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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10   

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https://dejure.org/2010,820
BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10 (https://dejure.org/2010,820)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - V ZB 1/10 (https://dejure.org/2010,820)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10 (https://dejure.org/2010,820)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 765a ZPO
    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergreifung flankierender Maßnahmen durch das Vollstreckungsgericht zur Ermöglichung eines rechtzeitigen Tätigwerdens des Vormundschaftsgerichts zur Abwendung der bei Fortsetzung der Vollstreckung bestehenden Suizidgefahr eines Schuldners

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 765a
    Maßnahmen des Vormundschaftsgerichts zur Fortsetzung des ZV-Verfahrens nach abgelehnter Unterbringung von suizidgefährdetem Schuldner

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zwangsversteigerungsverfahren bei Suizidgefahr

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Selbstmordgefahr des Schuldners; psychiatrische Unterbringung durch Vormundschaftsgericht; Suizidgefährdung; Suizidgefahr; Selbstmordgefahr; Zwangsversteigerung; Zuschlag

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsschutz, Selbstmordgefahr des Schuldners

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 765a
    Ergreifung flankierender Maßnahmen durch das Vollstreckungsgericht zur Ermöglichung eines rechtzeitigen Tätigwerdens des Vormundschaftsgerichts zur Abwendung der bei Fortsetzung der Vollstreckung bestehenden Suizidgefahr eines Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckung bei suizidgefährdetem Schuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der suizidgefährdete Schuldner in der Zwangsversteigerung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lebensschutz und Zwangsvollstreckung - Vormundschaftsgericht muss Abwendung der Suizidgefahr ermöglicht werden

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1649
  • MDR 2010, 1215
  • NZM 2010, 836
  • ZMR 2011, 110
  • FamRZ 2010, 1652
  • WM 2010, 1810
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
    aa) (1) Das Beschwerdegericht legt zutreffend zugrunde, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat, BGHZ 163, 66, 73; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005, I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, 1860 m.w.N.) selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung - wie hier - eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen ist.

    Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (vgl. auch Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721).

    Wird danach eine Unterbringung zum Schutze des Lebens des Schuldners nicht für erforderlich gehalten und wird diese Entscheidung bestandskräftig, so liegt darin eine Entscheidung der für die Frage der Unterbringung unter dem Gesichtspunkt der Selbstgefährdung primär zuständigen Stelle, die es im Regelfall gestattet, die Zwangsvollstreckung fortzusetzen (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721).

    bb) Nicht hinreichend beachtet hat das Beschwerdegericht indessen den auch im Zwangsversteigerungsverfahren zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. nur Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720 f.; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., vor § 704 Rdn. 29 m.w.N.).

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts nach §§ 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1719, 1720; NJW 2004, 49, 50; NZM 2005, 657, 659).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
    aa) (1) Das Beschwerdegericht legt zutreffend zugrunde, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat, BGHZ 163, 66, 73; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005, I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, 1860 m.w.N.) selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung - wie hier - eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen ist.

    Ihm dürfen nicht die Aufgaben überbürdet werden, die aufgrund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005, I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, 1860 m.w.N.).

    Darüber hinaus kommen als mögliche Maßnahmen auch die Ingewahrsamnahme des Gefährdeten insbesondere nach polizeirechtlichen Vorschriften oder dessen Unterbringung nach den landesrechtlichen Vorschriften in Betracht (Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005, I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, 1860).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
    Die Aufgabe des Staates, das Recht zu wahren, umfasst die Pflicht, titulierte Ansprüche notfalls mit Zwang durchzusetzen und dem Gläubiger zu seinem Recht zu verhelfen (BVerfGE 49, 220, 231).

    Der Gläubiger hat gemäß Art. 19 Abs. 4 GG einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220, 225).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
    aa) (1) Das Beschwerdegericht legt zutreffend zugrunde, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat, BGHZ 163, 66, 73; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005, I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, 1860 m.w.N.) selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung - wie hier - eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen ist.

    Darüber hinaus kommen als mögliche Maßnahmen auch die Ingewahrsamnahme des Gefährdeten insbesondere nach polizeirechtlichen Vorschriften oder dessen Unterbringung nach den landesrechtlichen Vorschriften in Betracht (Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005, I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, 1860).

  • BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07

    Einstellung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen der Gefahr des

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
    aa) (1) Das Beschwerdegericht legt zutreffend zugrunde, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat, BGHZ 163, 66, 73; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005, I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, 1860 m.w.N.) selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung - wie hier - eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen ist.

    Steht fest oder ist aller Voraussicht nach davon auszugehen, dass die Anordnung der Unterbringung zu einer bloßen Verwahrung auf Dauer führte, so ist eine Freiheitsentziehung zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung unverhältnismäßig und das Verfahren (ggf. erneut) auf bestimmte Zeit einzustellen (Senat, Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586).

  • BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Ablehnung der Aussetzung einer

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
    Hierzu gehören zum einen zumutbare Anstrengungen des Suizidgefährdeten selbst (vgl. etwa BVerfG NJW 1992, 1155; 1993, 463, 464; 2004, 49 f.), etwa die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, ggf. auch unter Einbeziehung eines stationären Klinikaufenthaltes.

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts nach §§ 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1719, 1720; NJW 2004, 49, 50; NZM 2005, 657, 659).

  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts nach §§ 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1719, 1720; NJW 2004, 49, 50; NZM 2005, 657, 659).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 234/91

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
    Hierzu gehören zum einen zumutbare Anstrengungen des Suizidgefährdeten selbst (vgl. etwa BVerfG NJW 1992, 1155; 1993, 463, 464; 2004, 49 f.), etwa die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, ggf. auch unter Einbeziehung eines stationären Klinikaufenthaltes.
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Räumungsschutz in Mietsachsen

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
    Hierzu gehören zum einen zumutbare Anstrengungen des Suizidgefährdeten selbst (vgl. etwa BVerfG NJW 1992, 1155; 1993, 463, 464; 2004, 49 f.), etwa die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, ggf. auch unter Einbeziehung eines stationären Klinikaufenthaltes.
  • BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94

    Aussetzung der Zwangsräumung bei einem 70jährigen Mieter wegen Suizidgefahr

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts nach §§ 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1719, 1720; NJW 2004, 49, 50; NZM 2005, 657, 659).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 138/15

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren

    Das bedeutet zwar nicht, dass die Zwangsversteigerung ohne Weiteres einstweilen einzustellen oder aufzuheben wäre, wenn die Fortführung des Verfahrens mit einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist (Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 11 f.; BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    a) Eine Aufhebung oder Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen einer Suizidgefahr gemäß § 765a ZPO kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, WuM 2010, 250, 251; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588).

    Ist - wie hier - der Zuschlag bereits erteilt worden, kommt es für die Entscheidung über die Zuschlagsbeschwerde darauf an, ob eine Suizidgefahr für den Fall eines endgültigen Eigentumsverlusts zu bejahen ist (Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, aaO).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs ist allerdings selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, die Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres einzustellen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; zuletzt ausführlich dazu Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 17/10, WuM 2010, 587, 588 mwN).

    Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers zu prüfen, ob der Suizidgefahr nicht anders als durch eine Einstellung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, WuM 2010, 250, 251; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588 - jeweils mwN).

    Eine Psychotherapie gehört zwar zu den Maßnahmen, mit denen einer Suizidgefahr begegnet werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588).

    a) Es wird zunächst zu prüfen sein, ob eine Selbsttötung bei einem endgültigen Eigentumsverlust durch den Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses ernsthaft zu befürchten ist (dazu: BVerfG, NJW 2007, 2910, 2911; Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588).

    Für das weitere Verfahren zur Vermeidung einer Blockade zwischen Vollstreckungs- und Betreuungsgericht wird auf den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588) verwiesen.

