Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.01.2002

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2001 - 4 StR 379/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2291
BGH, 20.12.2001 - 4 StR 379/01 (https://dejure.org/2001,2291)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2001 - 4 StR 379/01 (https://dejure.org/2001,2291)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 379/01 (https://dejure.org/2001,2291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schuldunfähigkeit - Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringungsanordnung - Psychiatrisches Krankenhaus - Bewährung - Aussetzung der Vollstreckung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Unterbringung wegen angeordneter Betreuung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 67 b Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 b Abs. 1
    Bewährung bei Betreuung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2573 (Ls.)
  • NStZ 2002, 367
  • FamRZ 2002, 1556
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1997 - 5 StR 99/97

    Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung aus Gründen der

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 379/01
    Es hätte daher hier näherer Erörterung bedurft, ob die vom Angeklagten ausgehende Gefahr sich nicht durch entsprechende Betreuungsmaßnahmen abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen läßt, daß ein Verzicht des Vollzugs der Maßregel gewagt werden kann (vgl. auch BGH NStZ-RR 1997, 290).
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Auslegung eines

    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH NStZ 2002, 367; BGH NStZ-RR 1997, 290 f.) und durch geeignete Weisungen im Rahmen der Bewährung (§ 268a Abs. 2 StPO) und der mit ihr verbundenen Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.

    Dies gilt umso mehr, als sich der Angeklagte trotz seines Zustandes bis zur Begehung der verfahrensgegenständlichen Taten weitgehend straffrei geführt hat und auch danach ohne weitere relevante Auffälligkeiten auf freiem Fuß verblieben ist (vgl. BGH NStZ 2002, 367; BGH NStZ-RR 1997, 290 f.).

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02

    Aufklärungspflicht; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Insbesondere wäre so das vom Landgericht gegen eine Aussetzung der Maßregel (§ 67 b StGB) herangezogene Argument nicht zu gewährleistender vollständiger ärztlicher Behandlung während der Strafhaft zu entkräften (vgl. auch BGH NStZ 2002, 367).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 346/02

    Einstellung des Verfahrens wegen einer Tat, bei der die zu erwartende Strafe oder

    Schließlich hätte der Umstand der im November 2001 vom Amtsgericht Wedding angeordneten Betreuung des Angeklagten (UA S. 9) bei der Prüfung einer Aussetzung der Maßregel bedacht und erörtert werden müssen (vgl. BGH NStZ 2002, 367).
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02

    Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge

  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
    (1) Die Rechtsprechung und Teile des Schrifttums vertreten die Ansicht, die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei bei Vorliegen der in § 63 StGB genannten Voraussetzungen und Wahrung des (auch) in § 62 StGB verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zwingend zu verhängen; im Hinblick auf die Gesetzgebungsgeschichte, kriminalpolitische Erwägungen sowie die auf den Zeitpunkt des Schlusses der Hauptverhandlung bezogene Gefährlichkeitsprognose sei dagegen der eine Erforderlichkeitsprüfung umfassende Subsidiaritätsgrundsatz nicht schon bei der Anordnung der Maßregel zu prüfen, vielmehr müsse erst in Zusammenhang mit der Entscheidung, ob die Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung ausgesetzt werden könne, erörtert werden, ob andere Maßnahmen der Gefährlichkeit des Täters in ausreichendem Maße entgegenwirken (vgl. aus der Rechtsprechung nach dem 2. StrRG : BGHSt 34, 313/316 f.; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4, § 63 Gefährlichkeit 6, 28; BGH NJW 1978, 599; BGH NStZ 1992, 538/539; 2000, 470/471; 2002, 367 = FamRZ 2002, 1556 m. Anm. Bienwald; BGH NStZ-RR 1997, 290 ; BGH StV 2001, 679 ; BGH bei Holtz MDR 1985, 979 ; BGH Urteil v. 14.2.2001 - 3 StR 455/00 sowie Beschluss v. 25.4.2001 - 1 StR 68/01; SK/Horn StGB Stand April 2003 § 61 Rn. 16, § 63 Rn. 18 f., § 67b Rn. 2; Schönke/Schröder/Stree aaO. § 63 Rn. 19; Lackner/Kühl aaO. § 63 Rn. 11; a. A.: BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 5; LK/Hanack aaO. Vor §§ 61 ff. Rn. 61 ff., § 63 Rn. 82 ff.; LK/Horstkotte aaO. 10. Aufl. § 67b Rn. 5 ff.; Nomos Kommentar zum StGB/Böllinger Stand November 2003 § 63 Rn. 108 ff.; Müller-Dietz NStZ 1983, 145/149; Frisch ZStW 102 [1990], 343/378 m. w. N.; einschränkend auch BGH NStZ 2002, 590/592; BGH NStZ-RR 2000, 138 ; BGH MDR 1991, 1188/1189 [zur Anordnung gegen einen Jugendlichen]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2002 - 3 StR 453/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2549
BGH, 08.01.2002 - 3 StR 453/01 (https://dejure.org/2002,2549)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2002 - 3 StR 453/01 (https://dejure.org/2002,2549)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 3 StR 453/01 (https://dejure.org/2002,2549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Versuch - Betrug - Bewährung - Untersuchungshaft - Anrechnung der Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 12 Abs. 2; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StGB § 51 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 51 Abs. 1
    Nicht-Anrechnung von Untersuchungshaft aufgrund des Verteidigerverhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des spurlos verschwundenen "Explosionsopfers" bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung des spurlos verschwundenen "Explosionsopfers" bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung des spurlos verschwundenen "Explosionsopfers" bestätigt

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 367
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 08.01.2002 - 3 StR 453/01
    Zur Entscheidung über eine etwaige Verpflichtung zur Entschädigung für den Teil der erlittenen Untersuchungshaft, der die verhängte Freiheitsstrafe übersteigt, ist das Landgericht zuständig (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1).
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 08.01.2002 - 3 StR 453/01
    Da die erkannte Freiheitsstrafe infolge der Anrechnung der Untersuchungshaft bereits voll verbüßt ist, entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. BGHSt 31, 25; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 260 Rdn. 37).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Soweit die Vollstreckung der gegen den Angeklagten G. erkannten Freiheitsstrafe, die infolge der Anrechnung der Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 StGB) bereits voll verbüßt war, rechtsfehlerhaft zur Bewährung ausgesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2017 - 3 StR 179/17; vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14; vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01, NStZ 2002, 367), ist dem Senat trotz § 301 StPO eine Korrektur verwehrt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 2 StR 41/21, NJW 2022, 1263, 1264 f.; nicht tragend Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20 Rn. 10; LR/Wenske, StPO, 27. Aufl., § 400 Rn. 34).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Ist aber die Strafe - wie hier - infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01).
  • BGH, 08.08.2017 - 3 StR 179/17

    Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung bei durch Anrechnung von

    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits vollständig vollstreckt, entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14; vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01, NStZ 2002, 367).
  • BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02

    Verhältnis der Anrechnung von Untersuchungshaft und der Aussetzung zur Bewährung

    Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die verhängte Freiheitsstrafe infolge der Anrechnung der Auslieferungs- und der Untersuchungshaft vollständig verbüßt ist (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; Senat, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01 und Beschl. vom 29. Mai 2002 - 5 StR 105/02; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 220/02

    Strafaussetzung zur Bewährung (begriffliches Ausscheiden bei voller Verbüßung

    Da die verhängte Strafe durch die anzurechnende Untersuchungshaft voll verbüßt ist, scheidet eine Strafaussetzung, die den Angeklagten in diesem Fall beschwert (vgl. Senatsbeschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98), begrifflich aus (BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01; Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht