Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 24.07.2013

Rechtsprechung
   BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11   

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https://dejure.org/2013,16496
BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 (https://dejure.org/2013,16496)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 (https://dejure.org/2013,16496)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 (https://dejure.org/2013,16496)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • openjur.de

    Ausschlussfrist; Betriebsübergang; Urlaubsabgeltung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifliche Ausschlussfrist - Widerspruch gegen Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 6 BGB, § 613a Abs 1 BGB, § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG
    Tarifliche Ausschlussfrist - Widerspruch gegen Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den bisherigen Arbeitgeber bei einem Betriebsübergang

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Beginn einer tariflichen Ausschlussfrist für Ansprüche des Arbeitnehmers bei Widerspruch gegen den Betriebsübergang

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Beginn einer tariflichen Ausschlussfrist bei Widerspruch gegen Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Zweistufige Ausschlussfrist bei Betriebsübergang

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Beginn einer tariflichen Ausschlussfrist bei Widerspruch gegen Betriebsübergang

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Ausschlussfrist

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Tarifliche Ausschlussfrist - Widerspruch gegen Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den bisherigen Arbeitgeber bei einem Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerspruch gegen Betriebsübergang: Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist ? Lauf der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung ab Zeitpunkt des Zugangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang und tarifliche Ausschlussfristen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Rückwirkung des Widerspruchs - Urlaubsabgeltung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Ausschlussfrist kann ab Zugang eines Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses laufen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang und Ausschlussfristen Urlaubsabgeltung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen laufen im Falle eines Widerspruchs, den ein Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang erklärt, erst ab Zugang des Widerspruchs beim Betriebsveräußerer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 8
  • ZIP 2013, 1783
  • MDR 2013, 1289
  • NZA 2013, 850
  • BB 2013, 1779
  • DB 2013, 1672
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Der Anspruch des Klägers auf bezahlten Erholungsurlaub gemäß § 1 BUrlG aus dem Jahr 2008 ist trotz seiner Arbeitsunfähigkeit entstanden (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8 mwN) und war zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 23. Oktober 2009 nicht verfallen.

    Der Urlaubsanspruch ging daher nach unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG nicht am 31. März 2009 unter (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32) .

    Mangels Beendigung des Arbeitsverhältnisses wäre ein Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung nicht entstanden, geschweige denn fällig gewesen (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 45 mwN) , sodass die tarifliche Ausschlussfrist nicht zu laufen begonnen hätte.

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Das gilt auch für den revisionsrechtlichen Prüfmaßstab (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 2 a der Gründe mwN) .

    Für die Geltendmachung eines Anspruchs genügt die Erklärung einer Partei, mit der klargestellt wird, sie stelle an die Gegenseite einen näher bestimmten Anspruch (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 3 a der Gründe; Steffan in Henssler/Moll/Bepler Der Tarifvertrag Teil 5 (22) Rn. 9) .

    Der Kläger verlangt auch nicht nur Abrechnung (vgl. dazu BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 3 b der Gründe; enger Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 1776) , sondern forderte die Beklagte ausdrücklich auch zur Auszahlung des Nettobetrags auf.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    aa) Wird das Widerspruchsrecht nach dem Betriebsübergang vom Arbeitnehmer ausgeübt, wirkt es auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (sog. ex-tunc-Wirkung; st. Rspr., vgl. nur BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 41 mwN, BAGE 119, 91; vgl. auch MüKoBGB/Müller-Glöge 6. Aufl. § 613a Rn. 122; KR/Treber 10. Aufl. § 613a BGB Rn. 116; ErfK/Preis 13. Aufl. § 613a BGB Rn. 105) .

    Der Widerspruch führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien ununterbrochen fortbestand (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 39, aaO) .

  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Ein Zwang zur Anrufung des Arbeitsgerichts ist allerdings nur sinnvoll, wenn der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auch durchsetzbar ist (vgl. BAG 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - zu II 3 a der Gründe) .

    So läuft die Frist für die gerichtliche Geltendmachung grundsätzlich nicht vor der Fälligkeit des Anspruchs (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 2 a dd der Gründe, BAGE 112, 351; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 a der Gründe mwN; 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - aaO; Weyand Ausschlussfristen im Tarifrecht Kap. 5 Rn. 66 und Kap. 7 Rn. 17) .

