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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.09.1983 - 20 W 515/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6984
OLG Frankfurt, 05.09.1983 - 20 W 515/83 (https://dejure.org/1983,6984)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.09.1983 - 20 W 515/83 (https://dejure.org/1983,6984)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. September 1983 - 20 W 515/83 (https://dejure.org/1983,6984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Vorlage eines Erbscheins zur Eintragung des Fiskus in das Grundbuch

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1964; GBO § 35
    Erbrecht; Fiskuserbrecht und Grundbuchrecht; Voraussetzungen für die Eintragung des Fiskus als gesetzlichen Erben im Grundbuch.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 3 Wx 12/19

    Erbfolgenachweis durch Erbschein bei vorhandenem Feststellungsbeschluss über das

    Das ist zwingende Folge der das Grundbuchverfahren beherrschenden Formenstrenge (OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Sept. 1983, 20 W 515/83, BeckRS 1983, 01857).
  • OLG Naumburg, 27.05.2015 - 12 Wx 76/14

    Grundbuchberichtigung bei Tod des Grundeigentümers: Nachweis der Erbfolge durch

    Dabei bedarf es selbst zur Eintragung des Fiskus als gesetzlichen Erben eines Erbscheines (z.B. OLG Frankfurt, MDR 1984, 145; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 781).
  • OLG Naumburg, 06.05.2015 - 12 Wx 76/14

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

    Dabei bedarf es selbst zur Eintragung des Fiskus als gesetzlichen Erben eines Erbscheines (z.B. OLG Frankfurt, MDR 1984, 145; Schöner/Stöber, aaO., Rdn. 781).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.09.1983 - BReg. 2 Z 76/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3371
BayObLG, 29.09.1983 - BReg. 2 Z 76/83 (https://dejure.org/1983,3371)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1983 - BReg. 2 Z 76/83 (https://dejure.org/1983,3371)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1983 - BReg. 2 Z 76/83 (https://dejure.org/1983,3371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 889, 1094, 2205; GBO § 19
    Zur Löschung eines Vorkaufsrechts nach Konsolidation bei bestehender Testamentsvollstreckung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Eintragung des Eigentümerwechsels an einem Grundstück im Grundbuch; Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 145
  • Rpfleger 1984, 142
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1983 - BReg. 2 Z 76/83
    Eine unentgeltliche Verfügung ist anzunehmen, wenn - objektiv - etwas aus dem Nachlaß ohne gleichwertige Gegenleistung weggegeben wird ("Opfer aus der Erbschaftsmasse") und dazu - subjektiv - der Testamentsvollstrecker den Mangel der Gleichwertigkeit einer etwaigen Gegenleistung erkennt oder doch bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen ( BGHZ 57, 84 /90 [= DNotZ 1972, 90 ]; KG Rpfleger 1972, 58/59 [= DNotZ 1972, 176 ]; Palandt § 2205 Anm. 3 a; Horber § 52 Anm. 5 B b; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 7. Aufl. Rdnr. 1752, jew. m. Nachw.).

    d) Das Grundbuchamt hat auch die Mittel zur Beseitigung des Vollzugshindernisses zutreffend angegeben, nämlich entweder die ausreichende Darlegung der Entgeltlichkeit oder die Zustimmung des Vor- und Nacherben (vgl. BGHZ 57, 89/91 ff. [= DNotZ 1972, 90 ]; MünchKomm Rdnr. 48, Soergel Rdnr. 71, Palandt Anm. 3, je zu § 2205 m. weit. Nachw.).

