Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 06.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03   

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https://dejure.org/2003,4308
BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03 (https://dejure.org/2003,4308)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2003 - 2 StR 209/03 (https://dejure.org/2003,4308)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 2 StR 209/03 (https://dejure.org/2003,4308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 177 StGB; § 16 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 358 Abs. 2 Satz StPO
    Beweiswürdigung (Darstellung: Widerspruchsfreiheit, Einzelheiten, Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht; Überzeugungsbildung); sexuelle Nötigung; verminderte Schuldfähigkeit (Alternativität zwischen beeinträchtigter Einsichtsfähigkeit und Unrechtseinsicht); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung; Sexuellen Handlungen entgegenstehender Wille; Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum; Verminderte Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit des Täters; Vermindertes Hemmungsvermögen des Täters; Berechnungsgrundlagen zur Blutalkoholkonzentration; ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 20; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 320
  • NStZ-RR 2003, 325
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 33/93

    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme einer

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Der Tatbestand der sexuellen Nötigung erfordert in subjektiver Hinsicht u.a., daß sich der Täter vorsätzlich über den entgegenstehenden Willen des Tatopfers hinwegsetzt (vgl. u.a. BGHSt 39, 244, 245; BGH NStZ 1982, 26; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Es ist nicht ersichtlich, daß bei dem Angeklagten keine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Beide Alternativen des § 21 StGB können aber nicht gleichzeitig gegeben sein (vgl. BGHSt 40, 341, 349; st. Rspr.; Tröndle/Fischer a.a.O. § 21 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 28/99

    "Eindringen" beim schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Schließlich wird im Fall einer neuerlichen Verurteilung zu berücksichtigen sein, daß der von dem Angeklagten an dem Zeugen G. vorgenommene Oralverkehr jeweils eine Vergewaltigung im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB darstellt (vgl. BGHSt 45, 131, 132 f.; Tröndle/Fischer a.a.O. § 177 Rdn. 30, 31).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Der Beschwerdeführer hat die Maßregel nach § 64 StGB auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 392/98

    Verstoß eines Tatrichters gegen das Verschlechterungsverbot durch die Abänderung

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO steht dem nicht entgegen, da sich dessen Wirkung nur auf Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat beschränkt, eine Verschärfung des Schuldspruchs aber nicht hindert (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 9).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Die wesentlichen Berechnungsgrundlagen, die eine Überprüfung dieses Berechnungsergebnisses durch das Revisionsgericht ermöglichen würden, werden jedoch nicht mitgeteilt (vgl. hierzu Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 16; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2; jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1981 - 5 StR 215/81

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Minderschwerer Fall

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03
    Der Tatbestand der sexuellen Nötigung erfordert in subjektiver Hinsicht u.a., daß sich der Täter vorsätzlich über den entgegenstehenden Willen des Tatopfers hinwegsetzt (vgl. u.a. BGHSt 39, 244, 245; BGH NStZ 1982, 26; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13

    Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO stünde einer Verschärfung des Schuldspruchs nicht entgegen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Juli 2003 - 2 StR 209/03, NStZ-RR 2003, 325, 326).
  • BGH, 23.02.2011 - 5 StR 24/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (BAK; Alkohol; Feststellungen;

    Das gilt schon im Hinblick darauf, dass sich das Urteil auf eine Mitteilung einer Tatzeit-Blutalkoholkonzentration von 2, 1 ? beschränkt, die zur revisionsgerichtlichen Prüfung erforderlichen Anknüpfungstatsachen für deren Berechnung aber nicht mitteilt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 StR 209/03, NStZ-RR 2003, 325 mwN).
  • BayObLG, 20.06.2023 - 203 StRR 226/23

    Unzulässigkeit einer Berufungsbeschränkung bei möglicher Schuldunfähigkeit

    Die entsprechenden Anknüpfungstatsachen sind im Urteil darzulegen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 StR 209/03 -, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.03.2003 - 1 U 171/02   

