252/11, juris).

  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200; vom 8. August 1986 VI R 195/82, BFHE 147, 247, BStBl II 1986, 824; vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, BStBl II 2010, 916 unter Rdnr. 38) kann die Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Finanzgerichte verbindliche typisierende oder pauschalierende Verwaltungsvorschriften erlassen.
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
    Trotz unterschiedlicher Formulierungen in § 4 und § 9 EStG wird die Zuordnung von Aufwendungen generell nach dem Veranlassungsprinzip vorgenommen (vergleiche BFH-Beschluss vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; weitere Nachweise auch zu abweichenden Auffassungen bei Schmidt/Lohschelder, EStG, 32. Auflage, 2013, § 9 Rdnr. 7).
  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05

    Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages - Verhältnis von

    Auszug aus FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
    Die Aufteilung ist nach objektiven Gesichtspunkten vorzunehmen (BFH-Urteil vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937; Wied in Blümich, EStG, § 4 Rdnr. 572).
  • BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei

    Auszug aus FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200; vom 8. August 1986 VI R 195/82, BFHE 147, 247, BStBl II 1986, 824; vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, BStBl II 2010, 916 unter Rdnr. 38) kann die Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Finanzgerichte verbindliche typisierende oder pauschalierende Verwaltungsvorschriften erlassen.
  • BFH, 08.08.1986 - VI R 195/82

    Pauschbetragsregelung für Verpflegungsmehraufwand von Berufskraftfahrten

    Auszug aus FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200; vom 8. August 1986 VI R 195/82, BFHE 147, 247, BStBl II 1986, 824; vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, BStBl II 2010, 916 unter Rdnr. 38) kann die Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Finanzgerichte verbindliche typisierende oder pauschalierende Verwaltungsvorschriften erlassen.
  • BFH, 06.05.2014 - IX R 40/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. Mai 2014 IX R 39/13 -

  • BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78

    Mehraufwendung - Einzelnachweis - Dienstgang - Unzutreffende Besteuerung

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 27.11.2008 - IV R 16/06

    Kein kraft Gesetzes zur Vertretung berufener Geschäftsführer bei

  • FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11

    Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn!

  • BFH, 11.02.2002 - IX B 146/01

    Vollbeendete GbR; Beiladung; Sonder-WK

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