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1983 - BReg. 2 Z 76/83
    An die Beschränkungen-des Vorerben gegenüber dem Nacherben ( §§ 2113 ff. BGB ) ist der Testamentsvollstrecker hierbei nicht gebunden, wenn die Testamentsvollstreckung auch für den Nacherben angeordnet worden ist (vgl. BGHZ 40, 115 /119 [= DNotZ 1964, 623/625]; BayObLGZ 1959, 128 /134; Palandt § 2205 Anm. 2.e; Horber GBO 16. Aufl. Anm. 5 B a, Kuntze/Ertl/Herrmann/ Eickmann Grundbuchrecht 2. Aufl. Rdnr. 11, je zu 52 m. Nachw.).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1983 - BReg. 2 Z 76/83
    Dieses Vorkaufsrecht ist dahin ausgestaltet worden, daß es für alle Verkaufsfälle gelten und vererblich und veräußerlich sein solle (§§.1097, 1098 1.V.m § 514 BGB; vgl. BGHZ 37, 147/153, [= DNotZ 1963, 235 ]; MünchKomm BGB § 1094 Rdnr. 12; Staudinger BGB 12. Aufl, § 1097 Rdnr. 18).
  • LG Frankenthal, 21.09.1983 - 1 T 292/83

    Zum Erfordernis der Zustimmung des Nacherben bei Grundschuldlöschung

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1983 - BReg. 2 Z 76/83
    (Leitsatz nicht amtlich) LG Frankenthal (Pfalz), Beschluß vom 21.9.1983 - 1 T 292/83 - mitgeteilt von Notarassessor Dr. Gerald Wolf, Ludwigshafen MittBayNot 1983 Heft 516 Aus dem Tatbestand: Die Beteiligten sind Eigentümer von Grundbesitz in Erbengemeinschaft.
  • KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21

    Umfang der Verfügungsbefugnis des für Vorerbschaft eingesetzten

    Vielmehr soll der Vollstrecker auch dann nicht an die Beschränkungen der §§ 2213, 2214 BGB gebunden sein, wenn nur eine "gewöhnliche" Testamentsvollstreckung angeordnet ist, die für den Nacherben erst mit dem Eintritt der Nacherbfolge beginnt (OLG Düsseldorf, a.a.O.; vgl. auch BayObLG, a.a.O.; BayObLGZ 1986, 208, 213; MittBayNot 1983, 229, 230).
  • OLG Celle, 21.03.2012 - 4 U 103/11

    Voraussetzungen der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den

    Denn anders als bei dem nur schuldrechtlich vereinbarten Vorkaufsrecht bedarf eine solch abweichende Abrede bei einem im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrecht gem. §§ 873, 877 BGB ebenfalls der Eintragung (Erman/Grziwotz, BGB, 13. Aufl., § 1094 Rn. 3; OLG Hamm MittBayNot 1989, 27, Rn. 25 - aus juris; BayObLG MittBayNot 1983, 229, Rn. 12 - aus juris).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4078
BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83 (https://dejure.org/1983,4078)
BayObLG, Entscheidung vom 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83 (https://dejure.org/1983,4078)
BayObLG, Entscheidung vom 06. September 1983 - BReg. 1 Z 53/83 (https://dejure.org/1983,4078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Analoge Anwendung der Auslegungsregel des § 2077 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf eheähnliche Lebensgemeinschaften; Bedeutung der Angabe eines Beweggrundes für die Auslegung eines Testaments; Befristung und Bedingung im Rahmen eines Testaments

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 145
  • Rpfleger 1983, 440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66

    Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
    Ein bedingtes oder befristetes Testament liegt jedoch nur vor, wenn nicht nur der Form nach, sondern auch nach dem Willen des Erblassers eine echte Bedingung oder ein Anfangs - bzw. Endtermin gesetzt worden ist (vgl. BayObLGZ 1966, 390/395; BayObLG FamRZ 1976, 101/103; Senatsbeschluß vom 2.3.1979 - BReg. 1 Z 137/78 S. 16).

    Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden (BGH LM § 133 BGB [ B] Nr. 1; NJW 1983, 672/673; BayObLGZ 1966, 390/394 und ständige Rechtsprechung, zuletzt BayObLGZ 1983 Nr. 41).

    Die Beschwerdekammer hat hier das Vorliegen einer echten Bedingung (BayObLGZ 1966, 390/395) ohne Rechtsfehler verneint.