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11

    Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Dennoch entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die Verjährung durch die Genehmigung nicht rückwirkend, sondern ex nunc in Gang gesetzt wird (vgl. Staudinger/Gursky aaO; Palandt/Ellenberger aaO, jew. mwN; Trautwein in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 184 Rn. 26; BeckOK BGB/Bub Stand 1. Februar 2013 § 184 Rn. 9; vgl. auch zum Beginn der Klagefrist nach §§ 4, 7 KSchG bei rückwirkender Genehmigung der Kündigung: BAG 6. September 2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 14) .
  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Der bisherige Arbeitgeber hat es mithin selbst in der Hand, den Arbeitnehmer durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung zu einer zeitnahen Erklärung zu veranlassen (zu den Folgen einer fehlerhaften Unterrichtung: vgl. BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    cc) Bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zum 1. Oktober 2009 hätte die von der Beklagten am 6. Oktober 2009 erklärte Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet, weil die Beklagte zum Kündigungszeitpunkt nicht mehr Arbeitgeberin des Klägers, sondern Dritte gewesen wäre (vgl. BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 568/04 - Rn. 26; MüKoBGB/Müller-Glöge § 613a Rn. 209) .
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß §§ 242134 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit des Gläubigers hinsichtlich der erforderlichen Geltendmachung des Anspruchs durch ein Verhalten des Schuldners veranlasst worden ist (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 32 mwN, BAGE 125, 216; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 103, 71; Thüsing/Braun/Mengel/Burg Tarifrecht Kap. 5 Ausschlussklauseln Rn. 16) .
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß §§ 242134 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit des Gläubigers hinsichtlich der erforderlichen Geltendmachung des Anspruchs durch ein Verhalten des Schuldners veranlasst worden ist (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 32 mwN, BAGE 125, 216; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 103, 71; Thüsing/Braun/Mengel/Burg Tarifrecht Kap. 5 Ausschlussklauseln Rn. 16) .
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Es bedarf daher keiner weiteren Prüfung, ob sich die Beklagte in den Tatsacheninstanzen ausreichend gemäß § 138 Abs. 2 ZPO zu der Behauptung des Klägers, es habe ein Betriebsübergang vorgelegen (zum Betriebsübergang als Tatsachen einkleidenden Rechtsbegriff: vgl. BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 28 f. mwN) , erklärt hat, oder ob der Umstand als zugestanden zu gelten hat (§ 138 Abs. 3 ZPO) .
  • BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11

    Betriebsübergang - Ausschlussfrist - Insolvenz

  • RG, 28.02.1907 - V 282/06

    1. Beginnt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsklage wegen Mängel auch

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

  • LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10

    Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Klage bei

  • ArbG Köln, 27.10.2010 - 2 Ca 1492/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch nach mehrjähriger Krankheit; Urlaubsabgeltungsanspruch

  • LAG München, 19.08.2010 - 4 Sa 311/10

    Annahmeverzugsvergütung, Ausschlussfrist

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Zwar sind dem Arbeitsrecht Gestaltungsrechte mit Rückwirkung nicht fremd (vgl. zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26 mwN, BAGE 145, 8) .
  • BAG, 21.02.2024 - 10 AZR 345/22

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Freiwilligkeitsvorbehalt - Mitbestimmung des

    Die damit alsbald erfolgten Zustellungen wirken nach § 167 ZPO auf die Zeitpunkte der Anhängigmachung zurück (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 23, BAGE 145, 8) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Rechtsfolge des Rückkehrrechts wäre nach § 6 Abs. 2 Unterabs. 2 ÜTV eine Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beklagten, während ein wirksamer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB das "alte" Arbeitsverhältnis ex tunc weiterbestehen ließe (vgl. BAG 11. Dezember 2014 - 8 AZR 943/13 - Rn. 34; 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26, BAGE 145, 8) .
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12   

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https://dejure.org/2013,19485
OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12 (https://dejure.org/2013,19485)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.07.2013 - 7 U 2032/12 (https://dejure.org/2013,19485)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 7 U 2032/12 (https://dejure.org/2013,19485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • verkehrslexikon.de

    Zum Haftungsprivileg bei Heimfahrt mit Pkw des Arbeitgebers von einer betriebsfernen Arbeitsstätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Haftungsprivilegierung des Fahrers eines vom Arbeitgeber für die Heimfahrt mehrerer Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Pkws; Auslegung des Begriffs "Sammeltransport" nach höchstrichterlicher Rechtssprechung