  • BGH, 21.09.2017 - I ZB 125/16

    Räumungsvollstreckung: Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes bei

    Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73 f.; Beschluss vom 22. November 2007 - I ZB 104/06, NJW 2008, 1000 Rn. 8 f.; Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 59/07, NJW 2008, 1742 Rn. 9; BGH, WuM 2010, 250 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 10; BGH, NJW-RR 2011, 300 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - I ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 7; Beschluss vom 21. Januar 2016 - I ZB 12/15, NJW-RR 2016, 583 Rn. 17; Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6).

    Insbesondere ist es ihm, soweit er dazu in der Lage ist, zuzumuten, fachliche Hilfe - erforderlichenfalls auch durch einen stationären Aufenthalt in einer Klinik - in Anspruch zu nehmen, um die Selbsttötungsgefahr auszuschließen oder zu verringern (vgl. BGHZ 163, 66, 74; BGH, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 11).

    Der Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Gerichte ist verfassungsrechtlich allerdings nur tragfähig, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners getroffen oder eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment (die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses oder - hier - die Räumung) nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (BGH, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 11; NJW-RR 2015, 393 Rn. 8; NJW-RR 2016, 336 Rn. 7, jeweils mwN).

    Anders verhält es sich, wenn die Aussicht besteht, dass die Freiheitsentziehung innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu einer Stabilisierung des Suizidgefährdeten führen und durch therapeutische Maßnahmen während der Unterbringung die Grundlage für ein Leben in Freiheit ohne konkrete Suizidgefährdung gelegt werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 14; NJW-RR 2016, 336 Rn. 8, jeweils mwN).

  • BGH, 01.06.2017 - I ZB 89/16

    Räumungsvollstreckung für ein Hausgrundstück: Einstweilige Einstellung der

    Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73 f.; Beschluss vom 22. November 2007 - I ZB 104/06, NJW 2008, 1000 Rn. 8 f.; Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 59/07, NJW 2008, 1742 Rn. 9; BGH, WuM 2010, 250 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 10; BGH, NJW-RR 2011, 300 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - I ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 7; Beschluss vom 21. Januar 2016 - I ZB 12/15, NJW-RR 2016, 583 Rn. 17; Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6).

    Insbesondere ist es ihm, soweit er dazu in der Lage ist, zuzumuten, fachliche Hilfe - erforderlichenfalls auch durch einen stationären Aufenthalt in einer Klinik - in Anspruch zu nehmen, um die Selbsttötungsgefahr auszuschließen oder zu verringern (vgl. BGHZ 163, 66, 74; BGH, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 11).

    Der Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Gerichte ist verfassungsrechtlich allerdings nur tragfähig, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners getroffen haben oder eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment (die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses oder - hier - die Räumung) nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (BGH, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 11; NJW-RR 2015, 393 Rn. 8; NJW-RR 2016, 336 Rn. 7, jeweils mwN).

    Anders verhält es sich, wenn innerhalb eines überschaubaren Zeitraums eine Chance besteht, dass die Freiheitsentziehung zu einer Stabilisierung des Suizidgefährdeten führen und durch therapeutische Maßnahmen während der Unterbringung die Grundlage für ein Leben in Freiheit ohne konkrete Suizidgefährdung gelegt werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 14; NJW-RR 2016, 336 Rn. 8, jeweils mwN).

    Steht fest oder ist aller Voraussicht nach davon auszugehen, dass die Anordnung der Unterbringung zu einer bloßen Verwahrung auf Dauer führte, ist eine Freiheitsentziehung zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung unverhältnismäßig und das Verfahren einzustellen (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 14; NJW-RR 2016, 336 Rn. 8, jeweils mwN).

  • BGH, 28.01.2016 - V ZB 115/15

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr des Schuldners: Sachaufklärung durch

    Gleiches gilt, wenn der Gefahr der Selbsttötung nur durch eine außer Verhältnis stehende jahrelange Unterbringung ohne erkennbaren therapeutischen Nutzen begegnet werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 14 mwN; siehe auch BVerfG, NZM 2014, 701 Rn. 11 mwN).

