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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2059
OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 (https://dejure.org/1993,2059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 (https://dejure.org/1993,2059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 3 Ws 154/93 (https://dejure.org/1993,2059)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schweigepflicht; Attest; Arzt; Verhandlung; Angeklagter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 329 Abs. 1, § 53 Abs. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 87 (Ls.)
  • NStZ 1994, 141
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Stuttgart, 14.08.2003 - 1 Ss 376/03

    Ausbleiben des Angeklagten: Amtsaufklärung bei Zweifeln an genügender

    Den Angeklagten trifft hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes keine lückenlose Nachweispflicht; entscheidend ist nicht, ob er sich genügend entschuldigte hat, sondern lediglich, ob er genügend entschuldigt ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2000, 84; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; Ruß a.a.O Rdn. 7; Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 18; Pfeiffer a.a.O. Rdn. 6).

    Sollte der Angeklagte erneut eine krankheitsbedingte Reise- und Verhandlungsunfähigkeit geltend machen, so wird die neue Berufungsstrafkammer den zuständigen Amtsarzt anstelle medizinisch nicht qualifizierter Polizeibeamter ersuchen müssen, den Angeklagten in dessen Wohnung aufzusuchen und zu untersuchen (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; Ruß in KK, StPO, 5. Auflage, § 329 Rdn. 8).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 3 Ws 405/05

    Verletzung von Privatgeheimnissen: Ergänzende telefonische Auskünfte des Arztes

    Gleiches gilt, wenn dem Betroffenen an der Geheimhaltung der fraglichen Tatsachen nichts liegt, weil er an ihrer Verwertung durch Dritte, hier durch das Gericht, geradezu ein Interesse hat (vgl. hierzu Lenckner, NJW 1965 321, 323; OLG Karlsruhe, NStZ 1994, 141).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.02.2024 - 12 Qs 3/24

    Wiedereinsetzungsgrund, Verhandlungsunfähigkeit, Sofortige Beschwerde, Ärztliches

    Hinderungsgründe gab es nicht, denn in der Vorlage des Attests lag zugleich die Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht (OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17, juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93, juris Rn. 7 f.; LR-StPO/Bertheau/Ignor, 27. Aufl., § 53 Rn. 80).
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 3 Ss 84/09

    Verhandlungsfähigkeit; Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung

    In der Rechtsprechung wird vielfach - insbesondere wenn es um zur Entschuldigung vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen geht, welche gerade nicht ausreichen, da Arbeitsunfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit nicht identisch sind und aus den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch keine Diagnose hervorgeht - in der Vorlage von Attest bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine konkludente Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch den Angeklagten gesehen, welche eine Nachfrage seitens des Gerichtes beim ausstellenden Arzt ermögliche, so dass keine nennenswerten Verzögerungen der Hauptverhandlung zu erwarten seien (OLG Hamm - 5. Strafsenat/Senat für Bußgeldsachen - NStZ-RR 2009, 120; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; OLG Koblenz Beschl. v. 30.10.2003 - 2 Ss 226/03 = beckRS 2003, 30332050).
  • OLG Nürnberg, 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08

    Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts: Anforderungen an die mit der Revision

    Die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen liegen mit der Vorlage des Attestes durch den Angeklagten schon deshalb vor, weil der ausstellende Arzt damit konkludent von seiner Schweigepflicht entbunden wird (siehe OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141, 142; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; Paul aaO., Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 3 Ws 139/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Ermessen ; Bewährungswiderruf ; Mündliche

    Aufgrund der zugleich eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht enthaltenden (Senat NStZ 1994, 141; NJW 1995, 2571) Vorlage der Entlassungsanzeige der Klinik vom 21.03.2001, in der sowohl der einweisende Arzt, als auch der dort behandelnde Arzt ausgewiesen sind, hat der Senat freibeweislich, ohne dass dies zu einer Verzögerung des Verfahrens führte, eine fernmündliche Auskunft des behandelnden Arztes Dr. W eingeholt, die den Vortrag des Verurteilten stützt (vgl. auch den vom Senat erhobenen Arztbrief des Arztes Dr. W vom 27.04.2001).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18

    Besorgnis der Befangenheit; Nichterscheinen eines Beteiligten aus

    Im Übrigen kann in der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Betroffenen, der damit sein Nichterscheinen bei Gericht begründen will, nach ständiger Rechtsprechung die konkludente Erklärung gesehen werden, dass der Betroffene den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Grundes für sein Nichterscheinen von der Schweigepflicht entbindet (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 - juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 - juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2006 - 1 Ss 137/06 - juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 - juris Rn. 8 f.; jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO; siehe auch Fromm in Fromm, Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2014, Kapitel 9 Gerichtliches Bußgeldverfahren, VII 2) b) ee)).
  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ss 23/17

