Rechtsprechung
BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 33a StPO; § 341 Abs. 2 StPO; § 268 Abs. 2 StPO; § 211 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim Verdeckungsmord; Verdeckungsabsicht (Zäsur); In dubio pro reo - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Nachholung - Rechtliches Gehör - Gesamtstrafe - Einzelstrafe - Zulässigkeit - Revision - Begründung - Frist
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 33a; ; StPO § 341 Abs. 2; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 299 Abs. 2; ; StPO § 268 Abs. 2; ; StGB § 212; ; StGB § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Revisionseinlegungsfrist; Zweifelssatz bei inneren Tatsachen; Verdeckungsmord
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 12.01.2000 - 1 StR 617/99
- BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99 (1)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 498
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Auch ein zäsurloser Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz würde dann die zeitlich davorliegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht als eine andere Straftat erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1990, 385; 1992, 127, 128; siehe auch BGHSt 35, 116). - BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Diese Vorschrift gewährleistet den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und verbürgt damit auch das Recht des Angeklagten und die Pflicht des Gerichts, das Sachvorbringen - auf der Grundlage der jeweiligen Verfahrensordnung - zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. nur BVerfGE 11, 218, 220; 59, 330, 333). - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Diese Vorschrift gewährleistet den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und verbürgt damit auch das Recht des Angeklagten und die Pflicht des Gerichts, das Sachvorbringen - auf der Grundlage der jeweiligen Verfahrensordnung - zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. nur BVerfGE 11, 218, 220; 59, 330, 333).
- BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Auch ein zäsurloser Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz würde dann die zeitlich davorliegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht als eine andere Straftat erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1990, 385; 1992, 127, 128; siehe auch BGHSt 35, 116). - BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90
Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche …
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Auch ein zäsurloser Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz würde dann die zeitlich davorliegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht als eine andere Straftat erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1990, 385; 1992, 127, 128; siehe auch BGHSt 35, 116). - BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Entsprechend dieser Systematik ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Verkündung eine Einheit bildet; sie vermittelt den Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit die Kenntnis, wie das Gericht entschieden und aus welchen Gründen es so erkannt hat; erst mit der abschließenden Mitteilung der Urteilsgründe ist die Verkündung beendet (vgl. BGHSt 5, 5, 9; 15, 263, 265; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1986, 520; KG JR 1992, 304; BayObLG MDR 1993, 892 f.). - BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Entsprechend dieser Systematik ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Verkündung eine Einheit bildet; sie vermittelt den Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit die Kenntnis, wie das Gericht entschieden und aus welchen Gründen es so erkannt hat; erst mit der abschließenden Mitteilung der Urteilsgründe ist die Verkündung beendet (vgl. BGHSt 5, 5, 9; 15, 263, 265; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1986, 520; KG JR 1992, 304; BayObLG MDR 1993, 892 f.). - OLG Stuttgart, 13.12.1985 - 4 Ws 374/85
Berufungseinlegung; Fristbeginn; Urteilszustellung; Eigenmächtiges Entfernen; …
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Entsprechend dieser Systematik ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Verkündung eine Einheit bildet; sie vermittelt den Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit die Kenntnis, wie das Gericht entschieden und aus welchen Gründen es so erkannt hat; erst mit der abschließenden Mitteilung der Urteilsgründe ist die Verkündung beendet (vgl. BGHSt 5, 5, 9; 15, 263, 265; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1986, 520; KG JR 1992, 304; BayObLG MDR 1993, 892 f.). - BayObLG, 04.05.1993 - 3 ObOWi 37/93
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Entsprechend dieser Systematik ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Verkündung eine Einheit bildet; sie vermittelt den Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit die Kenntnis, wie das Gericht entschieden und aus welchen Gründen es so erkannt hat; erst mit der abschließenden Mitteilung der Urteilsgründe ist die Verkündung beendet (vgl. BGHSt 5, 5, 9; 15, 263, 265; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1986, 520; KG JR 1992, 304; BayObLG MDR 1993, 892 f.). - KG, 19.12.1991 - 3 Ws 243/91
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Entsprechend dieser Systematik ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Verkündung eine Einheit bildet; sie vermittelt den Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit die Kenntnis, wie das Gericht entschieden und aus welchen Gründen es so erkannt hat; erst mit der abschließenden Mitteilung der Urteilsgründe ist die Verkündung beendet (vgl. BGHSt 5, 5, 9; 15, 263, 265; siehe auch OLG Stuttgart NStZ 1986, 520; KG JR 1992, 304; BayObLG MDR 1993, 892 f.).
- BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02
Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter …
Dabei steht der Annahme eines Verdeckungsmordes nicht bereits entgegen, daß sich schon die zu verdeckende Vortat gegen die körperliche Unversehrtheit des Opfers richtet und im unmittelbaren Anschluß in die Tötung zur Verdeckung des vorausgegangenen Geschehens übergeht (BGHSt 35, 116; BGH NStZ-RR 1999, 234; NStZ 2000, 498; 2002, 253).Allein das Hinzutreten der Verdeckungsabsicht als (weiteres) Tötungsmotiv macht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer "anderen" Tat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 498, 499; 2002, 253; Senatsurteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02).
- BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10
Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines …
Dies ist dann der Fall, wenn während einer einheitlichen Tötungshandlung die Verdeckungsabsicht nur noch als weiteres Motiv für die Tötung hinzutritt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253, 254; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498, 499). - BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00
Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat, …
Handelt der Täter allerdings bereits von Anfang an mit Tötungsvorsatz gegen das Opfer, fehlt eine zu verdeckende Vortat, auch wenn der Täter im Zuge der Tatausführung den Tötungserfolg zusätzlich auch deshalb herbeiführen will, um seine vorherigen Tathandlungen zu verdecken (std. Rspr.; vgl. zuletzt BGH NStZ 2000, 498 f. m.w.N.).Dies ist aber keine andere Tat, sondern das nämliche Tötungsdelikt (BGH NStZ 2000, 498).
- BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14
Verdeckungsmord durch Unterlassen bei vorausgehenden Gewalthandlungen (Anwendung …
a) Auf der Grundlage dieser Einlassung kommt in Betracht, dass der Angeklagte, als er sein Opfer mit direktem Tötungsvorsatz würgte und sodann erneut auf es einstach, lediglich die bereits - mit bedingtem Tötungsvorsatz - begonnene Tötung vollenden, nicht aber eine andere Straftat verdecken wollte (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 102/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 5 mwN; Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498).Auch ein zäsurloser Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz würde die zeitlich davorliegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht als eine andere Straftat erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498).
Es kann auf eine Zäsur zwischen den ersten Stichen und den schließlich zum Tod von Frau K. führenden Tathandlungen hindeuten, dass der Angeklagte - jedenfalls aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen - sein wesentliches Tatmittel dergestalt änderte, dass er - zunächst - von weiteren Stichen absah und sein Opfer minutenlang würgte und so den Tod durch Ersticken - in Kombination mit Verbluten infolge der multiplen Stichverletzungen - herbeiführte (…vgl. dazu MüKo-StGB/Schneider, aaO; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498, 499).
- BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00
Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei …
Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35;… BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b). - OLG Brandenburg, 01.03.2017 - 53 Ss OWi 90/17
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Form und Inhalt des Urteils; nachträgliche …
Die Urteilsverkündung ist erst beendet, wenn die Mitteilung beider Teile abgeschlossen ist (vgl. BGHSt 15, 263/265; BGH NStZ 2000, 498; OLG Stuttgart NStZ 1986, 520/521 m.w.N.;… KK-Ruß, StPO, 2. Aufl., § 314 Rn. 2; BayObLG, Beschluss vom 04.05.1993 - 3 ObOWi 37/93- juris; OLG Düsseldorf MDR 1984, 604). - OLG Bamberg, 18.10.2005 - 2 Ss OWi 1099/05
Verkündung des Beschlusses im Falle der Abwesenheit des Betroffenen
In seiner Entscheidung vom 10.05.2000 (Az. 1 StR 617/99) berechnet er den Lauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist wieder wie das BayObLG und wie das OLG Bamberg in seinem mit der Gegenvorstellung angegriffenen Beschluss vom 16.09.2005 (Abschn. 3: "...die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels [gegen das in Abwesenheit des Angeklagten verkündete Urteil] wurde ... mit der Zustellung des schriftlichen Urteils am [Donnerstag] 26. August 1999 in Gang gesetzt. Die Revisionsbegründungsfrist begann deshalb erst am [Donnerstag] 2. September 1999 zu laufen..."). - OLG Bamberg, 10.05.2007 - 3 Ss OWi 1532/06
Beginn der Monatsfrist zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach Ablauf der Frist …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 01.03.2017 - Ss OWi 50/17 Die Urteilsverkündung ist erst beendet, wenn die Mitteilung beider Teile abgeschlossen ist (vgl. BGHSt 15, 263/265; BGH NStZ 2000, 498; OLG Stuttgart NStZ 1986, 520/521 m.w.N.;… KK-Ruß, StPO, 2. Aufl., § 314 Rn. 2; BayObLG, Beschluss vom 04.05.1993 - 3 ObOWi 37/93- juris; OLG Düsseldorf MDR 1984, 604).
- LG Baden-Baden, 23.05.2019 - 5 Ns 208 Js 15904/18
Auswirkungen eines unentschuldigten Sichentfernens des Angeklagten im …
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BGH, 12.01.2000 - 1 StR 617/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 45 Abs. 2 Satz 3 StPO; § 349 Abs. 1 StPO; § 345 StPO
Zulässigkeit der Revision; Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Zulässigkeit - Frist - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 345; ; StPO § 302 Abs. 2; ; StPO § 45 Abs. 2 Satz 3
- ra.de
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Verfahrensgang
- BGH, 12.01.2000 - 1 StR 617/99
- BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 498