    Anders verhält es sich dagegen, wenn innerhalb eines überschaubaren Zeitraums eine Chance dafür besteht, dass die Freiheitsentziehung zu einer Stabilisierung des Suizidgefährdeten führen und durch therapeutische Maßnahmen während der Unterbringung die Grundlage für ein Leben in Freiheit ohne konkrete Suizidgefährdung gelegt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 150/16

    Zwangsversteigerung: Versagung des Zuschlags wegen Suizidgefährdung des

    Gleiches gilt, wenn der Gefahr der Selbsttötung nur durch eine außer Verhältnis stehende jahrelange Unterbringung ohne erkennbaren therapeutischen Nutzen begegnet werden kann (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 8; Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 14 mwN; siehe auch BVerfG, ZfIR 2014, 874 Rn. 11 mwN).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11

    Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der mit ihr übereinstimmenden - ständigen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Fällen dieser Art zunächst zu klären, ob eine konkrete Suizidgefahr des Schuldners besteht und, wenn ja, ob diese gerade im endgültigen Eigentumsverlust durch den Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses - und nicht etwa in einer (möglicherweise) drohenden Zwangsräumung - ihre maßgebliche Ursache hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 501/07 -, NJW 2007, S. 2910 ; BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10 -, NZM 2010, S. 836 ; vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10 -, WM 2011, S. 74 ; vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10 -, NZM 2011, S. 167 ; vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09 -, FamRZ 2011, S. 478 und vom 17. Februar 2011 - V ZB 205/10 -, NJW-RR 2011, S. 1000 f.).

    Im Rahmen dieser gegebenenfalls vorzunehmenden Abwägung ist dann zugleich zu prüfen, ob der Gefahr nicht auf andere Weise als durch die Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und eine vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung begegnet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007, a.a.O.; BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010, a.a.O.; vom 7. Oktober 2010, a.a.O.; vom 2. Dezember 2010, a.a.O., S. 169; vom 16. Dezember 2010, a.a.O.; vom 17. Februar 2011, a.a.O., S. 1000 und vom 31. März 2011 - V ZB 313/10 -, juris, Rn. 18).

  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Der Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Gerichte ist verfassungsrechtlich allerdings nur tragfähig, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners getroffen oder aber eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösenden Moment (Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses oder Räumung) nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (BVerfG, NZM 2014, 701 Rn. 12; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NZM 2013, 162 Rn. 12; Schmidt-Räntsch, ZfIR 2011, 849, 852 ff., jeweils mwN; zum Umgang mit einer "Blockadesituation" zwischen Vollstreckungs- und Betreuungsgericht im Beschwerdeverfahren Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 11 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14

    Zwangsräumung: Ausräumung der Suizidgefahr durch vorübergehende Unterbringung

    Die Gefährdung des unter dem Schutz des Grundgesetzes stehenden Lebens des Schuldners oder seiner Angehörigen durch die Versteigerung ist im Zwangsversteigerungsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (st. Rspr, vgl. nur BGH WuM 2011, 47; NJW-RR 2010, 1649, jew.m.w.N.).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, hindert in einem solchen Fall, in dem eine akute Suizidgefahr allenfalls im Falle konkreter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen besteht, diese Gefahr die weitere Vollstreckung nicht, sofern der drohenden Suizidgefahr effektiv durch flankierende Maßnahmen Rechnung getragen wird (BGH NJW-RR 2010, 1649).

    Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (BGH NJW-RR 2010, 1649).

    Im vorliegenden Fall ist auch nicht zu befürchten, dass die Dauer einer stationären Therapie die Maßnahme unverhältnismäßig macht (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2010, 1649).

  • LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14

    Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei Vorliegen einer

    Unterbleibt die Zwangsversteigerung aufgrund eines Vollstreckungsschutzantrags, wird in das Grundrecht des Gläubigers auf Schutz seines Eigentums ( Art. 14 Abs. 1 GG ) eingegriffen und sein verfassungsrechtlicher Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz seines Eigentums ( Art. 19 Abs. 4 GG ) beeinträchtigt ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

    Dem Gläubiger dürfen keine Aufgaben überbürdet werden, die nach dem Sozialstaatsprinzip dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

    Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes ( BGH NJW 2011, 2807; BGH NJW-RR 2010, 1649 ).

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10

    Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren: Berücksichtigung der

  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Verfassungsrechtlich gebotene

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Begründungserfordernis bei

  • BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09

    Vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung trotz Verdachts der Vorspiegelung

  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 16/19

    Berücksichtigung einer Suizidgefahr im Rahmen der Einstellung des

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des

  • BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr durch eine Zwangsversteigerung

  • LG Frankfurt/Main, 26.04.2018 - 11 S 192/17

    Störung des Hausfriedens: Auch psychisch erkrankem Mieter kann fristlos gekündigt

  • LG München I, 15.06.2020 - 14 T 7328/20

    Corona-Krise: Keine automatische einstweilige Einstellung der

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen

  • LG München I, 13.02.2019 - 14 T 16334/18

    Antrag auf die dauerhafte Einstellung von Zwangsvollstreckung bzw. Zwangsräumung

  • LG Heilbronn, 22.01.2024 - 3 T 10/23

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 205/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz gegen Zuschlagsbeschluss

  • LG Augsburg, 14.08.2020 - 874 T 4539/19

    Abgelehnter Rechtspfleger, Ablehnung des Rechtspflegers, Zuschlagsbeschluß,

  • AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 119/09

    Verfahrensrecht - Keine Einstellung der ZV ohne konkrete Gefährdung

  • LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10

    Beschwerde gegen eine Zuschlagsentscheidung gem. § 100 Abs. 1

  • AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 123/09

    Antrag auf einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens ohne

  • LG Köln, 27.10.2022 - 6 T 47/21
  • LG München I, 10.02.2021 - 14 T 1262/21

    Pandemiebedingte Ansteckungsgefahr keine sittenwidrige Härte

  • LG Paderborn, 29.10.2012 - 5 T 324/12
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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,722
BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09 (https://dejure.org/2010,722)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - IX ZR 188/09 (https://dejure.org/2010,722)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - IX ZR 188/09 (https://dejure.org/2010,722)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 225 InsO, § 139 Abs 1 AktG, § 140 Abs 2 S 1 AktG, § 140 Abs 3 AktG, § 274 Abs 1 AktG
    Insolvenzplanverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft: Behandlung der Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 225
    Unselbstständige Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden im Insolvenzplanverfahren wie Forderungen letztrangiger Insolvenzgläubiger zu behandeln

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzrechtliche Behandlung unselbstständiger Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden i.R.e. Insolvenzplanverfahrens im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzplanverfahren - Unselbstständige Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden

  • rewis.io

    Insolvenzplanverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft: Behandlung der Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzplanverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft: Behandlung der Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden

  • rechtsportal.de

    InsO § 225 Abs. 1; AktG § 140 Abs. 2 S. 1
    Insolvenzrechtliche Behandlung unselbstständiger Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden i.R.e. Insolvenzplanverfahrens im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Erlöschen von Ansprüchen von Vorzugsaktionären auf Nachzahlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dividendenforderungen von Vorzugsaktionären in der Insolvenz einer AG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorzugsaktionäre im Insolvenzplanverfahren der AG

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 225; AktG §§ 139, 140
    Erlöschen der Nachzahlungsansprüche von Vorzugsaktionären mit Erfüllung des Insolvenzplans

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzplanverfahren - Zur Behandlung unselbständiger Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 185, 206
  • ZIP 2009, 2350
  • ZIP 2010, 1039
  • MDR 2010, 1215
  • NZI 2010, 36
  • NZI 2010, 603
  • WM 2010, 1179
  • BB 2010, 1545
  • BB 2010, 1816
  • DB 2010, 1339
  • Rpfleger 2010, 538
  • NZG 2010, 859
  • NZG 2011, 75
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1952 - II ZR 313/51

    Gewinnachzahlungsrecht. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09
    Dieses erstarkt zu einem selbständigen übertragbaren Anspruch erst dann, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss von der Hauptversammlung gefasst wird (BGHZ 7, 263, 264 f; GK-AktG/G. Bezzenberger, aaO § 139 Rn. 13; MünchKomm-AktG/Volhard, aaO; Hirte/Mock ZInsO 2009, 1129 f).