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 105 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 104 Abs. 1
    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte; Haftungsprivilegierung des Fahrers eines vom Arbeitgeber für die Heimfahrt mehrerer Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Pkw

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 143
  • MDR 2013, 1289
  • NZV 2014, 125
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 10.07.2007 (Az: 7 U 598/07, unveröffentlicht) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.12.2003 (Az: VI ZR 349/02, BGHZ 157, 159) bereits ausgeführt, dass in Fällen, in denen ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern mittels eines Sammeltransports eine Heimfahrtmöglichkeit zur Verfügung stellt, eine solche organisatorische Verknüpfung besteht.

    Wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (Urt. v. 02.12.2003, a.a.O.) wurde auch in dem vorliegenden Fall ein betriebseigenes Fahrzeug mit einem betriebsangehörigen Fahrer von dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, der auch die Betriebskosten trug.

    Wie auch der Kläger nicht in Zweifel zieht, sind der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Vorgaben in Bezug auf die Mindestgröße eines solchen "Sammeltransports" zu entnehmen (auch nicht BGH, Urt. v. 02.12.2003, a.a.O.), treffen doch Sinn und Zweck dieser Haftungsprivilegierung auch auf Transporte von wenigen oder gar - wie hier - nur zwei Mitarbeitern im Kern zu.

    Solches lässt sich insbesondere auch der Entscheidung des BGH vom 02.12.2003 (VI ZR 349/02, BGHZ 157, 159) nicht entnehmen.

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 334/04

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher Schädigung oder

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Dresden (Urt. v. 24.09.2004 - Az: 1 U 832/04, RuS 2004, 479, bestätigt durch BGH, Urt. v. 25.10.2005 - Az: VI ZR 334/04, VersR 2006, 221) das Zurverfügungstellen eines betriebseigenen Pkw als Teil der betrieblichen Organisation angesehen.

    Maßgeblich ist, ob sich in dem Unfall "das betriebliche Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem manifestiert oder ob dieses Verhältnis zum Unfall keinen oder nur einen losen Zusammenhang hat" (BGH, Urt. v. 25.10.2005, a.a.O.).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Zwar hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Innenverhältnis grundsätzlich derjenige allein den Schaden zu tragen, der nachweislich schuldhaft handelte, soweit der andere nur aus Gefährdungshaftung oder aber vermutetem Verschulden in die Pflicht genommen werden kann (BGH, a.a.O.; BGH, Urt. v. 11.11.2003 - VI ZR 13/03, BGHZ 157, 9 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Zum anderen ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass eine Feststellungsklage auch dann zulässig ist, wenn eine Versicherung in Haftung genommen wird, weil von dieser regelmäßig erwartet werden kann, dass sie bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird (derselbe, a.a.O., Rn. 8 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. v. 28.09.1999 - VI ZR 195/98, NJW 1999, 3774).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Zwar wurden im vorliegenden Fall die Heimfahrten nicht als Arbeitszeit vergütet (so im Fall des BAG, Urt. v. 19.08.2004 - 8 AZR 349/03, juris), doch entfällt deshalb nicht der hier gegebene betriebliche Zusammenhang.
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 17/07

    Tätigkeit eines Bauarbeiters und eines mit der Sicherung der Arbeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    In Fällen, in den zwischen mehreren Schädigern ein aufgrund der Haftungsprivilegierung "gestörtes" Gesamtschuldverhältnis besteht, sind Ansprüche des Geschädigten gegen einen Gesamtschuldner (Zweitschädiger) auf den Betrag beschränkt sein, der auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (dem Erstschädiger) endgültig entfiele, wäre die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch die sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers "gestört" (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urt. v. 22.01.2008 - VI ZR 17/07, MDR 2008, 566, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Ebenso wenig muss sich der Kläger die Betriebsgefahr des von ihm mitbenutzten Fahrzeuges über §§ 9 StVG, 254 BGB anspruchsmindernd zurechnen lassen (vgl. auch OLG Naumburg, Urt. v. 12.12.2008 - Az: 6 U 106/08, VersR 2009, 373).
  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00

    Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Auch aus der von dem Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 12.10.2000 (III ZR 39/00, BGHZ 145, 311) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Dresden, 24.09.2004 - 1 U 832/04
    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Dresden (Urt. v. 24.09.2004 - Az: 1 U 832/04, RuS 2004, 479, bestätigt durch BGH, Urt. v. 25.10.2005 - Az: VI ZR 334/04, VersR 2006, 221) das Zurverfügungstellen eines betriebseigenen Pkw als Teil der betrieblichen Organisation angesehen.
  • OLG Celle, 25.09.2018 - 14 W 34/18

    Zur Abgrenzung der Verkehrsunfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 f.