  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 315/55

    Kranzgeld. Gleichberechtigung

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
    Unter "Verlöbnis" ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein ernstlich gemeintes gegenseitig gegebenes und angenommenes Eheversprechen zu verstehen; es ist auf die Begründung einer dauernden (ehelichen) Lebensgemeinschaft der Verlobten hingeordnet und dient der Vorbereitung einer solchen Gemeinschaft (RGZ 61, 267/270; 105, 245 f.; 170, 72/75 f.; BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55] /196; 28, 376/377; Senatsbeschluß vom 13.11.1981 - BReg.

    Die Erbeinsetzung eines Verlobten oder Ehegatten ist im allgemeinen auf eine nachfolgende lebenslange ( § 1353 Abs. 1 BGB ) familienrechtliche Bindung (BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55] /196; 28, 376/377) ausgerichtet, bei deren Nichteintritt weitreichende Zuwendungen der Grundlage entbehren können (de Witt/Huffmann, Erman, je aaO).

  • BGH, 09.11.1965 - VI ZR 260/63

    Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls - Ersatz eines

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
    Dessen ungeachtet würde auch die Auslegungsregel des § 2077 Abs. 3 BGB eine unmittelbare Erklärungsauslegung nach § 133 BGB (entsprechend dem wirklichen Willen des Erblassers) nicht ausschließen, so daß ein hypothetischer Wille nur dann von Bedeutung wäre, wenn ein (durch Auslegung zu gewinnender) irrtumsfreier Wille fehlte (BGH FamRZ 1966, 28/29; Senatsbeschlüsse vom 2.6.1981 und 13.11.1981 - w.o.).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
    Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden (BGH LM § 133 BGB [ B] Nr. 1; NJW 1983, 672/673; BayObLGZ 1966, 390/394 und ständige Rechtsprechung, zuletzt BayObLGZ 1983 Nr. 41).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
    Sie bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, reit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1982, 159/164 f.).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
    Sie bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, reit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1982, 159/164 f.).
  • BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
    § 2077 Abs. 1, 2 BGB enthält eine dispositive Auslegungsregel entsprechend der vom Gesetz aufgestellten Vermutung, daß der wirkliche Wille des Erblassers auf Hinfälligkeit eines den Ehegatten oder den Verlobten begünstigenden Testaments für den Fall der Nichtigkeit oder Auflösung der Ehe oder des Verlöbnisses vor dem Tode des Erblassers gerichtet ist (BGH FamRZ 1960, 28/29 m.Nachw.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 2.6.1981 - BReg. 1 Z 27/81 = Rpfleger 1981, 282 LS. - und vom 13.11.1981 - w.o.S. 18).
  • BGH, 17.09.1975 - IV ZA 8/75

    Begünstigung des Ehegatten in einer Lebensversicherung - Begünstigung des

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
    Eine analoge Anwendung des § 2077 Abs. 2 BGB auf eheähnliche Lebensgemeinschaften ist daher nicht angebracht (vgl. auch BGH NJW 1976, 290 f., wonach eine entsprechende Anwendung des § 2077 BGB auch bei Bezugsberechtigung der Ehefrau aus einer Lebensversicherung nach Scheidung abgelehnt wird).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
    Sie bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, reit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1982, 159/164 f.).
  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde der Beteiligten zu 1) hat das Landgericht - was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1983, 67/70) - zutreffend bejaht ( §§ 19, 21 FGG ; vgl. BayObLGZ 1981, 69 f.).
  • BayObLG, 18.03.1983 - BReg. 1 Z 83/82

    Namengebung; Name; Kind; Geburt; Geburtenbuch; Nichtehelich; Nichteheliches Kind;

  • RG, 21.09.1905 - IV 140/05

    Verlöbnis

  • RG, 04.11.1942 - IV 92/42

    1. Gilt der Grundsatz ausnahmslos, daß das Eheversprechen einer verheirateten

  • BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 1 Z 27/81
  • RG, 26.06.1922 - IV 741/21

    Verlöbnis

  • OLG Rostock, 13.07.2021 - 3 W 80/20

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Anwendbarkeit von § 2077 BGB

    Dagegen ist § 2077 BGB auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ohne ernstliches Eheversprechen (Verlöbnis) nicht anwendbar (BayObLG, Beschl. v. 06.09.1983, 1 Z 53/83, FamRZ 1983, 1226 = …
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