    Darstellung früherer Aussageinhalte bei Abstellen auf Konstanz dieser Aussagen

    Selbst im Falle nicht vollständig aussagekräftiger Atteste ist das Gericht zur Überprüfung geltend gemachter Verhandlungsunfähigkeit verpflichtet, beim behandelnden Arzt nachzufragen, zumal die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung durch den Angeklagten eine konkludente Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht darstellt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - 3 Ws 154/93 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

    Hinweisen auf einen Entschuldigungsgrund muss das Gericht deshalb von Amts wegen nachgehen und im Zweifelsfall Nachforschungen im Wege des Freibeweises durch Rückfrage bei dem behandelnden Arzt anstellen (OLG Frankfurt am Main -2 Ss-OWi 330/15-; -1 Ss 253/12-; OLG Düsseldorf VRS 78, 138), der infolge der Vorlage seiner ärztlichen Bescheinigung konkludent von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden worden ist (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 253/12-; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; OLG München StraFo 2014, 79).
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 13 W 54/99

    Ausbleibens eines Zeugen; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Ordnungsmittel;

    In der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Zeugen, der damit sein Nichterscheinen entschuldigen will, kann die konkludente Erklärung gesehen werden, daß der Zeuge den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes von der Schweigepflicht entbindet (vgl. OLG Düsseldorf, VRS Bd. 84 (1993), S. 458, 460; Karlsruhe, NStZ 1994, 141; BayObLG NStZ-RR 1999, 143 - jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.2005 - 1 Ss 40/05

    Fehlerhafte Verwerfung des Einspruchs des zur Bußgeldhauptverhandlung nicht

  • BayObLG, 30.10.1998 - 3St RR 114/98

    Schweigepflicht eines Arztes bei Abwesenheit eines Angeklagten wegen attestierter

  • BayObLG, 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98

    Fehlen des Vortrags eines schlüssigen Entschuldigungsgrundes

  • BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausbleiben des Angeklagten zur

  • LG Aurich, 11.01.2011 - 12 Qs 5/11

    Anforderungen an ein entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung

  • OLG Koblenz, 28.11.2006 - 2 Ss 350/06
  • KG, 07.05.1997 - 1 Ss 100/97

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" bei Nichterscheinen in der

  • OLG Karlsruhe, 18.01.1996 - 2 Ss 249/95
  • OLG München, 17.01.2014 - 4 OLG 13 Ss 11/14

    Verwerfungsurteil - Entschuldigung des Angeklagten bei Nichterscheinen in der

  • KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92   

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https://dejure.org/1993,1045
OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92 (https://dejure.org/1993,1045)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.1993 - 2 VAs 8/92 (https://dejure.org/1993,1045)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 1993 - 2 VAs 8/92 (https://dejure.org/1993,1045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 87
  • NStZ 1994, 50
  • StV 1995, 576
  • JR 1995, 79
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (46)

  • BGH, 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16

    Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht

    Eine Ansicht sieht die Erteilung von Abschriften gerichtlicher Entscheidungen an Dritte als Unterfall der Akteneinsicht an (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50; Kissel/Mayer, GVG 8. Aufl. § 12 Rn. 119; jeweils m.w.N.) und hält daher die Bestimmung über die Akteneinsicht in § 299 Abs. 2 ZPO bzw. vergleichbare Regelungen der übrigen Verfahrensordnungen für unmittelbar anwendbar (BPatG GRUR 1992, 55; 1984, 342, 343; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 Ws 79/16, juris Rn. 14; OLGZ 1984, 477, 478; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 54; Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl. § 299 Rn. 38; BeckOK-ZPO/Bacher, § 299 Rn. 53 [Stand: 1. Dezember 2016]; Haertlein, ZZP 114 [2001], 441, 443).
  • BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

    Schon dies spricht dafür, daß die Entscheidung darüber, ob diese herauszugeben sind, eine Maßnahme der Strafrechtspflege im Rahmen von § 23 EGGVG ist (vgl. Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. Rdn. 27, Katholnigg Strafgerichtsverfassungsrecht 3. Aufl. Rdn. 17 b jeweils zu § 23 EGGVG, Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 40; Laufhütte aaO Rdn. 21 jeweils zu § 147 StPO; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50; OLG Celle WM 1992, 804 ff. m. Anm. Stützle in WUB VII C § 23 EGGVG 1.92; KG NJW-RR 1991, 1085).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18

    Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften

    b) Der Vollzug der Akteneinsicht führt zur Erledigung der angefochtenen Maßnahme (vgl. KG, NJW-RR 1991, 1085 f; OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 12. Juli 1993 - 2 VAs 11/93, juris Rn. 6; vom 20. September 1993 - 2 VAs 8/92, juris Rn. 27; OLG Koblenz, NJW 1986, 3093, 3094; siehe auch BVerfG, NJW 2017, 1164 Rn. 15; OLG Bamberg, DGVZ 2018, 98, 99).

    Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht geäußert worden, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Akteneinsichtsgewährung könne sich daraus ergeben, dass sie möglicherweise für die Verwertbarkeit einzelner Beweismittel (insbesondere Urkundenabschriften) in einem anhängigen Zivilprozess zwischen der Einsicht nehmenden Partei und dem Antragsteller des Verfahrens nach §§ 23 EGGVG von Bedeutung ist, da es für die Verwertbarkeit darauf ankommen kann, ob eine Partei Beweismittel in rechtswidriger Weise unter Verstößen gegen Grundrechte der anderen Prozesspartei von staatlichen Stellen erhalten hat (OLG Koblenz, NJW 1986, 3093, 3094; siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. September 1993 - 2 VAs 8/92, juris Rn. 29).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Nr. 185 RiStBV bildet auch bei späterer Zeugeneigenschaft des vormals Beschuldigten einen sachgerechten Maßstab für die Entscheidung über die begehrte Akteneinsicht (Fortführung der Senatsentscheidung NStZ 1994, 50 = StV 1995, 576 ).«.

    a) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß - auch wenn es bis heute an der vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Absicherung einer Akteneinsichtsregelung außerhalb des Strafverfahrens fehlt - die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (i.d.F. vom 1.9.1994) weiterhin als Grundlage für eine Entscheidung ausreichen, weil sie durch ihr Gebot zur Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen und zur Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen geeigneten und sachgerechten Maßstab zur Verfügung stellen (MDR 1993, 1229, 1230 = Justiz 1994, 147 ff.; NStZ 1994, 50, 51 f. = MDR 1994, 87, 88 f. = wistra 1993, 353, 354 f = StV 1995, 576, 579).

    Auch wenn der Gesetzgeber durch das Opferschutzgesetz ausschließlich die Stellung des Verletzten gestärkt und mit dieser speziellen Regelung Informationsrechte dritter, am Verfahren nicht beteiligter Personen gerade nicht geregelt hat (vgl. nur Senat, NStZ 1994, 50, 51), zwingen diese in Anlehnung an Nrn. 185 ff. RiStBV ausgestatteten und gegenüber dem Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten deutlich restriktiven Regelungen (vgl. nur Löwe-Rosenberg-Hilger aa0. § 406 e Rdnr. 3) zu dem Schluß, daß ein Informationsrecht der Antragstellerin jedenfalls nicht weiterreichen kann als das eines durch die Straftat Verletzten.

  • LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Falle einer Manipulation

    Der Verletztenbegriff ist daher bei § 406e StPO demjenigen bei § 403 StPO am nächsten, während bei § 172 StPO aufgrund der Funktion des Ausschlusses der Popularklage ein engerer, eher am Schutzzweck der Strafnorm orientierter Verletztenbegriff geboten ist (zur Nähe des Verletztenbegriffs in § 406e StPO zu dem in § 403 StPO vgl. die Nachweise bei OLG Karlsruhe, 2. Strafsenat, Beschluss vom 20. September 1993, Juris Rn. 17, wistra 1993, 353; das OLG Karlsruhe brauchte die Frage nicht zu entscheiden, Juris Rn. 23, tendierte allerdings wohl zu einer eher engen Auslegung, Juris Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95

    Akteneinsicht; Nichtverfahrensbeteiligte Dritte; Volkszählungsurteil des BVerfG;

    Die Ablehnung der Gewährung von Akteneinsicht an einen nichtverfahrensbeteiligten Dritten durch die Staatsanwaltschaft ist ein Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG , gegen den kein vorrangiger anderer Rechtsweg im Sinne des § 23 Abs. 3 EGGVG , insbesondere das Beschwerdeverfahren der Strafprozeßordnung, eröffnet ist (vgl. OLG Karlsruhe in NStZ 1994, 50 ; KG in NStZ 1993, 403, 404; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 147 Rdn. 40 m.w.N.).

    Diese Übergangszeit ist trotz des ungewöhnlich langen Zeitraumes von knapp zwölf Jahren, der seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergangen ist, mit Hinblick auf die besonderen Schwierigkeiten der zu regelnden Materie und auf die ungewöhnliche Belastung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der deutschen Einheit noch nicht abgelaufen (vgl. OLG Karlsruhe in NStZ 1994, 50, 52; a.A. AG Wolfratshausen in NJW 1994, 2774 ).