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https://dejure.org/2003,14941
OLG Rostock, 06.03.2003 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2003,14941)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.03.2003 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2003,14941)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. März 2003 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2003,14941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausdrückliche Anmeldung von im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren entstandenen Anwaltskosten als Voraussetzung für deren Erstattungsfähigkeit; Nachholung einer Anmeldung von Anwaltskosten im Justizverwaltungsverfahren bzw. im nachfolgenden Strafverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StrEG § 10 § 11 § 12 § 13
    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 298/08

    Verteidigungsauslagen für Tätigkeiten gegen die Strafverfolgungsmaßnahme und für

    Dabei wird teilweise - und zwar, insoweit in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht, ebenfalls unter Berufung auf das Senatsurteil BGHZ 68, 86 - angenommen, dass jedenfalls dann, wenn, wie hier, während des gesamten Zeitraums, in dem der Verteidiger tätig geworden ist, sowohl das Ermittlungsverfahren angedauert hat als auch die Strafverfolgungsmaßnahme aufrechterhalten worden ist, die Verteidigervergütung in vollem Umfang zu ersetzen ist (vgl. einerseits LG Karlsruhe AnwBl. 1985, 158, 159; LG Braunschweig, Urteil vom 10. Dezember 2004 - 5 O 3286/03 - [...] Rn. 31; GenStA Bamberg NStZ 1994, 39, 40 ; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 7 StrEG Rn. 5; Schätzler/Kunz, StrEG, 3. Aufl., § 7 Rn. 27 a.E.; andererseits OLG Rostock NStZ-RR 2003, 320 ; LG Rostock NStZ-RR 2002, 318, 319 ; LG Stuttgart, Urteil vom 26. Februar 2008 - 15 O 9/08 - [...] Rn. 25; LG Saarbrücken, Urteil vom 9. September 2008 - 4 O 99/08 - [...] Rn. 40 f; siehe auch LG Chemnitz, Wistra 2002, 279, 280; Meyer, StrEG, 7. Aufl., § 7 Rn. 23 ff).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 1 W 48/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der wegen einer vollzogenen

    a) Soweit die dem Verteidiger zustehenden Gebühren auch Tätigkeiten nach dem Vollzug der Strafverfolgungsmaßnahme, für welche Ersatz zu leisten ist, insbesondere solche im Ermittlungsverfahren, abdecken und nicht als zusätzliche Kosten für eine Tätigkeit gerade wegen der Strafverfolgungsmaßnahme ausscheidbar sind, stehen dem Betroffenen entgegen der vom Antragsteller geäußerten Auffassung nicht die gesamten Kosten der Verteidigung zu; der Antragsteller gibt, worauf das Landgericht bereits zutreffend hingewiesen hat, die Rechtsprechung des BGH hierzu (Urt. v. 11.11.1976 - III ZR 17/76 -, NJW 1977, 957 [juris Rn. 13 und 39 f]) verkürzt wieder; vielmehr steht ihm nur eine Entschädigung zu, die dem Anteil der Verteidigung gegen die vollzogene Strafverfolgungsmaßnahme an der gesamten Verteidigung entspricht, was nach § 287 ZPO zu schätzen ist (BGH, a.a.O.; OLG Rostock, Urt. v. 06.03.2003 - 1 U 171/02 -, OLGR 2004, 153, 153 f; Meyer, StrEG, 6. Aufl. 2006, § 7 Rn. 16 "Anwaltskosten - Grundverfahren" [S. 229 f]).
  • OLG Hamm, 29.01.2021 - 11 U 41/20

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage unabhängig von Anspruchsgrundlagen

    Bei nachgewiesenem Feststellungsinteresse ist vielmehr auch im Justizverwaltungsverfahren die Stellung eines bloßen Feststellungsantrag zulässig (Cornelius in: BeckOK StPO, § 10 StrEG Rn. 5; OLG Rostock, Urteil vom 06.03.2003, 1 U 171/02 - Rz. 10 juris; Meyer, a.a.O. § 10 Rn. 16; Kunz in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2018, StrEG § 10 Rn. 8).
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