    Auch der Nachzahlungsanspruch, dessen fehlender Ausgleich gemäß § 140 Abs. 2 AktG zum Aufleben des Stimmrechts der Inhaber der Vorzugsaktien führt, wird erst durch den Gewinnverwendungsbeschluss ein selbständig übertragbarer Anspruch (BGHZ 7, 263, 264 f; GK-AktG/G. Bezzenberger, aaO § 139 Rn. 23; MünchKomm-AktG/Volhard, aaO § 139 Rn. 14; Hirte/Mock aaO).

    b) Von der Möglichkeit des § 140 Abs. 3 AktG, den Anspruch auf Nachzahlung des Vorzugsbetrags so auszugestalten, dass er als Anspruch bereits entsteht unter der aufschiebenden Bedingung, dass später ein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird (vgl. BGHZ 7, 263, 264 f; GK-AktG/G. Bezzenberger, aaO § 140 Rn. 32; MünchKomm-AktG/Volhard, aaO § 140 Rn. 15; Hüffer, AktG 8. Aufl. § 140 Rn. 10), hatte die Beklagte keinen Gebrauch gemacht.

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 230/07

    Beschwerderecht eines Insolvenzverwalters gegen die Versagung der Bestätigung

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09
    Voraussetzung ist aber immer, dass plandispositive Gegenstände geregelt werden (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2009 - IX ZB 230/07, ZIP 2009, 480, 482 Rn. 25).
  • LG Düsseldorf, 10.10.2008 - 39 O 99/08

    Nichtvorliegen einer Insolvenzforderung bei Bestehen eines Nachzahlungsrechts

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09
    Landgericht (ZIP 2009, 1337) und Berufungsgericht (ZIP 2009, 2350) haben der Klage stattgegeben.
  • BGH, 28.01.2020 - II ZR 10/19

    Berücksichtigung einer Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz

    Der Gesellschafter ist daher, soweit sein Abfindungsanspruch dieser kapitalerhaltungsrechtlichen Bindung unterliegt, trotz seines Ausscheidens weiterhin wie ein noch an der Gesellschaft beteiligter Gesellschafter zu behandeln und entsprechend der Vorschrift des § 199 InsO derart als nachrangig einzustufen, dass ihm eine Befriedigungsmöglichkeit lediglich im Rang nach den nachrangigen Forderungen des § 39 Abs. 1 InsO zuerkannt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 188/09, BGHZ 185, 206 Rn. 28 f.).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    Die Beklagte hat den Auskunftsanspruch jedoch durch Mitteilung des Inhalts des auf der Hauptversammlung ihrer Aktionäre vom 20.11.2010 (Anlage B##) gefassten Beschlusses zur Verwendung des Bilanzgewinns nach § 126 AktG (vgl. BGH, Urt. v. 15.42010 - IX ZR 188/09, MDR 2010, 1215) erfüllt, § 362 BGB.
  • LG Hamburg, 26.09.2014 - 403 HKO 19/13

    Angemessenheit der Barabfindung für die Aktien der ausgeschlossenen

    Der Anspruch auf Vorzugsdividende der stimmrechtslosen Vorzugsaktionäre gemäß § 139 Abs. 1 AktG ist ein mitgliedschaftliches Recht, welches erst dann zu einem selbständigen Anspruch erstarkt, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss von der Hauptversammlung gefasst wird (BGHZ 185, 206, juris-Rz. 16).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4278
BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10 (https://dejure.org/2010,4278)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2010 - V ZB 94/10 (https://dejure.org/2010,4278)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - V ZB 94/10 (https://dejure.org/2010,4278)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 4 ZVG, § 162 ZPO
    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlesung und Genehmigung einer Feststellung eines Verzicht auf Einzelausgebote im Protokoll über einen Versteigerungstermin