  • OLG Hamm, 23.04.2015 - 1 Ws 123/15

    Akteneinsichtsrecht für Dienstvorgesetzten eines Nachfolgeunternehmens der

    Zwar weist die Beschwerdeführerin zutreffend darauf hin, dass § 30 AO keine absolute Schranke bildet, sondern letztlich die an sich gegebene Unerlaubtheit der Offenbarung nur ein Abwägungsgesichtspunkt nach § 406e Abs. 2 StPO ist (LG Kleve, wistra 1991, 160; vgl. LG Berlin, Beschl. v. 20.05.2008 - 514 AR 1/07 zur vergleichbaren Problematik bei § 8 WpHG), denn wie weit der Schutz des § 30 AO im Strafverfahren tatsächlich geht, bestimmt sich letztlich nach den Regelungen des Verfahrensrechts (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50 ff.).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    185 Abs. 3 RiStBV kann schließlich auch nicht übergangsweise zur Abwendung gravierender Nachteile für die verfassungsmäßige Ordnung bis zum Erlaß einer den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden gesetzlichen Grundlage für das Einsichtsrecht Dritter in Akten eines strafrechtlichen (Ermittlungs-) Verfahrens als Rechtsgrundlage herangezogen werden (so aber OLG Bremen NStZ 1989, 276 ; OLG Celle NJW 1992, 253, 254; OLG Karlsruhe MDR 1993, 1229, 1230 und NStZ 1994, 50, 51; OLG Hamburg NStZ 1996, 43 ff).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Die Antragstellerin ist deshalb insoweit unbeteiligte Dritte, der gegen die Versagung der begehrten Akteneinsicht über ihren Verteidiger grundsätzlich der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG offensteht (vgl. nur Meyer-Goßner aaO § 147 Rdnr. 40 m.w.N.; Senat NStZ 1954, 50 = StV 1995, 576 = MDR 1994, 87 = JR 1995, 79 [Anm. Otto]; Justiz 1996, 145 ff. = NJ 1996, 265 f. = NStZ 1996, 151 [Ls.]).
  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Nur so könnten gravierende Nachteile für das Gemeinwohl vermieden werden, die der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünden, als der bisherige Zustand (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50 (51); MDR 1993, 1229 (1230); OLG Celle NJW 1992, 253 (254); OLG Bremen NStZ 1989, 276 (277)).
  • OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94

    Ermittlung wegen Beihilfe zum Betrug im besonders schweren Fall sowie

  • LG Karlsruhe, 26.04.2002 - 15 StVK 31/02

    Strafvollzug: Auskunftsrecht eines Versicherers bezüglich der Entlassungsadresse

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 5 Ss (OWi) 218/93 - (OWi) 109/93 I   

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https://dejure.org/1993,8710
OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 5 Ss (OWi) 218/93 - (OWi) 109/93 I (https://dejure.org/1993,8710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.1993 - 5 Ss (OWi) 218/93 - (OWi) 109/93 I (https://dejure.org/1993,8710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 1993 - 5 Ss (OWi) 218/93 - (OWi) 109/93 I (https://dejure.org/1993,8710)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 87
  • Rpfleger 1994, 37
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

    Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines

    Die vom Landgericht vorgenommene Zustellung des derart unvollständigen Urteils war gleichwohl wirksam (a.A.: OLG Düsseldorf MDR 1994, 87; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 345 Rdn. 5; vgl. auch BGH NJW 1978, 60 zum etwas anderen Fall der Zustellung einer hinsichtlich der Urteilsformel unvollständigen Ausfertigung des - insoweit jedoch in der Urschrift vollständigen - Urteils); sie hat mithin die Revisionsbegründungsfrist in Lauf gesetzt (§ 345 Abs. 1 Satz 2 StPO); denn die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich aus ihrer protokollierten Verkündung (§ 268 Abs. 2 Satz 1, § 273 Abs. 1, § 274 StPO).
  • BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07

    Zustellung des Urteils (fehlende Urteilsformel; Berichtigungsbeschluss);

    Nicht nur das Landgericht, sondern auch die Bundesanwaltschaft haben die Auffassung vertreten, erst durch die Zustellung des zulässigen Berichtigungsbeschlusses werde die Revisionsbegründungsfrist in Gang gesetzt; für diese Ansicht konnten sie sich jedenfalls auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (MDR 1994, 87; vgl. auch Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 268 Rn. 49, 54) berufen; damit lagen die Voraussetzungen des § 44 Satz 1 StPO auch für die Staatsanwaltschaft vor.
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - Ss (B) 57/13

    Bußgeldverfahren: Unwirksamkeit der Urteilszustellung bei fehlender Urteilsformel

    Bei dieser Sachlage waren die Akten an das Amtsgericht zur Fertigstellung des Protokolls über die Hauptverhandlung, zur erneuten Zustellung einer Urteilsausfertigung sowie zur anschließenden erneuten Vorlage nach §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 347 StPO zurückgegeben (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1994, 87; Meyer-Goßner, a.a.O., § 347 Rn. 5 m.w.N.).
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