    Die §§ 104 ff. SGB VII dienen nämlich dem Schutz des Arbeitgebers, indem seine Haftung durch die - nicht zuletzt den Arbeitnehmer absichernde - Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt wird, wobei sowohl das Risiko von Arbeitsunfällen für den Arbeitgeber kalkulierbar wird als auch der Betriebsfrieden innerhalb der betrieblichen Gefahrgemeinschaft gewahrt wird (OLG Dresden, Urt. v. 24.07.2013 - 7 U 2032/12, NJW-RR 2014, 143, juris-Rdnr. 22 mwN).

    Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen firmeneigenen Pkw zur Verfügung stellt und die Fahrtkosten trägt (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 24.07.2013 - 7 U 2032/12, NJW-RR 2014, 143, juris-Rdnr. 22; OLG Naumburg, Urt. v. 16.02.2015 - 12 U 167/14, RuS 2016, 47, juris-Rdnr. 36, je mwN).

  • OLG Saarbrücken, 03.12.2020 - 4 U 3/20

    1. Die Bindungswirkung für die Zivilgerichte nach § 108 Abs. 1 SGB VII erstreckt

    Dabei ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber etwa einen eigenständigen "Fahrer" für den Transport beschäftigt, genügend ist vielmehr, dass einer der Arbeitnehmer, der auch vor Ort im Einsatz ist, die Heimfahrten übernimmt (zum Ganzen OLG Dresden NJW-RR 2014, 143, 144).

    Auch wenn die Heimfahrt bzw. die Rückfahrt zum Firmensitz für die Arbeitnehmer vorliegend arbeitsvertraglich nicht als Arbeitszeit vergütet wurde und unter der Regie der Arbeitnehmer bzw. des Beklagten zu 1 als Vorarbeiters erfolgte, entfällt damit nicht der betriebliche Zusammenhang (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2014, 143, 144 f.; Grüner in Becker/Franke/Molkentin, SGB VII 5. Aufl. § 104 Rn. 21).

  • LG Essen, 19.02.2016 - 12 O 366/14

    Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls; Schadensersatzanspruch

    Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber insbesondere dem Beklagten zu 1) und dem Zeugen E nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme überlassen hat, selbst über die Gestaltung der Fahrerrolle zu bestimmen (vgl. OLG Dresden , Urt. v. 24.07.2013, Az. 7 U 2032/12, r + s 2013, 628 [629]).

    Hierbei ist davon auszugehen, dass sich bei dem Unfall das betriebliche Verhältnis zwischen dem Beklagten zu 1) und dem Kläger manifestiert hat, wobei dieses Verhältnis zum Unfall keinen oder nur einen losen Zusammenhang hat (vgl. OLG Dresden , Urt. v. 24.07.2013, Az. 7 U 2032/12, r + s 2013, 628 {629]).

  • OLG Naumburg, 16.02.2015 - 12 U 167/14

    Haftungsprivileg des Arbeitgebers: Verkehrsunfall auf der gemeinsamen Heimfahrt

    Bezogen auf den vorliegenden Fall kann der Senat hierzu - in Übereinstimmung mit der Ansicht des OLG Dresden (MDR 2013, 1289) - keine Unterschiede erkennen, wenn der Transport mit einem betriebseigenen Fahrzeug nur durch zwei Arbeitnehmer durch geführt wird.
  • LG Magdeburg, 02.09.2014 - 9 O 2341/13
    Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für die Heimfahrt von einer betriebsfernen Arbeitsstätte einen betriebseigenen Pkw zur Verfügung und trägt er auch die anfallenden Kosten, handelt es sich um einen "Sammeltransport" im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch dann, wenn der Pkw lediglich von zwei Arbeitnehmern benutzt wird, die sich bei der Heimfahrt abwechseln (so bereits OLG Dresden, Urteil vom 24. Juli 2013 - 7 U 2032/12 -, juris, Rn. 22).
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