  • grundeigentum-verlag.de

    Zwangsversteigerung; Verzicht auf Einzelausgebote; Protokollierung

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

  • rechtsportal.de

    ZVG § 63 Abs. 4; ZPO § 160 Abs. 2; ZPO § 162
    Verlesung und Genehmigung einer Feststellung eines Verzicht auf Einzelausgebote im Protokoll über einen Versteigerungstermin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zwangsversteigerung - Keine Bekanntmachung bei Verzicht auf Einzelausausgebote

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1458
  • MDR 2010, 1215
  • Rpfleger 2011, 41
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08

    Begriff des Einzelausgebots; Anforderungen an einen Verzicht auf eine

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
    Daran ändert es nichts, wenn, was hier nicht festgestellt, aber wahrscheinlich ist, die Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG gegeben sind (Senat, Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158).

    bb) Der Senat hat entschieden, dass die "Erklärung" des Verzichts auf Einzelausgebote nach § 63 Abs. 4 ZVG keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein "positives Tun mit eindeutigem Erklärungsgehalt" verlangt (Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158, 159).

    Zu berücksichtigen sind dabei zwar nach § 80 ZVG nur Vorgänge, die aus dem Protokoll ersichtlich sind (vgl. Senatsbeschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, aaO).

    Er ist zwar zu protokollieren (Senat, Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, aaO).

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 27/04

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei Vorliegen eines Angebots in Höhe von

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
    Denn dieser erfordert nicht nur eine entsprechende Ausgestaltung des materiellen Vermögensrechts, sondern auch eine entsprechende Ausgestaltung des Zwangsversteigerungsverfahrens (BGH, Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138).

    Das bedeutet aber nicht, dass von einer sofortigen Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin immer dann abzusehen wäre, wenn der Schuldner im Termin nicht persönlich anwesend ist (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, MDR 2004, 774, 775; Beschl. v. 5. November 2004, aaO).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
    Eine Kostenentscheidung ist im Verfahren über eine Zuschlagsbeschwerde nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten hier grundsätzlich nicht als Partei im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (Senat, BGHZ 170, 378, 381).
  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
    Das gilt auch für das Beschwerdeverfahren (Senat, Beschl. v. 18. März 2010, V ZB 124/09, juris Rn. 29).
  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03

    Verfahrensregeln im Zwangsversteigerungsverfahren; Erteilung des Zuschlags bei

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
    Das bedeutet aber nicht, dass von einer sofortigen Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin immer dann abzusehen wäre, wenn der Schuldner im Termin nicht persönlich anwesend ist (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, MDR 2004, 774, 775; Beschl. v. 5. November 2004, aaO).
  • BGH, 15.02.2024 - V ZB 44/23

    Rücknahme des Teilungsversteigerungsantrag - und der Widerruf der Rücknahme

    Die Rücknahmeerklärung ist sodann nicht, wie gemäß § 78, § 80 ZVG i.V.m. § 160 Abs. 3 Nr. 8 ZPO erforderlich, in das Protokoll aufgenommen worden (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458 Rn. 12); dementsprechend ist eine Genehmigung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 3 ZPO unterblieben.
  • LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht zu

    Denn dadurch wird dem Vollstreckungsgericht lediglich die Möglichkeit eröffnet, von Amts wegen zusätzlich zu den erforderlichen Einzelausgeboten die Miteigentumsanteile auch noch gemeinsam auszubieten (§ 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG, vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 6 f.]; 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 7] und Stöber , ZVG, 20. Aufl. 2012, § 63 Anm. 3.1).

    Die Erklärung des Verzichts auf Einzelausgebote verlangt keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein - im Protokoll festgestelltes (§ 80 ZVG) - positives Tun mit eindeutigem Erklärungsinhalt (vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 7]; NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 10 f.]; 2009, 158 - 159 [juris Tz. 9 f.]).

    Ein solches liegt in der protokollierten Zustimmung des Schuldners zum Antrag der betreibenden Gläubigerin, die beiden Miteigentumshälften nur gemeinsam unter Verzicht auf Einzelausgebot(e) auszubieten (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 9] und - vorausgehend - LG Münster, Beschluss vom 19.02.2010 - Aktenzeichen: 5 T 772/09 [juris Tz. 14]).

    Die Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1459-1461 [juris Tz. 29]; 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 17] m.w.N.).

    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens bestimmt sich für die Gerichtskosten nach dem Wert des Zuschlags, welcher wiederum dem Meistgebot des Erstehers entspricht (§ 47 GKG, vgl. BGH NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 19]).

  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12

    Richterliche Hinweispflicht im Zwangsversteigerungsverfahren

    Das ist, wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, nur zulässig, wenn die anwesenden Beteiligten, deren Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen sind, auf die Einzelausgebote nach § 63 Abs. 4 ZVG verzichtet haben; dies gilt auch, wenn es sich - wie hier - um ein Grundstück handelt, das mit einem einheitlichen Bauwerk bebaut ist, § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf ein

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458, 1459 Rn. 17 und 19).
  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 195/12

    Zwangsversteigerung nach Gläubigeranfechtung außerhalb der Insolvenz: Anspruch

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458 f.).
  • BVerfG, 26.09.2012 - 2 BvR 938/12

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzgl

    Im Übrigen sei das Gericht gehalten gewesen, die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil es mit seiner Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2012 - V ZB 6/11 - und vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10) abgewichen sei.
  • BGH, 02.02.2012 - V ZB 6/11

    Zwangsversteigerung von mehreren Grundstücken in demselben Verfahren:

    Daran änderte es nichts, wenn - was hier nicht festgestellt, aber wahrscheinlich ist - die Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG gegeben sind (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458 Rn. 7).

    Auch der anwesende Schuldner muss auf Einzelausgebote verzichten, wenn sie ausgeschlossen sein sollen (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458 Rn. 8).

  • LG Dortmund, 21.06.2011 - 9 T 715/09
    (BGH, Beschluss vom 20.07.2006, V ZB 168/05, Rn. 10, Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7; Beschluss vom 15.03.2007, V ZB 95/06, Rn. 10; Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 14; Beschluss vom 18.03.2010, V ZB 124/09, Rn. 29; Beschluss vom 01.07.2010, V ZB 94/10, Rn. 17.).

    (BGH, Beschluss vom 01.07.2010, V ZB 94/10, Rn. 19.) Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit des Bevollmächtigten des Erstehers bemisst sich gem. § 26 Nr. 3 RVG nach dem Meistgebot.

  • LG Münster, 16.06.2016 - 5 T 279/16

    Zuschlagserteilung an den Meistbietenden durch Abgabe des höchsten Gebotes;

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.2010 [V ZB 94/10]).
  • LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10

    Beschwerde gegen eine Zuschlagsentscheidung gem. § 100 Abs. 1

    (BGH, Beschluss vom 20.07.2006, V ZB 168/05, Rn. 10, Beschluss vom 25.01.2007, V ZB 125/05, Rn. 7; Beschluss vom 15.03.2007, V ZB 95/06, Rn. 10; Beschluss vom 18.09.2008, V ZB 22/08, Rn. 14; Beschluss vom 18.03.2010, V ZB 124/09, Rn. 29; Beschluss vom 01.07.2010, V ZB 94/10, Rn. 17.).
  • AG Flensburg, 15.06.2012 - 50 K 5/10
  • LG Rottweil, 14.06.2023 - 1 T 74/23
  • LG Tübingen, 01.12.2010 - 5 T 378/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zuzahlungsvereinbarung des Meistbietenden mit dem

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